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Steuern und Gebühren Refund?


Gast

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Gast Michael Tantini
Hatte am Montag HLX eine Email wegen NoShow einer Teilnehmerin geschrieben (Preis return 39,98€). Gestern kam die Email, dass sie die Erstattung von 39,96€ vorgenommen hätten...

 

Dann kann man also HLX vertrauen? Wenn ich meinen Flug nicht antreten kann, dann melde ich mich einfach frühzeitig und erhalte die ganzen "Gebühren" zurück? Ja das ist aber eine erfreuliche Meldung! Bei AirBerlin behalten sie ja noch eine sogenannte "Bearbeitungsgebühr" ein.

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Wie geschrieben, bei mir ging es zumindest problemlos... Kam am Sonntag zurück, habe dann am Montag die Email geschrieben und bekam bereits am Dienstag die Bestätigung, dass HLX die Gebühren überweisen werde. Am Donnerstag war das Geld dann auf dem Konto...

Was mich noch interessieren würde ist, ob es genauso problemlos klappt, wenn man praktisch den Flug storniert und also vor dem Flug bereits die Steuern & Gebühren rückfordert...

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  • 2 Wochen später...

Hat jemand einmal zuletzt praktische Erfahrungen mit der Erstattung von Aktionstickets bei DE gemacht? Die Damen und Herren weigern sich nämlich, und ich fände es echt schade und nervig - auch für meine Zeit - wenn ich den ganzen Klimbim zusammenfassen und an entsprechende Stellen schicken müsste. Aber wenn es denn sein muss... Bitte keine Diskussionen a la "da sind keine Steuern drin", doch sind sie. Ich hatte denen gar angeboten auf die CSC zu verzichten, wenn der Rest überwiesen wird.

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Kurze Info:

 

Ich habe kürzlich für meine Frau und Ihre Freundin einen Flug mit

4U gebucht und mit VISA bezahlt.

Dabei wurden mir 6,00 € Kreditkartenentgeld berechnet.

 

Dagegen habe ich beim Aussteller der Kreditkarte Einspruch erhoben.

 

Ca. 2 Wochen später wurden mir diese Gebühren erstattet.

 

Gut gemacht VISA!

 

Bei mir ging das aber nicht

 

Hier was ich von meinem KK-Herausgeber als Antwort gekriegt habe

 

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Auf der ganzen Welt verlangen manche Vertragsunternehmen ein zusätzliches Entgelt (=Surcharge).

 

Sofern ein Landesrecht diese zusätzliche Belastung freigibt, kann selbst

VISA dies nicht unterbinden.

 

Bei den entsprechenden Touristeninformationszentren, Botschaften oder

Konsulate erhalten Sie auf Wunsch genauere Informationen darüber, ob ein

Land diese Belastung durchführt.

 

Wir hoffen, zur Klärung beigetragen zu haben und stehen für weitere Fragen

gern unter der oben genannten Durchwahl zur Verfügung.

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Bei meiner VISA steht in den AGB nicht davon, dass beim Einsatz im Inland zusätzliche Gebühren anfallen dürfen. Darauf habe ich mich berufen.Beim Einsatz im Ausland sind zusätzliche Gebühren möglich.

 

Lasse Dir von deinem CC Austeller mal den Passus in den AGB zeigen

wonach Gebühren im Inland zulässig sind.

 

Auszug aus den AGB..............

 

12. Entgelte

(1) Dem Karteninhaber werden ein jährliches Kartenentgelt, Entgelte für sonstige im Zusammenhang mit

dem Kartenvertrag erbrachte Leistungen sowie zusätzlich Entgelte für den Bargeldservice und den

Einsatz der Karte im Ausland berechnet. Ein Auslandseinsatzentgelt wird jedoch nicht berechnet, soweit

dies nach der EU-Preisverordnung nicht zulässig ist, also insbesondere bei Umsätzen in einem Staat der

Europäischen Union, die in Euro getätigt werden. Nähere Angaben zum Auslandseinsatzentgelt enthält

das im Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültige Preisverzeichnis.

(2) Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem jeweils im Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen

Preisverzeichnis.

(3) Die Entgelte können nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) geändert werden. Die Änderung wird dem

Karteninhaber mitgeteilt. Bei einer Erhöhung kann der Karteninhaber den Kartenvertrag innerhalb eines

Monats nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall werden die

erhöhten Entgelte für den gekündigten Kartenvertrag nicht berechnet.

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@aljoscha

 

Genau so ist es!

 

Thema DE:

 

Hat jemand einmal zuletzt praktische Erfahrungen mit der Erstattung von Aktionstickets bei DE gemacht? Die Damen und Herren weigern sich nämlich, und ich fände es echt schade und nervig - auch für meine Zeit - wenn ich den ganzen Klimbim zusammenfassen und an entsprechende Stellen schicken müsste. Aber wenn es denn sein muss... Bitte keine Diskussionen a la "da sind keine Steuern drin", doch sind sie. Ich hatte denen gar angeboten auf die CSC zu verzichten, wenn der Rest überwiesen wird.

 

Sie zahlen jetzt.

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Hat jemand in letzter Zeit eine Erstattung bei Germanwings beantragt? Ich habe vor 2 1/2 Wochen eine email an zahlung@germanwings.com geschickt, letzte Woche nochmal. Es gab keine Reaktion. Früher hat das immer problemlos geklappt.

 

Vor zwei oder drei Wochen noch. Eine direkte Antwort kam auch nicht, aber nach etwa drei Tagen eine geänderte Buchungsbestätigung. Alles korrekt bei mir.

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Hat jemand in letzter Zeit eine Erstattung bei Germanwings beantragt? Ich habe vor 2 1/2 Wochen eine email an zahlung@germanwings.com geschickt, letzte Woche nochmal. Es gab keine Reaktion. Früher hat das immer problemlos geklappt.

 

Hier vor zwei Wochen Problemlos geklappt. 2,3 Tage nach meiner eMail kam eine neue Buchungsbestätigung. Geld ist schon auf meinem Konto (abzüglich der Flugkosten und der 5 EUR "Bearbeitungsgebühr").

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Ich hatte erst letzte Woche 3 Rückerstattungen von 4U - absolut problemlos und schnell (2-3 Tage). Besonders lobenswert: Eine Buchung hatte ich mit meiner Kreditkarte bezahlt, da hat 4U vor der Rückerstattung sogar nochmal nachgefragt, ob sie auf dieses Kreditkartenkonto zurücküberweisen sollen. Das habe ich bei anderen Airlines noch nicht erlebt.

Für die 5,- EUR Bearbeitungsgebühr macht 4U (im Vergleich zu manchem Konkurrenten) gute Arbeit.

 

@DerWolf: Hast du denn schon mal auf deinem Konto nachgeschaut? Ich hatte nämlich schon Rückerstattungen von 4U, da kam einfach das Geld auf´s Konto ohne eine schriftliche Bestätigung. Absender der Überweisung ist nicht Germanwings, sondern STICHTING TRUSTED THIRD PAR. Kontrolliere doch mal deinen Kontoauszug.

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Bei meiner VISA steht in den AGB nicht davon, dass beim Einsatz im Inland zusätzliche Gebühren anfallen dürfen. Darauf habe ich mich berufen.Beim Einsatz im Ausland sind zusätzliche Gebühren möglich.

 

Lasse Dir von deinem CC Austeller mal den Passus in den AGB zeigen

wonach Gebühren im Inland zulässig sind.

 

Die Antwort:

 

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Eine Kreditkartengebühr ist Bestandteil der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen fast aller Billigfluganbieter, ebenso wie z.B. die

Flughafengebühr, die Sicherheitsgebühr oder der Kerosinzuschlag

 

Die Kreditkartengebühren werden zwar bei Visa und MasterCard durchaus

kritisch gesehen, doch es gibt von unserer Seite keine rechtliche Handhabe dagegen.

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@ghosts

 

Sehr interessant. Wer genau hat Dir diese Antwort gegeben? Die örtliche Bank, die GZS, eine Visa-Stelle?

Ich habe den Eindruck, dass die im eigenen Hause zu dem Thema nicht wissen, was die eine und was die andere Hand tut.

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So, jetzt hat es mich auch erwischt.

 

Ich habe FRA-ZRH-FRA für den 26.7.06 gebucht, konnte die Flüge aber nicht antreten. Am nächsten Tag habe ich AB eine e-mail geschrieben, in der ich um Rückerstattung von Steuern und Gebühren gebeten habe. Und siehe da: es wurde eine Stornogebühr erhoben.

Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt. ich hätte die Reise am 27.7. storniert. Laut AB AGBs ist eine Stornierung nach Reiseantritt überhaupt nicht möglich.

-> keine Stornierung möglich -> keine Stornierung -> keine Stornokosten. Darauf habe ich AB nochmals hingewiesen. Bin mal gespannt was als antwort kommt.

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Was für eine Stornogebühr wurde erhoben? Die üblichen 25 EUR? Wenn man hartnäckig genug ist, bekommt man die ja wohl auch noch von AB, wie hier berichtet wurde - zumal es ja wirklich keine Stornierung ist.

 

Erstattet AB eigentlich noch den Kerosinzuschlag oder wird dieser seit einiger Zeit nicht mehr erstattet?

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Was für eine Stornogebühr wurde erhoben? Die üblichen 25 EUR? Wenn man hartnäckig genug ist, bekommt man die ja wohl auch noch von AB, wie hier berichtet wurde - zumal es ja wirklich keine Stornierung ist.

 

Erstattet AB eigentlich noch den Kerosinzuschlag oder wird dieser seit einiger Zeit nicht mehr erstattet?

 

Die Stornogebühr hat bei mir 43,00€ betragen.

Jetzt sind wir (AB und ich) schon einen Schritt weiter. Da "versehentlich falsch storniert" wurde, werden mir weitere 5,00€ erstattet.

 

Laut e-mail werden Luftsicherheitskosten und ausländische Taxes erstattet. Bis jetzt habe ich also 17,00 + 5,00 = 22,00 von 56,00 Steuern und Gebühren erstattet bekommen.

Die Differenz beträgt also 34,00€, die AB noch einbehalten hat. Kann aber eigentlich nicht der Kerosinzuschlag sein, da dieser für beide Strecken 36,00€ beträgt.

 

Ich werden AB nochmals schreiben und um genaue Aufschlüsselung von Steuern und Gebühren bitten. Und natürlich fragen, welche davon zurückerstattet werden und welche nicht.

 

Edit: 43€ Stornogebühr für zwei Flüge, also 21,50€ pro Flug.

 

Edit#2: Ich habe gerade Antwort von AB erhalten:

"Die Luftsicherheitskosten und Auslandtax werden bei einer Stornierung nach Abflugtag erstattet, nicht jedoch die Kerosinzuschläge, da wir die Kerosinmenge für eine bestimmte Anzahl von Passagieren schon kalkuliert und betankt haben."

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Edit#2: Ich habe gerade Antwort von AB erhalten:

"Die Luftsicherheitskosten und Auslandtax werden bei einer Stornierung nach Abflugtag erstattet, nicht jedoch die Kerosinzuschläge, da wir die Kerosinmenge für eine bestimmte Anzahl von Passagieren schon kalkuliert und betankt haben."

 

Grübel...

was machen sie dann mit dem Kerosin, das schon betankt, aber durch die fehlenden Passagiere nicht verbraucht haben? In den Gully schütten?

Im Ernst, dieses Argument finde ich etwas merkwürdig. Wenn sie eine bestimmte Menge betankt haben und es weniger Passagiere sind, ist die Maschine leichter, also weniger Kerosinverbrauch. Folglich bleibt Kerosin im Tank übrig und muss für den nächsten Flug nicht betankt werden.

Oder mache ich gerade irgendwo einen Gedankenfehler?

 

Martin

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Das Argument müsste man echt mal bringen. Dann staunen sie bei AB wahrscheinlich.

 

In der Realität ist es natürlich so, dass der Kerosinzuschlag eigentlich wenig damit zu tun hat, ob der Pax fliegt oder nicht, weil sich der Kerosinbedarf dadurch kaum ändert. Es ist letztlich eine versteckte Preiserhöhung. Aber wenn sie einem schon so eine Vorlage liefern... ;-)

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Das Argument müsste man echt mal bringen. Dann staunen sie bei AB wahrscheinlich.

 

In der Realität ist es natürlich so, dass der Kerosinzuschlag eigentlich wenig damit zu tun hat, ob der Pax fliegt oder nicht, weil sich der Kerosinbedarf dadurch kaum ändert. Es ist letztlich eine versteckte Preiserhöhung. Aber wenn sie einem schon so eine Vorlage liefern... ;-)

 

Genau das habe ich gemacht:

"Da ich beide Flüge nicht angetreten habe, wurde das von mir bezahlte Kerosin auch nicht verbraucht und ist im Besitz Ihrer Gesellschaft verblieben. Bitte erstatten Sie mir deshalb den schon geleisteten Kerosinzuschlag auf mein Konto."

 

Wenn das auch nicht hilft, werde ich AB mal fragen, wo in deren AGBs steht, daß der Kerosinzuschlag nicht erstattet wird. Ich habe dazu nix gefunden.

Evtl. haben die von AB nach der neunten mail auch keinen Bock mehr und überweisen das Geld, nur um ihre Ruhe zu haben :-)

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