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Steuern und Gebühren Refund?


Gast

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Wieder falsch verstanden und wieder falsch dargestellt. ;-)

 

Ich bin - immer noch und weiterhin - der Meinung, dass den sog. "Spass-, Mehrfach-/Vorsorglich- und/oder auch Luft-Buchern" moeglichst gar nichts erstattet werden sollte.

 

Da dieser Wunsch ja nun (leider) nur schwer durchzusetzen sein wird (weil so schwer oder gar nicht abgrenzbar gegen Passagiere, die ihren gebuchten Flug nicht nur aus Spass, sondern aus den verschiedensten Gruenden nicht antreten koennen), freue ich mich ueber die (jedenfalls in Ansaetzen vorhandene) Durchsetzung meiner seit langem geaeusserten Auffassung (= durch Erheben einer "Erstattungs-/KK-Gebuehr u.a.) oder durch die Einfuehrung einer (wie auch immer genannten) Gebuehr, die von vornherein nicht erstattungsfaehig ist (TSC, BSC, ...).

 

Dass dabei (leider) auch andere Passagiere mit in die finanzielle "Haftung" genommen werden, ist sehr schade (und denen zuzurechnen, die es mit dieser "Geiz ist geil"-Mentalitaet uebertrieben haben und wohl immer noch nicht verstanden haben).

 

Aber ich fuer meinen Teil nehme das persoenlich fuer mich und meine Begleitung gern in Kauf. Hauptsache, dieser mir bis heute unerklaerliche Drang mancher Zeitgenossen, moeglichst viele ("billige") Tickets zu blocken, um sie (zum Teil) dann spaeter doch nicht zu nutzen, wird (hoffentlich) etwas eingedaemmt.

 

In diesem Sinne hoffe ich doch stark, dass die "Erstattungsgebuehren" bei allen Fluggesellschaften schon sehr bald erhoeht und entweder auf jede Buchung oder sogar auf alle O/W-Strecken (legs) und pro Person berechnet und erhoben wird, damit sich die "Spass-Bucherei" (bei den meisten jedenfalls) schon aus finanziellen Erwaegungen heraus von selbst verbietet.

 

Wer dann trotzdem ein ganzes Buendel Tickets hortet (ohne spaeter eine Aussicht auf nennenswerte Erstattung des gezahlten Preises zu haben), soll das meinetwegen tun. Ich kann/will ja auch niemanden daran hindern, Kino-Tickets zu kaufen, ohne sich den Film anzugucken.

 

Und das wird kommen. Mein Wort darauf. Weil's so etwas wie "Selbstverteidigung" der Airlines ist.

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Wie kommst Du darauf, dass ich Dich meine? ;-)

 

"Spaßbucher" und "Normalbucher" sind eben schwer voneinander angrenzbar. Ich denke es gibt nun wirklich kaum jemand, der massenweise Flüge nur zum Spaß bucht, im sicheren Wissen dass die Buchungen alle nicht in Anspruch genommen werden und man sich nur die Steuern/Gebühren erstatten lässt. Aber bei günstigen Flügen bucht man sie vielleicht schon eher mal, ohne schon ganz sicher zu wissen, dass man sie in Anspruch nehmen kann, weil man nicht weiß, ob man Urlaub bekommt etc. Da zähle ich mich durchaus auch dazu. Das heißt grundsätzlich buche ich alle Flüge schon in der Erwartung sie auch in Anspruch zu nehmen.

 

Aber ohne das jetzt wieder ausufern zu lassen: Vor einiger Zeit hat Du Dir noch nicht vorstellen können, dass einem von 19,00 EUR bei 4U durchaus 18,99 EUR erstattet werden, wenn der Flugpreis 0,01 EUR und die Steuern/Gebühren 18,99 EUR betragen haben. An dem Punkt scheinst Du wenigstens nicht mehr festhalten zu wollen.

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Ich glaube weiterhin, dass Spass- (meinetwegen auch "Vorrats"-)Bucher eine "Pest" sind. Und wenn die jetzt durch diverse Gebuehren einen (finanziellen) Riegel vorgeschoben bekommt, so freut mich dies.

 

Und ich bin immer noch der festen Ueberzeugung, dass es einen Unterschied gibt zwischen einem (haeufig nur "eingebildeten") theoretischen "Anspruch" und einer tatsaechlichen Erstattung.

 

Ob es diesen seinerzeit berichteten "Fall" gegeben hat oder nicht, ist mir relativ egal. Ich habe den Bericht damals fuer sehr unglaubwuerdig gehalten, ja. Und es war niemandem (bisher) moeglich, mir das Gegenteil anhand eines tatsaechlichen Falls zu beweisen, statt auf vermutete rechtliche Auswirkungen abzuheben.

 

Es bleibt (und daran halte ich weiterhin fest) die bisher nicht widerlegte Aussage eines Mitarbeiters, dass es den von Euch damals geschilderten Fall nicht gegeben habe. Warum sollte ich ihm nicht glauben? Bei einem 19-Euro-Ticket 18,99 Euro erstattet - das war (und ist!) nicht moeglich. Egal. Geschenkt.

 

Hauptsache ist doch, dass es seitdem mehr und mehr Versuche der verschiedenen Airlines gibt, die in die von mir ebenfalls "vorgedachte"/vorhergesagte Richtung gehen - und es in Zukunft weniger dieser ...-Buchungen geben wird (und jetzt schon gibt, wie ich hoere). Das ist sehr schoen.

 

Wenn es jetzt in diese Richtung weitergeht und sich das alles in einer "vernuenftigen" Relation einpendeln wuerde (was ich durchaus fuer wuenschenswert und moeglich halte), waere das doch klasse.

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Die Rückerstattung von Gebühren - also von Drittabgaben - ist ja eine Selbstverständlichkeit. Das ist der große Vorteil der Nettopreise. Trete ich nicht an, bekomme ich diese Gebühren erstattet, jedoch der Flugpreis unterliegt einer 100%igen Stornogebühr. Die 5 EUR Bearbeitungsgebühr finde ich rechtlich bedenklich. Einerseits handelt es sich nicht um eine Konventionalstrafe, da ich ja durch die Zahlung des Kaufpreises meine Leistung erbracht habe, andererseits entsteht ein Aufwand, der allerdings von der 100%igen Stornogebühr des Flugpreises gedeckt sein muss (z.B. wenn der Flug 100 EUR + kostet). Wer Tarife um 1c anbietet, macht dies aus Werbezwecken.

 

Sinnvoll ist die 5 EUR Regelung schon um eben diese Spaßbucher fernzuhalten. Wer aber um 1c fliegt, muss auch das in Kauf nehmen. Ich finde, dieses Thema gehört einmal schön vor dem EuGH, BGH, OGH oä ausjudiziert. Mein Rechtschutz ist leider mit 66 000 EUR begrenzt, vl. habt ihr ja eine bessere Versicherung... ;-)

 

SkyEurope hat bei mir - obwohl bei der Buchung in den AGB nichts von einer Gebühr stand - die Taxen meines 1c Fluges mit einem Abzug von 5 EUR auf Druck nachträglich erstattet.

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Danke.

 

Aber ich weiss sowieso nicht, warum hier alles gleich zu einer Art "Religion" hochgespielt werden muss. haetten die Airlines beschlossen, jedem "Spassbucher" nach dem Nichtantritt des Fluges 250 Euro cash auszuzahlen, haette ich ja auch damit leben muessen.

 

Und nun ist es eben andersherum gekommen (und das beruehmte "Ende der Fahnenstange" ist ja noch laengst nicht erreicht) - und nun muessen sie eben sehen, ob (und wenn: wie) sie sich ihr merkwuerdiges Hobby erhalten koennen. So what?

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Guten Tag allerseits!

 

Ganz so problemlos ist die Erstattung bei Germanwings leider nicht.

Mein Problem ist, dass Germanwings die Kosten für einen nicht angetretenen Flug per Lastschrift von einem mittlerweile nicht mehr existierenden Bankkonto abgebucht hatte und Erstattungen anscheinend ausschließlich auf dieses Konto vornimmt. Selbstverständlich hatte ich in der Mail, mit welcher ich um die Erstattung bat, meine neue Bankverbindung angegeben und dick und fett darauf hingewiesen, dass die alte Bankverbindung nicht mehr aktuell ist. Trotzdem wurde das Geld dorthin überwiesen. Um den Fall nun noch komplizierter zu machen: Meine ehemalige Bank rückt das Geld nicht raus, da wir noch Differenzen miteinander wegen einiger Gebühren haben (deshalb hatte ich u.a. das Konto dort gekündigt).

 

Was also tun? Und wie kann es sein, dass Germanwings trotz ausdrücklicher Aufforderung sich weigert, die neue aktuelle Bankverbindung zur Kenntnis zu nehmen? Mit HLX hatte ich in einem ähnlichen Fall übrigens nicht die geringsten Probleme.

 

Wichtig ist es für mich auch deshalb, weil ich mittlerweile krankheitsbedingt einen weiteren Flug verfallen lassen musste, der auch noch vom alten Konto bezahlt wurde. Traue mich gar nicht, um eine Erstattung zu bitten, da sonst wieder meiner alten Bank das Geld in den Rachen geschoben wird.

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Habe gestern zum ersten Mal seit der Preisveraenderung (exkl. Steuern & Gebuehren) bei HLX einen Refund erbeten.

 

Heute erhielt ich die AW, dass Sie mir alle passagierbezogenen Gebuehren erstatten, aber nicht 'insurance & levies'.

 

Ich werde es ueberleben -- frage mich aber, warum 4U mir immer alles bis auf den Flugpreis erstattet. Dass die Mehrwersteuer einbehalten wird finde ich noch nachvollziehbar, aber die Versicherung...

 

Hat einer von Euch eine Idee?

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Habe gestern zum ersten Mal seit der Preisveraenderung (exkl. Steuern & Gebuehren) bei HLX einen Refund erbeten.

 

Heute erhielt ich die AW, dass Sie mir alle passagierbezogenen Gebuehren erstatten, aber nicht 'insurance & levies'.

Da ich auch vor einer Gebührenerstattung stehe interessiert mich das auch. Geht es um die 7,90 EUR "Drittschadenshaftpflicht Umlagen"? Ich sehe ich nicht als gerechtfertigt an, das einzubehalten.

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Sehe ich eigentlich ähnlich. Die Frage ist natürlich, was man machen will. Ein Anwalt wird deswegen keinen Finger rühren. Man könnte höchstens nach Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung einen Mahnbescheid gegen HLX beantragen. Das läuft dann letztlich wohl auf ein Gerichtsverfahren hinaus, wenn HLX Widerspruch einlegt, was sie wahrscheinlich tun werden. Wenn man Glück hat, zahlen sie aber die 7,90 EUR + Kosten für den Mahnbescheid (die deutlich höher liegen).

 

Vermutlich setzt man auch hier mal wieder darauf, dass wegen nur 7,90 EUR keiner etwas unternimmt.

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Hi,

ganz ohne Streit: ich verstehe Eure Postings nicht.

 

... sehe ich nicht als gerechtfertigt an, das einzubehalten...

Einfach so? Ohne Begruendung?

 

Sehe ich eigentlich ähnlich...

Also siehst Du das, was ohne naehere Begruendung "nicht als gerechtfertigt" angesehen wird, etwas anders, oder wie soll man "eigentlich aehnlich" verstehen? Und da ja vom "Wolf" keinerlei Begruendung angegeben worden war - wieso "eigentlich"? Und warum nicht "genauso" (wobei ja auch da die Frage waere, wie denn eigentlich)?

 

Vermutlich setzt man auch hier mal wieder darauf, dass wegen nur 7,90 EUR keiner etwas unternimmt...

 

Naja, das vermutest Du ja eigentlich immer - aber welche Annahmen hinter Deiner Vermutung stehen, magst Du uns nicht verraten?

 

Noch einmal: ich will ja - wirklich - keinen Streit. Aber vielleicht koennt Ihr mir anhand dieses Beispiels die Augen oeffnen (und ich betone: ich bin kein Jurist, sondern nur jemand, der glaubt, ueber ein "normales Rechtsempfinden" zu verfuegen)?

 

Wenn ich eine Versicherung abschliesse, die ein bestimmtes Risiko ueber eine bestimmte Zeit abdecken soll, und ich die vertraglich festgelegte Praemie fuer diesen Versicherungsschutz zahle, dann werde ich doch wahrscheinlich (??) keine Moeglichkeit haben, den Abschluss dieser Versicherung vor dem vereinbarten Zeitraum wieder zu kuendigen und die gezahlte Praemie erstattet zu bekommen, oder? Egal.

 

In diesem (Euren) Beispiel geht es ja darum, dass der versicherte Zeitpunkt schon laengst verstrichen (und gluecklicherweise kein Versicherungsfall eingetreten) ist. Denn Ihr wollt Euch die Steuern und Gebuehren, nachdem der Flug ohne vorherige Ankuendigung/Information der Fluggesellschaft nicht angetreten worden ist, ja nachtraeglich "erstatten lassen". Die sich anschliessende Frage ist doch dann:

 

Kann der Versicherungsnehmer jetzt - wie gesagt: nachtraeglich - zum Versicherer kommen und sagen: "Du, ich hab die Versicherung gar nicht gebraucht - gib mir mein Geld zurueck!" ?? Nach meinem Rechtsempfinden (das sitzt irgendwo ganz tief drinnen bei mir) wuerde ich dieses Ansinnen sofort von mir weisen (wenn ich denn der Versicherer waere) und dementsprechend mich heftig straeuben, in der Rolle des Versicherungsnehmers einem solchen Gedanken auch nur ansatzweise naeherzutreten.

 

Unabhaengig von der Hoehe der Praemie, die (wenn ich Eure Postings richtig verstanden habe) bei noch nicht einmal 8 Euro liegen soll. Aber es geht ja auch Euch (wenn ich Euch in der Vergangenheit richtig verstanden habe) "um's Prinzip". Und darum geht"s mir jetzt ja auch.

 

Bitte - tut mir den Gefallen und fallt jetzt nicht gleich wieder "aus Prinzip" ueber mich her, sondern versucht, mir Euren Standpunkt zu erklaeren - vielleicht habe ich ja auch etwas uebersehen (oder bin grundsaetzlich "falsch gewickelt", was mein "Gerechtigkeitsgefuehl" angeht, oder habe einfach nur unrecht). Ich wuerde es wirklich gern verstehen, was es fuer Gruende geben mag, die manche Menschen dazu bewegen, solche Ueberlegungen anzustellen.

 

Wenn ich einfach nur motzen wollen wuerde, haette ich ja schreiben koennen: "Ihr Spinner!" oder so. Dass ich mir die Muehe mache, dieses lange Posting zu verfassen, sollte Euch zeigen, dass es mich echt interessiert, wie Ihr Euer Denken erklaert. Danke.

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Wenn ich eine Versicherung abschliesse, die ein bestimmtes Risiko ueber eine bestimmte Zeit abdecken soll, und ich die vertraglich festgelegte Praemie fuer diesen Versicherungsschutz zahle, dann werde ich doch wahrscheinlich (??) keine Moeglichkeit haben, den Abschluss dieser Versicherung vor dem vereinbarten Zeitraum wieder zu kuendigen und die gezahlte Praemie erstattet zu bekommen, oder? Egal.

 

In diesem (Euren) Beispiel geht es ja darum, dass der versicherte Zeitpunkt schon laengst verstrichen (und gluecklicherweise kein Versicherungsfall eingetreten) ist. Denn Ihr wollt Euch die Steuern und Gebuehren, nachdem der Flug ohne vorherige Ankuendigung/Information der Fluggesellschaft nicht angetreten worden ist, ja nachtraeglich "erstatten lassen". Die sich anschliessende Frage ist doch dann:

 

Kann der Versicherungsnehmer jetzt - wie gesagt: nachtraeglich - zum Versicherer kommen und sagen: "Du, ich hab die Versicherung gar nicht gebraucht - gib mir mein Geld zurueck!" ?? Nach meinem Rechtsempfinden (das sitzt irgendwo ganz tief drinnen bei mir) wuerde ich dieses Ansinnen sofort von mir weisen (wenn ich denn der Versicherer waere) und dementsprechend mich heftig straeuben, in der Rolle des Versicherungsnehmers einem solchen Gedanken auch nur ansatzweise naeherzutreten.

 

Die Argumentation hat was. Die Frage aber ist, was "Drittschadenshaftpflicht Umlagen" genau ist. Wenn es eine Versicherung ist, die pro Person gezahlt werden könnte man Deiner Argumentation folgen. Scheint aber nicht so zu sein, denn es sind ja "Umlagen", also für den Flug des Flugzeugs gezahlt und auf alle Reisenden umgerechnet. Dann kann der nicht Mitreisende auch nicht belastet werden.

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Das bedeutet - uebrigens Dank fuer die Antwort -, dass Deiner Meinung nach die jeweiligen Anteile an der Gesamt-Praemie fuer das gesamte Flugzeug jedesmal neu berechnet werden muesste, wenn ein Passagier (aus welchen Gruenden auch immer) nicht erscheint und nicht mitfliegt?

 

Und dass die Fluggesellschaft die rechnerisch sich als Differenz ergebenden Zehntel-Cent dann von allen anderen Fluggaesten nachfordern muesste? Das wuerde ich mir als fliegender Gast aber verbitten (auch nur so von wegen "Gerechtigkeitsgefuehl" - was kann ich denn bitte dafuer, dass ein anderer Gast nicht kommt?)...

 

Aber mal ehrlich: wie soll denn solch eine Umlage (und dann Neuberechnung) technisch und praktisch vonstatten gehen?

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@raoul:

Nein, natürlich nicht. Bei der Buchung weiß HLX ja auch nicht, wie viele Leute buchen werden. Es ist also grundsätzlich eine Pauschale, die eingezogen wird und auch wieder zurückerstattet werden sollte. Ist natürlich auch eine schöne Sache für HLX "Gratistickets" plus Steuern und Gebühren anzubieten und so doch noch 7,90 EUR zu verdienen. Das alles unter der Voraussetzung, dass die Versicherung nicht pro Passagier bezahlt werden muss.

 

Im übrigen halte ich diese Gebühr für etwas, was im Ticketpreis drin sein sollte, genauso wie Kerosinzuschlag und Buchungsgebühren. Aber das ist ein anderes Thema.

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Guck mal: wir haben tatsaechlich auf einem "Nebenkriegsschauplatz" (doofes Wort) durch unaufgeregtes Diskutieren einen Konsens hinbekommen. Freut mich.

 

Natuerlich waere es (ausser fuer die Werbung) fuer alle Beteiligten besser, wenn saemtliche "Zuschlage" inkludiert waeren.

Aber da sich diese staendig aendern, ist es wohl sowieso nicht zu machen.

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Die "insurance levy" wird von den Airlines nicht passagier-bezogen bezahlt. Die Gesamtversicherungsprämie wird näherungsweise auf die Zahl der Gesamtpassagiere umgelegt, so dass sie in den einzelnen Beförderungsvertrag reingerechnet werden kann ("netting off"). Es handelt sich nicht um eine staatliche Abgabe, sondern um allgemeine Gestehungskosten der Airline. Da es sich nicht um treuhänderisch eingezogene Drittgelder handelt, ist die "levy" auch nicht erstattungsfähig, wenn die Airline die Erstattung vertraglich ausschließt. Sinnvollerweise sollte das wie auch ein Kerosinzuschlag in den Ticketpreis hineingerechnet werden, geschieht aber bei einigen Airlines nicht. Deshalb kommen dann gelegentlich Überlegungen von Paxen auf, ob die "levy" erstattungsfähig ist.

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Da es sich nicht um treuhänderisch eingezogene Drittgelder handelt, ist die "levy" auch nicht erstattungsfähig, wenn die Airline die Erstattung vertraglich ausschließt.

Auszug aus der HLX ABB:

Der Fluggast verliert den Beförderungsanspruch und bleibt zur Begleichung des Flugpreises verpflichtet, wenn er nicht so rechtzeitig unter Vorlage aller erforderlicher Reiseunterlagen am Check-in erscheint, dass er spätestens 30 Minuten vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist. Dies gilt auch, wenn der Fluggast vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. Unbeschadet bleibt das Recht des Fluggastes nachzuweisen, dass HLX durch den Nichtantritt des Fluges ein geringerer Schaden entstanden ist.

Er bleibt zur Begleichung des des Flugpreises verpflichtet, nicht aber der Drittschadenshaftpflicht. Die Erstattung wird also meines Erachtens nicht ausgeschlossen.

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Meine Ausführungen waren nicht airlinespezifisch gemeint, sondern bezogen sich darauf, ob eine Airline die Rückerstattung grundsätzlich auschließen kann, wenn sie dies in ihren ABB richtig anstellt.

 

Ich kenne die HLX ABB nicht im Detail, möglicherweise sind sie nicht ganz wasserdicht. Wenn sie richtig gemacht wären, gäbe es irgendwo eine Definition, was HLX unter "Flugpreis" versteht. Das wäre dann maßgeblich sowie das, was unter dem Label "Flugpreis" in der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeschlüsselt ist.

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Es gibt keine Bestimmung in den ABB, nach der nur auf das ursprüngliche Konto gutgeschrieben wird. Im Gegenteil, in den ABB heißt es explizit:

 

10.1.1 Falls in diesem Artikel nicht anders bestimmt, sind wir berechtigt, eine Rückerstattung entweder an die in dem Flugschein genannte Person oder an die Person, die den Flugschein bezahlt hat – gegen Vorlage überzeugender Beweise für diese Bezahlung – zu leisten. Bei Zahlung durch Kreditkarte oder per Lastschrifteinzug werden wir den Erstattungsbetrag mangels abweichender Vereinbarungen oder Anweisungen auf das Kreditkarten- oder Bankkonto überweisen.

 

Würde mal vorschlagen, ein Fax mit der entsprechenden Anweisung zu schicken.

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@touchdown99

 

Vielen Dank für deine Antwort. Das mit dem Fax werde ich mal probieren.

 

Meine Mail wegen der ersten Erstattung:

Ihr Anliegen:

Guten Tag, da ich den oben genannten Flug nicht antreten konnte, bitte ich Sie, mir die entsprechenden Steuern und Gebühren zu erstatten. WICHTIG: Meine Bankverbindung hat sich geändert: xxxx Bitte überweisen Sie den Betrag auf dieses Konto und NICHT auf mein altes, da dieses nicht mehr genutzt wird. Vielen Dank.

 

Antwort von 4U:

vielen Dank für Ihre Email vom gestrigen Tage.

Soeben haben wir Ihnen die Steuern und Gebühren für Ihre nicht genutzten Flüge in Höhe von ? xxx auf das bei Buchung angegebene Bankkonto angewiesen.

 

Fazit:

Geld futsch, weil 4U offensichtlich nicht in der Lage ist, eine E-Mail vollständig zu lesen.

 

Letzte Woche neuer Versuch. Antwort von 4U:

bitte nennen Sie uns die neue Bankverbindung und den Buchungscode, damit wir die Erstattung veranlassen können.

 

Das war vor einer Woche und seitdem reagieren die auch nicht mehr auf weitere E-Mails. Auf meinem (neuen) Konto ist natürlich auch nichts gutgeschrieben worden (geht normalerweise sehr schnell), deshalb befürchte ich nun, dass die das Geld wieder meinen alten Bank in den Hintern geschoben haben.

Da frage ich mich schon so langsam, ob Textverständnis keine(!) Voraussetzung ist, um bei 4U einen Job in der Verwaltung zu bekommen.

 

Gefrustete Grüße,

Pervaneh

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  • 3 Wochen später...

ja bei SkyEurope schreibst du einfach eine bestimmte, forsche Email am besten an alle Adressen, die auf ihrer Homepage angegeben sind und verlangst vollen Refund der Taxen.

 

Darauf müssten sie alle Gebühren bis auf 5 EUR Bearbeitungsgebühr überweisen.

 

Falls sie so wie bei mir dies zuerst verweigern, suchst du dir paar Urteile heraus und drohst mit deinem Anwalt, dann schicken Sie dir sogar ein PDF mit der Bestätigung der "Tatra Bank".

 

Viel Spaß dabei, LG

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Hallo,

 

ich stehe jetzt auch vor dem Problem: Stornierung oder Nichtantritt

 

Der Fall:

Gebucht ist ein Hin-und Rueckflug HAM-BCN-HAM mit AirBerlin fuer 58euro!

In der Reisebestaetigung sind die Kosten wie folgt aufgelistet:

Flugfare = 6euro

+

LUFTSICHERHEITSKOSTEN 1 P. 10,00

AIR BERLIN-ABFLUEGE IN HAMBURG TERM 1

KEROSINZUSCHLAG AB DEUTSCHLAND 1 P. 18,00

STEUERFREI §3B ABS.1 IVM. §26 ABS.3 USTG

AUSLAEND.-TAX 1 P. 6,00

KEROSINZUSCHLAG AB AUSLAND 1 P. 18,00

STEUERFREI §3B ABS.1 IVM. §26 ABS.3 USTG

 

Laut Anruf bei der Hotline wuerde ich 33euro (also 58euro MINUS 25euro Servicepauschale) zurueckbekommen, wenn ich den Flug rechtzeitig storniere.

Aber wie sieht es bei einem NO-Show aus? Wuerde ich da nicht die 10 + 2x18 + 6 = 52euro wiederbekommen?

 

Das waeren dann immerhin 19euro mehr und es betrifft leider nicht nur diesen Flug. Also wuerde sich der Aufwand lohnen das einzufordern, sofern moeglich.

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