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airberlin-Insolvenz: Airbus A320 in Keflavik wegen offener Rechnungen an die Kette gelegt


dumbo55

Empfohlene Beiträge

vor 11 Stunden schrieb touchdown99:

Ohne Eröffnung gäbe es doch keine Eigenverwaltung? Verfügungsverbote gibt es bei Eigenverwaltung nicht, ändert aber ja nichts am Schicksal der Gläubigerforderungen.

Genau, aber ich konnte noch keinen Eröffnungsbeschluss finden. Entsprechend handelt es sich auch nur um einen vorläufigen Sachwalter.

 

vor 11 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

@markusmint Der Sachwalter selber hat im Interview mit der RP gesagt, dass sie nicht zahlen dürfen. Entweder beruft er sich auf den hier zitierten Passus oder allgemein auf den Schutz, der mit der vorläufigen Eigenverwaltung einhergeht. Auf den bezieht man sich ja auch, wenn man Ticketerstattungen oder Leistungen nach VO261/2004 verweigert, die vor dem 15.08.2017 entstanden sind.

 

 

Das ist der Punkt, den ich so heftig kritisiere. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass man einfach nicht bezahlt, obwohl das Insolvenzgericht nur vorläufig die Zwangsvollstreckung verbietet, aber eben nicht, wie sonst üblich bei Insolvenzverfahren, zudem ein Verfügungsverbot erlassen hat, also ein Verbot der zustimmungslosen Zahlung an Gläubiger.

Führt man sich vor Augen, dass da ein Flugbetrieb auf Kredit und Restvermögen aufrecht erhalten wird, so liegt es doch nahe, dass ein sofortiger Betriebsstopp für die Gläubiger bis zum 15.08. günstiger gewesen wäre. Gläubiger die lange vorab ein Ticket gebucht haben halte ich jedenfalls für erheblich schutzwürdiger, als risikofreudige Kurzfristbucher.

 

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vor 17 Minuten schrieb Nosig:

Es wäre doch viel billiger, dieses Flugzeug kurzfristig auszulösen, um es wieder geldbringend einsetzen zu können, statt es da tatenlos parken zu lassen?

Es gibt m.M. nach auch die Möglichkeit, dass sich der Sachwalter dafür eine Genehmigung vom zuständigen Insolvenzgericht einholt.

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Mich würde mal Interessen

a) wie hoch diese Ausstände sind (nicht mal das "Ungefähre" habe ich irgendwo nachlesen können bzw. scheint durchgedrungen zu sein)

b) warum hat man in KEF den nicht vorher "was gesagt" bzw. nur gegen Vorkasse die letzten Flüge zugelassen. Stattdessen wartet man fast "bis zum Schluss".

...NCC1701

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vor 2 Stunden schrieb NCC1701:

b) warum hat man in KEF den nicht vorher "was gesagt" bzw. nur gegen Vorkasse die letzten Flüge zugelassen. Stattdessen wartet man fast "bis zum Schluss".

Vielleicht hat man gedacht das AB die letzten Flüge dann einfach streicht und dann nichts zum "an die Kette legen" da ist. 

Ich denke das die Abfertigungen nach dem 15.08. sowieso nur per VK gelaufen sind, die Forderung um die es hier geht ist ja älter. Ein anderer AB Flug muss ja auch raus gegangen sein mit dem die Passagiere weggekommen sind, die Gebühren dafür sind also wohl bezahlt.

Wobei AB das ja eigentlich egal sein kann ob der Vogel dort jetzt parkt oder nicht, der Leasinggeber hat da Problem.

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Glaube kaum, dass sich die Isländer auf eine Insolvenzstreitigkeit einlassen werden. Der Airbus bekommt erst eine Dienstleistung (Starterlaubnis!), wenn die Forderungen des Flughafens erfüllt sind! Hat mit Insolvenz oder Pfändung gar nix zu tun!

Der Eigentümer kann das Ding sicherlich gerne jederzeit am Flughafen abholen. Nur eine Starterlaubnis gibts eben nicht! Weiss nicht, ob man die einklagen kann..?

Ich meine mal, der Eigentümer oder sonstwer soll die 30.000(?) Euro abdrücken und gut ist!

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Aber warum? Warum soll BOC als Eigentümer irgendwelche allgemeinen Handlingkosten oder nicht abgeführten Steuern für airberlin begleichen, die mit dem Flugzeug absolut nichts zu tun haben. Es geht ja nicht um eine Reparaturrechnung für das konkrete Flugzeug oder um Abfertigungsgebühren für den fraglichen Flug, sondern um allgemeine offene Forderungen der airberlin gegenüber Isavia, die mit den konkreten Flugzeug exakt überhaupt nichts zu tun haben.

 

 

 

 

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Dann ist wohl die Frage, was für die Leasinggesellschaft billiger ist: Die ausstehenden Gebühren von Airberlin zu begleichen (und sie evt dann über die Insolvenzmasse "anzumelden"), damit man das Flugzeug weiter verleasen kann, oder den Flieger dort längere Zeit stehen zu lassen und keine Einnahmen zu haben. Denn AB wird die Leasingraten ja auch nicht weiter bezahlen.

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vor 22 Stunden schrieb cityshuttle:

Gibt es auch so etwas wie eine einstweilige Verfügung auf EuGH Ebene etc. ?

Für diesen Sachverhalt nicht, da keine europarechtlichen Fragen berührt sind und Island fällt nicht unter EuGH-Jurisdiktion. Dort wo Island EU-Recht übernommen hat -aber nicht im Bereich Luftfahrt- wäre der EFTA-Surveillance-Court zuständig, sofern es um Konformität isländischen Rechts mit den Verträgen geht. 
Wären europarechtliche Fragen in Deutschland betroffen müssten die Betroffenen Rechtschutz vor deutschen Gerichten beantragen, die auch die notwendigen Kompetenzen haben.

 

Ganz interessant, sowohl in Kanada als auch im Vereinigten Königreich haben Flughäfen und Flugsicherungen ausstehende Gebühren erfolgreich von den Leasinggebern eingetrieben. 

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Am 23.10.2017 um 19:29 schrieb TobiBER:

Derweill wurden alle restlichen KEF-Flüge annuliert. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Es gibt am Donnerstag noch 2, aber weiß ob die noch durchgeführt werden.

....die letzten beiden Flüge wurden jetzt auch storniert, damt hat sich das Kapitel Island für AB erledigt.

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Ein schwieriges Thema. Es wurde absichtlich erst bezahlt, wo alle anderen Flieger am Boden waren, damit kein anderer Flughafen auf eine ähnliche Idee kommt.

Anscheinend sieht das Isländische Recht eine Pfändung vor. Hier ging es dann um Interessenausgleich, was ist teurer, Flieger stehen lassen oder zahlen. Damit ist die Masse nicht zwangsläufig stärker geschmälert worden.

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vor 8 Stunden schrieb touchdown99:

Hmm, in der Presse steht, airberlin hätte bezahlt. Wie kann das sein für Forderungen, die vor der Insolvenz entstanden sind? Da wird doch jetzt Isavia gegenüber anderen Gläubigern bevorteilt und die Insolvenzmasse geschmälert...?

Das Insolvenzgericht hatte im vorläufigen Verfahren kein Verfügungsverbot angeordnet. Es durfte gezahlt werden.

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Nur weil in der Presse Steht, dass AB gezahlt hätte, muss  das aber nicht unbedingt stimmen.

Denn wenn dem so wäre, und AB (wovon auszugehen ist) irgend einem anderen Flughafen Geld schuldet, dann würde dort ein lautes Aufschreien durch die Welt gehen.
Ich glaube vielmehr, dass der Airport schlich "aufgegeben" hat, als AB den Flugbetrieb eingestellt hat und man erkannt hat, nun einen Flieger festzuhalten, der auch nie wieder von der Airline ausgelöst werden wird.

Aber ob wir je die ganze Geschichte zu hören / lesen bekommen, wage ich mal stark zu bezweifeln.

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