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Rückzahlung von Gebühren und Steuern bei Ryanair (Stornierun


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Hallo!

 

Ich wollte auch mal mit so einer Billigairline fliegen und hab gebucht (2.99 p. Leg = 5.98 Hin und zurück). Leider musste ich einige Tage später stornieren und habe bei Ryanair auf der I-Net-Seite geguckt.

 

Umbuchen (gegen Gebühr ja - Stornieren wird nicht angeboten)

 

Also FAX nach Dublin geschickt (ich ruf keine 0190-er Nummer an) und Stornierung erklärt, sowie die Taxes und Service Charges zurückverlangt.

 

Rückmail von Ryanair: Gem. Art 10.1 Buchungsbedingungen (AGB) sind alle Steuern und Gebühren nicht zurückzahlbar (das war am 25.6.04).

 

Also 45 EUR weg?

 

Nun, im Internet habe ich Hinweise auf die Zentrale für unlauteren Wettbewerb gefunden. Und genau diese haben Ryanair offenbar bereits im März 2004 vor dem LG Köln abgemahnt und Ryanair hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet eben diese Klausel nicht mehr zu verwenden.

 

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/press...=and&autor=

 

Sie tun es aber!

 

Ich werde zu gegebener Zeit weiter berichten, ich hab Rechtsschutzdeckung und die Ryanairklausel verstößt gegen geltendes deutsches Recht. Und das sollte gelten, wenn diese in Deutschland etwas anbieten.

 

Hihi!

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Recht haben und Recht bekommen sind aber (leider) zweierlei. Ich bin mir nicht ganz sicher und erinnere mich nur schwach: Aber ich glaube, da war mal was, dass Du die Gebühren zurückbekommen müsstest, Du sie Dir aber in Irland einklagen müsstest, was faktisch viel zu aufwändig wäre. Kann mich aber auch irren. Die Wettbewerbshüter werden es wissen.

 

Poste mal, wie es weiter geht.

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Wenn gegen derartige Geschäftspraktiken nicht vorgegangen wird, lachen sich solche Anbieter ins Fäustchen! So kann FR immer schön behaupten, die Ticketpreise würden immer weiter sinken. Wahrscheinlich sind viel mehr Leute einfach zu träge, sich zu unrecht gezahlte Gebühren herauszuverlangen. Ich hoffe das hat bald ein Ende!

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Also, wenn ich aus Malaysia zurückkomme werde ich wohl genau das machen icon_wink.gif

Ich krieg etwa 300 EUR von FR zurück und die hol ich mir auch. Müßte aber reichen in Köln zu klagen.

 

Ich muß mir nur noch Infos besorgen, wie teuer so was in der Vorlage werden würde und dann kanns losgehen...

 

Nix gegen Ryanair, ich flieg gern und viel mit denen, aber was Recht ist muß Recht bleiben. Wenn man das Recht immer nach seinem Geschmack verdrehen könnte...

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Phantom_der_Ope am 2004-06-29 18:05 ]

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Ich glaub gelesen zu haben: Fluggesellschaften dürfen sich nicht an den Steuern bereichern und müssen diese zurück erstatten.

 

Bei Germanwings und DBA konnte ich Flüge nicht antreten und habe die Steuern problemlos kostenlos zurück erstattet bekommen. Bei der DBA dauerte die Rückerstattung 2 Tage, bei Germanwings 3 Wochen.

Bei Germanwings hatte ich damit fast gar keinen Verlust die Steuern waren 17 Euro und der Flug selber hatte nur 2 Euro gekostet.

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Bei HLX ist es mehr als einfach:

E-Mail mit Buchungsnr. am Sonntag geschickt, am Montag Rückantwort, dass Steuern und Gebühren erstattet werden und am Mittwoch das Geld auf dem Konto gehabt. Das ist halt der Unterschied zwischen einer preisgünstigen und einer "billigen" Airline!

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Kann hier eigentlich jemand definitiv sagen, ob man FR in Deutschland verklagen kann? Bei normalen Verbrauchern (also nicht unter Kaufleuten) gilt ja normalerweise als Gerichtsstand das (Amts-)gericht des Kunden; anderslautende Klauseln in den AGBs sind m. W. unwirksam. Wenn ich also einen Anspruch gegen eine Hamburger Firma habe, meine ich, dass ich diese beispielsweise in Köln geltend machen kann, wenn ich dort wohne. Ich weiß nur nicht, ob dies auch für Firmen gilt, die ihren Geschäftssitz in Irland haben.

 

Was jemand genaueres?

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Genau weiß ich es leider nicht. Aber ich meine, dass auch Firmen sehr wohl einen Gerichtsstand angeben können und man dann nur dort klagen kann - zumindest in Deutschland. Weiß aber nicht, ob FR in Europa auch einfach Dublin angeben kann oder so.

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Gerichtsstand:

Normalerweise das Gericht das für den Beklagten zuständig ist.

 

Verklagst Du also ein Unternehmen ist der Gerichtsstand beim Unternehmen, wirst Du vom Unternehmen verklagt ist der Gerichtsstand bei Dir.

 

Gerichtsstandvereinbarungen sind i.d.R. nur bei Kaufleuten zulässig.

 

Interessant ist, dass die wettbewerbszentrale.de einen Rechtsstreit beim LG Köln gegen Ryanair führte, wobei Ryanair in Irland verklagt wurde (und dann wohl diese Unterlassungserklärung abgegeben hat).

 

Gem. Art 5 EuVVGO (Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) kann eine Person (juristische Person!) durchaus in Deutschland verklagt werden.

 

Und zwar am Ort wo die Leistung zu erbringen gewesen wäre (hier Erfurt).

 

Ich denke also ohne bisher mit meinem Anwalt gesprochen zu haben, ich werde Ryanair in Deutschland unter der irländischen Adresse nach deutschem Recht verklagen können.

 

Wird bestimmt lustig!

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§ 21 ZPO - Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung.

 

Es reicht, dass ein Unternehmen an einem Ort eine Niederlassung hat. Dazu zählt nach der Rechtsprechung bereits ein mit mehreren Angestellten besetztes Büro einer ausländischen Fluggesellschaft.

 

Nicht notwendig ist, dass das Geschäft (hier der Kauf des Tickets) auch wirklich an dieser Niederlassung erfolgte.

 

Mindestens das für den Flughafen Hahn zuständige Amtsgericht ist mithin Gerichtsstand für Klagen gegen Ryanair.

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für 55483 Lautzenhausen ist zuständig:

 

Amtsgericht Simmern/Hunsrück

Schulstr. 5

55469 Simmern

Telefon: 06761/95350

Fax: 06761/953555

 

Als Adresse von Ryanair sollte man den Flughafen Hahn angeben. Eine Adresse in Irland würde vermutlich dazu führen, dass vor einer Auslandszustellung die Klageschrift ins Englische übersetzt werden müsste. Die Kosten hierfür sind vom Kläger zunächst vorzuschießen.

Zudem dürften die wenigsten Anwälte Lust haben, für einen 60-euro-fall nach Simmern zur mündlichen Verhandlung zu reisen. Ideal wäre es daher, wenn es einen Anwalt aus der Umgebung des Flughafens Hahn gäbe, der diese Fälle gebündelt bearbeiten würde.

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Event ist das Ticket-Desk von Ryanair in Hahn ausreichend, immerhin ist es die offizielle Verkaufsstelle. Wenn ich dort mein Ticket direkt kaufen würde, würde ich mich auch dort beschwerden, also wieso sollte das nicht ausreichen. Ein Büro muss wohl nicht umbedingt sein. Als erste nationale Anlaufstelle sollte das Ticket-Desk ausreichend sein.

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  • 5 Wochen später...

Argh, poste doch mal einer, wie es weitergeht. Mich würde doch schon mal interessieren, wie man seine Stornierung durchbekommt. An gleicher Stelle demnächst mein Erfahrungsbericht.

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ja super, RA prüft meine sache jetzt wohl auch (zumindest deute ich deren verhalten mal so). poste auch wies weitergeht. mir ist übrigens auch geld für einen flug abgebucht worden, den ich nicht buchen konnte (weil aus irgendeinem grund ein serverfehler aufgetreten ist) und für den ich keine bestätigung bekommen habe.

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Die Klage vor dem LG Köln war eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs aufgrund Zeitungswerbung. Dafür gibt es eine Gerichtszuständigkeit bei jedem Gericht, in dessen Gerichtsbezirk die fragliche Werbung veröffentlicht worden ist. Hat nichts mit dem Gerichtsstand bei Klagen von Privatpersonenen gegen Ryanair zu tun. Da kommt es auf das Vorhandensein einer inländischen Niederlassung an bzw. auf die Anforderungen der EU-"Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" (EuGVO).

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  • 2 Wochen später...

Hi!

 

Ich habe mit heutigem Datum Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Erfurt u.a. wegen Unterschlagung gegen Ryanair gestellt.

 

Da Steuern und Gebühren im Falle der Stornierung nicht anfallen, diese aber von Ryanair "einbehalten" werden ist m.E. der Straftatbestand erfüllt.

 

Mal gucken was die Staatsanwaltschaft so meint.

 

Übrigens sollen es ca. 40 Mio EUR p.a. europaweit für Ryanair sein, vielleicht sogar mehr.

 

Sobald ein Az vorliegt werde ich es mailen.

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Endlich mal einer der sich hier nicht nur über irgendwelche Airlines beschwert, sondern der sich auch die Mühe macht etwas dagegen zu tun! Weiter so!

Hier im Forum gibt es diverse Leute bei denen das anders ist, da wird sich hier laufhals beschwert, dass irgendjemand kein Ticket für 19Euro bekommt, aber zum Verbraucherschutz geht derjenige sowieso nicht. Das wäre wohl zu viel arbeit...

 

Ich finde es klasse, dass es hier jemanden gibt der mal die initiative ergreift und ein zeichen setzt. halte uns auf dem laufenden!

 

Oliver

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Ich habe einen Mehretappenflug gebucht, bei dem ich den letzten Abschnitt verfallen lassen werde. Ich habe eruiert, daß wenn der Flughafen, bei dem ich die Reise abbreche, mein gebuchtes Endziel wäre, würde ich ca. EUR 30,- weniger Flughafentaxen bezahlen müssen.

 

Kann ich dann diese "Gebührenüberzahlung" wieder rückfordern?

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  • 2 Wochen später...

touchdown schrieb:

"Die Klage vor dem LG Köln war eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs aufgrund Zeitungswerbung. Dafür gibt es eine Gerichtszuständigkeit bei jedem Gericht, in dessen Gerichtsbezirk die fragliche Werbung veröffentlicht worden ist. Hat nichts mit dem Gerichtsstand bei Klagen von Privatpersonenen gegen Ryanair zu tun."

 

es gab wohl mehr als eine klage in köln, eine wurde von der wettbewerbszentrale ffm geführt. streitgegenstand war die zulässigkeit der "no-refunds-policy" nach deutschem agb-recht. die klage endete mit einer stafbewährten unterlassungserklärung seitens ryanair. für ein aktenzeichen wäre ich dankbar.

 

wenns bei mir neues zu berichten gibt melde ich mich. besagter carrier bewegt sich, wenn auch unendlich langsam.

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Das AZ ist: 26 O 110/03 (LG Köln).

 

Allerdings endete der Prozeß in einer Klagerücknahme seitens der Wettbewerbszentrale, da Ryanair die Unterlassungserklärung unterzeichnet hat.

 

Ich habe bisher keine Schriftstücke dazu finden können.

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