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easyJet lässt Paxe in PRG stehen


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Das soll einem Geschäftreisenden mal einfallen, zu sagen "oh.. ne Stunde Verspätung, das tut mir leid, damit überschreite ich die erlaubte Tageshöchsarbeitszeit (sowas gibt es nämlich für alle Arbeitnehmer) und muss daher aus arbeitsrechtlichen Gründen eine wenigstens 11 stündige Pause einlegen und sie liebe Airline zahlen mit jetzt gefälligst das Hotel und buchen mich auf morgen um".

Den Gesichtsausdruck der Mitarbeiter am Ticketschalter können wir uns wohl alle lebhaft vorstellen....

 

Gruß, Thomas

 

Stell ich mir grad vor aber noch mehr das dumme Gesicht des Pax, der dann stehen bleibt, wenn er auf seinem unsinnigen Wunsch beharren sollte.

 

eben.. entsprechend unsinnig ist der Versuch von Easyjet wg. einer Verzögerung aus dem geschlossenen Beförderungsvertrag rauszukommen .

 

Im übrigen ist gar nicht geregelt ob Dienstreisen per Flugzeug überhaupt zur Arbeitszeit zu zählen sind.

 

doch, isses.. muss ich unterwegs arbeiten ist es Arbeitszeit, muss ich es nicht ist es keine.....

 

Gruß, Thomas

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Du magst Dich selbst ja vielleicht als einen "umgaenglichen" Zeitgenossen halten - was ich bisher von Dir so an "Ausfaellen" gehoert (bzw. gelesen) habe, spricht eher dagegen. Aber sei's wie's sei:

So ist das immer, wenn man sich nicht persönlich kennt. Ich habe aufgrund Deiner Postings auch ein gewisses Bild von Dir. Ausfallend werde ich jedenfalls nur, wenn man mich entsprechend schlecht behandelt. Und das war der Grund, weswegen ich seinerzeit zum Beispiel den Thread zum Thema "Kundenservice bei Ryanair" aufgemacht habe. In den ganzen anderen Fällen gab es jeweils vernünftige Lösungen.

 

 

 

Dein Restaurant-Beispiel mag ja bei manchen Etablissements, in denen man Proteine zu sich nehmen kann, als ein relativ gut passender Vergleich durchgehen - in meinem Falle aber moechte ich schon aus Prinzip widersprechen.

 

Wuerden die Ablaeufe (und die sie gestaltenden Mitarbeiter/innen) derart unkoordiniert sein (wie in Deinem Beispiel mit den - nur drei!! - Gaengen beschrieben), koennte ich mich nun wirklich nicht als "professionell" bezeichnen. Solche Situationen hat es meines Wissens (und sei sicher: ich haette es erfahren) in den von mir gefuehrten gastronomischen Betrieben nie gegeben.

Ich habe nicht behauptet, dass es bei Dir drunter und drüber geht, sondern dass Du als Gastronom in einem solchen allgemeinen theoretischen Fall vielleicht sogar Verständnis für Gäste hättest, die etwas ausfallender werden. Ebenso fühlen sich Paxe, die völlig der Willkür einer Airline ausgesetzt sind und die kein Bemühen zeigt, die (von der Airline verursachten!) Probleme irgendwie zu lösen.

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@Tommy1808

 

Also es gibt halt Fälle da kann der Beförderungsvertrag nicht eingehalten werden. Das war in dem Fall so.

 

Und wenn Easyjet nichts dafür kann, muss Easyjet auch keine Sekundärleistung erbringen. Nach EU-Richtlinie muss Easyjet aber unabhänging von der Verschuldensfrage die Passagiere zum nächstmöglichen Termin befördern und bis dahin sofern nötig für Verpflegung und Unterbringung aufkommen.

 

Zeig mir mal in welchem Gesetz steht, dass Dienstreisen mit dem Flugzeug Arbeitszeiten sind. Hat deine Firma eine Betriebsvereinbarung in welcher das so geregelt ist, dann Gratulation. Ansonsten ist das nämlich nicht geregelt, leider. Im Flugzeug bist du noch nicht mal telefonisch erreichbar, was als Merkmal herhalten könnte, dass du arbeitest.

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... wenn ganze Flüge gestrichen werden oder um 11 Std. verschoben wurden, so dass der Flug gar keinen Sinn mehr macht, dann darf man wohl zurecht fordern, dass die Airline einem eine Lösung anbietet - und sei es nur in einer kostenlosen Umbuchung...

 

Natuerlich weiss ich, welche Faelle Du meinst - und genauso selbstverstaendlich weisst Du auch, dass sich meine Meinung zu diesen "Einzelbuchungen" auch deshalb nicht aendern wird, weil Du mir vielleicht leid tust, wenn durch die Streichung oder Verschiebung eines dieser Einzelfluege Dein muehsam zusammengehaekeltes "Netz" reissen sollte.

 

Wer einzeln bucht, muss eben - den geltenden Regeln entsprechend - auch hinbnehmen, dass einzeln gestrichen und diese Einzelfluege auch einzeln durch Ersatzfluege oder durch die Rueckzahlung der tatsaechlich gezahlten Ticketpreise fuer diesen (jeweils einzeln zu sehenden) Flug kompensiert werden.

 

Dass vorher und nachher wieder andere "angebliche Anschlussfluege" (die sich bei naeherer Betrachtung aber stets als weitere Einzelbuchungen herausstellen) von Dir geplant waren, die durch die Streichung/Verschiebung einzelner Strecken (fuer Dich) "nutzlos" geworden sind, mag ja sein, ist aber im hoechsten Masse irrelevant.

 

Hat aber mit dem hier geschilderten Fall ebenfalls nichts zu tun.

 

Trotzdem am Rande die Frage:

hat sich bei Deinem "zerrissenen Rund-/Kreuz & Quer-Flug" und Deiner vollmundig angekuendigten Klage irgendetwas getan? Gibt"s da irgendwo naehere Infos drueber zum Nachlesen?

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@Tommy1808

 

Also es gibt halt Fälle da kann der Beförderungsvertrag nicht eingehalten werden. Das war in dem Fall so.

 

warum? Weil Easyjet seine Personalplanung so knapp vornimmt das Easyjet in Sachen maximale Dienstzeit in Not kommen kann?

 

Zeig mir mal in welchem Gestz steht, dass Dienstreisen mit dem Flugzeug Arbeitszeiten sind. Hat deine Firma eine Betriebsvereinbarung in welcher das so geregelt ist, dann Gratulation. Ansonsten ist das nämlich nicht geregelt, leider. Im Flugzeug bist du noch nicht mal telefonisch erreichbar, was als Merkmal herhalten könnte, dass du arbeitest.

 

das ergibt sich unmittelbar aus dem Arbeitszeitgesetzt "Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen", erwartet mein Chef das ich mich im Flugzeug auf ein Meeting vorbereite arbeite ich in dem Moment und habe keine "Ruhezeit".

Flüge können damit grundsätzlich Ruhezeiten aka Pausen sein, aber, und das ergibt sich auch aus dem Arbeitszeitgesetz, nur wenn ich bei Arbeitsantritt schon wusste das zum Zeitpunkt x bis y meine Ruhezeit sein würde. Ist mein Arbeitsauftrag für den Tag also "sobald sie fertig sind setzen sie sich in den nächsten Flieger nach xy" ist die Zeit im Flugzeug keine Ruhezeit mehr weil ich ja nicht vorab weiß wann ich fliege.

Wenn man telefonisch erreichbar sein soll ist das sowieso Arbeitszeit weil die Definition von Ruhezeit umfasst für seinen Arbeitgeber nicht verfügbar zu sein.

 

Gruß, Thomas

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... Ausfallend werde ich jedenfalls nur, wenn man mich entsprechend schlecht behandelt...

Wobei es vielleicht ganz spannend waere, zu untersuchen (oder besser: untersuchen zu lassen), was die einzelnen Menschen so als "ausfallend" bei anderen und bei sich empfinden. Und wie gross der Unterschied da moeglicherweise ist - nicht bei allen, aber eben doch bei einigen...

 

... Ich habe nicht behauptet, dass es bei Dir drunter und drüber geht, sondern dass Du als Gastronom in einem solchen allgemeinen theoretischen Fall vielleicht sogar Verständnis für Gäste hättest, die etwas ausfallender werden...

Das waere ja auch noch schoener...

Nein,

ich habe selbstverstaendlich (auch als Gastronom) ein gewisses Verstaendnis dafuer, dass sich Gaeste ueber "schlechten Service" aergern, aber niemals dafuer, dass sie (ob nun grundlos oder nicht) "ausfallend" werden. Da halte ich es mit den Asiaten, die dafuer ja das Konstrukt haben, das sie "das Gesicht verlieren" nennen.

 

Ganz davon abgesehen:

eine solche Situation (wie die von Dir oben geschilderte) ist ja auch arg konstruiert... Zumindest in Restaurants/Hotels, die ich so aufzusuchen pflege, passieren derartige Dinge einfach nicht. Und sollte es auch dort einmal zu Faellen eines "Minderservices" kommen, wird ja ohne jegliches Geschrei (oder gar "ausfallendes Getue") des betreffenden Gastes von allein "kompensiert".

 

Die Leute, die sich in solchen Restaurants aufplustern (nach dem Motto: "Wissen Sie eigentlich, wer hier vor Ihnen steht???"), empfinde ich sowieso als aeusserst degoutant und aergerlich (selbst als Gast am Nebentisch). Das ist derselbe Schlag von Leuten, die im First Terminal in Frankfurt einen auf "dicke Hose" machen (das war doch ein Ausdruck von Dir, oder?). Schrecklich.

 

Kannste uebrigens bei FT nachlesen...

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@Tommy1808

 

Also es gibt halt Fälle da kann der Beförderungsvertrag nicht eingehalten werden. Das war in dem Fall so.

 

warum? Weil Easyjet seine Personalplanung so knapp vornimmt das Easyjet in Sachen maximale Dienstzeit in Not kommen kann?

 

Nein, weil der Flughafen Prag geschlossen war und der Pilot die Entscheidung getroffen hatte in Dresden zu landen. Und ab da war es unmöglich den Beförderungsvertrag einzuhalten. Nun kannst du darüber prozessieren, ob das in der Verantwortung von EasyJet liegt oder nicht. Ich würde diesen Prozess als Kläger nicht führen wollen.

 

 

Im ArbZG steht über haupt nichts zu Dienstreisen. Wenn ich dein Chef wäre, würde ich dir sagen, dass der Flug dich lediglich an deinen Arbeitsort bringt, du im Flugzeug sowieso nichts arbeiten kannst und du gefälligst deine Arbeitszeit nachweislich im Büro bzw. bei geschäftlichen Terminen abzuleisten hast. Zum Thema Dienstreisen und Arbeitszeit hat der Gesetzgeber fast nichts geregelt. Hier kann man sich immer nur auf Urteil ähnlich gelagerter Fälle berufen und bei Flugreisen sieht es besonders schlecht aus.

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Na, hier geht es ja rund... Ist auch ein strittiges Thema.

 

Zunächst einmal würde ich dringend dazu raten den User R* mit seinen Ausfällen einfach zu ignorieren. Er kennt sich sehr gut aus bei M&M, hat viele Tipps und auch manche Ahnung, aber allzu häufig sucht er Streit und beleidigt seine Mitmenschen. Das macht Diskussionen wie diese nicht lesbarer. Nachdem ich auch einmal drauf eingestiegen war, ignoriere ich ihn generell. Ich freue mich, wenn er was Wissenswertes schreibt, dann lese ich es und gut ist es.

 

Dann finde ich es schade, dass die EZY-Mitarbeiter hier gleich so rumtönen, dass es ja nur Ticketpreise zurück gibt und sonst nichts. Hey, Leute, das ist eure Firma, schon klar. Aber deshalb habt ihr ja nicht gleich orangene Haare, oder? Ich will damit sagen: EZY hat sich in der Vergangenheit eigentlich immer sehr seriös verhalten. Und hier ist der Firma ein Fehler unterlaufen, den müsst ihr nicht schön reden. Ich gehe fest davon, dass EZY finanzielle Ausgleichszahlungen leisten wird.

 

Meiner Einschätzung nach ist der Fall nämlich sehr klar:

Allein aus WIRTSCHAFTLICHEN Gründen hat EZY den Flug gestrichen. Die Sperrung in Prag war kein Grund dafür, dass hier für den Rest des Tages nicht mehr gelandet werden kann. Wir hatten es hier nicht mit schlechtem Wetter zu tun, das absehbar nicht besser wird. Es hat eine vorübergehende Sperrung gegeben, von der klar war, dass sie zeitlich begrenzt sein wird und wieder aufgehoben werden wird. Ein Blick auf die genauen Zeiten wird dies belegen.

 

EZY konnte oder wollte aber nicht mehr nach PRG wegen des Nachtflugverbots in Dortmund, sonst möglichen Verspätungen am nächsten Tag und wegen der Crewzeiten -> wirtschaftliche Gründe.

Es wäre durchaus zumutbar gewesen, ein Delay von bis 2 Stunden in Kauf zu nehmen, was auch tagsüber (Stichwort Nachtflugverbot) geschehen wäre.

 

Also: EU-Fluggastrechte. Greifen hier voll.

Nicht von ungefähr hat EZY ja schon angekündigt, Kosten zu erstatten.

Das funktioniert bei LoCos leider nach dem Prinzip: Wer am lautesten schreit, ... Wer nix sagt, kriegt nix. Die anderen die Busfahrt und einen kleinen Gutschein. Und wer durchzieht und die richtigen Paragraphen und/oder einen guten Anwalt kriegt, das was ihm zusteht. Das sind dann 0,1 Prozent der Paxe. Ich weiß, wovon ich rede. Ich habe das grad zweimal erfolgreich durchgefochten.

 

weil der Flughafen Prag geschlossen war und der Pilot die Entscheidung getroffen hatte in Dresden zu landen. Und ab da war es unmöglich den Beförderungsvertrag einzuhalten. Nun kannst du darüber prozessieren, ob das in der Verantwortung von EasyJet liegt oder nicht. Ich würde diesen Prozess als Kläger nicht führen wollen

 

Nein, nein. Nach der Logik wäre es ja auch so: Du hast Urlaub - sagen wir mal - auf Tobago. Dort wird der Flughafen kurzzeitig geschlossen wegen eines ähnlichen Falls. Die Airline fliegt nach Barbados und schippert die Paxe mit ner Fähre rüber. Die Leute auf Tobago bekommen ihr Geld wieder und müssen sehen, wie sie heim kommen. Na? Es gibt in der Rechtsprechung keinen Unterschied zwischen LoCo, Charter (sofern auch individuell gebucht) und Linie!

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Nein, nein. Nach der Logik wäre es ja auch so: Du hast Urlaub - sagen wir mal - auf Tobago. Dort wird der Flughafen kurzzeitig geschlossen wegen eines ähnlichen Falls. Die Airline fliegt nach Barbados und schippert die Paxe mit ner Fähre rüber. Die Leute auf Tobago bekommen ihr Geld wieder und müssen sehen, wie sie heim kommen. Na? Es gibt in der Rechtsprechung keinen Unterschied zwischen LoCo, Charter (sofern auch individuell gebucht) und Linie!

 

Nein, du hast das nicht verstanden.

 

In deinem Beispiel mit Tobago muss sich damit keiner damit abfinden seinen Rückflug einfach ausbezahlt zu bekommen. Die Gesellschaft muss dich befördern, eben mit dem nächsten Flug und bis dahin zahlt sie wenn notwendig Mahlzeiten und Unterkunft. Wenn aber keiner von der Airline vor Ort ist, was willst du machen? Dann musst du dich selbst um deine Angelegenheiten kümmern und dir das Geld später zurückholen.

 

Und zwischen Pauschalreise und Linienflug gibts sehr wohl Unterschiede in der Rechtsprechung.

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Meiner Einschätzung nach ist der Fall nämlich sehr klar:

Allein aus WIRTSCHAFTLICHEN Gründen hat EZY den Flug gestrichen. Die Sperrung in Prag war kein Grund dafür, dass hier für den Rest des Tages nicht mehr gelandet werden kann. Wir hatten es hier nicht mit schlechtem Wetter zu tun, das absehbar nicht besser wird. Es hat eine vorübergehende Sperrung gegeben, von der klar war, dass sie zeitlich begrenzt sein wird und wieder aufgehoben werden wird. Ein Blick auf die genauen Zeiten wird dies belegen.

 

 

Der Pilot ist doch kein Hellseher, konnte also weder vor Abflug wissen, dass Prag dicht sein würde und in der Luft konnte er auch nicht wissen wie lange dieser Zustand andauern würde. Soll er erst mal 2 Stunden über Prag kreisen und abwarten?

 

EZY konnte oder wollte aber nicht mehr nach PRG wegen des Nachtflugverbots in Dortmund, sonst möglichen Verspätungen am nächsten Tag und wegen der Crewzeiten -> wirtschaftliche Gründe.

 

Das sind keine wirtschaftlichen Gründe!

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Wenn ich dein Chef wäre, würde ich dir sagen, dass der Flug dich lediglich an deinen Arbeitsort bringt, du im Flugzeug sowieso nichts arbeiten kannst und du gefälligst deine Arbeitszeit nachweislich im Büro bzw. bei geschäftlichen Terminen abzuleisten hast.

 

wo mein Arbeitsplatz ist steht in meinem Arbeitsvertrag, da steht in der Regel sowas wie "Firma XY, Niederlassung TollStadt" oder sogar eine Adresse. Was mein Chef da reininterpretiert ist belanglos. Sieht man auch schön bei Zeitarbeitsfirmen, die Arbeitszeit und Weg von der Wohnung des Leiharbeiters bis zum Einsatzort, sofern weiter als bis zur Zeitarbeitsfirma, vergüten und als Arbeitszeit anrechnen müssen. Das gilt im übrigen sogar bei Dauerüberlassungen solang die Leiharbeitsstelle nicht in den Arbeitsvertrag aufgenommen wurde. Wenn ich wo anders arbeiten soll, z.B. bei einem Kunden ist der Weg dorthin Arbeits- oder Ruhezeit.

Letzeres nur wenn ich meinem Chef dabei in keinster Weise zur Verfügung stehen muss (keine Telefon beantworten, keine Aktennotiz überfliegen, keine E-Mail lesen etc, pp) und auch nur wenn ich in dem Moment in dem ich an dem Tag die Arbeit aufgenommen hab wusste wann meine Ruhezeit ist.

Jede Zeit, die diese Kriterien nicht erfüllt, vom Eintreffen an meiner Arbeitsstelle bis ich sie wieder verlasse, ist nach Arbeitszeitgesetz Arbeitszeit.

 

Was eine Ruhezeit ist, ist dort nämlich genau definiert: Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten...

Und man stelle sich vor, in Betrieben in denen die Arbeitnehmervertretung sich auch nur im Mindesten kümmert wird es auch so gehandhabt und von den Arbeitgebern auch akzeptiert.

In den meisten Tarifverträgen ist darüber hinaus definiert das eine Ruhezeit frühestens 2 Stunden nach Arbeitsbeginn und spätestens 2 Stunden vor Arbeitsende stattzufinden hat. Die An- und Abreise zu einem Dienstlichen Termin kann dann grundsätzlich nicht als Ruhezeit definiert werden.

 

Nein, weil der Flughafen Prag geschlossen war und der Pilot die Entscheidung getroffen hatte in Dresden zu landen.

 

ah, schön das Du es einsiehst, der Pilot hat entschieden, das setzt einen Entscheidungsspielraum voraus und sobald der vorhanden ist schiedet "höhere Gewalt" per Definition aus...

 

Gruß, Thomas

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ah, schön das Du es einsiehst, der Pilot hat entschieden, das setzt einen Entscheidungsspielraum voraus und sobald der vorhanden ist schiedet "höhere Gewalt" per Definition aus...

 

Gruß, Thomas

 

Er hätte auch nichts entscheiden müssen........ Geändert hätte das nicht daran dass er nicht in Prag hätte landen können.

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In deinem Beispiel mit Tobago muss sich damit keiner damit abfinden seinen Rückflug einfach ausbezahlt zu bekommen. Die Gesellschaft muss dich befördern, eben mit dem nächsten Flug und bis dahin zahlt sie wenn notwendig Mahlzeiten und Unterkunft.

 

Da sind wir uns absolut einig. Dasselbe gilt dann aber auch für die Prager Paxe. (Im Beispiel Tobago könnten wir noch darüber streiten, ob man eine Woche bis zum nächsten Flug warten müsste - ich denke nicht, spielt aber hier nun keine Rolle.)

 

Wenn aber keiner von der Airline vor Ort ist, was willst du machen? Dann musst du dich selbst um deine Angelegenheiten kümmern und dir das Geld später zurückholen.

 

Sehe ich wieder so wie Du.

Wenn keiner da ist:

 

a) selbst ins Hotel und nächsten Tag der Airline die Chance auf Beförderung geben und sonst eigenen Flug buchen und alle Kosten einfordern

B) versuchen die Airline zu erreichen, bei keiner weiteren Hilfe direkt einen Heimflug buchen und in Rechnung stellen; Vertragspflichten grob-fahrlässig verletzt

 

Generell muss man sich in beiden Fällen selbst ums Geld kümmern. Das ist wohl so und geschieht ja nun auch. (Feine Sache, wenn Leute da nur nen Bus genommen haben.)

 

Und zwischen Pauschalreise und Linienflug gibts sehr wohl Unterschiede in der Rechtsprechung.

 

Weiß ich. Habe ich geschrieben. Da stand Charter (individuell) und gemeint war das Flugticket.

 

Der Pilot ist doch kein Hellseher, konnte also weder vor Abflug wissen, dass Prag dicht sein würde und in der Luft konnte er auch nicht wissen wie lange dieser Zustand andauern würde. Soll er erst mal 2 Stunden über Prag kreisen und abwarten?

 

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass er kreisen muss und soll.

Das war schon völlig korrekt die Leute in DRS abzusetzen, die haben auch wirklich keine Ansprüche.

 

Unkorrekt war es von Easyjet, eine Beförderung zum späteren Zeitpunkt ex PRG zu verweigern. Das hätte auf verschiedene Weise passieren können:

- Abwarten in Dresden

- Ferry ex Luton

- Bus nach Dresden

Da würden mir noch viele weitere Möglichkeiten einfallen, Easyjet bestimmt auch. Es ist halt dumm bei denen gelaufen, Absicht war das sicherlich nicht.

 

Der entscheidende Punkt ist doch der: Nur weil die Bahn in gerade dem Moment zu ist, in dem ein Flugzeug auf dem Weg zum Zielflughafen ist, kann man nicht die Beförderung für den Rest des Tages abblasen. Was ist, wenn sie nur 10 Minuten dicht war?

 

Und: Wie lange war sie eigentlich zu?

Spannende und entscheidende Frage für alle Klagen.

Ab sechs Stunden würde ich auch sagen, dass es etwas schlechter für die Paxe aussieht. Dann bleibt nur noch die Entschädigung für Hotel und Bus.

 

Aber nicht, wenn mal kurz dicht gemacht wird und das nicht mal wegen schlechten Wetters.

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Wiedermal ein typischer Fall. Ich finde das Beispiel von Barbados garnicht so schlecht. Nehmen wir mal an es handelt sich um eine Airline die nur 1mal die Woche den Flughafen anfliegt. Die Maschine landet wetterbedingt auf einem anderen Flughafen und streicht kurzerhand den Rückflug von geplanten Abflugsort. Entweder gibts Geld zurück oder Rückflug mit der nächsten Maschine in einer Woche. Und wenn dort alle Sitzplätze voll sind, dann eben in zwei oder 3 Wochen.

 

Nehmen wir mal an in es ist Hauptreisezeit in Prag hatten die Paxe keinen Bus gemietet und wären alle am Flughafen geblieben. Die Maschinen sind gut bebucht und auf jeder täglichen Maschine noch 10 Plätze frei. Dann kann man sich gut ausrechnen wann die letzten Paxe nach Dortmund zurückkommen.

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Eben.

Es spielt keine Rolle, ob der Flug nach Barbados oder Prag geht.

Auch nicht, ob er mit Lufthansa oder Easyjet war.

Und ebenso nicht - was fälschlicherweise gern behauptet wird - ob er 20 oder 2000 Euro gekostet hat.

Recht ist Recht.

 

Problem:

Recht haben und Recht bekommen ist das eine.

Recht haben und bei einem LoCo Recht bekommen. ist was zunehmend Spezielles. Aber: Es geht, wenn man sich informiert, Fachleute beauftragt und durchzieht.

 

Wenn ein Flughafen zu ist, kann man nicht landen, keine Frage.

Aber dann - und hier wird es juristisch - muss sehr sorgfältig abgewägt werden, wann und ob es wieder geht. Und nicht einfach: War grad zu, streichen wir für den Rest des Tages. Lächerlich.

 

Aber EZY wird den Leuten den Bus bezahlen, nen Gutschein schenken und ein paar warme Worte wählen. Und dann hat sich die Streichung betriebswirtschaftlich gerechnet. Ich wäre mit LH in DUS gelandet, falls sie mich nicht am nächsten Tag selbst befördert hätten. Und Hotels in Prag können kurzfristig sehr teuer sein. Kenne da einen Reiseveranstalter, der schon mal mehr als 300 Euro die Nacht für mich blechen musste, weil er überbucht hatte.

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Wiedermal ein typischer Fall. Ich finde das Beispiel von Barbados garnicht so schlecht. Nehmen wir mal an es handelt sich um eine Airline die nur 1mal die Woche den Flughafen anfliegt. Die Maschine landet wetterbedingt auf einem anderen Flughafen und streicht kurzerhand den Rückflug von geplanten Abflugsort. Entweder gibts Geld zurück oder Rückflug mit der nächsten Maschine in einer Woche. Und wenn dort alle Sitzplätze voll sind, dann eben in zwei oder 3 Wochen.

 

Nehmen wir mal an in es ist Hauptreisezeit in Prag hatten die Paxe keinen Bus gemietet und wären alle am Flughafen geblieben. Die Maschinen sind gut bebucht und auf jeder täglichen Maschine noch 10 Plätze frei. Dann kann man sich gut ausrechnen wann die letzten Paxe nach Dortmund zurückkommen.

 

Herrlich! Eine, zwei oder drei Wochen Extra-Urlaub. Hoffentlich kommt nicht noch zwischenzeitliche eine Sondermaschine und beendet den unverhofften Extra-Aufenthalt.

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In solchen Fällen sieht man dann immer das die Tickets doch sehr billig sind. Bei LH wäre das sicherlich Kulanter verlaufen

 

Eben! Ganz genau darin sehe ich auch den Unterschied. Im Kulanzverhalten!

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Und Hotels in Prag können kurzfristig sehr teuer sein. Kenne da einen Reiseveranstalter, der schon mal mehr als 300 Euro die Nacht für mich blechen musste, weil er überbucht hatte.

 

Na dann war's eine angenehme Extra-Nacht. Mich hat es mal ins Hotel Kladno in Kladno verschlagen. Sozialistischer Plattenbau mit entsprechender Inneneinrichtung. Aber nem geschenkten Gaul schaut man nicht ....

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In solchen Fällen sieht man dann immer das die Tickets doch sehr billig sind. Bei LH wäre das sicherlich Kulanter verlaufen

 

99% Zustimmung!

 

Beim Billigfliegen lohnt leider zunehmend die Rechtsschutz- statt die Reiserücktrittsversicherung. :/

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Tja, jeder ramponiert sein Image mit einem schlechten Krisenmanagement so gut wie er kann. :)

Morgen legen die Dortmunder Medien nach und berichten über - so heißt es - vergleichbare Fälle aus der Vergangenheit und über jemanden, der immer noch nicht aus Prag zurück ist.

Das kommt steil.

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So kann der Schuss übel nach hinten losgehen, wenn sich Menschen ungerecht behandelt fühlen und sich die Presse auf die Sache einlässt. Da wird der Schaden schnell viel größer, als wenn man den Paxen direkt zuvorkommend und angemessen großzügig geholfen hätte. Statt dessen versucht man erstmal alles abzuwiegeln und alle Schuld von sich zu schieben. Aber zum Glück gibt es noch mündige Bürger, die sich nicht alles gefallen lassen.

 

 

@raoul:

Die Neuigkeiten zu meinem Fall werde ich - wie versprochen - in dem entsprechenden Thread posten.

 

Ansonsten habe ich keine Lust mehr, das andere weiter mit Dir auszudiskutieren. Ich bin mal gespannt, ob Du Dich irgendwann mal ungerecht von einer Airline behandelt fühlst. Dann kannst Du ja weiter schön Dein Gesicht bewahren und Dich noch bei der Airline entschuldigen, dass sie einen Fehler gemacht hat.

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@raoul:

Die Neuigkeiten zu meinem Fall werde ich - wie versprochen - in dem entsprechenden Thread posten.

 

Ansonsten habe ich keine Lust mehr, das andere weiter mit Dir auszudiskutieren. Ich bin mal gespannt, ob Du Dich irgendwann mal ungerecht von einer Airline behandelt fühlst. Dann kannst Du ja weiter schön Dein Gesicht bewahren und Dich noch bei der Airline entschuldigen, dass sie einen Fehler gemacht hat.

 

Mich müsste er, wenn ich im Beschwerdemanagement wäre, nur mit seiner Art von Postings per Brief traktieren. Dann würde er entweder einen Jet für sich allein von mir bekommen oder viel wahrscheinlicher ein lebenslanges Beförderungsverbot. Hauptsache ich wäre ihn los. :)

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