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Steuern und Gebühren Refund?


Gast

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Hat jemand in letzter Zeit eine Erstattung bei Germanwings beantragt? Ich habe vor 2 1/2 Wochen eine email an zahlung@germanwings.com geschickt, letzte Woche nochmal. Es gab keine Reaktion. Früher hat das immer problemlos geklappt.

Nach einem Monat und insgesamt fünf emails hat es endlich geklappt. Das Geld ist auf dem Konto. Die Online-Buchungsbestätigung wurde geändert aber eine email habe ich nicht bekommen.

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Hat jemand in letzter Zeit eine Erstattung bei Germanwings beantragt? Ich habe vor 2 1/2 Wochen eine email an zahlung@germanwings.com geschickt, letzte Woche nochmal. Es gab keine Reaktion. Früher hat das immer problemlos geklappt.

Nach einem Monat und insgesamt fünf emails hat es endlich geklappt. Das Geld ist auf dem Konto. Die Online-Buchungsbestätigung wurde geändert aber eine email habe ich nicht bekommen.

 

Hmm, bei mir gestern binnen 18 Stunden erfolgreich erledigt.

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  • 2 Wochen später...
Genau das habe ich gemacht:

"Da ich beide Flüge nicht angetreten habe, wurde das von mir bezahlte Kerosin auch nicht verbraucht und ist im Besitz Ihrer Gesellschaft verblieben. Bitte erstatten Sie mir deshalb den schon geleisteten Kerosinzuschlag auf mein Konto."

 

Das ist verdamnmt gut :) Gibts denn schon ne Antwort? Interessiert mich brenend :)

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easyJet hat sich wohl was neues einfallen lassen:

 

Da der Betrag abzüglich der Bearbeitungsgebühr von € 7 pro Passagier und Flug nur bei € 28 liegt, würden wir Ihnen gerne eine Gutschrift anbieten.

 

Sie müssten Ihr Guthaben innerhalb von 6 Monaten benutzen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie innerhalb dieser 6 Monate fliegen müssen, sondern nur das Guthaben benutzt haben müssen. Sie können Ihr Guthaben für neue Buchungen sowie Flug - und Namensänderungen für Personen Ihrer Wahl verwenden.

 

Eine Buchung über das Internet ist nicht möglich. Um zu buchen, müssten Sie unsere Telefonzentrale anrufen. Sie bekommen natürlich den gleichen Preis als wenn Sie übers Internet buchen würden (ausgenommen davon sind besondere Promotionsangebote). Sollte der gewünschte Flug teurer sein als Ihr Guthaben, können Sie die Differenz mit einer Kreditkarte oder Lastschriftverfahren bezahlen.

 

Wenn Sie damit einverstanden sind, sagen Sie uns bitte Bescheid, damit wir alles in die Wege leiten können.

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Naja, finde ich nicht ganz so tragisch. Immerhin bietet easyJet den Gutschein als Option an, so dass wohl dennoch eine Auszahlung möglich ist. Für viele Passagiere ist vielleicht der Gutschein sogar eine willkommene Erstattungsform. Solange es nur eine Option bleibt, finde ich es OK.

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Für viele Passagiere ist vielleicht der Gutschein sogar eine willkommene Erstattungsform.

Auch wenn man dadurch keinen einzigen für mich erkennbaren Vorteil, sondern nur Nachteile hat? Wenn sie sagen würden 28 EUR Erstattung oder 38 EUR Gutschein, würde die Sache anders aussehen. Aber wo ist der Sinn für den Pax, wenn er statt 28 EUR Erstattung einen 28 EUR Gutschein akzeptiert, mit dem er umständlich telefonisch buchen muss und noch nicht einmal spezielle Sonderangebote nutzen kann?

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Aber wo ist der Sinn für den Pax, wenn er statt 28 EUR Erstattung einen 28 EUR Gutschein akzeptiert, mit dem er umständlich telefonisch buchen muss und noch nicht einmal spezielle Sonderangebote nutzen kann?

 

Da kann ich nur voll und ganz zustimmen, ich sehe hier auch in keinster Weise auch nur irgendeinen Vorteil.

 

Mich hat es jetzt auch erwischt.

Aber zu meinem Erstauen hat HLX innerhalb von 5 Stunden die Rückerstattung ( ohne Bearbeitungsgebühren ) veranlasst und Germanwings innerhalb von 24 Stunden (mit 5 Euro Bearbeitungsgebühr).

Insgesamt haben die Anbieter sich wohl doch ziemlich verbessert...

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Habe zwar diese Frage schon einmal gestellt, aber leider diesbezüglich keine Antwort bekommen. Also verzeiht :-)

Was mich nämlich brennend interessieren würde ist, ob man die Gebühren auch schon vor einem nicht angetretenen Flug zurückfordern kann. Wenn ich also beispielsweise weiss, dass ich in einem Monat den Flug nicht antreten kann... Oder gehts sowas nur immer danach?

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Nun, man kann Gebühren/Steuern von nicht in Anspruch genommenen Flügen erstattet bekommen. Hierzu muss man aber eben den Flug/die Flüge nicht in Anspruch nehmen. Ich würde sagen, dass dies stets nur im Nachhinein möglich ist. Denn bis zum Abflugtermin könntest du ihn ja in Anspruch nehmen :-)

 

Bzgl. easyJet:

Ich hatte die Einschränkungen bzgl. des Gutscheines übersehen. Ohne diese (also mit Anwendbarkeit auch für Sonderangebote) wäre aber der Gutschein für Viel-easyJet-Flieger sicher nicht uninteressant. Man erspart sich den Umweg übers Konto und investiert gleich in einen neuen Flug.

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Genau das habe ich gemacht:

"Da ich beide Flüge nicht angetreten habe, wurde das von mir bezahlte Kerosin auch nicht verbraucht und ist im Besitz Ihrer Gesellschaft verblieben. Bitte erstatten Sie mir deshalb den schon geleisteten Kerosinzuschlag auf mein Konto."

 

Das ist verdamnmt gut :) Gibts denn schon ne Antwort? Interessiert mich brenend :)

 

Ich habe die e-mail zwei mal im Abstand von ca. 10 Tagen geschickt und immer vergeblich in meine mailbox geschaut. Heute kam die Antwort per Brief:

"Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft. Auf dem Wege der Kulanz erstatten wir die Differenz in Höhe von 20 EURO Ihrem Konto"

Ob AB das wirklich "gerne" gemacht hat, wage ich zu bezweifeln :-)

 

Von 58.- bezahlten Steuern und Gebühren habe ich bisher 17+5+20=42€ erstattet bekommen. Wegen der fehlenden 16€ mache ich mir keinen Kopf mehr, dafür ist mir der Aufwand zu groß.

 

Fazit: Man muß nur hartnäckig bleiben, dann kann man sich Stück für Stück die Steuern und Gebühren zurückholen.

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Vielleicht weil dann wieder ein Ticket günstigerer Preisklasse auf den Markt kommt....

Wenn dem denn so wäre... Ist aber in der Praxis nicht so. Wenn würde ein Platz mehr zum aktuellen Preis angeboten. Das kann man ganz gut bei einer Umbuchung eines preiswerten Tickets verfolgen, wo ich auch quasi aus einem günstigen ein teures Ticket an einem anderen Termin wird.

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Ich habe heute (25.8.2006) einen Flug für 19 EUR mit Germanwings am 3.10.2006 storniert und um Erstattung der Gebühren und Steuern gebeten.

Zu diesem Zweck habe ich eine e-mail an zahlung@germanwings.com geschickt. Nach weniger als einer Stunde kam die Antwort "die Erstattung werden wir unverzüglich nach dem 03.10.2006 vornehmen."

Seinerzeit erfolgte die Zahlung mittels Kreditkarte. Ich habe numehr um Erstattung auf mein Girokonto gebeten. Zu gegebener Zeit berichte ich, wie die Abwicklung weiter erfolgt. Bisher kann ich Germanwings nur sehr loben. Außer einem kaputten Koffer, der anstandslos von Germanwings ersetzt wurde, gab es auf ca. 100 Flügen keinerlei Beanstandungen.

 

anbla

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Ich habe es mal bei der Umbuchung von zwei günstigen Tickets für Bekannte beobachten können; sonst hätte ich mein Posting nicht geschrieben. Der Preis für den Flug änderte sich um keinen Cent. Nur weil ein günstiges Ticket storniert oder umgebucht wird, werden nicht auf einmal wieder günstigere Buchungsklassen aufgemacht, obwohl schon mehrere darüber längst zu sind. In dem Fall freut sich einfach die Airline.

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Nun, man kann Gebühren/Steuern von nicht in Anspruch genommenen Flügen erstattet bekommen. Hierzu muss man aber eben den Flug/die Flüge nicht in Anspruch nehmen. Ich würde sagen, dass dies stets nur im Nachhinein möglich ist. Denn bis zum Abflugtermin könntest du ihn ja in Anspruch nehmen :-)

 

Bzgl. easyJet:

Ich hatte die Einschränkungen bzgl. des Gutscheines übersehen. Ohne diese (also mit Anwendbarkeit auch für Sonderangebote) wäre aber der Gutschein für Viel-easyJet-Flieger sicher nicht uninteressant. Man erspart sich den Umweg übers Konto und investiert gleich in einen neuen Flug.

 

Wie ist es denn mit sogennannten Rückflügen. Kann man dort auch die Gebühren erstattet bekommen? Nehmen wir an ich fliege von Hamburg nach Amsterdam und habe dazu einen fiktiven Rückflug gebucht damit der Preis günstiger wird. Kann ich für den Rückflug auch die Steuern zurückverlangen oder gilt das nur wenn ich Hin und Rückflug nicht antrete?

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  • 4 Wochen später...

Hallo,

 

habe gestern per Mail die Erstattung bei 4U für Steuern und Gebühren ungenutzter Flüge erbeten.

Heute mittag waren die aktualisierten Buchungsbestätigungen da! Ein Lob dafür. Sogar die Steuern und Gebühren eines ungenutzter Rückflug aus November 2005 wurden heute anstandslos erstattet.

 

Nur die Emailadresse von 4U sucht man auf der Website vergebens... Die habe ich aus diesem Thread. Vielen Dank an dieser Stelle für die in diesem Thread vergrabenen Tipps.

 

Grüße, Carsten

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