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Ryanair muss Steuern bei Stornierung erstatten


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Ryanair: „Gebührenschlupf“ untersagt

 

Im Rahmen eines beim Landgericht Köln geführten Rechtsstreits hat sich die irische Fluglinie Ryanair strafbewehrt dazu verpflichtet, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel „Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar“ nicht mehr zu verwenden oder sich bei der Abwicklung bestehender Verträge auf diese Klausel zu berufen.

 

Die Wettbewerbszentrale hatte diese Klausel als unzulässige Verbraucherbenachteiligung beanstandet. Steuern und Gebühren sind Fluggast bezogen und fallen nur an, wenn der Fluggast tatsächlich auch fliegt. Tritt der Verbraucher die Reise allerdings nicht an, sind die Steuern und Gebühren nicht von der Fluggesellschaft an den Abgabengläubiger zu entrichten.

 

„Über die beanstandete Verfallsregelung konnte sich Ryanair in ungerechtfertigter Weise Einnahmen aus Steuern und Gebühren verschaffen, obwohl tatsächlich kein Gebührentatbestand vorlag“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale. „Verbraucher, die Flüge bei Ryanair stornieren, sollten darauf achten, dass ihnen bezahlte Beträge für Steuern und Gebühren auch tatsächlich zurückerstattet werden.“

 

Quelle: http://www.fliegertarife.de/news/viewnews....p;id=1078781027

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Naja, dann musst Du im nächsten Schritt Deine Rückforderung über die 0190-Nummer der Ryanair geltend machen und hörst erst mal für 25 EUR Musik. icon_wink.gif

 

Ich denke im übrigen schon, dass eine Airline AGB-rechtlich eine angemessene (!) Bearbeitungsgebühr für die Rückabwicklung in Ansatz bringen kann.

 

Die viel interessantere Frage ist übrigens, ob eine entsprechende Pflicht zur Rückzahlung nicht Ryanair dazu zwingt, ihre taxes, fees, charges, levies usw. mal etwas transparenter zu gestalten. Hier ist ja schon zigmal der Verdacht geäußert worden, dass die bei identischen Zielen extrem schwankenden Abgaben letztlich dazu dienen, die reinen Ticketkosten niedrig zu rechnen und sich das Ticket dann mittelbar durch die intransparenten und nicht rückforderbaren Abgaben querzusubventionieren. Wenn ich als Airline Risiko laufe, den als Abgaben auf der Buchung ausgewiesenen Betrag auch wieder auszahlen zu müssen, kann ich mir solche Manöver eigentlich nicht erlauben.

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Habe mich jetzt daran erinnert, wo das mit der Bearbeitungsgebühr herstammt - von MOL himself:

 

Au dem Protokoll einer Anhörung des irischen Parlaments:

 

Deputy Shortall: What is your legal advice in respect of your company holding on to the taxes that applied here up to 2000. ...

 

Mr. O'Leary: We have no legal advice on the matter. What we used to do, until two years ago when we fell into line with everyone else, was that we offered a refund of the UK £5 sterling which was subject to a refund administration charge of £5. In other words one was not getting the refund. In the real world we run a low cost operation. We are not setting up a refunds department. People who have bought a non-refundable------

 

Deputy Shortall: I accept Mr. O'Leary is not setting up a refunds department. I am asking about the legality of holding on to taxes collected on behalf of a national government.

 

Mr. O'Leary: Nobody has yet pointed out that it is illegal. If someone points out that it is illegal we will happily change the procedure to comply with the law. It is the same procedure that is followed by most of the other airlines, not that that is our defence. Our defence is that it is agreed to by every passenger, prior to booking. Everybody understands the meaning of "all the moneys are non-refundable".

 

Chairman: Can you give an estimate of what you make on "no shows"?

 

Mr. O'Leary: "No shows" is a misnomer. Aer Rianta got the figures wrong, not for the first time. To put this in broad terms, our total "no show" in a year is about 900,000 passengers, that is one-way passengers, on an average fare of €43, which is non-refundable; the amount would be of the order of €35 - €40 million per year.

 

http://www.irlgov.ie/committees-29/c-publi...325-J/Page2.htm

 

 

Im Kern ist die gesamte Angabe von Steuern, Gebühren usw. irreführend. Denn diese entstehen nicht mit der Buchung, wie suggeriert wird, sondern erst, wenn eine Leistung in Anspruch genommen wird oder ein Steuertatbestand erfüllt ist - also mich der Security-Mensch befingert oder das Flugzeug mit mir an Bord abhebt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das an die Airline gezahlte Geld letztlich in voller Höhe der Airline - der Preis für die Beförderungsleistung ist daher flexibel: Wenn ich fliege, z.B. 1 EUR (weil 20 EUR taxes), wenn ich nicht fliege, 21 EUR.

 

Das Thema ist übrigens nicht deutschland-spezifisch:

 

http://www.clik2complaints.co.uk/DPs/ryanair2.html

 

In Irland verklagen wohl relativ viele Leute Ryanair auf die "Taxes", weil man das dort in einem unkomplizierten Verfahren (small claims) vor Gericht selbst machen kann.

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Man sollte der Fairness halber aber anmerken, dass kein mir bekannter LoCo irgendwas (freiwillig) zurückzahlt.

Dementsprechend dürfte es in nächster Zeit einige Querelen geben - auch bei 4U, AB, ST, X3 und wie sie alle heißen.

Ist natürlich dann besonders lustig, wenn man ein 19€ Tix kauft und davon sind 18,99 Steuern&Gebühren....

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Bei AB gibt es sehr wohl was zurück. Selbst als ich im Oktober 2003 einen 29Euro-Flug wegen Krankheit zwei Tage vor Abflug stornieren mußte, hab ich noch ca. 20 Euro erstattet bekommen. Das werden die Steuern & Gebühren sowie noch ein Anteil vom Flugticketpreis gewesen sein. Da hab ich echt gestaunt.

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Wie stellt sich denn der Sachverhalt dar, wenn Ryanair faktisch Gebühren in Rechnung stellt, die Sie auf Grund Ihrer Verträge gar nicht bezahlen??

 

Dass die Nichterstattung von Steuern und Gebühren nicht korrekt ist habe ich schon immer gesagt, aber so lange niemand eine Klage einreicht gibt es auch keine Klarheit darüber!

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@Hilton: Es hat ja jemand geklagt. Ohne Klage würde das LG Köln ja wohl kaum entscheiden. Im Zweifel wird ja wohl alles das zu erstatten, sein was als Steuern und Gebühren ausgewiesen wurde.

Damit ist ja das meiste des Flugpreises erstattbar, denn der Tarif von FR ist in den meisten Fällen recht wenig.

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@conrad

Hab mich etwas falsch ausgedrückt, ich meinte da niemand geklagt hatte bis zum jetzigen Gerichtsurteil, gab es nie Klarheitr darüber.

 

Was mich eigentlich nur interessiert ob es nicht so´gar den Straftatbestand des Betruges erfüllt, dass Ryanair Stuern und Gebühren verlangt, die tatsächlich nicht gezahlt werden auf Grund abweichender Vereinbarungen mit Flughäfen??

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Hat denn schonmal jemand die Tax von Ryanair erstattet bekommen und weiss, wie das von statten geht?

Ich habe nämlich gerade zwei Flüge, die ich leider stornieren bzw. verfallen lassen muss.

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Danke für den Tipp mit Germanwings. Habe auch gleich genutzt (für einen Flug, den ich stornieren muss).

 

Hat denn jemand eine Adresse von Ryanair Deutschland? Im Internet habe ich nichts gefunden und alle emails, die ich auf "gut Glück" geschrieben habe, kamen gleich zurück.

Vielen Dank!

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Das ist ein interessanter Beitrag!

 

Ich hab mal kurz zusammengerechnet,ich würde übern Daumen zusammen ca 200 € zurück bekommen.. nur von Dezember 03 an gerechnet.

Natürlich nur wenn man das nachträglich noch geltend machen kann?

 

Lohnt es sich überhaupt germanwings dafür anzuschreiben??

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@Me86

 

ich hab bei meinem ersten Flug, wo ich definitiv wusste, ich kann ihn nicht wahrnehmen, bei 4u angerufen und wollte ihn stornieren. Der junge Mann war aber gar nicht daran interessiert, meinte nur, etwa ich würde kommen oder eben nicht. Da bräuchte ich vorher nicht bescheid geben.

 

Was habt ihr für Erfahrungen???

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Übrigens hat mir HLX auf entsprechende Bitte hin anstandslos die Steuern/Gebühren für einen nicht angetretenden (und zwar nicht vorher stornierten) Flug gutgeschrieben (bzw. das in Aussicht gestellt).

 

V-Bird dagegen hat sich im ersten Anlauf geweigert. Mal sehen, ob ein Hinweis auf das Urteil vom LG Köln dort noch für ein Einlenken sorgt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort sonderlich draus aus ist, der nächte zu sein, gegen den die Wettbewerbszentrale vorgeht...

 

Wegen Ryanair: Hier scheint ja auch niemand zu wissen, wie man seinen Anspruch auf Erstattung der Steuern/Gebühren einfach per E-Mail mitteilen kann. Muss man wohl einen Brief auf englisch nach Irland schreiben... FR ist schon ganz geschickt, nicht nur was das angeht. Den Aufwand möglichst groß erscheinen lassen, so dass es nur wenige überhaupt einfordern... Das ist wohl die Devise.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Marobo am 2004-03-30 12:27 ]

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