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Drohung von Ryanair: Zurückgebuchte Steuern und Gebühren


4U406

Empfohlene Beiträge

wann hast Du die Passagierzahl geändert?

 

Hat er ja eine Seite vorher geschrieben - er hat die Paxzahl NIE im Sinne von "storniert" (was ja eh nicht geht) geändert sondern NACH dem mit 6 Personen gebuchten aber nur mit 3 Personen erfolgten Flug die gesamten Kosten für 6 Personen zurückgeholt und dann für 3 Personen den Preis incl. tax sowie für 3 Pesonen nur den reinen Flugpreis wieder neu eingezahlt.

 

Und genau das ist nun mal die Crux.

 

1) Er hatte einen Vertrag mit FR für 6 Personen. Dieser Vertrag sagt "ich zahle 6 Personen und Du gibst mir 6 Sitze"

2) FR hat den Vertrag erfüllt, es ist nach den FR-AGB und auch gesetzlich ja SEIN Problem wenn nur 3 der 6 erscheinen

 

Der Vertrag als solches ist damit abgewickelt und erledigt. Und genau da liegt das, was ich vorher schon gesagt habe: Juristisch und Moralisch i Recht zu sein sind 2 unterscheidliche Paar Schuhe.

 

Er hat also mit seiner Rückbuchung NACHTRÄGLICH in einen von Seiten FR voll erfüllten Vertrag eingegriffen und seine vertragliche Pflicht im Sinne des Vertrages verletzt. Und genau damit ist er eben juristisch im Unrecht, er hat -genau wie FR- den geschlossenen Vertrag zu erfüllen.

 

Die Rückestattung basiert auf einer anderen Rechtsgrundlage und muß daher auch komplett separat gesehen werden.

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Ich verstehe nicht, warum 4U406 hier "moralisch" im Recht ist.

 

Meiner Meinung nach ist er weder juristisch noch moralisch im Recht. Ich kann ja auch nicht für 6 Leute Karten fürs Fußbalspiel vom TuS Schienbein gegen FC Meniskus kaufen, dann nur mit 2 Leuten hingehen und das restliche Geld für die anderen Karten zurückfordern. Sorry, aber irgendwie nimmt das deutsche Rechtsverständnis immer mehr ab...

 

Grüße,

Björn

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Meiner Meinung nach ist er weder juristisch noch moralisch im Recht. Ich kann ja auch nicht für 6 Leute Karten fürs Fußbalspiel vom TuS Schienbein gegen FC Meniskus kaufen, dann nur mit 2 Leuten hingehen und das restliche Geld für die anderen Karten zurückfordern. Sorry, aber irgendwie nimmt das deutsche Rechtsverständnis immer mehr ab...

 

Es geht ja nicht um den Flugpreis. Den Flugpreis hat er ja bezahlt. Er hat sich "nur" die Steuern und Gebühren zurückgeholt.

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Er hat sich - zunächst einmal - alles zurückgeholt.

Flugpreis, Steuern und Gebühren. Und zwar für alle 6 Leute.

Das heißt: auch für die drei, die anscheinend geflogen sind.

 

Und erst hinterher hat er für 3 Personen noch einmal alles

überwiesen - und für die 3, die nicht geflogen sind, 6 Cent.

 

Das kann so nicht gehen. Juristisch und moralisch nicht okay.

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Was ich mich in diesem Thread aber viel nachdenklicher macht,

ist die (für einen Schüler?) doch relativ merkwürdige Wortwahl

des Thread-Eröffners.

 

Er spricht von "0,06 Cent nicht erstattbaren Flugpreis für die

No-Shows" (was ja ganz offensichtlicher Quatsch ist, weil es sich

- wenn überhaupt - um 6 Cent oder eben um 0,06 Euro handeln

müßte); er will damit zeigen, daß er ein "Experte" ist, weil er hier

schön fleißig mitgelesen hat.

 

Er spricht davon, daß er diese 6 Cent für die drei Nichtflieger

(jeweils hin und zurück) "ebenfalls vertragsgemäß an FR

überwiesen" habe. Er schwadroniert von "ihnen nicht zustehenden

Steuern und Gebühren", davon, daß FR "im Unrecht" sei, "gegen

geltendes Recht verstoßen" habe, daß eine "Bearbeitungsgebühr

nicht rechtens sei" und begründet das alles mit diesem ominösen

Satz: "da man sich vor dem OLG Köln ja dazu verpflichtet hat, die

Steuern und Gebühren komplett zu erstatten".

 

Hat "man" das? Gibt es einen (wo auch immer fixierten) Anspruch

auf die "komplette Erstattung" der Nebenkosten eines Tickets?

Das alles hat sich dieser User ja nicht irgendwie aus den Fingern

gesogen, das hat er auch nicht nachts geträumt oder sich sonstwie

ausgedacht.

 

Das sind doch alles Formulierungen, die hier im Forum von ein

paar wenigen Usern, die sich gern als Experten im Zurückfordern

gerieren, benutzt werden, die er einfach unkritisch übernimmt.

Anstatt ihm - zumindest jetzt und hier und anhand des von ihm

geschilderten "Falles" - aufzuzeigen, daß es durchaus auch andere

konkurrierende Rechtsauffassungen zu diesem Problem gibt und

vielleicht nicht alles, was hier vollmundig hinausposaunt wird, auch

vor einem ordentlichen Gericht Bestand haben wird (wir werden's

ja schon sehr bald sehen, hoffe ich), suggeriert Ihr ihm z.T., daß

seine "verquere" Rechtsauffassung zumindest im moralischen

Sinn eine "Berechtigung" hätte. Hat sie aber nicht.

 

Was ich damit - für meine Begriffe nicht OT, sondern durchaus

zum Thema gehörend - sagen möchte, ist:

 

Seid Ihr Euch eigentlich bewußt, was Ihr hier mit so manchen

"schenkelklopfenden" Postings so alles anrichten könnt?

Merkt Ihr denn nicht, daß Euch eine gewisse "moralische

Mitschuld" an diesem ansonsten ja durchaus lustigen Fall treffen

könnte? Die "innere Haltung", die Ihr inzwischen bei so manchen

Usern herangezüchtet habt, ist am besten im folgenden Zitat zu

sehen:

 

"Warum macht FR wegen solch ein paar Kröten so viel Ärger sie

wissen doch, das sie im Unrecht sind". Dieser User (so es sich hier

tatsächlich um einen realen "Fall" handeln sollte und nicht um

einen "Faker") hat doch ganz offensichtliche Schwierigkeiten

damit, unser Rechtssystem grundsätzlich anzuerkennen.

 

Und den Sinn für Relationen (zumindest was den angemessenen

Preis für's Fliegen angeht) hat er ebenfalls vollständig verloren.

Auch das wird sehr schnell klar, wenn er davon schreibt, daß

die "Erstattungsgebühren" für ihn viel zu hoch seien:

"FR nimmt 20 Euro, da bleibt ja nix übrig und es steht in

keinem Verhältnis".

 

Spätestens beim Satz von der "rechtlichen Grauzone" müßten

doch bei Euch alle Alarmglocken zu läuten beginnen:

"einige Leute haben dieses Vorgehen in einem anderem Thread

empfohlen" - wobei es eigentlich egal ist, ob man das wirklich

so belegen kann oder nicht.

 

Denn genau die, die er ja anscheinend meint, geben auch hier

völlig abstruse Ratschläge ab: "musst Du jetzt überlegen, ob Du

es wirklich riskieren willst, das ganze durchzuziehen"...

 

Das impliziert doch, daß es in der geschilderten Situation

tatsächlich eine Möglichkeit geben würde, vor einem deutschen

Gericht "Recht" zu bekommen...

 

"Zentral wird die Frage sein, ob Ryanairs Bearbeitungsgebühr,

die sie bei der Erstattung in Abzug bringen, rechtmäßig ist

oder nicht" - eine solche Frage wird (das weiß der Poster dieses

"Ratschlags" doch ganz genau, oder müßte es eigentlich wissen)

in einem Mahnverfahren überhaupt nicht gestellt (und natürlich

auch nicht beantwortet).

 

Immerhin gibt der "Ratgeber" zu, daß er es "schlecht beurteilen"

kann, "wie die Sache ausgeht" - aber der Nachsatz "vermutlich

mit einem Vergleich" legt dem User doch schon wieder nahe, er

hätte eine Chance.

 

Das ist nicht nur völliger Quatsch, sondern

- menschlich gesehen - zumindest fahrlässig.

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Da kann ich mich meinem Vorredner nur anschliessen ...

 

Ich empfinde es als angehender Lehrer auch sehr bedenklich was heutzutage schon bei den Schülern und auch bei meinen Kommilitonen für ein abstruses Verständnis von Recht und Unrecht herrscht .Das schlimme ist auch das sich erstmal jeder grundsätzlich im Recht wägt und versucht es auf Biegen und Brechen durchzusezten.AGB's und Regeln sind den Meisten fremd und auch egal wie man es an diesem Fall aml wieder sieht ...Ich hoffe nur das er damit kraftig auf die ****** fällt um es mal drastisch auszudrücken ...Alles andere würde mein Rechtsverständnis schwer in Frage stellen ...

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Ich empfinde es als angehender Lehrer auch sehr bedenklich was heutzutage schon bei den Schülern und auch bei meinen Kommilitonen für ein abstruses Verständnis von Recht und Unrecht herrscht

Sag ich doch immer wieder!

Was willste auch von einer völlig verblödeten Handy-, MTV- und PISAGeneration erwarten..?

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Also, zum konkreten Fall sag ich nichts, das darf man übrigens auch nicht... Rechtsberatung in einem Internetforum ist nicht erlaubt, das darf nur der Rechtsanwalt...

 

Richtig ist sicherlich, dass einfaches zurückbuchen einer Lastschrift, obwohl einige Leute geflogen sind, so nicht geht... Andererseits ist die Annahme "die werden sich bei den AGBs schon was gedacht haben" natürlich auch unzutreffend, gerade die FR AGBs hatten und haben durchaus unwirksame Klauseln, also darf man sich da nicht ohne weiteres alles gefallen lassen.

 

Dennoch, was mich ankotzt ist diese "Ich will alles umsonst und zwar sofort" Mentalität. Das Geschäftsmodell der LCCs basiert gerade auch darauf dass diese das Geld sofort bekommen, obwohl die Leistung erst später in Anspruch genommen wird. Gerade deshalb muss man warten um seine Gebühren zurückzubekommen.

 

Ein wenig Dialogbereitschaft hilft oft viel, wer immer gleich mit dem Anwalt und der Presse droht stößt sofort auf Granit, während er sonst vom Kundenservice evtl schon was erhalten hätte (gut, bei FR vielleicht nicht gerade).

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Also es ist definitiv kein Betrug, da er keine Absicht hatte jemanden finanziell zu schaden um sich selbst zu bereichern. Ich denke vor einem deutschen Gericht wuerde er durchkommen, wenn er zahlreiche E-Mail vorab an Ryanair geschickt haette und diese aufgefordert haette, die schuldig gebliebenen Steuern und Gebuehren zurueck zu erstatten und diese nicht reagiert haetten. Da er Ryanair allerdings nicht die Moeglichkeit dazu gab und unnoetige Kosten fuer die Ruecklastschrift verursachte, kann das Gericht festlegen, dass er die Gerichtskosten, sowie die Gebuehren fuer die Ruecklastschrift selber tragen muss. Diese werden hoeher sein als der Streitwert, aber das ist dem Gericht egal. Ich wuerde empfehlen, dem Inkasso Buero zu schreiben, dass du bereit bist die entstandenen Kosten der Ruecklastschrift zu tragen. Schicke das per Fax oder Post und behalte einen Beleg fuer deine Unterlagen. Ich denke, dass die dann keine weiteren Schritte unternehmen werden, da die rechtliche Situation schon so aussieht, das Ryanair bis auf den Flugpreis die Steuern und Gebuehren erstatten muss.

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Ich wuerde empfehlen, dem Inkasso Buero zu schreiben, dass du bereit bist die entstandenen Kosten der Ruecklastschrift zu tragen. Schicke das per Fax oder Post und behalte einen Beleg fuer deine Unterlagen. Ich denke, dass die dann keine weiteren Schritte unternehmen werden, da die rechtliche Situation schon so aussieht, das Ryanair bis auf den Flugpreis die Steuern und Gebuehren erstatten muss.

 

Ich denke kaum, dass Ryanair auf seine "Bearbeitungsgebühr" für dei Steuerrückerstattung verzichten wird. Schließlich haben die so noch mehr Arbeit gehabt. Auch die Kosten für das Inkassobüro wird Ryanair garantiert nicht selbst übernehmen. Bei Ryanair schon alleine "aus Prinzip" nicht, da das wieder ein paar Euro wären, die MOL am Ende fehlen...

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Sag ich doch immer wieder!

Was willste auch von einer völlig verblödeten Handy-, MTV- und PISAGeneration erwarten..?

 

also bei solchen Verallgemeinerungen sollte man sich schon zurückhalten. Ich denke es gibt in jeder Generation schlaue, vernünftige UND verblödete Leute. Den Omis ihre GuteZeitenSchlechteZeitenSchwarzwaldkilinikSchlagerschnulz, den Fabrikarbeitern ihre Bild, BamS und HinnerGittern und den Kids ihre verblödeten Klingeltöne, die übrigens MTV erst zu dem Schrott gemacht haben was es heute ist...

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Folgendes:

 

Ryanair darf sich nicht an Steuern und Gebühren bereichern. Das tun sie jedoch wenn sie diese bei FlugNICHTantritt nicht erstatten.

 

Das tut Ryanair gem. AGB i.d.R. nicht.

 

Problem: Gerichtsstand, weil freiwillig rückt Ryanair i.d.R. nix raus.

 

Deshalb: Rückbuchung ist ok. Ggf. kann Ryanair die Gebühren für die Rücklastschrift gegen Nachweis (alles andere mit Nichtwissen bestreiten) draufschlagen, aber mehr als 5 EUR sind das nicht.

 

Ansonsten soll mal das Inkassobüro kommen. Da braucht man weder einen tollen Anwalt noch eine RechtschutzVS.

 

I.d.R. sind die Inkassogebühren absolut überhöht und vor Gericht so nicht durchsetzbar. Grundregel, Inkasso darf niemals mehr kosten als wenn gleich ein Anwalt beauftragt worden wäre.

 

Im übrigen glaube ich nicht, dass FR vor Gericht ziehen würde. Das Risiko hier ein negatives Urteil einzufangen sind riesig. Dadurch wäre der Trick dann endgültig vorbei.

 

ABER: FR wird mächtig mit Inkasso nerven. 1-Mal schriftlich gegenüber dem Inkasso bestreiten (muss man nicht unbedingt ist aber sicherer) und ab dann in die Rundablage!

 

Der Kunde hat das völlig richtig gemacht, ggf. hätte erst FR noch vorher per Email oder FAX auffordern können innerhalb von 1 Woche zu erstatten, das hätten die eh nicht gemacht.

 

Dann Rücklastschrift. Gerichtsstand wäre in jedem Fall in D und nicht in Irland!

 

Übrigens, ich weiss wovon ich rede, habe das selbst schon durchgemacht, allerdings damals mit CC bezahlt, dadurch war Rückbuchung erschwert. Am Ende hat FR aufgrund von Strafanzeige weitgehend bezahlt.

 

Ich hätte FR in IRE verklagen müssen, bzw. in D mit Schuldner in IRE. Recht komplex. Ach ja, meine Frau ist RA, also schon fundiert.

 

Gruß

 

Suffi

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Zu der obigen Suada nur der Hinweis, dass es einen Unterschied zwischen Bestehen eines Anspruchs und Durchsetzen eines Anspruchs gibt. Die bisherigen Diskussionen zum Thema "Gebühren"rückerstattung bezogen sich auf die Frage, ob man einen Anspruch auf Rückerstattung hat oder nicht. Dass dem tatsächlich so ist, in der Praxis täglich vorkommt und judiziert ist, wurde bekanntlich langanhaltend in bizarrer Verkennung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten bestritten. Zum Thema Anspruchsdurchsetzung ist von den sog. selbsternannten Rechtsgelehrten hier nach meiner Erinnerung nichts gesagt worden, schon gar nicht ist ein Vorgehen der nunmehr erfolgten Art empfohlen worden.

 

Wie dem auch sei, die Sache ist rechtlich recht einfach gelagert:

 

Ryanair müsste, um Erfolgsaussichten zu haben, weiterhin einen Anspruch auf Zahlung gegen 4U406 haben. Basiswissen 1. Semester Rechtswissenschaften: "Ein Anspruch besteht nur, solange er nicht untergegangen ist, z.B. durch Erfüllung".

 

Also gilt es zu beantworten, ob Ryanair

a) weiterhin einen Anspruch gegen 4U406 auf Zahlung von was auch immer hat und

B) dieser Anspruch bislang nicht durch Erfüllung untergegangen ist, weil Ryanair nach objektivem Recht (das nicht notwendig mit den Ryanair-AGB deckungsgleich ist) bereits alles hat, was ihr gegen 4U406 zusteht.

 

Das gilt es zu beantworten für:

 

a) das Entgelt für die Transportleistung

B) die Bearbeitungs"gebühr"

c) die "Steuern und Gebühren"

d) die Kreditkarten"gebühr"

 

- Die Transportleistung ist in der Höhe, in der sie Ryanair ausgewiesen hat, bezahlt worden.

 

- Problematisch ist die, wenn ich es richtig verstanden habe, einbehaltene Bearbeitungsgebühr. Grundsätzlich kann eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe durch AGB wohl wirksam vereinbart werden (dies ist für den hier maßgeblichen Fall m.W. noch nicht gerichtlich entschieden worden. Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass Ryanair mit der Rückerstattung lediglich einer gesetzlichen Pflicht nachkommt, für die überhaupt keine Vergütung beansprucht werden darf (analog der Banken-AGB)). Die Frage ist insofern, ob im Falle Ryanair a) die Höhe der Gebühr angemessen ist und sie B) auch anfällt, wenn Ryanair gar keine Bearbeitung vornimmt, sondern diese nach Weigerung von Ryanair der Kunde durch Rückbuchung übernimmt. Wenn beide Fragen mit "ja" beantwortet werden, hat 4U406 ein Problem in Höhe der Bearbeitungsgebühr - soweit Ryanair bereit ist, sich auf eine entsprechende Frage ggfls. von einem deutschen Gericht medienwirksam bescheinigen zu lassen, dass die Bearbeitungsgebühr der Höhe nach unangemessen ist oder überhaupt nicht beansprucht werden darf.

 

- die "Steuern und Gebühren", wenn es tatsächlich Steuern und Gebühren sind, stehen als treuhänderisch verwaltete Fremdgelder Ryanair nicht zu und sind an den nicht gereisten Passagier zurückzuerstatten. Hat also Ryanair einen Anspruch auf Zahlung dieses Betrages, wenn der Kunde ihn sich zurückgebucht hat, weil er nicht gereist ist? Nur, wenn Ryanair trotzdem Steuern und Gebühren an einen Dritten abführen müsste. Einfach zu beantworten.... Der eigentliche Witz ist aber, dass es zu einem gewissen Prozentsatz ja bekanntlich keine "Steuern und Gebühren" sind, obwohl sie also solche deklariert werden. Ryanair kann also mal darauf klagen und sich von einem Gericht medienwirksam ins Urteil reinschreiben lassen, dass man bei Passagieren Gelder für tatsächlich gar nicht existente "Steuern und Gebühren" einzieht, also sich die vertragliche Gegenleistung partiell durch "Stealth Taxes" zahlen läßt. Das wird sich Ryanair schon überlegen, ob es das wert ist....

 

- die Kreditkarten"gebühr": Diese ist jedem Falle angefallen und zu zahlen.

 

 

 

Zwei Dinge spielen, dies nur noch mal zur Versachlichung der Diskussion, rechtlich keine Rolle:

 

- Moral. Das deutsche Recht richtet sich glücklicherweise nicht mehr nach einem moralisch verbrämten Volksempfinden, sondern nach kodifiziertem Recht.

- das, was Ryanair in ihre AGB reinschreibt. Wenn es mit geltendem AGB-Recht unvereinbar ist, kann Ryanair soviel dummes Zeug in ihre AGB reinschreiben wie sie möchten. Die Frage ist nur, wieviele Rechtsunkundige sich von diesem dummen Zeug bluffen lassen.

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So einfach ist das alles aber nicht !

Stichwort Bearbeitungsgebuehr: Ist gerechtfertigt, da Ryanair auch bei einer Rueckbuchung einen erheblichen Aufwand betreiben muss um die Rueckbuchung zu bearbeiten und auf der anderen Seite wieder zu schauen, ob der Flugpreis der nicht erstattbar ist auch wieder eingegangen ist.

 

Stichtwort Ruecklastschrift: Als 4U den Betrag zurueck gebucht hat, ist Ryanair vermutlich eine Ruecklastschriftgebuehr von so cirka 10 EUR entstanden. Soll den Schaden Ryanair bezahlen ?

 

Stichwort Inkassobuero: Ein Inkassobuero muss von demjenigen bezahlt werden von dem es auch beauftragt wurde. Ein Kunde kann sich ja schliesslich nicht aussuchen, ob Ryanair selbst die Forderung einklagt oder dies an Dritte weiter gibt. Generell sehen solche Vertraege jedoch vor, dass die Inkassofirma das Geld vom Glaubiger kassieren soll.

 

Ich denke, dass man die Bearbeitungsgebuehr im nachhinein schon zahlen muss, jedoch eventuell die Ruecklastgebuehren nicht, wenn man nachweisen kann, dass sich Ryanair generell nicht um solche Anliegen kuemmert und man somit nur sein Recht wahren wollte.

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  • 3 Wochen später...

So, Ryanair hat jetzt eine Mahnung geschickt. Ich habe widersprochen. Da ich mehrere Medien auf meiner Seite habe, da ich selbst in dem Bereich arbeite, haben wir Kontakt mit der Ryanair Pressestelle hergestellt. Auch deswegen weil über den Trip Bericht erstattet wird.

 

Wir bieten Ryanair an:

 

a) Sie akzeptieren unsere Rechtsaufasung das uns die Steuern und Geühren zustehen und sie kriegen einen Bericht über einen tollen Tagesausflug nach Gerona. Und ich werde keinen Kollegen über das Unrecht durch Ryanair gegen Schüler und Studenten informieren.

 

B) meine Kollegen begleiten den Vorfall und berichten über eine Anzeige gegen Ryanair wegen Betruges und Unterschlagung und das Abschröpfen von armen Schülern und Studenten. Die Geschichte kann man so traurig schreiben, dass sie es selbst in die großen Boulevardblätter passt.

 

Außerdem haben wir das Faustpfand die Weeze Gegner künftig mit deutlich mehr Aufmerksamkeit zu belohnen und damit die öffentliche Meinung gegen FR und den Airport anzuheizen.

 

Weitere Möglichkeiten gibt es über die ich hier nicht schreiben darf. Nur soweit, dass wir noch eine ganze Menge Möglichkeiten haben FR und auch das Inkasso Unternehmen wegen Betruges dran zu kriegen, da sie den gesamten Betrag haben wollen, obwohl ich die Flugpreise ja schon an FR überwiesen habe. Also eindeutig eine Rechnung ohne Relevanz, da Teile unstriitig schon bezahlt sind.

Danke für diesen Lapsus liebe Fr.

 

Außerdem habe ich es noch nie erlebt, dass sich Unternehmen mit mehreren Journalisten gleichzeitig anlegen. Der Image-Schaden übersteigt die 30 Euro Streitwert bei weitem, und so schlau ist auch FR. Denn wir wissen genau wie man etwas in Medien bekommt, und Fakt ist Ryanair behält Steuern und Gebühren ein die Ihnen nicht zustehen.

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Natürlich haben wir den Sachverhalt auch WISO, der Verbraucherzentrale, der Wettbewerbszentrale, der Europäischen Komission, dem LBA, den konkurrierenden Airlines (welche sich über eine entsprechende Berichterstattung z.B. germanwings und hlx erstatten, Ryanair betrügt dagegen ihre Kunden) freuen.

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Gott segne den Rechtsstaat und die Judikatur.

 

Mögen sie euch ein Inkassobüro samt horrenden Kosten auf den Hals hetzen, samt Taschenpfändung wenn auf dem Konto nichts zu holen ist.

 

So ein seltsames (un)rechtsverständnis habe ich noch selten erlebt.

 

Und dabei ist es vollkommen irrelevant ob es sich um"arme" Schüler und Studenten oder "reiche" Geschäftsleute handelt.

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Es ist unsere Aufgabe als Journalisten, auch durch eigene Testläufe, Unrecht aufzudecken und abzustellen. Notfalls mit aller medialen Macht. Und wenn Ryanair Steuern und Gebühren einbehält, obwohl sie sich strafbewährt vor dem OLG zur Zahlung aller Steuern und Gebühren verpflichtet haben, ist das Betrug.

 

Sogar Ryanairsprecherin Katja Zarbock hat bereits telefonscih zugegeben das uns die Steuern und Gebühren natürlich zustehen.

 

Sollte Ryanair ein Urteil wollen, können sie es gerne haben. Wir schreiben solange über die unfaire Ryanair bis wir das Geld wieder drin haben, mit Zinsen natürlich. Wir schreiben ja nichts als die Wahrheit wenn wir schreiben, uns stehen die Steuern und Gebühren zu und Ryanair zahlt nicht. Und das ist Betrug, Abzocke, Verarsche, Wettbewerbsbetrug gegenüber ehrlichen Airlines etc.

 

Auch Ryanair muss sich an Rehct halten. Keiner von uns hat jemals bestritten, dass Ryanair die 0,02 Cent pro Returnflug zweifelsohne zustehen.

 

Außerdem bieten FR sogar an eine einmalige Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe, nämlich 10 % vom Flugpreis!!! zu zahlen, die wir sogar aufrunden würden.

 

Niemand zwingt Ryanair seine Preise so auszuweisen. Würden sie 15 Euro Preis und 3 Euro Steuern Ausweisen könnten sie das Geld rechtlich einwandfrei behalten. Tun sie aber nicht. Also haben sie ein Problem.

 

4U hat letztens ohne Probleme erstattet und zudem wie ich von oben weiß ein Interesse daran das Ryanair einen auf den Deckel bekommt.

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Sag mal denkst du echt das du damit durch kommst? Warum will Ryanair wohl die gesamte Kohle von dir! Wohl sicher nicht um alles zu behalten was Ihnen nicht zu steht sondern um es in Ihrem Buchungssystem richtig einzufügen und dann dir von sich aus das Geld zurück überweisen! Firmen Reagieren immer ziemlich komisch wenn man Eigenmächtig zurück bucht! Selbst wenn man so wie du evt im recht ist!

 

Desweiteren würde ich dir nicht raten dich nach diesem Posting mit Flughafen oder Ryanair anzulegen. Da a) der Airport Niederrhein am wenigsten dafür kann das du Streß mit Ryainair hast. Dieser Airport hat schon genug Streß am A... ich meine ich weiß nicht ob man echt so Spinnern von STOP Laarbruch unter die Arme greifen muss weil 95 % von dem was die aus ihren Stimmbändern pressen ist Erstunken und Erlogen!

und B) Ja Ryanair Polarisiert! Entweder du magst die oder du hast die! Und Schlagzeilen scheinen denn auch egal sein! Also ich weiß nicht ob man sich Geldtechnisch mit dennen Anlegen sollte und glaub mal die ziehen auch mit negativer PR die Sache durch und Anzeigen kannst du gerne Versuchen ist nur die Frage ob der Richter, fals es zu einer Verhandlung kommt auch dein Rechtsbewustsein teilt. Also um es noch mal Klarzustellen du hast schon dein Recht auf das Geld aber hier Zählen harte Fakten und die Sprechen eher gegen dich!

Also du buchst

Die Buchen das Geld ab.

Du buchst weil einige nicht mit wollen zurück! --> Hier beginnt dein Fehler!

Du überweist dennen das Geld ohne die Steuern und Gebühren derer die nicht mit Fliegen! --> Das Überwachungssystem der FR stellt fest das du nicht alles bezahlt hast. Ein FR Mitarbeiter sendet Halbautomatisiert deine Daten weiter an ein Inkasso Unternehmen oder mahnt dich vorher beides OK! Zumindestens habe ich das so an einer sehr vertrauenswürdigen Quelle erfahren

So und nun ist halt die Frage also ich würde dir Empfehlen dennen alles zu Überweisen und du wirst sehen die überweisen dir das zurück was dir zusteht und alles ist wieder gut!

 

MFG

Lausifrank

 

P.S.: Wer einen Rechtsschreibfehler findet der darf ihn Behalten! ;-)

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Natürlich haben wir den Sachverhalt auch WISO, der Verbraucherzentrale, der Wettbewerbszentrale, der Europäischen Komission, dem LBA, den konkurrierenden Airlines (welche sich über eine entsprechende Berichterstattung z.B. germanwings und hlx erstatten, Ryanair betrügt dagegen ihre Kunden) freuen.

 

Es tut mir leid, aber da kann man ja nur hoffen, dass bei besagten Stellen Fachleute und gründlich recherchierende Journalisten sitzen, sie ganz schnell sehen, wer hier den Fehler gemacht hat und nicht den richtigen Weg in Sachen Rückerstattung gegangen ist. Vielleicht sollte Wiso mal über den Wahn der Selbstjustiz in Deutschland berichten!? Ansonsten kann ich mich lausifrank da nur anschließen...

 

Im übrigen, bin ich kein Freund der Rückerstattungspolitik bei Ryanair, aber was hier versucht wird duchzuziehen grenzt ja schon fast an Erpressung und vor allem übler Nachrede. In dem einen Fall würde ich mich sogar fast freuen, wenn FR hier den Spieß mal umdrehen würde und selber in die Offensive geht und die Anzeige anderesherum erstattet...

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So ein krasser Fall von Dummdreistigkeit ist mir ja lange nicht untergekommen. Jungedi, wenn FR's Anwälte damit fertig sind, Dir die Ohren langgezogen haben, wirst Du Dir wünschen, nicht Aktionen in die Wege eingeleitet zu haben, deren juristische Tragweite einzuschätzen Du nicht in der Lage warst. Auch wenn ich mich über Deinen frechen Ton ärgere, tust Du mir deswegen schon im Voraus eher sehr leid.

 

Und das sage ich als notorischer Ryanair-Kritiker.

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