Keine Rechtsberatung von mir,
Wäre ich der Betroffene, würde ich gucken, ob es überhaupt passende Ersatzflüge geben tut, die passen können. Wenn ja, das dem Reiseveranstalter sagen, so das dieser Dich darauf umbuchen tut. Falls nicht, wird es schwierig.Verweigert der Reiseveranstalter die Umbuchung, kommt es nämlich drauf an, warum er dies tut.
Wenn es keine passenden Flüge gibt, würde ich auf Reiseantritt verzichten, dann aber 100% zurück.
Schließlich kann der Reiseveranstalter die gebuchte Leistung nicht erbringen. Wie sich das gesetzlich auswirkt, weiß ich nicht.
Weise doch mal auf das BGH-Urteil oben freundlich hin, suche im Netz mal nach in etwa passende Urteile und sage, das Du eine Beförderung gebucht hast & der Reiseveranstalter diese nicht erbringen kann oder will. Wenn man so das ganze freundlich darlegt, kann sich der Reiseveranstalter bewegen. Meistens versuchen Firmen im ersten Kontakt erstmal, das ganze bestmöglich für sich selbst zu "regeln", um Kosten zu sparen. Alternativen werden meist erst bei Nachfrage in Aussicht gestellt.
Falls das nicht hilft, wüßte ich auf die schnelle nicht, was mann dann noch machen könnte.