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Zuverlässigkeitsüberprüfung


Busra63

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Hallo ihr lieben,

ich hätte eine Frage Undzwar wurde ich von Germanwings zum AC eingeladen und ich soll eine ZÜP mit nehmen. Nun meine Frage ich habe eine negative Schufa und habe gelesen dass das nichts damit zu tun hat. Wenn dass so nicht stimmt würde ich mich freuen wenn ihr mir Bescheid sagt. Aber meine eigentliche Frage geht eher um ein derzeit laufendes Verfahren. Ich würde mit Alkohol am Steuer erwischt zum ersten Mal. Steht dass schon drin bevor ich deswegen verurteilt werde und wenn ja ist dies ein Grund mich nicht anzunehmen? Des Weiteren hatte ich in meiner Jugend kleinere anzeigen wofür ich nie verurteilt wurde, sprich hab nie mehr als 90 Tagessätze bekommen und soweit ich weiß wird dass dann nicht im Führungszeugnis angezeigt. 

Freue mich auf eure antworten :) 

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Das hängt von Airline zu Airline ab = bei Airline X ist es "Ok", bei Airline Y wird negativ entschieden. Die negative Schufa sollte nicht das primäre Problem sein.

Ich würde an Deiner Stelle einfach mal in den Flugbegleiter-Foren nachfragen, speziell dann in den Threads, wo es um germanwings AC´s geht. Die können Dir sicher mehr schreiben, da sie näher am Geschehen sind.

Gruss

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vor 1 Stunde schrieb MD-80:

Das hängt von Airline zu Airline ab = bei Airline X ist es "Ok", bei Airline Y wird negativ entschieden. Die negative Schufa sollte nicht das primäre Problem sein.

Ich würde an Deiner Stelle einfach mal in den Flugbegleiter-Foren nachfragen, speziell dann in den Threads, wo es um germanwings AC´s geht. Die können Dir sicher mehr schreiben, da sie näher am Geschehen sind.

Gruss

Wie meinst du das? Es entscheidet doch nicht die Airline über die ZÜP?! Entweder er bekommt sie (dann kann er damit zu jedem Arbeitgeber) oder er bekommt sie nicht. Und dieser Bescheid ergeht einzig und allein von der Luftfahrbehörde des Landes.

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Das ist mir neu, und ich will es auch nicht abstreiten, da ich so tief dann auch nicht in dem Thema stecke. Aber auf welcher Basis kann ein Arbeitgeber eine Anstellung trotz eines positiven Bescheids ablehnen (andere Gründe mal außen vor)? Alle Bescheide, die ich bisher gesehen habe, enthielten keine Details, sondern nur eine allgemeine Bestätigung, dass die Zuverlässigkeit anerkannt wird. Kriegt die Airline mehr Infos als man selbst?

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Am 12.10.2017 um 08:55 schrieb HLX73G:

Das ist mir neu, und ich will es auch nicht abstreiten, da ich so tief dann auch nicht in dem Thema stecke. Aber auf welcher Basis kann ein Arbeitgeber eine Anstellung trotz eines positiven Bescheids ablehnen (andere Gründe mal außen vor)? Alle Bescheide, die ich bisher gesehen habe, enthielten keine Details, sondern nur eine allgemeine Bestätigung, dass die Zuverlässigkeit anerkannt wird. Kriegt die Airline mehr Infos als man selbst?

Wäre mir auch neu, daß der Arbeitgeber (Airline, Flughafen o.ä.) mehr als nur eine allgemeine Bestätigung/Ablehnung bekommt. In vielen Luftfahrt-Bereichen ist eine positive ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSig.) halt die Grundvoraussetzung, um dort arbeiten zu dürfen. Für den Arbeitgeber zählen natürlich auch noch andere Kriterien. Der entscheidet ja letztendlich, wen er einstellt oder nicht einstellt. 

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