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Aktuelles zum Allgäu Airport Memmingen


2L

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Turboprop:

Bei jedem noch so kleinen Straf- oder Zivilverfahren kann in Revision gegangen werden und bis zur letzten Instand geklagt werden, nur bei einer so wichtigen Entscheidung, wie dem großen Ausbau eines Flugplatzes wird die Revision nicht einmal zugelassen. Das ist schon perfide und ein seltsames Rechtssystem!

Dann will ich mal versuchen, Dein Verständnis für unser ausgezeichnetes Rechtssystem, um das uns viele Länder beneiden, auf eine bessere Basis zu stellen.
Dass die Revision von der Berufungsinstanz nicht zugelassen wird, passiert jeden Tag. Dafür gibt es ja das Institut der Nichtzulassungsbeschwerde. Und genau das haben die beiden Kläger genutzt. Leipzig als höchste Instanz in Verwaltungssachen sieht aber keine Revisionsgründe, und das nicht, weil sie sonst nichts zu tun haben, sondern weil man weder Fehler bei der Anwendung von materiellem noch prozessualem Recht sieht.
Enttäuschung über den Ausgang eines Rechtsstreites ist zwar verständlich, sollte aber nicht dazu führen, unser Rechtssystem perfide zu finden.

Edit
Da war Ollivhb etwas schneller.

Bearbeitet von aaspere
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vor einer Stunde schrieb Turboprop:

Am Allgäu Airport stirbt durchschnittlich jeden Monat ein großer Greifvogel z.B. der streng geschützte Rotmilan, in den Triebwerken oder an den Tragflächen der Flugzeuge und es gibt keinen Aufschrei.

Lieber Turboprop hast du für diese Aussage irgend welche Beweise? An jedem Airport wird durch diverse Maßnahmen versucht, die Gefahr für Flugzeuge, durch Vogelschläge zu verhindern. 

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vor 57 Minuten schrieb Turboprop:

Am Allgäu Airport stirbt durchschnittlich jeden Monat ein großer Greifvogel z.B. der streng geschützte Rotmilan, in den Triebwerken oder an den Tragflächen der Flugzeuge und es gibt keinen Aufschrei.

Gibt das Zahlenmaterial des DAVVL diese Aussage her?

Auf den ersten Blick würde ich annehmen, dass ein Greifvogel pro Monat zwei Erklärungsansätze erlaubt: Entweder ist in FMM der Anteil der Greifvögel an Bird Strikes höher als im Bundesdurchschnitt (also jenseits 15%) oder FMM hat im Verhältnis zu der Zahl der Flugbewegungen (sehr) viele Vogelschläge zu vermelden.

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Nach dem das rechtliche zurecht gerückt wurde, noch die Nachhilfe für den Naturschützer in Torboprop. Vogelschutzgebiet Flughafen München ( im Naturschutzgebiet Erdinger Moos):

https://www.munich-airport.de/_b/0000000000000000225354bb5816fdaf/vogelwelt.pdf

Das Naturschutzgebiet Wahner Heide umschliesst den Airport Köln-Bonn von drei Seiten:

http://www.wahnerheide.net/wanderwege.php

Das Naturschutzgebiet "Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee" liegt im äußersten Süden Lübecks. Es umgrenzt den Flughafen Blankensee von drei Seiten.

Damit dürften alle Punkte im Beitrag vollumfänglich behandelt sein.

 

Bearbeitet von mautaler
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Gerade mal das Urteil des VGH aus 2015 überflogen. Viele Einzel-Entscheidungen sind mit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts unterlegt. Entsprechend war die Nichtzulassung richtig. 

Ein weiterer prozessualer Einwand, wer im Planfeststellungsverfahren und im Tatsachen-Verfahren keine überzeugenden Beweise vorlegen, liegt höchstwahrscheinlich falsch.

Und am Rande was für die Wiener 

Zitat

Regionale, nationale und internationale Klimaveränderungen infolge der Immissionen des Luftverkehrs, namentlich der Kohlendioxyd-Immissionen, hat die Planfeststellungsbehörde nicht zum Gegenstand ihres Planfeststellungsbeschlusses gemacht. Dies ist in rechtlicher Hinsicht auch nicht zu beanstanden. Die Planfeststellungsbehörde weist insofern zutreffend darauf hin, dass der Klimaschutz einen die Umwelt insgesamt betreffenden öffentlichen Belang darstellt, der nicht im Rahmen eines Einzelvorhabens bewältigt werden kann. Die Umsetzung klimapolitischer Erwägungen ist deshalb nach rechtlich zutreffender Auffassung des Beklagten nicht Gegenstand des Prüf- bzw. Abwägungsprogramms in einem - wie vorliegend - vorhabenbezogenen Zulassungsverfahren (vgl. PFB S. 354 f.).

Quelle: VGH München, Urteil v. 14.07.2015 – 8 A 13.40037, 13.40038, 13.40039 u.a.

 

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Wenn da der Turboprop mal kein Backtrack macht und den Anweisung des Towers folge leisten muss. 

Sicherlich ist es gut und richtig, kritisch über Themen der Luftfahrt zu diskutieren, aber sie sollten schon der Wahrheit entsprechen und mit Quellen hinterlegt sein.  Und hier wurde der Flughafen Memmingen, wie auch viele andere deutsche Flughäfen, nach deutschem Recht planfestgestellt. 

Nebenbei wurden bereits für 2017 Passagierzahlen in Größenordnungen von 1,1 Mio. angekündigt, so scheint auch das Wachstum, welches immer Seitens der Kläger (wohl zu unrecht) angezweifelt wurde, mit dem Ausbau auch weiter zu wachsen. (http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Ryanair-wird-in-Memmingen-heimisch-id40949266.html)

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  • 2 Wochen später...

Die Entwicklung des Gewerbegebiets südlich der Start- und Landebahn geht weiter. 

http://www.b4bschwaben.de/b4b-nachrichten/memmingen-unterallgaeu_artikel,-fakt-motion-plant-modernstes-zentrum-fuer-autonomes-fahren-_arid,250572.html

http://www.triebwerk-allgäu.com

Auf der Startseite von Triebwerk-Allgäu sieht man auch gut die zukünftigen Straßen im ehemaligen Shelterbereich. 

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Wirklich interessant.
Da verkauft der Airport seine Flächen doch ach so billig an die Gebietskörperschaften, aber Fakt baut eine Autobahn auf die Wiese statt auf die Startbahn und das Gelände der Gebietskörperschaften und der Business-Campus soll auch nicht auf den billigen Flächen entstehen.
Warum kaufen die beiden Investoren eigentlich nicht die biligen Flächen, denn die Gebietskörperschaften wollen die ja nur durchschieben. Wieso versuchen die Gebietskörperschaften nicht Continental und Fakt zu gewinnen, denn das dürften für die nächsten Jahre relativ gesicherte Gewerbesteuerzahler sein?

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vor 22 Stunden schrieb backtrack:

Wirklich interessant.
Da verkauft der Airport seine Flächen doch ach so billig an die Gebietskörperschaften, aber Fakt baut eine Autobahn auf die Wiese statt auf die Startbahn und das Gelände der Gebietskörperschaften und der Business-Campus soll auch nicht auf den billigen Flächen entstehen.
Warum kaufen die beiden Investoren eigentlich nicht die biligen Flächen, denn die Gebietskörperschaften wollen die ja nur durchschieben. Wieso versuchen die Gebietskörperschaften nicht Continental und Fakt zu gewinnen, denn das dürften für die nächsten Jahre relativ gesicherte Gewerbesteuerzahler sein?

Deine ironische Frage ist echt gut. Die zu verkaufende Flächen vom Airport sind planfestgestellt für flugafines Gewerbe und mit der bald abgeschlossenen Erschließung des südlich gelegenes Gewerbegebiet voll erschlossen. Die beiden Investoren kaufen für ihre Absichten die notwendigen und nützlichen Flächen vom restlichen Gewerbegebiet. Aber das weißt du ja auch alles. 

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Am 11.4.2017 um 21:06 schrieb Bauigel:

Lieber Turboprop hast du für diese Aussage irgend welche Beweise? An jedem Airport wird durch diverse Maßnahmen versucht, die Gefahr für Flugzeuge, durch Vogelschläge zu verhindern. 

Im Artikel "Vogel in Turbine: Airbus muss Start abbrechen" vom 27. September 2016 im Allgäuer Teil der Memminger Zeitung wird die Flughafen-Pressesprecherin mit folgenden Worten zitiert: ".. heuer schon zehn Vogelschläge". Also 10 Vogelschläge in 9 Monaten!

Am 11.4.2017 um 21:14 schrieb mautaler:

Nach dem das rechtliche zurecht gerückt wurde, noch die Nachhilfe für den Naturschützer in Torboprop. Vogelschutzgebiet Flughafen München ( im Naturschutzgebiet Erdinger Moos):

https://www.munich-airport.de/_b/0000000000000000225354bb5816fdaf/vogelwelt.pdf

Das Naturschutzgebiet Wahner Heide umschliesst den Airport Köln-Bonn von drei Seiten:

http://www.wahnerheide.net/wanderwege.php

Das Naturschutzgebiet "Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee" liegt im äußersten Süden Lübecks. Es umgrenzt den Flughafen Blankensee von drei Seiten.

Damit dürften alle Punkte im Beitrag vollumfänglich behandelt sein.

 

[Ironie ein]

Lasst uns überall Flugplätze bauen, um der Natur etwas Gutes zu tun!

[Ironie aus]

 

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Es ist eine ganz schöne Frechheit von einigen selbsternannten Möchtegern-Juristen mir eine "Lektion" in Sachen Rechtsstaat erteilen zu wollen, nur weil ich es gewagt habe eine andere Meinung auszudrücken und eine Gerichtsentscheidung kritisch zu sehen, was in einer Demokratie durchaus erlaubt ist.

Ich habe nie den Rechtsstaat als Ganzes in Frage gestellt, aber es ist durchaus berechtigt, einige Punkte der Gerichtsentscheidung zum Ausbau des Allgäu Airports zu hinterfragen.

  • Das Gutachten von Intraplan war zum Zeitpunkt des Prozesses schon überholt und die prognostizierten Wachstumszahlen falsch, trotzdem wurde es vom Gericht als Begründung für den Ausbau anerkannt.
  • Ein von den Klägern eingereichtes Gutachten wurde vom Gereicht gar nicht zugelassen, somit beschäftigte sich das Gericht auch nicht mit dem Inhalt.
  • Ein Schreiben von Intersky, den Allgäu Airport nach 22 Uhr nutzen zu wollen, wurde vom Gericht als Grund für Nachtflüge akzeptiert, obwohl die angebotenen Flüge von Berlin und Hamburg nur Zwischenlandungen waren und die Flugzeuge vor 22 Uhr in Friedrichshafen sein mussten, wegen der dort gültigen Betriebszeit. Intersky war zum Zeitpunkt des Prozesses bereits finanziell angeschlagen und wäre nicht in der Lage gewesen zusätzliche Flugzeuge einzusetzen.
  • Zum Zeitpunkt des Prozesses (und sogar bis heute) hatte der Allgäu Airport weder den Bedarf noch den Wunsch alle im Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Der Allgäu Airport hat weder vor ein Parkhaus zu bauen, noch das Terminal zu erweitern und auch keinen Bau von großen Flugzeugwartungshallen. Der Allgäu Airport möchte nur ein zusätzliches Instrumentenlandesystem bauen und die Startbahn verbreitern, was im Nachhinein auch im Artikel "Fördergeld für Airport liegt weiter auf Eis" Im Allgäuer Teil der Memminger Zeitung vom 5.11.2016 bestätigt wurde. Das Gericht hat trotzdem allen Ausbaumaßnahmen zugestimmt.
  • Vom Gericht aus fand keine ausreichende Abwägung zwischen den Interessen der Anwohner, dem Lärmschutz, dem Naturschutz, dem Vogelschutz, dem Klimaschutz und denen des Flughafens statt.
  • Die Entwässerung des Allgäu Airports war zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens nur vorläufig genehmigt und ist bis heute ungeklärt, wie der immer noch bestehende Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Ungerhausen und dem Allgäu Airport zeigt.

Das sind nur die wichtigsten Punkte, die mir spontan einfallen, aber es gibt sicher noch mehr Gründe das Urteil des Verwaltungsgerichts kritisch zu sehen. Ich finde, es ist durchaus auch berechtigt zu Fragen, warum das Gericht keine Revision zugelassen hat, weil dem Kläger damit jegliche Möglichkeit genommen wird das Urteil in einer höheren Instanz prüfen zu lassen. Gerichte sind nicht unfehlbar.

Inzwischen gab es aber durchaus noch neue Gründe, die eine Revision rechtfertigen, denn in einem ähnlichen Fall, soweit ich mitbekommen habe am Flughafen Dortmund, wurde die Nachtfluggenehmigung aufgehoben.

Ich habe den Eindruck, dass die Flughafenfreunde hier voreingenommen sind und das Urteil und die abgewiesene Revision nur deshalb gut finden, weil sie ihren Wünschen entspricht. Ich bin mir sicher, dass einige hier von einem Fehlurteil gesprochen hätten, wenn vom Verwaltungsgericht nur der Bau eines zusätzlichen Instrumentenlandesystems und die Startbahnverbreiterung genehmigt worden wäre. Ich meine sogar, dass ich gelesen habe, der Allgäu Airport wäre in Revision gegangen, wenn das Urteil nicht zu seinen Gunsten ausgefallen wäre, finde die Quelle aber nicht mehr.

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vor 1 Stunde schrieb Turboprop:

Es ist eine ganz schöne Frechheit von einigen selbsternannten Möchtegern-Juristen mir eine "Lektion" in Sachen Rechtsstaat erteilen zu wollen, nur weil ich es gewagt habe eine andere Meinung auszudrücken und eine Gerichtsentscheidung kritisch zu sehen, was in einer Demokratie durchaus erlaubt ist.

Ich habe nie den Rechtsstaat als Ganzes in Frage gestellt, aber es ist durchaus berechtigt, einige Punkte der Gerichtsentscheidung zum Ausbau des Allgäu Airports zu hinterfragen.

Ich hatte das Thema eigentlich schon abgehakt. Nachdem Du aber zu einem Rundumschlag gegen User ausholst, zu denen ich auch zähle, die Deine Meinung über unser Rechtssystem nicht teilten, erlaube ich mir noch eine mich betreffende Klarstellung,
Das hier war der Text im Artikel von a.de:
Der Regionalflughafen Memmingen darf wie geplant ausgebaut werden. Wie der Flughafen jetzt mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) von Mitte Juli 2015 zurückgewiesen. Zwei Bürger hatten eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.

Daraufhin hast Du Dich mit diesem Beitrag:
Bei jedem noch so kleinen Straf- oder Zivilverfahren kann in Revision gegangen werden und bis zur letzten Instand geklagt werden, nur bei einer so wichtigen Entscheidung, wie dem großen Ausbau eines Flugplatzes wird die Revision nicht einmal zugelassen. Das ist schon perfide und ein seltsames Rechtssystem!
auf das schlüpfrige Gelände einer juristischen Wertung begeben, ohne offensichtlich selber Jurist, geschweige denn Verwaltungsjurist zu sein.

Das ganze Verfahren ist durch die Instanzen gegangen, die unsere Rechtsordnung dafür vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision festgestellt, dass es keine Revisionsgründe gibt und deshalb folgerichtig die Beschwerden gegen die Nichtzulassung zurückgewiesen. So funktioniert unsere Rechtsordnung, und da ist nichts perfides dran, wie Du Dich ausgedrückt hast. Wenn Du eine andere Rechtsordung suchst, empfehle ich Dir im Moment die Türkei; und wenn Du da noch etwas wartest, dann kannst Du dort die Einführung der Scharia erleben.
Dir passen die Urteile und die Leipziger Entscheidung nicht; das ist verständlich und wurde von mir auch nicht kritisiert. Die Nachhilfe von Usern in Sachen Verwaltungsrecht als Frechheit zu bezeichnen, überschreitet aber die rote Linie einer vernünftigen Kommunikation
Was Deine Spiegelpunkte betrifft, so mögen die User antworten, die mehr in der Materie stecken als ich. Da kommt dann sicher auch noch ein Beitrag von backtrack.

Bearbeitet von aaspere
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vor 2 Stunden schrieb Turboprop:

 

Ich habe den Eindruck, dass die Flughafenfreunde hier voreingenommen sind und das Urteil und die abgewiesene Revision nur deshalb gut finden, weil sie ihren Wünschen entspricht. Ich bin mir sicher, dass einige hier von einem Fehlurteil gesprochen hätten, wenn vom Verwaltungsgericht nur der Bau eines zusätzlichen Instrumentenlandesystems und die Startbahnverbreiterung genehmigt worden wäre. Ich meine sogar, dass ich gelesen habe, der Allgäu Airport wäre in Revision gegangen, wenn das Urteil nicht zu seinen Gunsten ausgefallen wäre, finde die Quelle aber nicht mehr.

Es ist dein gutes Recht, das Urteil anzuzweifeln. Dein internes Wissen über angebliche Gutachten, weißen dich als Kläger gegen den Airport aus. Das aber alles hilft dir hier leider auch nicht weiter. Es wurde Recht gesprochen vom BVG und der Widerspruch dagegen vom VGH abgewiesen. Somit ist das Thema erledigt.

Für Rückfragen wieso das alles nicht so tolle war vor Gericht, wende dich doch an den Herrn aus deinem Verein: "Man habe einen gut fundierten Schriftsatz erarbeitet für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den VGH München, dem außerdem Verfahrensfehler unterlaufen seien. Zudem kam das OVG Münster in einem parallel gelagerten Fall zum entgegengesetzten Urteil. "Es ging aber um die gleichen Dinge“, erklärte Buchberger. Darum strebt der Verein eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an. "Wir sind guter Hoffnung“, betonte der Vorsitzende und ÖDP-Stadtrat."

http://www.lokale-mm.de/news/burger-gegen-fluglarm-wir-machen-weiter/

Bearbeitet von Bauigel
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Alle relevanten Argumente wurden vom Verwaltungsgerichtshof vorschriftsmäßig gehört, er hat auf Grundlage der Rechtslagen entschieden und das Bundesvetwaltungsgericht hat keinerlei Fehler in diesem Verfahren gefunden.

Vielleicht sollte sich Turboprop von seinem Anwalt nochmal genau erklären lassen, was eine Revision ist. Wobei auch Anwälte irgendwann keine Lust mehr haben, notorischen Querulanten aufzuzeigen, warum sie halt doch nicht im Recht sind, wenn sie es einfach nicht wahrhaben wollen. Dass der Anwalt da bei der Beschwerde gerne mitgemacht hatte, ist klar. Er verdiente ja trotzdem gut daran.

Selbst Dr. Buchberger hatte die Aussichtslosigkeit erkannt und den Mitgliedern der BI von einer Beteiligung an der Beschwerde abgeraten, auch wenn er in dem Artikel noch ganz anders getönt hatte. Beschwerde eingelegt hatten letztlich nur zwei Privatpersonen, nicht die BI.

 

Nachtrag: Zu dem Zeitpunkt, als die BI Pressemitteilung erschien, wäre eine Beschwerde gar nicht mehr möglich gewesen, da die Frist schon seit mehreren Monaten verstrichen war. Keine Ahnung, wo sich die BI da mit Ihrem "gut fundierten Schriftsatz" beschweren wollte... ;-)

Bearbeitet von mautaler
Nachtrag
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Ich kenne die Details nicht, weshalb das Bundesverwaltungsgericht die Revision nicht zugelassen hat. Meine Vermutung ist, dass es im Zulassungsantrag nicht gelungen ist, aufzuzeigen, dass der VGH München bestehende Urteile des Bundesverwaltungsgerichts falsch ausgelegt hat. Oder die noch höhere Hürde, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Urteile revidieren muss. Das ist etwas, was Gerichte aus übergeordneten Gründen ungerne machen. Der richtige Weg hier, wenn einem die Rechtsauslegung der Bundesgerichte nicht gefällt oder man sie für nicht zeitgemäß hält, ist die Gesetzesänderung. Dass das nicht schön ist, wenn man auf der falschen Seite einer solchen Entscheidung gelandet ist, ist verständlich.

Um noch mal auf einige Punkte zu sprechen zu kommen: 

Das Gutachten von Intraplan war zum Zeitpunkt des Prozesses schon überholt und die prognostizierten Wachstumszahlen falsch, trotzdem wurde es vom Gericht als Begründung für den Ausbau anerkannt.

Nein, wurde es nicht. der VGH München schreibt: "Der für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall (2025) prognostizierte Luftverkehrsbedarf spielt für die Notwendigkeit der baulichen Erweiterung der Start- und Landebahn keine Rolle [...] ist deshalb schon aus Sicherheitsgründen nach den Vorgaben der ICAO geboten und daher auch planerisch gerechtfertigt [...] Hauptzweck dieses Gutachtens nicht die Rechtfertigung des Ausbaus des Verkehrsflughafens ist. Vielmehr gehe es in erster Linie darum, zutreffende Inputdaten für die lärmphysikalischen Berechnungen zur Verfügung zu stellen".

Zum Qualitätsniveau des Gutachtens: "Die Prognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist." 
Hier beruft sich der VGH auf die geltende Rechtsprechung, das kann man richtig oder falsch finden, zeigt aber die Hürde an, die notwendig ist, um das Intraplan-Gutachten zu kicken. 

 

Zum Zeitpunkt des Prozesses (und sogar bis heute) hatte der Allgäu Airport weder den Bedarf noch den Wunsch alle im Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbaumaßnahmen durchzuführen. 

Alle Flughäfen in Deutschland werden über bedarf festgestellt. In unterschiedlichem Maß. Der Maßstab ist folgender: "Eine Planung, die aus finanziellen Gründen nicht realisierbar ist, ist rechtswidrig und unzulässig. [...] Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb bei der Planaufstellung vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen [...]".

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Die Intraplan Gutachten sind fachlich nur sehr schwer zu beanstanden. Die Firma ist im Bereich Flughäfen sehr kompetent unterwegs (siehe auch FRA und MUC)... der Grossteil der Personen die nicht wirklich vom Fach sind, werden da nichts wirklungsvolles entgegensetzen können. EIn Gericht kann auch nicht die bei linskgrünen übliche Vorgehensweise 'Meine Ignoranz ist genausogut wie Ihr Fachwissen' übernehmen, sondern muss sich auf fachliche Kompetenz stützen. Gerade in MUC wurde dies durch alle Instanzen sehr deutlich.

Im Fall Memmingen ist den Betreibern und den Airlines seit vielen Jahren klar, dass das Thema Startbahnertüchtigung - also Verbreiterung, neue Beleuchtung und ILS Technik von übergeordneter Wichtigkeit ist. Das hatte auch nie etwas mit Ausbau zu tun. Hier kommen ganz andere Regularien, Vorschriften und Vorgaben zur Geltung,die kein Gericht übersehn kann. Luftrechtlich war der Flughafen immer klar im Vorteil. Das muss auch jedem ehrlichen Anwalt klar sein.

 

 

 

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vor 31 Minuten schrieb mautaler:

Selbst Dr. Buchberger hatte die Aussichtslosigkeit erkannt und den Mitgliedern der BI von einer Beteiligung an der Beschwerde abgeraten, auch wenn er in dem Artikel noch ganz anders getönt hatte. Beschwerde eingelegt hatten letztlich nur zwei Privatpersonen, nicht die BI.

Buchberger hatte es wohl schon geahnt. Da kommt die Politikerfahrung zum Einsatz. Das kenne ich. Politikerfahrung schärft den Blick.

@bavarianturk
Sehr überzeugend. Sehe ich auch so.
Darf ich das hier 'Meine Ignoranz ist genausogut wie Ihr Fachwissen' in meinen Sprachschatz übernehmen?

Bearbeitet von aaspere
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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage der Gemeinde Ungerhausen gegen  die Einleitungsgenehmigung von Oberflächenwasseraus dem Flughafengelände  in den Schmidbach abgelehnt.  

Der Gemeinderat Ungerhausen hat das Urteil beraten und beabsichtigt, in Berufung zu gehen.

Diese Info wurde auch in der amtlichen Bekanntmachung der VG Memmingerberg veröffentlicht.

Da wäre die Gemeinde mit einem Vergleich am Ende vermutlich besser gestellt gewesen.

Wenn man die auch hier auffällig gewordene Grundeinstellung mancher Bürger aus Ungerhausen betrachtet, schaden sie meiner Meinung nach ihren Gemeindemitgliedern mehr als dass sie ihnen nutzen.

 

Bearbeitet von mautaler
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