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Drohung von Ryanair: Zurückgebuchte Steuern und Gebühren


4U406

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Ich habe für insgesamt sechs Leute eine Buchung bei der 5 Euro AKtion der Ryanair getätigt. Also insgesmat 15 Euro. Nun mussten 3 Leute absagen. Also habe ich die Beträge zurückgebucht von meinem Konto und den kompletten Preis aller Passagiere die geflogen sind auf das Konto von dem ich zurückbuchen lassen habe überwiesen. Weiterhin habe ich die 0,06 Cent nicht erstattbaren Flugpreis für die No-Shows ebenfalls vertragsgemäß an FR überwiesen.

 

Jetzt bekomme ich von FR allerdings eine Drohmail, das sie die Ihnen nicht zustehenden Steuern und GEbühren über ein Inkasso Unternehmen einziehen wollen wenn ich nicht inerhlalb der nächsten sieben Tage zahle und die teure Hotline anrufe um das zu klären.

 

Wie sind meine Rchte, was kann mir schlimmstenfalls passieren. Und warum macht FR wegen solch ein paar Kröten so viel Ärger, sie wissen doch, das sie im Unrecht sind.

 

Und der Imag-Schaden wenn ich das Öffentlich amche ist doch viel größer. Ryanair betrügt SChüler und Studneten etc.

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Ich denke mal ganz einfach das du erstmal zahlen musst und dann den überfälligen Betrag regulär zurückfordern musst .Anfallende Gebühren für die Rückerstattung wirst du tragen müßen.Soweit ich weiss muss die Rückerstattung vom Unternehmen ausgehen und darf nicht einfach so selbstgefällig von dir vorgenommen werden und somit hat Ryanair noch eine rechtmäßige Forderung dir gegenüber..Würde mich demnächst einfach mal an die Spielregeln halten um so ein Theater zu vermeiden ..das ist weder mutig noch intelligent gewesen und auf deine tolle Präsentation in der Zeitung kannste noch lange warten ..die lachen sich eher schlapp ;)

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Na, dann mal viel Glück bei deinem Kampf gegen Ryanair... Wenn du rechtschutzversichert bist, kannst du es ja mal drauf ankommen lassen ansonsten wäre mir das Risiko "für die paar Kröten" ehrlich gesagt viel zu hoch. Mal abgesehen davon ob ich mir garnichtmal sicher bin, dass du das eigenmächtig machen darfst.

 

Hast du im Übrigen die Bearbeitungsgebühr für die Erstattung berücksichtigt, die dürfte doch wahrscheinlich sogar höher liegen als die reinen Gebühren bei FR, oder? In dem Fall hätte Ryanair sogar noch eine rechtmäßig höhere Forderung gegen dich, wenn du das alles durchziehen willst...

 

Verstehe mich nicht falsch, nicht dass ich FR da Recht gebe oder unterstütze, aber die Rückbuchung finde ich durchaus "mutig".

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Hallo

 

Wieso dann einfach rückbuchen?

 

Ich bin kein gesonderter Ryanair-Fan, aber die Airline kann doch nix dafür, wenn plötzlich 3 Leute nicht fliegen können!?

 

Stell Dir mal vor, Du kaufst im Aldi ein Fertig-Sandwich und bezahlst an der Kasse, bei der netten Kassiererin. Danach läufst Du aus dem Laden und auf halbem Weg zwischen Laden-Ausgangstüre und Deinem Auto (alternativ Bushaltestelle) merkst Du, na also irgendwie hab ich doch keinen Hunger... Was tust Du jetzt? Gehst Du zurück in den Laden und sagst: "Sorry, Geld her, dies ist KEIN Überfall, sondern ich habe einfach keinen Hunger mehr!"

 

Ich glaube nicht! Du würdest es eher wegwerfen!

 

In diesem Sinne, "Mahlzeit"!

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Hallo,

 

ich bin sicher kein Freund von FR. Ich würde bei denen aus Überzeugung nie einsteigen, aber......

 

es gibt AGB bei FR. Da ist das Verfahren geregelt wie und wieviel Steuern man erstattet bekommt. Die sind erst mal verbindlich.

Wenn man glaubt die wären sittenwidrig muss man das vor Gericht klären lassen.Nur so "selbstjustiz" üben wird wohl nicht gehen.Und das auch zu Recht.

 

Wenn FR das Ding durchziehen will schuldest Du FR erstmal alle Kosten für das Inkassoverfahren. Wenn Dir das nicht gefällt wird das wohl vor Gericht enden, mit dem Risiko, dass FR recht bekommen könnte.

 

Imageverlust befürchtet FR so schnell nicht. Das haben die schon ganz andere Sachen gebracht.

 

Wie gesagt, ob FR nur droht oder auch bereit ist das durchzuziehen

ist reine Spekulation.

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Wenn du rechtschutzversichert bist, kannst du es ja mal drauf ankommen lassen

 

Du glaubst jetzt aber nicht wirklich, dass Dir für so einen Unsinn (hier mal ein paar Euro rückbelasten, dort mal ein paar Cent wieder überweisen...) eine RS-Vers. eine Deckungszusage gibt...

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Ich habe für insgesamt sechs Leute eine Buchung bei der 5 Euro AKtion der Ryanair getätigt. Also insgesmat 15 Euro. Nun mussten 3 Leute absagen. Also habe ich die Beträge zurückgebucht von meinem Konto und den kompletten Preis aller Passagiere die geflogen sind auf das Konto von dem ich zurückbuchen lassen habe überwiesen. Weiterhin habe ich die 0,06 Cent nicht erstattbaren Flugpreis für die No-Shows ebenfalls vertragsgemäß an FR überwiesen.

 

Ich will da noch mal zurück drehen und hinterfragen, was er genau gemacht hat - aus dem geschriebenen Kauderwelsch werde zumindest ich nicht schlau.

 

Wenn ich ganz genau lese verstehe ich:

 

Du hast für 6 Leute bezahlt, es sind aber nur drei geflogen. Da Du den langwierigen Anforderungsprozeß für Gebühren bei FR nicht machen wolltest und zwischen Buchung und Flug nur kurze Zeit war (innerhalb der "Rückholfrist für Lastschriften) hast Du Dir alles zurück geholt und denen neu die 3 Personen incl. tax und 3 Personen Flugpreis aber ohne tax und tax refund Gebühr überwiesen?

 

Bevor ich hier eine Meinung dazu abgebe, würde ich das gerne nochmal von Dir hören...

 

Wenn dem aber so sein sollte, dann kannst Du froh sein, wenn Du "nur" vom Inkasso-Unternehmen hörst undnicht vom Staatsanwalt. Und Du meinst, die wüßten ja, daß sie im Unrecht sind??????

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Du glaubst jetzt aber nicht wirklich, dass Dir für so einen Unsinn (hier mal ein paar Euro rückbelasten, dort mal ein paar Cent wieder überweisen...) eine RS-Vers. eine Deckungszusage gibt...

 

Nein, dass war auch mehr in die Richtung gedacht, wenn eine RS-Vers. besteht da vielleicht erstmal leise anfragen und nur nach dieser Klärung, und nur dann (!), entsprechend handeln. Wollte eigentlich nur klar machen, dass diese Art der Selbstjustiz sicher so nicht geht, war wahrscheinlich alles sehr unglücklich formuliert... :-)

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@kingair: Ja genau so. Nur das ich Ryanair vorher aufgefordert habe mir die Steuern und Gebühren zu erstatten, wie es bei hlx und 4U auch Problemlos funktioniert. Darauf hat sich FR nicht gerührt und gegen geltendes Recht verstoßen. Den Flugpreis habe ich außerdem bezahlt. Also keine Leistung erschlichen.

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7 Tage erscheint mir persönlich recht kurz..allerdings hätte ich Ryanair zumindest nochmal angeschrieben...im übrigen gibt es diese Gebühr auch bei 4U und Co und die unterstehen deutschem Recht ..ich denke nicht dass die das einfach so machen wenn die das nicht dürften ...Wenn ich das Urteil richtig in Erinnerung habe müßen die Steuern und Gebühren erstattet werden ,aber eine Bearbeitungsgebühr ist nciht definitiv ausgeschlossen worden ..so leid mir das auch tut :-(

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@4U406

 

Danke für die Aufklärung. Zum einen siehe Antwort meines Vorredners zum Thema "Refund Charge", die bist Du denen selbst in der grauen Theorie, daß Du ja "im Recht bist" noch schuldig.

 

Zum anderen: Was Du gemacht hast kann man vergleichen mit dem Aufbruch eines Geldautomaten, weil der ja 50 Euro zu wenig ausgespuckt hat - Du meinst ja, Du bist im Recht und das Geld gehört Dir...

 

Reichlich vereinfachte Denke von Dir, "dann hole ich es mir eben selber".

 

Bin kein Volljurist aber imho schrammst Du da VERDAMMT dicht am Betrug entlang (diplomatisch ausgesprochen) und ich würde an Deiner Stelle GANZ schnell zahlen und dann hinterher den leidigen Weg des Refund gehen. Moralisch und jurisitisch im Recht sein ist in diesem Fall etwas ganz anderes.

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richtig, gegen eine angemessene GEbühr 5 EUro pro Vorgang wie bei 4U kann man ja nix sagen. Aber FR nimmt 20 Euro, da bleibt ja nix übrig und es steht in keinem Verhältnis.

 

Klar ist das rechtlich eine GRauzone. Aber einige Leute haben dieses Vorgehen in einem anderem Thread empfohlen.

 

Notfalls zahle ich das auch. Ich habe aber bereits mit Antenne Niederrhein telefoniert, die werden das evtl journalistisch begleiten.

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nu ja du hast nen Vertrag abgeschlossen in dem eindeutig steht,was wann zu zahlen ist bzw zu sagen ,das habe ich nicht gewußt gilt nicht.Und das 20 EUR überproportional hoch sind ,hättest dir vorher überlegen sollen ...ich finde das mit der Antenne Niederrhein ein wenig übertrieben ...typisch deutsches Bedürnis nach Aufmerksamkeit wenn mal was nicht so geht wie es soll ...Aber wenn wir Glück haben hat sich das Problem in NRN mit FR eh bald erledigt ;-)

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Aber wenn wir Glück haben hat sich das Problem in NRN mit FR eh bald erledigt ;-)

 

Nana, nicht vom Thema abweichen und wieder über NRN schimpfen.... ;-)

 

Aber mal im Ernst, wenn ich das richtig verstehe gehts hier um 15,00 Euro, oder? Antenne Niederrhein hier einzubeziehen halte ich persönlich ja für den größten Schwachsinn. Sorry!

 

Auch wenn es vielleicht eher ums Prinzip geht, muss man doch die Mittel abwägen und vor allem kann man wenn man sich im Recht sieht nicht einfach eigenmächtig handeln. Erstmal hast du einen Vertrag mit Ryanair abgeschlossen, der auch zu erfüllen ist. Alles andere ist dann notfalls vor Gericht zu klären, wenn man zu keiner gütlichen Einigung kommt. Aber sicher gehört es nicht ins Radio.

 

Ich bin zwar juristisch totaler Laie, aber irgendwie sagt mir mein Verstand, dass es so sicher nicht geht...

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Obwohl ich dafür Prügel kriegen werde, besteht in Deutschland leider durchaus eine gewisse Mentalität, Selbstjustiz zu üben und wegen ein paar Cent gleich zum Antwalt oder zu den Medien zu rennen, in der Meinung das würde etwas bewirken. Das interessiert sowohl Ryanair als auch andere nicht wirklich, weil es nicht so wäre, als dass du der Einzige wärst der solche Dinge andauernd versucht.

 

Nettes Beispiel aus der Realität: Flug wird wegen einem Technical gestrichen (vor der EU Richtlinie), Airline zahlt freiwillig ein 4*-Hotel, Airline zahlt freiwillig Beförderung von/zum Hotel, Ersatzflug etc. obwohl laut AGB nicht verpflichtet dazu. Einigen Passagieren passt es nicht, dass sie mit der U-Bahn und dem Bus zum Airport fahren sollen, nehmen sich ein Taxi und fliegen lieber mit Airline A anstatt mit dem bezahlten Ticket für Airline B, obwohl beide parallel fliegen und stellen dies nachher auch noch mit Anwaltsdrohung in Rechnung.

 

Solche und ähnliche Fälle kommen tagtäglich und meines Erachtens in Deutschland in einem noch grösseren Masse vor und beeindrucken die Airlines nicht mehr wirklich und rechtlich bist du auch in diesem Fall in einer sehr schwachen Position.

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Das geschilderte Vorgehen halte ich auch für mutig. Einen Ansatz für einen Betrug sehe ich weniger, weil ja die geschuldeten Leistungen bezahlt wurden und die Rechtmäßigkeit der nicht gezahlten Bearbeitungsgebühr bestritten wird. Was ist daran Betrug?

 

Unsicher bin ich mir bezüglich der Kosten, die durch Deine Rückbuchung entstanden sind. Diese werden ja der Bank von Ryanair bei Deinem Widerspruch zusätzlich belastet. Einerseits hast Du auch Beträge zurückgefordert, die Ryanair zurecht zustehen. Andererseits waren eben auch Beträge enthalten, die Ryanair Deiner Meinung nach nicht zustehen. Es könnte also sein, dass Du diese rund 10 EUR auf jeden Fall zahlen müsstest.

 

Grundsätzlich erhebst Du eine Gegenforderung und hast diese - hoffentlich mit Fristsetzung - angemahnt. Häufig findet man in AGB den Passus, dass Forderungen nur mit unbestrittenen oder gerichtlich bestätigten Gegenforderungen aufgerechnet werden dürfen. Einen solchen Hinweis kann ich in den Ryanair-AGB nicht sehen.

 

Da Du es initiiert hast, musst Du jetzt überlegen, ob Du es wirklich riskieren willst, das ganze durchzuziehen. Zentral wird die Frage sein, ob Ryanairs Bearbeitungsgebühr, die sie bei der Erstattung in Abzug bringen, rechtmäßig ist oder nicht. Da kann ich schlecht beurteilen, wie die Sache ausgeht - vermutlich mit einem Vergleich, bei dem Du mindestens auf Deinen Kosten sitzenbleibst. Du könntest nur hoffen, dass Ryanair kein Interesse an der gerichtlichen Überprüfung der Bearbeitungsgebühr hat und es daher nicht vor Gericht bringt. 20 EUR erscheinen mir aber gerade noch an der Gesetze dessen, was vor Gericht durchgehen könnte - leider. Andererseits könnte für Dich sprechen, dass das Gericht in der Gebühr vielleicht nur eine Umgehung der Erstattung sieht.

 

Schreib auf jeden Fall mal, wie es weitergeht.

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Wichtig ist dabei, dass man auch den Eingang der Forderung bei FR beweisen kann.

Sonst heisst es da, bei uns ist nichts eingegangen.

 

Genau. Auf keinen Fall glauben mit einer E-Mail durchzukommen. Die hat rechtlich quasi null Bedeutung, obwohl das viele ja nicht glauben möchten...

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