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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Sky Europe


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MOD: Thread in allgemeinen Sky Europe-Problemthread umgewandelt

 

ich habe einen Flug für den kommenden Sonntag mit Sky Europe Airlines von Köln-Bonn nach Bratislava gebucht. Dieser wurde nun anulliert. Info 15 Tage vorher per E-Mail. Eine Rücksprache mit dem Handling Agent in CGN ergab das man dort nix für mich tun könnte. Skyeurope bietet nur eine Verlegung auf Freitagabend an.

 

Aber 2 Tage länger wollte ich nicht in Bratislava bleiben. Sky Europe vertritt die ansicht das wir zwar einen Beförderungsvetrag hätten, Sky Europe sich gerne daran halten möchte und mit dem Angebot eines Freitagfluges diesen unabhängig von meiner Zustimmung erfülle. Denn das Datum sei nicht Bestandteil des Vertrages, sondern es stände Ihnen frei mich zu befördern wann es Ihnen bliebt.

 

Ich halte das für Schwachsinn und mag gar nicht glauben das dies Deutsches und/oder Slowakisches Recht ist.

 

 

Meiner Ansicht nach muss SKy mich entweder auf LH nach BTS oder 4U/ AB nach Wien umbuchen. Nur wie kann ich das durchsetzen? Kennt einer entsprechende Paragraphen?

 

Und vor allem wie erreiche ich jemanden bei Sky Europe ohne die unverschämt teure Hotline wählen zu müssen?

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Und vor allem wie erreiche ich jemanden bei Sky Europe ohne die unverschämt teure Hotline wählen zu müssen?

 

Ruf doch die Nummer an, die für "andere Länder" gilt (auf der Homepage: Über Uns->Kontakt->Sky Europe Adressen).

 

Das ist eine gewöhnliche Festnetz-Telefonnummer in Bratislava.

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Naja, so ganz schlecht finde ich das Verhalten der airline- ohne das ich jetzt die Details kenne- hier nicht, sie wollen also auf alle Fälle befördern ( bzw. müssen)und bieten auch noch nen kostenlosen Flug an, ist doch nicht übel, oder? Vor allem finde ich- das ist eben leider nicht immer selbstverständlich- gut, dass sie es zwei Wochen vor dem Flugtermin tun, da kann man meist als Passagier auch noch was umplanen ( gerade wenn es ein Funtrip ist).

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ich habe einen Flug für den kommenden Sonntag mit Sky Europe Airlines von Köln-Bonn nach Bratislava gebucht. Dieser wurde nun anulliert. Info 15 Tage vorher per E-Mail. Eine Rücksprache mit dem Handling Agent in CGN ergab das man dort nix für mich tun könnte. Skyeurope bietet nur eine Verlegung auf Freitagabend an.

 

Aber 2 Tage länger wollte ich nicht in Bratislava bleiben. Sky Europe vertritt die ansicht das wir zwar einen Beförderungsvetrag hätten, Sky Europe sich gerne daran halten möchte und mit dem Angebot eines Freitagfluges diesen unabhängig von meiner Zustimmung erfülle. Denn das Datum sei nicht Bestandteil des Vertrages, sondern es stände Ihnen frei mich zu befördern wann es Ihnen bliebt.

 

Ich halte das für Schwachsinn und mag gar nicht glauben das dies Deutsches und/oder Slowakisches Recht ist.

 

 

Meiner Ansicht nach muss SKy mich entweder auf LH nach BTS oder 4U/ AB nach Wien umbuchen. Nur wie kann ich das durchsetzen? Kennt einer entsprechende Paragraphen?

 

Und vor allem wie erreiche ich jemanden bei Sky Europe ohne die unverschämt teure Hotline wählen zu müssen?

Die sollte aber, da Du doch wohl aus der Region anscheinend stammst bekannt sein, dass der Sonntagsflug von Sky Europe nie aufgenommen wurde, sondern schon vor dem Sommerflugplan ersatzlos gestrichen wurde. Ein Blick auf den Kölner Flugplan hätte schon geholfen.

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ja klar weiß ich das, nur ich kann halt nicht anders fliegen. Da ich Montags mit Sky Europe weiter BBU (bukarst banesa) fliege.

 

IDie Frage ist doch ob es angemessen ist einen Flug einfach Freitags statt Sonntags duchzuführen, oder ob das nRecht sagt das ein Flug am gebuchten Tag stattfinden muss?

 

Sonst könnte ich ja demnächst einen Daytriup buchen und der Rückflug findet dasnn einen Tag vor dme Hinflug statt oder so. Wir reden über drei tage nicht über ein paar Stunden.

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Zumindest nach deutschem Recht sehe ich folgende Möglichkeit: Wenn Du beweisen kannst, daß SkyEurope schon viel eher davon wußte, daß der Flug nicht durchgeführt wurde (und Du es nicht wußtest), hätten sie Dich entsprechend eher informieren müssen. Das hätte Dir die Gelegenheit zur Buchung eines Alternativflugs bzw. insgesamt anderer Reisezusammenstellung gegeben. Die Verletzung der Informationspflicht dürfte mindestens eine vertragliche Nebenpflichtverletzung mit der Folge des Schadensersatzes gegeben. Der Schaden liegt mind. in der der Differenz zwischen dem, was Du bei rechtzeitiger Information und der reichlich späten Info mehr zahlen mußt.

 

Das dürfte aber alles tatsächlich und rechtlich schwierig sein und ohnehin die Anwendbarkeit deutschen Rechts voraussetzen.

 

Die Argumentation von SkyEurope, sie schuldeten nur eine Beförderung so irgendwann, ist lächerlich und dreist. Je kürzer ein Flug, desto genauer sind Flugzeiten einzuhalten, und zwei Tage sind in keinem Fall gerechtfertigt. Die Buchung eines Fluges bedeutet nicht die Pflicht zur Beförderung irgendwann im Leben des Passagiers, sondern am gebuchten Tag zur gebuchten Zeit. Das ist ja so, als ob Du bei SkyEurope einen Flug buchst und dann zwei Tage eher am Flughafen bist und auf Beförderung sofort bestehst, natürlich ohne Extra-Zahlung.

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was würde denn passieren, wenn ich mit geringem Risiko bei AB mit Meilen einen Wien Flug buchen würde. Ginge das überhaupt so kurzfristig und müsste Sky mir diese dann definitiv ersetzen?

 

Das wäre für mich die Möglichkeit mit dem geringsten Risiko.

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Ging mir auch so mit BTS, allerindgs für den 1.5, da kam auch mehr als rechtzeitig die Mitteilung.

 

Gut, Du hast ja gerade selbst gesagt das Du bereits lange davon wusstest das der Flug nicht stattfindet, daher würde ich dir an deiner Stelle vorschlagen das Du versuchst bei SKyeurope eine Umbuchung des "gesamten Paketes" zu erreichen, könnte mir vorstellen das die das durchaus machen würden. Dann wäre allen geholfen.

Grundsätzlich hast Du bei mehreren aneindergereiten Oneways bei LCC's nunmal ein Risiko, aber dafür fliegste ja auch günstig!

 

HLX4U

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@ 4U406:

 

Beim Schadensersatz gilt grundsätzlich, daß der Geschädigte so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereingnis stünde, also weder besser noch schlechter. Außerdem hat jeder Geschädigte eine Schadensminderungspflicht, von mehreren gleichwertigen Alternativen ist also die günstigste zu wählen und ein wenig Recherche wird auch verlangt (Beispiel: Wer bei einem Verkehrsunfall einen Mietwagen braucht, muß sich wenigstens bei zwei oder drei Vermietern erkundigen). Analog hier. Wobei natürlich die Meilen auch einen Wert haben, denn immerhin kannst Du sie dann nicht mehr für einen anderen Flug verwenden. Dennoch scheint das (nach Versuch bzw. vergeblichen Versuchen, mit SkyEurope eine einvernehmliche Lösung zu finden) auch für Dich die beste Lösung, denn auch im besten Fall mußt Du Deinem Geld kostspielig und ewig hinterherrennen.

Für den Fall von Telefonat mit SkyEurope unbedingt Zeugen dabei haben, ggf. sogar (nach Hinweis!) laut stellen und mithören lassen. Danach sofort Erinnerungsprotokoll fertigen, damit Du für den Fall von Streit einen ordentlichen Beweis hast.

 

Wenn natürlich insgesamt eine Umnbuchung/Verschiebung möglich ist, noch besser.

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@4U406

 

Da Sky Europe die Annullierung 15 Tage vor Abflug bekannt gegeben hat, brauchen sie natürlich die Ausgleichszahlungen nicht mehr zu leisten. Aber sie müssen dir einen Ersatzflug anbieten! Wenn sie selbst nicht fliegen, dann mit einer anderen Fluggesellschaft.

Aber die fühlen sich noch im Recht und meinen, 3 Tage später wäre auch in Ordnung. Wenn soetwas durchgehen würde, dann sammeln die Airlines demnächst noch Passagiere von einem Monat und mieten kurzerhand ne 747, damit der Flug wirtschaftlich ist. (z.B. VIE-CGN)

 

Ich weiß nicht wie es ist, wenn man die Mail einfach ignoriert hätte und sagt, man hätte diese nicht erhalten. Schließlich haben sie ja keine Rückbestätigung erhalten. Das wäre nur bei telefonischer Mitteilung oder auf dem Postweg möglich.

 

AB hat bei mir auch Flugzeiten und Routing geändert. Aber Nachricht habe ich auch noch nicht von denen erhalten. Mal schauen, wann die sich melden. Ich hab ja ne Bestätigung und ich kann ja die Zeiten online einsehen, von daher ist es eher das geringste Problem für mich.

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Ich hatte vor einigen Monaten auch einen Flug CGN-BTS-CGN gebucht (Dezember 2005). Hin am Freitag, zurück am Sonntag an einem Juni. Nach einigen Monaten stellte ich fest, dass der Sonntagflug nicht mehr zu buchen ist. Auf meine eMail kam die Antwort dass ich kostenlos umbuchen kann oder das Geld wieder bekommen kann. Habe mich für letzteres entschieden. Der eMail-Kontakt war problemlos auch wenn die Dame nicht perfekt deutsch schreiben konnte, aber ... es funktionierte. Bei Bedarf kann ich dir mal die eMail-Adresse von der Mitarbeiterin der SkyEurope geben. PM me einfach ;)

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Das alte Lied.

 

Also: EU-Entschädigung ist nicht wegen 14 Tage vorher Info.

 

Aber: Vertrag ist Fixgeschäft, also Ersatzbeförderung nach dem Schadensminimierungsprinzip.

 

Das ganze ist jedoch eher schwer durchsetzbar - wenn auch nicht unmöglich - da EU-Rechte in einigen Ländern pingelig beachtet und in anderen großzügig bis gar nicht ausgelegt werden...

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  • 4 Monate später...

ich wurde grad von ne angerufen (überrascht über das gute deutsch)

 

am 12.1. wird cgn-bts eingestellt und für mich gäbe es die alternative ams-bts (wie ich da hinkomme denen egal), geld zurück oder auf einen flug bis zum 12.1. umbuchen.

 

auf meinen einwand, dass man mir einen ersatzflug anbieten müsse, sagte man aber nur mit der eigenen airline...lh oder os geht nicht.

 

da ich mich da nicht drauf einnlassen wollte, solle ich mich per mail an ne wenden und dann weiter sehen....

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Auch ich wurde grad von NE angerufen und war ebenfalls sehr überrascht über das gute deutsch, ganz im Gegenteil zu Anfang des Jahres, wo eine Verständigung nur im Rahmen eines Deutsch/Englisch-Mixes möglich war). Fand' ich aber zumindest schon Mal ganz nett von NE, dass sie angerufen haben und die Flugstreichung telefonisch und nicht nur per E-Mail bekannt gegeben haben.

 

Da leider ab 12.01.2007 die Route BTS => CGN => BTS nun komplett leider eingestellt wird (bin bislang gerne mit NE geflogen) und ich im Februar auf die Route BTS => CGN gebucht bin, hat man mir die gleichen Alternativen (Umbuchung auf irgendeinen Flug mit NE von BTS aus oder Rückerstattung des Geldes) angeboten.

 

Da ich ein paar Tage vorher mit 4U von CGN nach VIE fliege, ist das ganze schon nicht ganz unproblematisch. Ich wäre ja ggf. bereit auf BTS => AMS umzubuchen, aber da ich meinen Wagen dann in CGN stehen habe, hilft mir das auch nur bedingt weiter. Mal sehen, vielleicht übernimmt NE ja die Kosten für den Transport AMS => CGN (eventuell auch mit der Bahn, die Verbindung ist ja ganz ok).

 

Werde denen 'mal eine E-Mail schreiben, bis Februar ist ja zum Glück noch ein paar Wochen hin. Ich werde Euch dann hier im Forum auf dem laufenden halten.

 

Viele Grüße aus NRN

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Auch ich wurde grad von NE angerufen und war ebenfalls sehr überrascht über das gute deutsch, ganz im Gegenteil zu Anfang des Jahres, wo eine Verständigung nur im Rahmen eines Deutsch/Englisch-Mixes möglich war). Fand' ich aber zumindest schon Mal ganz nett von NE, dass sie angerufen haben und die Flugstreichung telefonisch und nicht nur per E-Mail bekannt gegeben haben.

 

Wizzair informiert inzwischen die Passagiere bei Flugstreichung auch über die Fernsprechanlage.

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Mal sehen, vielleicht übernimmt NE ja die Kosten für den Transport AMS => CGN (eventuell auch mit der Bahn, die Verbindung ist ja ganz ok).

 

zumindest am telefon hörte es sich nicht so an als wenn sie die kosten übernehmen. ams-bts ist eh keine alternative für mich da ich mittags noch in zürich bin...

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Lasst uns auf jeden Fall hier einmal alle, sofern man etwas von Sky Europe gehört hat, die Infos austauschen, inwieweit NG welche Kosten übernimmt. Ich bin nämlich mit einer kleinen Reisegruppe von 8 Personen auch betroffen, hatten damals den Flug von CGN nach BTS (Abflug am 16.03.07) bei diesem Error-Fare zu 2,51 Euro pro Person gebucht. Das macht die Sache jetzt bestimmt noch schwieriger...

 

Bin ja mal gespannt, wann es erste Reaktionen auf Kostenübernahme von NG gibt!

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Bin auch betroffen von Skyeuropes interessanter Geschäftspolitik. Nur hat es bei mir niemand für nötig befunden, mich zu informieren. Habe nun vorsorglich bei MOL gebucht, aber HHN ist nun mal nicht CGN. Weil aber das Hotel in BTS Stornokosten nähme, die über der Differenz liegen, und AMS schon aus Flugplangründen nicht in Betracht kommt, geht es nun eben im Winter ins romantische Lautzenhausen.

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Ich überlege auch, sicherheitshalber den AB-Flug für zur Zeit 57,00 Euro abzüglich der 10,00 Euro Raffaello-Rabatt zu buchen. Denn günstiger wird es wohl kaum werden...

 

Meine Frage ist jetzt eher: Haben wir in diesem konkreten Fall laut EU-Vorschrift das Recht, auf eine andere Gesellschaft (nicht auf einen anderen Flughafen wie AMS) umgebucht zu werden? Muss Sky Europe uns, die von CGN nach BTS fliegen wollen und auch ordnungsgemäß gebucht haben, definitiv umbuchen, oder reicht das Angebot, uns ab AMS zu befördern?!

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