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Kundenservice - ein Wort, das Ryanair nicht kennt


Marobo

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War mir schon klar welche Flüge OW und RTN sind :-). Nur einigen anderen glaube ich nicht :-). Habe vielmehr gemeint, Marobo hätte von Anfang das als "Mehrfachbuchung" darstellen sollen, anstatt als Gesamttrip, hatte den Eindruck, dass das von einigen falsch verstanden wurde :-).

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Eigentlich ist doch gut zu erkennen, welche Strecken Marobo zusammen gebucht hat

 

HHN-OPO

OPO-STN

STN-POZ-STN

STN-VLL-STN

STN-TMP

TMP-HHN

 

also zweimal return, viermal oneway...

 

Exakt so ist es. Es sind 6 Buchungen, 4 Oneway-Buchungen und 2 Return-Buchungen.

 

Was ich nach wie vor nicht verstehe ist, warum ein Unternehmen (wie Ryanair) die geschlossenen Verträge mit Endkunden (wie mir) offenbar nach Belieben ändern können soll, ohne zumindestens für die Folgen aufkommen zu müssen. Da ist es erstmal völlig egal, ob ich meine Anschlussflüge mit Ryanair oder anderen Airlines wie Lufthansa etc. gebucht habe. Ryanair kann sogar froh sein, dass es hier eigentlich nur um eine interne, keine wirklichen Kosten erzeugende Umbuchung geht und nicht Geld erstattet werden muss, das andere Airlines berechnet haben.

 

Wenn ich als Händler mit meinem Kunden einen Kaufvertrag über ein HP-Notebook sowie einen über Zubehörartikel abschließe und der Kunde diese bezahlt hat, kann ich auch nicht einfach ein Acer-Notebook liefern und mich dann sogar noch weigern, die nicht passenden HP-Zubehörteile umzutauschen oder zu erstatten. Da möchte ich den Richter sehen, der mir als Händler in dem Fall auch nur 5 Minuten zuhört, bis er meine Klage abweist. Und bei Ryanair soll das alles anders sein? Da sagt mein Rechtsverständnis irgendwie etwas völlig anderes...

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Dein Vergleich hinkt meiner meinung nach.

Es wurde doch eben schon erklärt, dass es eben keine Anschlussflüge im strengen Sinne sind.

Das ist, um bei Deinem Vergleich zu bleiben, so, als wenn Du einen PC von Acer kaufst, und gleichzeitig Kabel oder sonstwas von HP, in einem Laden ohne Beratung und seperater Kasse wie in der Metro. Wenn Du da an der Kasse stehst, wird Dich die Kassiererin auch nicht fragen, was Du damit vorhast.

gehst du aber in einen Fachhandel mit Beratung usw, und sagts denen klipp und klar, ich will, dass es kompatibel ist, und sie verkaufen Dir dennoch die Teile als Zubehör, sieht es anders aus, wenns dann nicht passt.

 

So auch mit Deinem Flug. Hättest Du den im Reisebüro mit Beratung gebucht, und gesagt, was Du vorhast, wäre die Lage sicherlich auch anders, bzw sie hätten Dich auf das Risiko aufmerksam machen müssen.

 

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

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Man koennte es sogar noch ein wenig "drastischer" ausdruecken, da es sich hier - um im Beispiel zu bleiben - um ein ganzes Paket rund um einen PC dreht, das sich ein (vielleicht doch etwas blauaeugiger?) Kunde im groessten Elektronik-Kaufhaus Bangkoks, dem MBK*, ohne jegliche Mithilfe irgendwelcher Mitarbeiter zusammengestellt hat.

 

Den PC selbst ersteht er als "huebsches" Teil von Acer* im ersten Stockwerk, das Motherboard "no name" im 4., einen Drucker von HP* im 2., die TV-Karte samt Sound und Brenner von unterschiedlichen Haendlern und Herstellern im 4. und eine Handvoll Kabel "zum Zusammenstecken" sowie eine bunte Software-Sammlung im 3. Zwischengeschoss. Alles selbstverstaendlich einzeln und jeweils als "special offer" zum billigsten Preis (der nicht einmal den Einstandspreis der jeweiligen Firma deckt - aber das soll ja nicht seine Sorge sein). Und alles im Kaufhaus MBK*.

 

Dabei uebersieht er geflissentlich, dass ihm an jeder einzelnen Kasse bei jedem seiner Kaeufe unmissverstaendlich klargemacht wird, dass man ihm (und jedem anderen Kaeufer ebenfalls) selbstverstaendlich bei diesem Preis nicht garantieren koenne, dass die Teile auch wirklich kompatibel sind - dass er dies "gelesen und verstanden" hat, muss er sogar unterschreiben - und in den meisten Faellen wird er auch noch darauf hingewiesen, dass der Betrieb der Komponenten mit nicht-lizensierten Ersatzteilen/Kabelstraengen/Verbindungen zum Ausschluss jeglicher Garantie und Gewaehrleistung fuehrt (aber was schert unseren Schlaumeier* dieser gutgemeinte Ratschlag der Verkaeufer - schliesslich ist ja er der einzige Experte*, der einzig weiss, wo's langgeht auf der Welt).

 

Und oh Wunder: der Drucker funktioniert tatsaechlich (fuer sich genommen, wenn auch nicht mit der falschen Software, den nicht passenden Kabeln und dem Billig-PC, zu dem wir gleich noch kommen) und auch der Brenner waere - mit anderer Software und fuer ein PC-System mit anderer Schachtgroesse - eigentlich einsatzbereit - nur der Acer* selbst weist Maengel auf (die der betreffende Verkaeufer auch schon selbst bemerkt hat, weshalb er unseren Schlaumeier* in einem freundlichen Schreiben darauf hinweist, dass er bereit waere, den Acer*-Tower gegen einen anderen, ungefaehr gleichwertigen Tower einer anderen Firma auszutauschen).

 

Und da sieht unser Cleverle* seine Chance gekommen: da der PC-Midi ja in der "Ersatz-Version" nicht mehr dem entspraeche, was er eigentlich haben wollte, verlangt er vom Betreiber des MBK* (schliesslich sind ja alle Teile unter diesem einen Dach des genannten Einkaufscenters getaetigt worden) ein ihm kostenlos zu ueberlassendes Computer-System, das nun aber auch zusammenpassen soll. Die "stand-alone"*-Komponenten als solche haetten fuer ihn keinerlei Wert.

 

Man bietet ihm an, auch die voll funktionisfaehigen Teile (fuer deren Umtausch es eigentlich ueberhaupt keinen Grund gibt) gegen eine (schon vor dem Kauf mit ihm vereinbarte Gebuehr*) umzutauschen - aber das will er ja nicht. Er will, dass andere das machen, was er sich ertraeumt mit seinem etwas verkuemmerten Rechtsverstaendnis - er will ohne Extra-Kosten ein vollstaendiges System (das es uebrigens auch von Anfang an zu kaufen gegeben haette, wenn er denn ein solches System bei einem einzigen Haendler zusammen in Auftrag gegeben haette). Aber das ist ihm viel zu teuer; er kauft immer nur Sachen "unter Einstiegspreis".

 

Und wird ihm nun die Erfuellung dieser etwas kindischen Forderungen verwehrt, schmeisst er sich wie ein kleines Blag* (nein: ich habe nichts gegen Kinder, ganz im Gegenteil) auf den Teppich, trommelt mit Haenden und Fuessen auf den Boden und findet alles soooo gemein.

 

--- alle mit einem * gekennzeichneten Namen sind Markenzeichen und unterliegen - berichtige mich, wenn ich das falsch sehe - dem entsprechenden / anwendbaren Recht ---

 

Echt mal, Marobo*:

Du hast einigermassen hoch gepokert (der erhoffte Gewinn bei minimalstem Einsatz waere ja auch dementsprechend gewesen) - und Du hast verloren.

 

So what?

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Dein Vergleich hinkt meiner meinung nach.

Es wurde doch eben schon erklärt, dass es eben keine Anschlussflüge im strengen Sinne sind.

Es geht meines Erachtens auch gar nicht darum, ob die Flüge nun Anschlussflüge sind oder nicht. Ryanair will einseitig einen Vertrag ändern, aber fühlt sich für die Folgen in dem Fall nicht verantwortlich. Nach meinem Rechtsverständnis ist so etwas in Deutschland nicht möglich.

 

Was den Vergleich mit dem Notebook geht: Ich schrieb von zwei (zunächst einmal unabhängigen) Bestellungen - Notebook und Zubehör. Als Kunde hätte ich gerne beides zusammen bestellt, aber das Computersystem des Händlers lässt leider nur die getrennte Bestellung zu. Wenn da die Bestellung des Notebooks einseitig geändert wird und ich mich als Kunde notgedrungen einverstanden erklären würde, würde ich es nicht verstehen, wenn der Händler weiter auf der Abnahme es nicht mehr passenden Zubehörs bestehen würde und mir nicht die Möglichkeit einräumt, den Kaufvertrag auf vergleichbares Zubehör für das neue Notebook umzuändern. Insofern ist der Fall m. E. vergleichbar, auch wenn es im einen Fall ein Kaufvertrag und im anderen Fall ein Beförderungsvertrag ist. Aber es soll hier ja auch nicht um Notebooks, sondern um die Flüge gehen.

 

 

@raoul:

Ich habe keine Lust, mich jetzt - ähnlich wie Du - jedes einzelne Wort aus Deinem Posting zu analysieren und dann ewig zu streiten.

 

Der Vergleich von Dir hinkt m. E. in einem entscheidenen Punkt: Ich habe die Computerteile nicht bei 6 verschiedenen Händlern gekauft, sondern bei ein und dem gleichen (=Ryanair).

 

Ich weiß nicht, wie es im thailändischen Recht aussieht (dafür gibt es sicher Oberschlaumeier, die auf dem besten Weg zum a.de-Posting-König 2005 sind), aber zumindestens in Deutschland ist es vor Gericht egal, ob ein Unternehmen etwas unter Einstandspreis angeboten hat oder mit 1000 EUR Gewinn. Das ist alleine Saches des Unternehmers. Sobald ein Vertrag geschlossen wird, müssen sich IMHO beide Seiten daran halten oder für die Folgen einer einseitigen Änderung geradestehen. Bisher hat mir hier niemand sagen können, inwiefern dieser Grundsatz für Beförderungsverträge mit einer Airline nicht gelten sollte.

 

Das hat dann auch nichts mit Pokern zu tun. Ich habe eine Leistung gebucht; die Probleme werden nur durch die einseitige Änderung seitens Ryanair verursacht. Wenn ich den Vertrag meinerseits aus Gründen ändern will, die Ryanair nicht zu vertreten hat, muss ich Ryanair dafür Geld bezahlten. Doch wenn Ryanair den Vertrag ihrerseits aus Gründen ändern will, die ich nicht zu vertreten habe, nimmt sich Ryanair davon nichts an? Merkwürdige Welt...

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Einmal völlig unabhängig davon, ob man weiterfliegen möchte oder einen wichtigen Termin hat. Er kann doch nicht sein, dass eine Airline einen Flug streichen (bzw. um 11 Stunden verschieben) darf und dann nur eine kostenlose Umbuchung bzw. Stornierung dieses Fluges anbietet. Der Vertrag über die Beförderung zu einem best. Termin wird ja nicht auf Grund höherer Gewalt geändert sondern aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Es ist Marobo dadurch ein Schaden entstanden, nämlich die Kosten für alle Flüge bzw. die Umbuchungskosten.

 

Wie sieht das denn allgemein aus. Jemand bucht z.B. einen Tagesausflug zu einem Kongress. Nun wird der Morgenflug einen Monat vorher gestrichen. Er muss also entweder am Vortag anreisen und Zimmer bezahlen oder eine andere Airline nehmen, die evtl. mehr kostet. Darf der Flug gestrichen werden ohne dass die Airline Zimmer bzw. Umbuchung auf eine andere Airline zahlen muss? Wenn ja, geht Marobo wohl leer aus, wenn nein könnte er vor Gericht recht bekommen.

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Du hast auch das PC-Beispiel nicht so recht verstanden - vielleicht hinkt es auch zu sehr.

 

Du sagst immer (und auch jetzt wieder), der Haendler wuerde es ablehnen, Dir den eigentlich gewuenschten Roundtrip in einer Buchung anzubieten - und schliesst daraus, dass Dir nichts anderes uebrig geblieben sei, als diese vielen Einzelbuchungen zu taetigen.

 

Das ist m.E. (und auch ich will mich doch nicht streiten) ganz falsch. Wenn Ryananir sagt: "Bei uns nicht", dann ist es eben nicht "die einzige Moeglichkeit", es doch zu tun (und darauf zu hoffen, dass es irgendwie schon gutgehen wird - das ist Poker), sondern man koennte versuchen, sich ueber ein Reisebuero (das Dir dann die Garantie der Durchfuehrung mit weitergehenden Anspruechen gibt) eine aehnliche Reise mit anderen Carriers zusammenstellen zu lassen. Dass dies dann wahrscheinlich nicht zu den von Dir als "angemessen" empfundenen Preisen zu machen ngewesen waere, steht auf einem anderen Blatt.

 

Dein grundsaetzlicher Fehler liegt doch darin, dass Du in einer schon fast unertraeglich egozentrischen (in einem anderen Thread hatte ich einmal geschrieben: "unsozialen") Art davon auszugehen scheinst, dass Gesetze, Verordnungen und Vertragsinhalte einzig dazu da seien, Dir das "kreuz & quer durch Europa"-Fliegen zu Deinen Konditionen zu ermoeglichen. Und das ist eben nicht so., weil zu einem Vertrag immer zwei gehoeren. Du kannst niemandem vorschreiben, dass er mit Dir zu Deinen (einseitigen) "Spielregeln" spielt - so wie ja auch Dein Gegenueber, Ryanair, nicht verlangt, dass Du mit ihm in ein Vertragsverhaeltnis eintrittst. Wenn Du es aber tust, dann tust auch Du es zu den Bedingungen, die fuer alle gelten. Und das ist auch gut so.

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Zum Glück - für Ryanair - geht es in dem Fall ja nur um eine interne kostenfreie Umbuchung und nicht um die Erstattung von Hotelkosten oder der Erstattung von Kosten anderer Airlines. Aber selbst dazu ist man nicht bereit. Eigentlich unglaublich.

 

Naja - vielleicht überlegt sich mancher in Zukunft, ob er das Risiko eingehen will, mit einer Airline zu fliegen, die in einem solchen Fall, für die der Pax nicht das geringste kann, sämtliche Forderungen abwiegelt - seien Sie nun rechtlich einwandfrei gegeben oder einfach nur eine Sache des selbstverständlichen Kundenservices.

 

Sicher - Flugplanänderungen kommen immer mal vor, aber in allen ähnlich gelagerten Fällen bei anderen (deutschen) Billigairlines hatte ich bisher keine Probleme, eine kostenlose Umbuchung vorzunehmen. Von Wizzair schrieb letztens jemand hier im Forum auch, dass in einem solchen Fall eine kostenlose Umbuchung möglich war. Nur Ryanair erkennt geltendes Recht offenbar nur an, wenn der Gerichtsvollzieher auf dem Hahn einen Flieger an die Kette legen will.

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Dein grundsaetzlicher Fehler liegt doch darin, dass Du in einer schon fast unertraeglich egozentrischen (in einem anderen Thread hatte ich einmal geschrieben: "unsozialen") Art davon auszugehen scheinst, dass Gesetze, Verordnungen und Vertragsinhalte einzig dazu da seien, Dir das "kreuz & quer durch Europa"-Fliegen zu Deinen Konditionen zu ermoeglichen. Und das ist eben nicht so., weil zu einem Vertrag immer zwei gehoeren. Du kannst niemandem vorschreiben, dass er mit Dir zu Deinen (einseitigen) "Spielregeln" spielt - so wie ja auch Dein Gegenueber, Ryanair, nicht verlangt, dass Du mit ihm in ein Vertragsverhaeltnis eintrittst. Wenn Du es aber tust, dann tust auch Du es zu den Bedingungen, die fuer alle gelten. Und das ist auch gut so.

Falsch. Ich erwarte nicht, dass mir Gesetze das "kreuz & quer durch Europa"-Fliegen zu meinen Konditionen ermöglichen. Ich erwarte in dem konkreten Fall nur, dass geschlossene Verträge eingehalten werden. Und Du hast völlig recht: Dazu gehören immer zwei! Natürlich verlangt Ryanair nicht, dass ich ein Vertragsverhältnis mit ihnen eingehe. Aber wenn ein Vertrag geschlossen wurde, dann sind auch beide Seiten zu dessen Einhaltung verpflichtet. Ich bin dem nachgekommen, indem ich die Leistung bezahlt habe und rechtzeitig am Flughafen einchecke etc. Ryanair will dem nicht nachkommen und weigert sich, für die Folgen aufzukommen. Würde Ryanair so fliegen, wie es Bestandteil des Beförderungsvertrages geworden ist, gäbe es keine Probleme.

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Du willst es weiterhin ignorieren, dass Du Dich mit den von Ryanair oeffentlich gemachten (und von Dir auch hier in vielen vielen Threads lang und breit diskutierten, also "bekannten") Bedingungen - vor der Buchung - einverstanden erklaert hast?

 

In diesem Fall gebe ich Dir tatsaechlich recht: dann lohnt es wohl tatsaechlich nicht (mehr), sich um "Aufklaerung" zu bemuehen. Warten wir ein paar Jahre ab - u.U. aendert sich Dein Verstaendnis von gesellschaftlichem Miteinander noch.

 

Wie heisst es so schoen: die Hoffnung stirbt zuletzt.

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Ich sehe da nur zwei Möglichkeiten:

 

1. Ryanair meiden

 

oder

 

2. eine Rechtschutzversicherung nehmen, Ryanair meiden und nur bei Preisen unter 20 EUR all incl. mit solchen dubiosen Fluggesellschaften zu fliegen.

 

 

Marobo, hast du eine Rechtschutzversicherung. Falls nicht kann ich dir nur empfehlen eine zu nehmen. Zivilrechtlich scheinst du gute Chancen zu haben eine Auseinandersetzung zu gewinnen. Oft kann nur ein Brief deines Anwalts Wunder bewirken oder nur die Androhung desselben.

 

Zwei Zivis haben bei uns vorm Verfassungsgerichtshof ein Verpflegungsgeld von 13,6 EUR statt der bisherigen 6 EUR erzwungen. Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt leider ein großer Unterschied.

 

Wenigstens hast du nicht umsonst Lehrgeld gezahlt: Ich predige seit Tagen in meinem Umfeld nicht mit Ryanair zu fliegen und habe schon 5 Returns verhindert. NIKI, AB und SkyEurope werden sich freuen, wobei bei letzterer eine Rechtsschutzversicherung auch zu empfehlen ist - vor allem bei der Erstattung der Steuern, die es dann aber mit Abzug von 5 EUR zurück gibt.

 

zur Erinnerung Raoul: ABB und AGB sind nicht bedingungslos zu akzeptieren! Es gilt zwar "lex specialis derogat legi generali", aber es gibt absolut zwingendes Recht im BGB, ABGB, KSchG, das kann nicht mal ein MOL durch seine Wunsch-AGB verdrängen.

 

Stell dir vor, VW vereinbart in seinen AGB folgendes: "Bei jedem Autokauf schließen wir jegliche Gewährleistung und Garantie aus, da unsere Autos Qualitätsprodukte sind." Dafür kostet ein Golf nur mehr 12.000 EUR

 

Marobo und ich würden uns sofort einen Golf kaufen, denn dieser Passus in den AGB fällt sogar ohne Rechtschutzversicherung.

 

Wie würdest du reagieren?

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Interessanterweise steht das eben gar nicht so ausdrücklich in den AGB von Ryanair, wie viele immer wieder annehmen. (Warum nur?) Und außerdem hat nicht alles, was in den AGB steht, vor Gericht Bestand! Es gibt Unternehmen, deren AGB zum größten Teil unwirksam sind, weil sie nicht mit den deutschen Gesetzen konform sind. Unter Kaufleuten kann so ziemlich alles vereinbart werden, solange es nicht gerade sittenwidrig ist. Gegenüber Endverbrauchern sieht es ein klein wenig anders aus. Hier werden die Verbraucher (meistens) von der Willkür der Unternehmer geschützt.

 

Was gesellschaftliches und menschliches Miteinander angeht, solltest Du glaube ich erstmal einen Nachhilfekurs belegen. Immerhin hast Du Dich in dem Punkt seit Deiner Sperre hier meistens ein bisschen besser im Griff. Auch da gebe ich die Hoffnung also noch nicht auf.

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Das kann ich eigentlich kaum glaubn:

Du bist wirklich weiterhin der Ueberzeugung, dass die Regelungen zu "Anschlussfluegen" bei Ryanair-Einzelbuchungen in deren AGB erstmals bei Dir zum Zuge gekommen sein sollen?

 

Du glaubst weiterhin, dass Du auch nur einen Hauch einer Chance hast, vor Gericht mit Deiner "Rechtsauffassung" durchzukommen?

 

Bittebitte - klage!

Wir werden's mit Interesse verfolgen, wie das weitergehen wuerde...

 

Allein, dazu hast Du ja anscheinend doch wieder nicht den Mumm?

So sehr weit her scheint's eben doch nicht zu sein mit dem, was Du als "Recht" annimmst.

 

LOL!

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@Marobo

Flugplanänderungen kommen immer mal vor, aber in allen ähnlich gelagerten Fällen bei anderen (deutschen) Billigairlines hatte ich bisher keine Probleme, eine kostenlose Umbuchung vorzunehmen. Von Wizzair schrieb letztens jemand hier im Forum auch, dass in einem solchen Fall eine kostenlose Umbuchung möglich war. Nur Ryanair erkennt geltendes Recht offenbar nur an, wenn der Gerichtsvollzieher auf dem Hahn einen Flieger an die Kette legen will.

Was heißt ähnlich gelagerte Fälle?? War denn bei deinen bisherigen Umbuchungen auch nur ein Teil der gebuchten Flüge von Flugplanänderungen betroffen?? Und dir war es trotzdem gestattet alle Flüge umzubuchen??

Bei wem??

 

Btw, FR erlaubt dir ebenfalls eine kostenlose Umbuchung deiner 3 betroffenen Flüge...

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@raoul:

 

Ob Du es glaubst oder nicht: Ich bin derzeit gerade dabei, mit Hilfe von Experten zu eruieren, ob ich es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lasse oder nicht. Vielleicht ist FR übrigens gerade eben nicht an einer solchen interessiert, weil sich andere vor Gericht damit ebenfalls auf den Fall beziehen könnte und FR damit reihenweise baden gehen würde. Das alles für den Fall, dass die Auffassung vor Gericht durchkommt.

 

Vielleicht geht der Boomerang für FR auch extrem nach hinten los, wenn der Fall in den Medien Interesse findet. Warten wir es mal ab.

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... außerdem hat nicht alles, was in den AGB steht, vor Gericht Bestand! Es gibt Unternehmen, deren AGB zum größten Teil unwirksam sind, weil sie nicht mit den deutschen Gesetzen konform sind...

Hi, Marobo,

 

das mag so sein (und wurde ja in manchen Faellen durchaus auch schon verhandelt). Ob die von Dir jetzt so lauthals bejammerten Ryanair-Vertragsbedingungen (die Du - man kann es nicht haeufig genug wiederholen - gelesen, hier ausgiebigst diskutiert und fuer Deine Buchungen als "gueltig" anerkannt und unterschrieben hast, statt eine Buchung zu meiden, weil Du von den AGB "ueberrascht" werden koenntest) den Anforderungen standhalten oder nicht, musst Du dann wohl wirklich von einem ordentlichen Gericht klaeren lassen.

 

Nun tu es doch endlich. Oder lass Dich zumindest von Leuten beraten, die das nicht aus allzu durchsichtigen Gruenden heraus tun, sondern das Metier gelernt haben.

 

Edit: Lese gerade, dass Du es zumindest "eruieren" laesst.

Glueckwunsch!

In der Hoffnung, dass es sich bei Deinen Beratern diesmal um Experten handeln moege, freue ich mich auf die riesige Pressereaktion auf Deinen Versuch, es Dem Herrn Quichotte gleichzutun. Das wird ein Spass!

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@Marobo

 

Solltest du am Ende wirklich Ryanair verklagen, dann hoffe ich, dass du gewinnst. Mein Rechtsverständnis liegt deinem sehr nahe, jedenfalls was diesen Sachverhalt betrifft. Ryanair hat sich an die vereinbarte Leistung zur vereinbarten Zeit zu halten. Ob der Flug jetzt 13,95€ oder 200€ gekostet hat ist doch egal. Keine zwingt Ryanair, Flugtickets günstig anzubieten und nur weil sie dies tun, haben sie nicht das Recht, alle Gesetzte, die in Deutschland gelten ausser Kraft zu setzen.

 

In die AGB kann Ryanair reinschreiben was sie wollen, solange es nicht sittenwidrig ist. Ob das dann mit den deutschen Gesetzen vereinbar ist, hat ein Gericht zu entscheiden. Wenn Ryanair das nicht möchte, dann sollte Ryanair Deutschland aus dem Flugplan nehmen.

 

Vorallem bei der Flugstreichungn nach Tampere könntest du wohl mit einer richterlichen Entscheidung zu deinen Gunsten rechnen.

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@ Scycser

 

"Ob der Flug jetzt 13,95€ oder 200€ gekostet hat ist doch egal." - Ja, tatsaechlich! Ryanair hat sich an das zu halten, was zum Gegenstand der vielen verschiedenen Vertraege mit Marobo geworden ist.

 

Ob das auch auf die von ihm als "ueberraschend" bezeichneten AGB zutrifft, kann - tatsaechlich - nur ein Gericht entscheiden. Aber mal ehrlich: kein "billig und gerecht" Denkender kann doch ernsthaft behaupten (also den Marobo jetzt einmal ausgenommen - fuer den sollen gesellschaftliche Regelungen im Umgang ja nicht gelten), dass dieser Kunde bei seinen vielen einzelnen Vertragsabschluessen jeweils von den Ryanair-Regelungen auch nur im entferntesten "ueberrascht" gewesen sei.

 

Das genaue Gegenteil ist doch der Fall: gerade er hat sich doch (gemeinsam mit seinen Mitstreitern - auch hier im Forum) seit vielen Monaten mit den unterschiedlichen Regelungen der verschiedenen LCC auseinandergesetzt (auch und vor allem mit denen von Ryanair) - wenn es also jemanden geben sollte, auf den dieses Merkmal "Ueberraschung" im Zusammenhang mit AGB zutreffen koennte, dann ist es auf jeden Fall nicht er.

 

Und welche Chancen einzelne Flugstrecken haben koennten, von einem Gericht als "erstattungsfaehig" angesehen zu werden, ist doch vollkommen egal: selbst wenn der "Tampere"-Flug so eingestuft werden wuerde, wie Du es vermutest - was waere damit gewonnen? Er (Marobo) haette damit doch nur das Recht erstritten, den Kaufpreis zurueckzufordern (was sein Gegenueber ihm ja auch schon bei anderen Strecken angeboten hat).

 

Ja, und? Darum geht's (ihm) doch gar nicht. Er will doch (das hat er in seinen endlosen Postings immer wieder klargestellt) so etwas wie Schadenersatz (fuer ihm angeblich entgangene Dinge bzw. weitergehende angeblich notwendige Aufwendungen nach den Fluegen mit Ryanair) haben. Und dass dies jemand als eine einigermassen "schraege Rechtsauffassung" empfindet, kann ja immer noch nicht verboten sein...

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@raoul:

 

Du lässt wirklich nichts unversucht, um die User hier zu provozieren. Klar, alle anderen hier außer Dir sind weltfremde I d i o t e n, die von nichts eine Ahnung haben. Mensch, gut dass es Dich gibt! Wo wäre Deutschland heute bloß ohne Dich?!

 

Übrigens frag mal einen Juristen, was das Wort "überraschend" in Zusammenhang mit AGB bedeutet. Das ist eine etwas andere Definition als Du sie mit Deinem Sprachgebrauch nutzt.

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Ich glaube hier ist Hopfen und Malz verloren. Wenn man etwas nicht verstehen möchte, dann versteht man es nicht.

Hier ist nur bedingt von Vertragsverletzung zu sprechen, denn es wurden mehrere Verträge seitens Marobo abgeschlossen von denen fast alle ordnungsgemäß erfüllt werden. Solche die nicht erfüllt werden konnten wurden seitens den AGB's zur Umbuchung angeboten - Marobo bekam die kostenlose Umbuchung der Flüge, die nicht wie gebucht durchgeführt werden, angeboten; beim Rest nicht. Dies entspricht den allgeimeinen Bedingungen auch anderer LCCs und auch von Airlines wie AB, LH, BA, etc. wenn Einzelbuchungen vorliegen und die Reise vom Kunden selbst zusammengestückelt wurde.

 

Nochmal:

 

Wenn ALLE von Marobo gebuchten Flüge unter EINER Buchung getätigt würden und somit EIN Vertrag vorliegen würde, dann würden alle nicht möglichen Flüge, infolge einer vorangegangenen Flugunregelmässigkeit kostenlos umgebucht; sofern der Kunde dies wünscht oder das Ticket wird, abzgl. der TSC, zum Refund gegeben.

Sind jedoch alle Segmente, wie bei Marobo, getrennt auf verschiedenen Dokumenten oder Buchungsnummern gebucht und womöglich noch zu Sondertarifen welche zusätzliche Restriktionen vorsehen, so ist es leider das Pech des Kunden wenn er zu einem Flug nicht erscheinen kann, weil ein anderer eine Unregelmäßigkeit hatte. Zur Umbuchung nachfolgender Flüge greifen dann leider die normalen Bedingungen, da voranliegende Buchungen nichts miteinander zu tun haben.

 

Da getrennte Buchungen vorliegen und somit getrennte "Verträge" verhält sich FR hier vollkommen richtig und auch nicht anders als etwa eine LH.

 

Da ich selbst bei einer großen deutschen Airline arbeite und auch bei uns derartige "Stückelungen" von Reisen vorkommen, teilweise um einfach Geld zu sparen, kann ich nur bestätigen, dass sich FR gleich meinem Arbeitgeber verhält.

Eine Klage wird hier zum gleichen Schluss kommen!

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@ Marobo

Wer hat Dich denn als Idioten dargestellt? Ich nicht. Und ich provoziere doch nicht, sondern wage es nur, eine andere Meinung zu haben als Du (und moeglicherweise auch noch andere). Was ist das Problem? Noch einmal: erhebe doch Deine Klage, entfache einen medialen Aufschrei, lass die Leute fuer Dich und Deine "Rechtsauffassung" auf die Strasse gehen. Aber tu es einfach! Bitte!

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@CJ3:

 

Nochmal: Es geht hier gar nicht darum, ob die Flüge Anschlussflüge sind oder nicht. Kann eine Airline wirklich Verträge nach Belieben einseitig ändern ohne dafür - in angemessenem Umfang - für entstehende Kosten seitens des Vertragspartners (=Kunden) aufkommen zu müssen? In welchem Gesetz steht so etwas? Mit dem BGB/HGB ist es m. E. nicht vereinbar.

 

@raoul:

 

Klar, Du provoziert in keinster Weise. Falls Du Dinge, die Du schreibst, direkt wieder vergisst, empfehle ich das nochmalige Lesen. Ich habe ja nichts dagegen, dass Du anderer Meinung bist. Das ist in Diskussionen häufig so. Aber dann sollte man Argumente bringen.

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Nehmen wir mal folgendes Beispiel. Ich buche einen Flug mit FR nach Porto von HHN. Landung in Porto ist um 8.35 Uhr. Ich habe dort einen Termin und will abends zurück. Ich buche also einen Rückflug mit AB oder Iberia oder sonst wem am abend. Ryanair ändert nun den Flugplan bzw. streicht den Flug, da der Flug jetzt abends statt findet. Ich lande jetzt erst um 16 Uhr in Porto. Somit ist der ganze Tag für mich unbrauchbar da ich ja dann maximal 1 oder 2 Stunden in Porto habe. Ryanair sagt nun " Pech gehabt ".

 

Das kann doch nicht ok sein. Ryanair sollte dann wohl verpflichtet sein, mir entstandene Schäden ( ein neuer Rückflug am nächsten Tag ) zu ersetzen. Das ist jedenfalls meine Rechtsauffassung.

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Tja, so sehe ich das auch. Aber FR hat dazu eine eindeutige Meinung: Sie bieten Dir großzügigerweise die Erstattung an. Oder eine Umbuchung auf den Tag vorher, wobei Du für die Hotelübernachtung, den zusätzlichen Tag etc. selbst aufkommen darfst. Und ob Du vielleicht am Tag vorher noch was anderes Wichtiges zu tun hast und deshalb nur der FR-Flug am Nachmittag und eine kostenpflichtige Umbuchung des Rückfluges infrage kommt, interessiert FR nicht - obwohl sie dafür verantwortlich sind.

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