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airliners.de

Steuern und Gebühren Refund?


Gast

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Danke für den Hinweis, aber man kann bis zu 6 Wochen nach dem letzten Rechnungsabschluss (30.06.2005) wegen Widerspruch stornieren, also so ungefähr bis 10.08.2005.

 

Trotzdem werde ich noch eine letzte Mahnung an Ryanair faxen - Schadensminderungspflicht - da bei dem Wideruf die Bank Gebühren vom Ryanairkonto kassiert, schließlich will ich mich ja nicht auf deren Niveau begeben und denen die Gelegenheit geben, sich an meinen anderen bezahlten Flügen schadlos zu halten. Ich hatte da mal so was Ähnliches mit einem sehr sehr sehr großen und bekannten TTelekomunikationsunternehmen. Da kann man noch so viel recht haben - da rennt man gegen eine Wand.

 

 

Spantax

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Also es gab schon Gerichtsvollzieher, die bei dem großen Magenta-Konzern in Bonn einen Tischkopierer gepfändet haben, weil ein Kunde einen Titel erwirkt hatte und trotzdem nicht bezahlt wurde. In Hahn muss mal fast ein Jet von Ryanair an die Kette gelegt worden sein, weil ein Gerichtsvollzieher "ein paar Euro fuffzich" für einen Kunden eintreiben wollte, den FR trotz Titel nicht bezahlt hatte.

 

Also man läuft auch bei solchen Firmen nicht unbedingt immer vor eine Wand, wenn man genügend Ausdauer hat :-)

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  • 2 Wochen später...
nochmal ne dumme Frage zu Steuern Rückerstattung: ist das deustches oder EU Recht?

 

Wie schaut es also bei EZY Flügen ab/in UK aus?

 

bin gerade dabei, taxes für meine eltern erstatten zu lassen. noch ist nichts da, aber die scheinen sich ganz ordentlich anzustellen.

welches rechtsgebiet das betrifft, kann ich dir nicht sagen. ich gehe aber davon aus, daß es sich um eu-recht handelt, das aber wie deutsches recht gilt.

hier könnte allerdings eu-recht aus ezysicht bestenfalls wie uk-recht gelten, weil ezy ja in uk sitzt.

einfach wird es jedenfalls nicht. wäre also nett, wenn sie sich nicht so wie ryanair snstellen und zahlen.

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EZY erstattet ja auch anstandslos. Nur eben leider abzgl. einer Bearbeitungsgebühr, die fast genauso hoch ist wie die Steuern/Gebühren: 7 EUR pro Strecke. Letztlich bekommt man also auch praktisch nichts zurück - aber rechtlich sauberer als eine "Totalverweigerung".

 

Ich denke da bewegt sich EZY in einer Grauzone, und solange es kein Urteil einer halbwegs hohen Instanz gibt, wird man wenig dagegen machen können; bei einem Prozess hätte man noch das Prozessrisiko, das immens ist, wenn man in UK Klage einreichen würde.

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  • 3 Wochen später...

http://www.ryanair.com/site/EN/faqs.php?se...st=unusedflight

 

Can I apply for a refund for my unused flight?

--------------------------------------------------------------------------

All Ryanair fares are fully changeable flight/dates/times/routes and names (up to three hours prior to original flight departure), however no fares are refundable, taxes, fees and charges may be refunded. Ryanair apply refund €20 per person administration charge for taxes, fees and charges refund requests. If the refund amount due to the customer is less than the applicable refund administration charge then no refund will be made. Taxes, Fees and Charges refund requests must be made within one month from the booked travel date.

 

also im Enddefekt bei durchschnittlich 30 Euro Steuern und Gebühren, gibt es 10 Euro zurück.

 

Kann man denn eigentlich bei seiner Kreditkarten ausgebenden Bank die Belastung stornieren lassen oder handelt man sich dann Ärger ein, weil man ja auch wiederrechtlich die (in meinem Fall) 4*0,03 cent Flugkosten einbehält. Hat das schon mal jemand versucht?

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  • 2 Monate später...

Hallo,

 

ich konnte auch einen HLX Flug TXL-STR vom 02.11 nicht antreten, deshalb habe ich im Call-Center um die Rückzahlung der Steuern und Gebühren gebeten.

 

Da war ich richtig geschockt als die Dame meinte, mir würden aber von den ursprünglich 26,40€ nur 17,85€ gutgeschrieben werden können, weil MWST. und eine andere Gebühr vom Flughafen nicht erstattbar sind.

Dann hab ich natürlich etwas verwundert und hab da und da Fragen gestellt und Sie meinte nur, dass ist halt so und die MWST wird ja auf den Komplettpreis gerechnet und das Flugzeug sei ja geflogen also muss das Flughafengeld auch bezahlt werden.

Also fehlen mir jetzt einmal 4,63€ MWST und 3,92€ Flughafengebühr.

Bekomm ich das wirklich nicht zurück, bei LH war im April diesen Jahres alles zurück.

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Ryanair schreibt auf ihrer Homepage, dass sie unter Umständen die Steuern erstatten jedoch nicht die Gebühren. Wie kann ich unter Umständen verstehen und wo ist der Unterschied zwischen Steuern und Gebühren.

Ryanair erstattet dies ja gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro. Bedeutet das, pro Buchung 20 Euro, oder pro Strecke oder pro Person?

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Also ich habe nun alle Refunds von 4U zurückerhalten, teilweise auf die Kreditkarte und teilweise direkt aufs Bankkonto. Meine Befürchtung die Gebühr zahlen zumüssen, haben sich nicht Bewahrheitet - alle Steuern wurden zurück bezahlt, lediglich die Mastercard Gebühr wurde nicht erstattet. Ansonsten alles super und schnell - innerhalb von 2 Tagen war jeweils alles auf dem Konto.

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Also fehlen mir jetzt einmal 4,63€ MWST und 3,92€ Flughafengebühr. Bekomm ich das wirklich nicht zurück, bei LH war im April diesen Jahres alles zurück.

 

Hm, das mit der Flughafengebühr lasse ich nun mal außen vor, aber das mit den Umsatzsteuern macht schon Sinn, schließlich hat HLX ja den Flugpreis des innerdeutschen Fluges als Einnahme verbucht und somit fallen da dann ja auch die USt an. Ich denke, das läßt sich nachvollziehen. Es geht ja darum, die Gebühren zurückzubekommen, die die Airline in deinem Namen weiterleitet, dies aber gar nicht mußte, da du nicht geflogen bist.

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wobei, die mwst wird ja auf den gesamten Flugpreis berechnet - also auch auf Landegebühren, Treibstoffzuschläge usw., die die Fluggesellschaft dem Käufer weiterreicht. also man sollte sicherstellen, dass man die Mwst auf die Leistungen, die nicht Bestandteil des nackten fFlugpreises waren, wiederbekommt.

Bei ryanair liegen die erstattungsfähigen "Gebühren" übrigens bei zwischen 13 und 26 Euro je Strecke. Bei 20 EUR Gebühren für die Erstattung bekommt man in der Regel auf seine Anfrage eine "confirmation of no tax refund" weil eben dieser Betrag größer ist als 20 EUR.

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  • 3 Wochen später...
Hallo,

 

ich konnte auch einen HLX Flug TXL-STR vom 02.11 nicht antreten, deshalb habe ich im Call-Center um die Rückzahlung der Steuern und Gebühren gebeten.

 

Da war ich richtig geschockt als die Dame meinte, mir würden aber von den ursprünglich 26,40€ nur 17,85€ gutgeschrieben werden können, weil MWST. und eine andere Gebühr vom Flughafen nicht erstattbar sind.

Dann hab ich natürlich etwas verwundert und hab da und da Fragen gestellt und Sie meinte nur, dass ist halt so und die MWST wird ja auf den Komplettpreis gerechnet und das Flugzeug sei ja geflogen also muss das Flughafengeld auch bezahlt werden.

Also fehlen mir jetzt einmal 4,63€ MWST und 3,92€ Flughafengebühr.

Bekomm ich das wirklich nicht zurück, bei LH war im April diesen Jahres alles zurück.

 

Wie hoch ist denn jetzt die Gebühr bei HLX??

Aus dem obige Beispiel werde ich einfach nicht schlau. Jetzt haben wir hier doch so viele HLX/4U-Freaks und da soll seit Einführung der Gebühr keiner mehr seine Steuern zurückgefordert haben?? Irgendwer?? Die 5€ bei 4U sind kein Geheimnis mehr, aber über HLX erfährt man hier nicht viel.

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Hat jemand Erfahrung mit AB?

 

Ja, gerade wieder ganz aktuell am heutigen Tag. Ich mußte leider aus persönlichen Gründen einen Flug ausfallen lassen und habe daher NICHT storniert, sondern nach dem Flugdatum die Steuer- und Gebührenerstattung beantragt. Nach einigen Tagen, bekam ich dann ohne weiteren Kommentar eine Stornorechnung zugeschickt mit Berechnung von 50 Euro Stornogebühren und Erstattung des Restbetrages.

 

Daraufhin habe ich nochmal geschrieben, dass ich ja nie storniert hätte und daher m. M. nach auch keine Stornogebühren anfallen dürften, daraufhin habe ich nun diese Mail bekommen:

 

"...Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.11.2005.

 

Wir bedauern, daß Sie Ihren Flug mit Air Berlin nicht genutzt haben. Wie wir dem Buchungsverlauf entnehmen können, wurden Ihnen die Steuern und Gebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 ? erstattet.

 

Nach Reiseantritt ist eine Stornierung der Buchung nicht mehr möglich.

Sofern ein Fluggast einen Flug nicht antreten konnte, besteht die

Möglichkeit die Steuern und Gebühren zu erstatten. Die Fluggesellschaft ist

berechtigt, für die Bearbeitung des Vorgangs pro Reiseteilnehmer der Buchung eine Gebühr in Höhe von 25 ? zu erheben.

 

Der eingereichte Sachverhalt wurde korrekt bearbeitet. Hinsichtlich einer

weitergehenden Erstattung können wir Ihnen keinen positiven Bescheid geben.

 

Mit freundlichen Grüßen"

 

Ich kann mir nicht denken, dass dieser Vorgang so rechtmäßig ist (wenn natürlich auch logisch nachzuvollziehen, da zwischen Storno und No-Show keinen Unterschied zu machen, aber darum gehts nun auch nicht). Ich kann in den AB-AGBs vom Zeitpunkt meiner Buchung niergendwo einen Hinweis auf diese 25 Euor hohe Gebühr finden. Hat jemand ähnliche Erfahrungen in den letzten Tagen gemacht?

 

Da lobe ich mir aber doch Germanwings, das hatte ich ein ähnliches Problem und nach meiner Mail wurde ich innerhalb von 3 Stunden telefonisch (!) informiert, dass man eben die Erstattung veranlasst hätte. Das nenne ich mal eine schnelle und anzuerkennende Vorgehensweise...

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Dürfte ein Bauernfängertrick der Air Berlin sein, da die Bearbeitungsgebühr bei Stornierung ja mit einer partiellen Erstattung des vertraglich geschuldeten FLUGPREISES einhergeht. Eine Bearbeitungsgebühr für die Rückabwicklung der lediglich treuhänderisch von Air Belrin eingezogenen "STEUERN" müsste entsprechend in den ABB vereinbart sein. Selbst wenn das der Fall wäre, wären 25,- EUR sicherlich im Sinne des AGB-Rechts unangemessen (vgl. die 5,- EUR bei Germanwings, die (bzw. deren Anwälte) sich über diese Frage ersichtlich Gedanken gemacht haben).

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Hallo,

 

bei unserem Männerausflug gestern nach London (mit germanwings) konnte ein Kollege leider net mitfliegen.

 

An wen, oder welche mailadresse kann ich mich wenden, um die Steuern und Gebühren zurückzubekommen? Oder einfach im Call-center anrufen?

 

Danke!

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Hallo,

 

bei unserem Männerausflug gestern nach London (mit germanwings) konnte ein Kollege leider net mitfliegen.

 

An wen, oder welche mailadresse kann ich mich wenden, um die Steuern und Gebühren zurückzubekommen? Oder einfach im Call-center anrufen?

 

Danke!

 

Veruchs mal unter zahlung@germanwings.com, das hat bei mir schon zweimal problemlos geklappt. Das Call-Center würde ich wegen der hohen Telefongebühren eher meiden.

 

Im übrigen noch ein Nachtrag zu meinem AB-Fall weiter oben: Nachdem man mir erst ein weiteres Mal bestätigt hatte, das alles rechtens gewesen sei mit den 50 Euro Bearbeitungsgebühren hat man nun auf eine erneute ausführliche Nachfrage meinerseits und Bitte um Nachweis der rechtlichen Grundlagen für diese Gebührenhöhe nun doch noch den Restbetrag erstattet. Man muss also offenbar einfach nur hartnäckig genug bleiben, wenn man nicht dreimal nachfragen will muss man eben dafür bezahlen...

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Heut kam bereits die positive Antwort.

 

Von den Gesamtbetrag der Steuern und Gebühren von 74,50€ werden 37,25€ wieder zurücküberwiesen, also genau die Hälfte. Also ohne Einbehaltung irgendwelcher Gebühren von seiten germanwings. Reiner Flugpreis für beide Tickets war 1,50€.

 

 

Das nenne ich service.

 

Grüße

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Heut kam bereits die positive Antwort.

 

Von den Gesamtbetrag der Steuern und Gebühren von 74,50€ werden 37,25€ wieder zurücküberwiesen, also genau die Hälfte. Also ohne Einbehaltung irgendwelcher Gebühren von seiten germanwings. Reiner Flugpreis für beide Tickets war 1,50€.

 

Das nenne ich service.

 

wie, nichts einbehalte? die haben 50% der zu erstattenen Steuern und Gebühren NICHT erstattet. Also 37,25 Euro Gebühren für die Erstattung kassiert.

 

Das nenne ich Abzocke.

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Heut kam bereits die positive Antwort.

 

Von den Gesamtbetrag der Steuern und Gebühren von 74,50€ werden 37,25€ wieder zurücküberwiesen, also genau die Hälfte. Also ohne Einbehaltung irgendwelcher Gebühren von seiten germanwings. Reiner Flugpreis für beide Tickets war 1,50€.

 

Das nenne ich service.

 

wie, nichts einbehalte? die haben 50% der zu erstattenen Steuern und Gebühren NICHT erstattet. Also 37,25 Euro Gebühren für die Erstattung kassiert.

 

Das nenne ich Abzocke.

 

Äh, steht weiter oben nicht, dass von 2 Personen eine Person geflogen ist und die andere nicht.... Vielleicht nicht gleich rumschimpfen, gell... ;-)

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Wie bereits weiter oben zu lesen war, konnte EIN Kollege net mitfliegen. Ich hatte insgesamt 3 Buchungen gemacht, 2 Buchungen zu je 2 Personen und eine Buchung mit 3 Personen. Wir wollten also zu siebt fliegen, waren aber nur 6 letztendlich! Also haben die eine Buchung zu 50 %, für die fehlende Person, an Steuern und Gebühren zur Rücküberweisung angewiesen.

 

Also der Kollege hat nur ein paar cent in den Wind geschossen! ;-))

 

Hoffe, es richtiggestellt zu haben!

 

Grüße

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Der Grund dürfte eher sein, dass die Buchung vor dem 17.08.2005 gewesen ist und sich im Hause 4U inzwischen rumgesprochen hat, dass man so etwas nicht nachträglich über neue ABB einführen kann. Es gelten diejenigen, die zum Buchungszeitpunkt aktuell waren und da stand vor dem 17.08.2005 diese Gebühr nicht drin. Für Buchungen ab dem 17.08.2005 werden offenbar pauschal 5 EUR einbehalten, egal für wie viele Segmente und/oder Personen man sich die Steuern/Gebühren erstatten lässt.

 

Es ist ein weiteres Beispiel, dass 4U anstandslos die Steuern/Gebühren erstattet, auch wenn dadurch fast der gesamte für eine Person gezahlte Betrag zurückgezahlt wird. Es gibt ja Berliner User mit Bangkok-Connection hier, die das immernoch nicht glauben können.

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