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Flugstreichung durch EZY, welche Rechte habe ich?


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  • 1 Monat später...

Die Medien um DTM herum haben das Thema erst vor einigen Tagen aus aktuellem Anlass intensiver aufgegriffen. Leider sind die Artikel bei www.westline.de wohl nicht mehr online. Auch die WDR-Lokalzeit hat über das Problem berichtet. Angeblich soll das Problem aber bis Ende SEP der Vergangenheit angehören.

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  • 3 Wochen später...
Und die WR hat mal wieder investigativ zum Choas in DTM berichtet....

 

Das Vogel-Strauss-Prinzip scheint bei EasyJet zur Unternehmens"kultur" zu gehören. Die Vorgehensweise in dem Fall hat überraschende (nein, eigentlich ja nicht überraschend, warum sollte man auch nach einem halben Jahr voller Zwischenfälle gelernt haben?) Parallelen zu dem Fall meiner Eltern im Frühjahr nach der Streichung des PRG-Rückfluges.

 

Schade, war luftseitig so eine sympathische Airline, aber deren Planung und Kundenkommunikation geht echt gar nicht.

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Ich finde es auch recht befremdlich, dass EZY die Probleme einfach aussitzt und die zustehenden Ansprüche abzubügeln versucht. Aber da ist wohl ganz einfaches betriebswirtschaftliches Kalkül dahinter: 90-95% der Paxe geben sich mit der "Abspeisung" seitens Easyjet zufrieden. Da lohnt es sich auch noch, wenn bei den übrigen noch die Kosten für einen Anwalt und ggf. Gerichtskosten mit zu übernehmen sind. Denn dass es sich hier um einen glasklaren Anspruch auf die Entschädigung nach EU-Verordnung handelt, scheint nach dem Artikel außer Frage zu stellen. Das angebliche Abziehen von Kapazitäten wegen der Fußball-WM ist genausowenig höhere Gewalt wie fehlende Crews, die vermutlich die wahre Ursache sind.

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Also man kann wirklich davor warnen, mit EZY in den Urlaub zu fliegen...

 

Zu Berliner Ferienbeginn wurden mal wieder SXF-MXP, SXF-CIA, SXF-LTN und SXF-NAP ersatzlos gestrichen....

 

Tja, und dabei hieß es immer, dass die Probleme bis spätestens Ende September der Vergangenheit angehören... Easyjet kann noch von Glück reden, dass die Medien die Sache bisher noch nicht allzusehr aufgegriffen haben.

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Der Artikel der WR ist vom 02.10. 2006 und bezieht sich auf ein happeninbg vom 05. Juli 2006!!??

Wo ist da der aktuelle Bezug?

EZY fliegt am Tag ca. 750 bis 800 Flüge. Ohne was zu beschönigen- Streichungen kommen immer mal vor! Auch bei anderen Airlines.

Und einige hier hacken immer wieder in die gleiche Kerbe.

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Hab mal nachgeschaut in SXF:

 

Gestrichen EZY4675 Schönefeld Mailand MXP 02.10.2006 12:10 Gestrichen

Gestrichen EZY2108 Schönefeld London LTN 01.10.2006 21:55 Gestrichen

Gestrichen EZY4571 Schönefeld Neapel 01.10.2006 07:55 Gestrichen

 

... und das seit Gestern, mehr braucht man dazu glaube ich nicht sagen.

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Jetzt geht das schon wieder los! *lach* Komischerweise sind es immer die gleichen Leute die hier nur Negativartikel posten, leider leider ..

 

Vergleich mal bite dazu AB oder 4U - wann streichen die denn mal Flüge? Bei 4U ist mir einer, bei AB 2 Flüge innerhalb der letzten Monate bekannt. Bei HLX oder FR eigentlich so weit gar keiner...

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Zu Flugstreichungen

Bei HLX oder FR eigentlich so weit gar keiner...

 

FR macht das meiner Meinung nach professioneller (geschickter?).

Während der Fußball-WM hatte ich zweimal einen Samstagsflug (Jeweils TRF --> GB) gebucht worauf durch Ryanair wenige Tage nach Buchung eine "Ätsch, wie fliegen nicht mehr Samstags, buchen Sie jedoch gerne auf Sonntag um"-Mail folgte.

Das ganze spielte sich rund 1 Woche vor Reisetermin ab.

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FR streicht durchaus auch Flüge, aber nicht in der massiven Form wie EZY die letzten Monate. Sorry, wenn ich das negativ kommentiere, aber ich kann dem Verhalten von EZY in den Fällen leider nichts Positives abgewinnen. Wenn es schon das Problem gibt (warum bekommt man es eigentlich auch nach Monaten noch nicht in den Griff?) und wenn sich betroffene Paxe an EZY wenden, dann sollte man doch wenigstens diese Ansprüche zügig unproblematisch bedienen. Meiner Meinung nach sieht professionelles Problemmanagement anders aus. Andere sehen es genauso. Nur EZY scheint sich lieber der Vogel-Strauß-Taktik bedienen zu wollen.

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  • 3 Wochen später...

Die Sache scheint mir von der WR etwas verkürzt dargestellt zu werden. Deutsche Gerichte wenden jeden Tag ausländisches Recht an, das ist nicht das Problem. Gerichte ermitteln grundsätzlich, ob sie auf eine Streitigkeit deutsches oder ausländisches Recht anwenden müssen (z.B. Scheidung von Ehen in Deutshcland, die nach ausländischem Recht geschlossen worden sind).

 

So wie sich der Bericht liest, meint Easyjet, ihr sei die Klage nicht ordnungsgemäß zugestellt worden, nämlich an den Gesellschaftssitz in England. Das ist nach deutschem Recht aber nicht notwendig, es reicht eine "Geschäftslokal" im Inland, an das zugestellt wird. Typischerweise gestritten wird in solchen Fällen darüber, ob so etwas wie ein Flughafenschalter bereits ein "Geschäftslokal" im Rechtssinne ist oder nicht.

 

P.S.: Da die Frau der Sache nach nicht nur eine Ausgleichsleistung nach der EU-VO verlangt, sondern darüber hinausgehenden Schadensersatz, regelt sich das nicht ausschließlich nach EU-Recht.

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Im übrigen steht in der EU-Verordnung drin, dass möglicher Schadensersatz mit der Ausgleichszahlung verrechnet werden kann. Wenn sie also beispielsweise 150 EUR mehr für den Germanwingsflug gezahlt hat und ihr 250 EUR Ausgleichszahlung zustehen, dann kann Easyjet verlangen, dass die 150 EUR auf die 250 EUR angerechnet werden. Dann beträgt der Anspruch nicht 150 + 250 EUR, sondern nur 250 EUR pro Person. Es könnte also sein, dass die Frau die an sich berechtigte Klage (die EU-Verordnung gilt ja auch in UK) insoweit verliert, dass sie den Schadensersatz nicht zusätzlich zur Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung zugesprochen bekommt. Die Ausgleichszahlung selbst sollte weniger das Problem sein.

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Nach meiner Einschätzung geht es darum , ob der Easy Schalter in DTM eine "Niederlassung" i.S des Art.28IIS2 EGBGB ist. Darauf scheint mir der Richter abzuzielen. Kommt man zu dem Ergebnis, dass es eine Niederlassung ist, kann die Frau nach dt. Recht versuchen SE zu bekommen.

 

Den Hinweis der WR ,dass der Pax "quasi rechtlos" dasteht, wenn nicht nach dt. Recht entschieden würde, finde ich maßlos überzogen. Es ist schwerer, weil umständlicher, aber das "Prozessrisiko" ist in England nicht höher als D.

 

Vor allem fühlte sich ja bei unterem Fall ein dt. Gericht zuständig:

OLG Koblenz, Aktenzeichen 1 U 983/05 (RYR;Oslo"Fall") insofern...wird Easy schon sehr gute Argumente liefern müssen.

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