Zum Inhalt springen
airliners.de

Flugstreichung durch EZY, welche Rechte habe ich?


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich bin gestern aus Mallorca zurückgekommen. Als wir ca. 1,5 Stunden vor Abflug am Flughafen ankamen, haben wir auf dem Monitor nur ein "canceld" hinter unserem Flug gesehen. Auf Nachfrage konnte uns nicht gesagt werden, warum der Flug ausfällt. Uns wurde angeboten am nächsten Tag zu fliegen oder nach Berlin zu fliegen (wir mussten nach Dortmund). Da wir unbedingt noch gestern zurück mussten, haben wir schnell auf einen Air Berlin Flug nach DTM umgebucht für 180 Euro pro Person. Glücklicherweise haben wir die letzten Plätze für diesen Flug bekommen, die anderen nach uns gingen leer aus.

 

Nun meine Frage: Welche Rechte haben wir nun und was steht uns als Entschädigung zu?

 

Vielen Dank für Eure Antworten...

 

Gruß

 

Mike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Bericht ist echt krass!

 

Ich mochte Easyjet noch nie wirklich, alleine dadurch dass die Stadt Dortmund für jeden Passagier der von DTM abfliegt Geld zuschiesst (war doch richtig, oder hat sich das mittlerweile geändert?) ist ein Grund die nicht zu fliegen.

 

Nach dem Bericht und wie Kunden quasi mit den Füssen getreten werden, fliege ich Easyjet nun sicherlich nie wieder. Schließlich gibt es genug andere Airlines....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der 'Erlebnisbericht' auf der Website http://www.tritthart.net/easyjet.htm ist echt ein Hammer! Auch wenn man ihn als krassen Einzelfall abtun könnte, ich hätte mir spätestens am 24.10.2005 (Sechs Wochen nachn Abbuchung..) per Lastschriftrückbuchung mein Geld zurückgeholt!

Und mich dann ganz enspannt zurückgelehnt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Bericht ist echt krass!

 

Ich mochte Easyjet noch nie wirklich...

 

Klar, sehr viel kannst du von Easyjet nicht erwarten. Aber im Vergleich zu Ryan ist Easyjet nach meiner Erfahrung eine echte Kuschelairline. Ich will die EZY Praktiken nicht gutheißen, aber sie liegen preismäßig meist gewaltig unter anderen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun meine Frage: Welche Rechte haben wir nun und was steht uns als Entschädigung zu?

 

Ich beneide dich nicht um deine Erfahrung. Wiedermal ein starkes Stück - diesmal von Easyjet.

 

Wenn ich Easyjet wäre, würde ich bei der derzeitgen Rechtslage wie folgt vorgehen:

 

Ich berufe mich auf höhere Gewalt (=technischer Defekt) und schon ist die Airline raus aus dem Schneider. So traurig das auch ist!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wow, Easyjet mal wieder.

Das hatten wir ja hier auch schon einmal.

Das System scheint Methode zu haben bzw. die haben nichts gelernt.

 

@MikeAir

Du hast eine ganze Menge Rechte, aber Du wirst einen langen Atem brauchen, um sie auch zu bekommen.

1. Informiere Dich umfassend und benutze die Suchfunktion im Forum.

2. Sachlich-harte Briefe bringen (leider) mehr als nette.

3. Rechtsschutzversichert? Sehr früh zum Anwalt. *seufz Es geht oft nicht anders.

4. Willst Du ein bisschen Druck aufmachen? Die Dortmunder Medien haben damals groß über einen ähnlichen Fall berichtet. Die fänden es bestimmt sehr spannend zu erfahren, dass so etwas schon wieder passiert ist. Und EZY fände das bestimmt super-sch*.

 

Meiner Ansicht nach sieht das wie folgt aus:

- Erstattung des AB-Fluges (dürfte ja das Wichtigste sein)

- Erstattung weiter Auslagen wie Telefonate, Verpflegung etc.

 

Was ist eigentlich mit den anderen Paxen passiert?

Und berichte doch bitte mal wie es weiter geht und poste ruhig auch, wenn Du Hilfe benötigst.

 

Wenn ich Easyjet wäre, würde ich bei der derzeitgen Rechtslage wie folgt vorgehen:

 

Ich berufe mich auf höhere Gewalt (=technischer Defekt) und schon ist die Airline raus aus dem Schneider. So traurig das auch ist!

 

Nein, dem ist nicht so. Das zieht nicht.

a) War die Maschine denn da?

B) Wie genau sah der Defekt aus?

c) Was war mit den EU-Rechten wie Hotelunterbringung, Telefonaten, Verpflegung?

d) usw.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja, ich kann in puncto Erstattung und auch Verspätungen EZY eigentlich nur ein gutes Zeugnis ausstellen:

1) Gebührenrückerstattung: Ging mehrere Male recht fix nach Ausfüllen des Formulars auf der Website

2) Verspätung: Einmal 2 Stunden, Verzehrgutscheine wurden anstandslos verteilt

3) Probleme bei der Zahlung (ELV): Wahlweise den Betrag zahlen oder kostenlos stornieren.

 

J.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja, ich kann in puncto Erstattung und auch Verspätungen EZY eigentlich nur ein gutes Zeugnis ausstellen:

1) Gebührenrückerstattung: Ging mehrere Male recht fix nach Ausfüllen des Formulars auf der Website

2) Verspätung: Einmal 2 Stunden, Verzehrgutscheine wurden anstandslos verteilt

3) Probleme bei der Zahlung (ELV): Wahlweise den Betrag zahlen oder kostenlos stornieren.

 

J.

 

Nun, bei kleineren Unregelmäßigkeiten ist das wohl so. Aber bei Flugstreichungen lässt Dich der Laden anscheinend gerne im Regen stehen und versucht dann im Anschluss, durch wenig kulantes Heurmlamentieren sich aus seiner Verantwortung zu ziehen. Selbst erlebt bei einer Flugstreichung des PRG-DTM-Fluges im Frühjahr.

 

Viel Erfolg bei dem Versuch, Dein Recht zu bekommen. Es wird Dich ganz schön Zeit und Nerven kosten. Hoffentlich bist Du wenigstens so konsequent, nie wieder U2 zu fliegen, wenn sie Dich schlecht behandeln sollten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht interessieren noch Gerüchte, wonach EZY zurzeit zu wenig Crews hat. Wenn dann die Stundenzahl durch irgendein Problem überschritten ist, kann halt nicht mehr geflogen werden. Das nennt man Flugstreichung aus wirtschaftlichen Gründen und nicht technischer Defekt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sehe es so: Wenn es keine höhere Gewalt war, hast Du einen eindeutigen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 EUR nach EU-Verordnung wegen kurzfristiger Flugstreichung. Auf diesen Betrag können entstandene Schaden angerechnet werden; wenn Du also 180 EUR für einen Ersatzflug gezahlt hast und sonst keine größeren Kosten für Telefon etc. hattest, übersteigt der Schaden nicht die 250 EUR, weshalb es bei dem Betrag bleibt.

 

Wenn es höhere Gewalt war, hättest Du zumindestens das Recht auf Schadensersatz, da EZY den beiderseitig geschlossenen Transportvertrag nicht eingehalten hat. In dem Fall stünden Dir dann die 180 EUR für den Ersatzflug, sowie entstandene Telefonkosten etc. zu. Wobei das mit der höheren Gewalt sicher aus Sicht on EZY nicht ganz so einfach zu konstruieren ist. Ich denke ein technischer Defekt an einem Flugzeug ist keinesfalls "höhere Gewalt". Streiks, Flughafenschließungen, Wetter etc. können Gründe höherer Gewalt sein.

 

Soweit die Rechte. Will man diese durchsetzen scheint man bei EZY wirklich einen sehr langen Atem zu brauchen. Ich kann mich da oles Rat nur anschließen, ggf. recht schnell zum Anwalt zu gehen. Ein Schreiben an EZY mit Fristsetzung und dann ggf. noch ein zweites mit einer allerletzten Frist. Wenn bis dahin nichts kommt, hast Du es im Guten probiert. Dann würde ich das Feld einem Anwalt überlassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht interessieren noch Gerüchte, wonach EZY zurzeit zu wenig Crews hat. Wenn dann die Stundenzahl durch irgendein Problem überschritten ist, kann halt nicht mehr geflogen werden. Das nennt man Flugstreichung aus wirtschaftlichen Gründen und nicht technischer Defekt...

 

bei meinem flug nach rom in der letzten woche wurde übrigens dazu aufgerufen sich bei easyjet zu bewerben. mit hinweisen zu infos auf der website usw. hat das jemand schon mal bei einer anderen airline erlebt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nee, vielleicht ist die Bezahlung doch schlechter als angepriesen.

 

Ist eigentlich EZY die einige Airline, die ihre F/As mit Vornamen "vermarktet". Finde ich an sich, auch etwas daneben gegriffen.

 

ist das nicht im angloamerikanischen bereich weitgehend üblich? zumindest bei unternehmen, die sich nen jungen anstrich geben?

ich finde das nicht so tragisch.

 

was bezahlung angeht: sie sprechen doch selber von ca. 17000 GBP einstiegsgehalt, wäre schon übel, wenn tatsächlich dann doch weniger ist.

 

zu den easyjet FA allgemein: ich empfand sie bisher als ausnahmslos entspannt und nicht als aufgebrezelte plastiktypen, wie man sie bei anderen airlines oftmals vorfindet. sie wirkten auf mich wirklich gut gelaunt bei der arbeit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nee, vielleicht ist die Bezahlung doch schlechter als angepriesen.

 

Ist eigentlich EZY die einige Airline, die ihre F/As mit Vornamen "vermarktet". Finde ich an sich, auch etwas daneben gegriffen.

 

Lieber Tobi, das Gehalt liegt sogar darüber! Das ist also nicht der Punkt, das wurde auch schon oft genug publiziert :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Evtl. hat das auch einfach andere Gründe! ;) Glaub mir einfach mal, dass das nicht daran liegt das keiner bei uns arbeiten möchte oder dass das Gehalt zu schlecht ist. easyJet stellt das ganze Jahr über Personal ein!

 

Aber wie man bei pprune ja lesen konnte, hat sich der COO gestern "verabschiedet"!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Immerhin wird man nicht als Kunde plump gedutzt (wie bei IKEA).

 

Das liegt daran das IKEA ein schwedisches Unternehmen ist und man im Schweden sich grundsätzlich duzt!

 

Ist mir bekannt. Wir sind hier aber nicht in Schweden. Wenn in irgendeinem Land Sitte wäre, die Leute bei der Begrüßung erstmal kräftig in den Hintern zu treten, wäre ich auch nicht sehr erfreut, wenn sie dies bei Filialbetrieb hier in Deutschland als Teil der Unternehmenskultur übernehmen würden.

 

Aber ist ja auch nicht wirklich Thema im Moment. :o)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...