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AirBerlinEuroShuttle Flugverschiebung:welche Rechte habe ich


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Hallo zusammen,

AirBerlin hat mir grade mitgeteilt, dass für meine EuroShuttle-Verbindung in knapp drei Wochen die Abflugzeit um drei Stunden vorverlegt wurde.

Ich hatte extra AirBerlin gebucht, da dies auf dieser Verbindung die späteste Abflugzeit war (durch die Flugvorverlegung von AirBerlin fliegen jetzt andere Airlines später) und kann aus beruflichen Gründen nicht drei Stunden früher am Airport sein.

Ein erster Anruf bei AirBerlin ergab: wir buchen Sie gerne auf einen früheren Flug oder einen Flug am nächsten Tag, aber wir erstatten nicht den Flugpreis und wir buchen Sie auch nicht auf einen späteren Flug einer anderen Airline - was für mich am günstigsten wäre.

 

Welche Rechte habe ich als Passagier jetzt gegenüber AirBerlin - insbesondere mit den neuen "EU-Fluggastrechten"

 

Habe ich das Recht, dass AirBerlin mich auf den späteren Flug einer anderen Airline bucht?

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Habe ich das Recht, dass AirBerlin mich auf den späteren Flug einer anderen Airline bucht

 

Ja!

 

Mein Spezialthema...

 

Also es ist so:

Wenn Du einen Flug buchst, sind die Zeiten verbindlich. Du schriebst ja eben selbst, dass Du ihn extra deshalb so gebucht hast. Ich ärgere mich auch öfter darüber, wenn dann ohne Rücksicht auf Verluste hin- und hergeschoben wird.

 

Das Stichwort lautet: Fixgeschäft nach dem BGB. Bitte nutz hier mal die Suchfunktion, da ist schon viel drüber geschrieben worden.

 

Um es abzukürzen. Du hast folgende Optionen, bezogen auf AB:

1 Komplette Erstattung - hilft aber wohl nicht weiter.

2. Umbuchung auf früheren oder späteren - kein Thema.

3. Du schlägst so lange Krach, bist Du wenigstens eine Gutschrift als Entschädigung bekommt - machbar. (Ach ja, vergiss die Hotline! Sowas macht man schriftlich!) Auch die Kostenübernahme für Fahrten zwischen zwei Airports ist denkbar: Landung zB in CGN, Start in DUS.

4. Ersatzbeförderung mit anderer Airline. Bei AB nur mit Anwalt einklagbar. Drei Stunden ist ein sehr kritischer Zeitraum. Ab fünf Stunden kann man analog zum EU-Recht von Streichung sprechen. Drei Stunden ist so eine Sache. Da sollten schon sehr trifftige Gründe vorliegen; z.B. Anschlussflug. Es ist vielleicht machbar, aber nur mit richtig juristischem Tamtam und entsprechendem Risiko.

 

Bei weiteren Fragen immer gern. Mich nerven diese Verschiebungen nämlich total an, weil ich Flüge nicht nur nach Preis, sondern auch nach Uhrzeiten buche.

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2. Umbuchung auf früheren oder späteren - kein Thema.

 

OK und was ist wenn man später fliegen will, es aber keine andere Flugverbindung mehr an diesem Tag gibt, selbst mit umsteigen? Die LowCost Airline (dazu zähle ich AB einfach mal) möchte ich sehen, die in solch einem Falle die Hotelkosten übernimmt.

Bei mir waren bisher übrigens Verschiebungen sogar meist in die für mich günstigere Zeitrichtung, erst ein eiziges Mal bekam ich ein wirkliches Problem, deshalb die obige Frage.

Bin gespannt wie ein Regenschirm auf die Antwort.

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OK und was ist wenn man später fliegen will, es aber keine andere Flugverbindung mehr an diesem Tag gibt, selbst mit umsteigen? Die LowCost Airline (dazu zähle ich AB einfach mal) möchte ich sehen, die in solch einem Falle die Hotelkosten übernimmt.

 

Habe ich schon gesehen. Nutz die Suche.

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AB ist da sehr kulant bei so was, man hat eig. kein problem dich auf einen späteren oder früheren flug deswegen zu buchen!

 

Das stimmt, hab letztens erst einen HAJ-ZRH-HAJ Tagesflug auf DUS-ZRH-DUS (2 Tage) kostenlos umgebucht. Grund war eine Verschiebung von ca. 2-3 Stunden.

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Moin,

 

also bei AB habe ich damit auch gute Erfahrungen gemacht. Allerdings nicht über die Hotline. Die können oder wollen sowas wohl nicht entscheiden. Gibt noch eine direkte Berliner Nummer. Hatten damals auch ca. 3 Stunden Verschiebung nach hinten auf der Strecke HAM - ZRH. Haben kurz unser Problem geschildert, daß wir nicht später fliegen können etc. und ganz unerwartet und ohne weiteres Tamtam und zusätzlicher Kosten hat man uns den Abendflug am Tag vorher angeboten. Hotelkosten konnten die allerdings nicht übernehmen. War aber auch egal, da wir beim Freund übernachtet haben.

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Kann mich anschliessen... hatte mal mit AB einen Flug MAD-PMI-STR gebucht, der MIttags sein sollte. Dieser wurde von AB gestrichen (war operated by HF) und ich sollte dann Abends fliegen.

 

Obwohl AB den Flug nichtmal selbst durchführte, wurde mir eine komplette Rückerstattung angeboten, da ich dann so spät in STR angekommen wäre, dass ich nicht mehr heimgekommen wäre.

 

Einziges Manko: Zwar habe ich eine Email mit den neuen Flugzeiten sehr früh bekommen, es kam aber noch ein Brief mit der Flugzeitenänderung, und das erst 1 Woche vor Reisebeginn... Das hätte man zeitgleich machen können

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So, also jetzt muss ich mal was dazu loswerden.

Seitdem das Gesetzt raus ist, dass die Airlines einem bei irgendwelchen Veränderungen Schadensersatz oder sonstwas zahlen müssen, wimmelt es hier von "Wie bekomme ich mein Geld zurück"-Jammerthreads. Die neue Masche sind ja die "Welche Rechte habe ich"-Threads. Wie sehr würde ich mir doch die alten Zeiten wieder wünschen.

 

Ich nehme an der Threadersteller möchte eine private Reise oder einen Ausflug unternehmen. Er kann ja aus beruflichen Gründen angeblich nicht 3 Stunden eher am Flughafen sein. Kann man nicht den Chef fragen, ob man nicht schon mal etwas eher Feierabend machen kann? Wenn das nicht geht, dann hat man halt Pech gehabt. Entweder man bucht LCC-Flüge zu billigen Preisen mit dem Risiko dann nicht unbedingt freizubekommen, oder man ist sich sicher dass man frei hat und dann auch bereit etwas mehr für den Flug zu zahlen. Wenn man ganz sicher sein will, bucht man bei entsprechenden Airlines eben einen Stornierbaren und umbuchbaren Tarif. Übrigens kann man bei AB gegen Gebühr auch umbuchen.

 

Wenn ich richtig verstanden habe dann gelten laut diesem EU-Recht Flugverschiebungen von bis zu 4 Stunden als akzeptabel und das auch nur wenn die Zeit nach hinten verschoben wird. (Es würde sonst ca. 1/2 Tag am Urlaubsort fehlen). Der Threadstarter sollte sich eigentlich freuen, dass er noch 3 Stunden mehr am Urlaubsort hat. Wie er dann zum Flughafen kommt ist Sache des Reisenden und nicht der Airline. Wir könnten mal weiterspinnen und annehmen er hat schon Sparpreis-Tickets bei der Bahn gebucht mit Zugbindung. Soll ihm die Airline dann etwa auch noch die Stornogebühren und die neuen Tickets bei der Bahn bezahlen?

 

Der Vertrag zwischen Passagier und Airline regelt nur die Beförderung des Passagiers zwischen denen im Vertrag genanntne Flughäfen zu denen im Vertrag genannten Zeiten. Auf eine änderung der Zeiten hat ihn die Airline hingewiesen und der Passagier kann sich nun entscheiden ob er diese Änderungen akzeptiert oder nicht. Wenn nicht, kann der Vertrag als nichtig erklärt werden.

Nur die Airline hat keinerlei aber auch überhaupt keine Verantwortung dafür, ob, wann und wie der Passagier zum Abflughafen kommt. Von daher, ist das Argument "ich kann auch beruflichen Gründen nicht eher am Flughafen sein" absolut nicht trag- und haltbar.

 

Also lieber Threadersteller, akzeptiere die Sache wie sie ist oder lass es halt bleiben.

 

gruß

phil

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Also lieber Threadersteller, akzeptiere die Sache wie sie ist oder lass es halt bleiben.

 

Na, wie lebt es sich denn so in den guten alten Zeiten?

Ist schon blöd, wenn die Kunden auf einmal selbständiger werden, ihre Rechte zunehmend kennen und wahrnehmen und es gleichzeitig noch vor Konkurrenz auf dem Markt wimmelt.

 

Komm besser in der Neuzeit an, damit Du auch noch Morgen am Markt bist, wo auch immer Du arbeitest.

 

Laut BGB - schon älter als die EU - ist ein Vertrag ein Fixgeschäft, demnach kann man fachlich darüber streiten, ob überhaupt Flugzeitenänderung zulässig sind. Und da sind Minuten sicher drin, Stunden aber nicht. Vielleicht nicht einmal zwei Stunden!

 

Wenn Du Dich so ärgerst, dass alle nur noch Geld einfordern - kleiner Tipp: Zugesicherte Leistung einhalten, geschlossene Verträge inklusive Flugzeiten nicht einseitig ändern. Dann klappt's auch mit den Paxen.

 

Das musste auch mal raus.

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Vielleicht noch ein paar nach Fakten:

 

Wenn ich richtig verstanden habe dann gelten laut diesem EU-Recht Flugverschiebungen von bis zu 4 Stunden als akzeptabel

 

Falsch.

Das hängt davon ab, es können auch bis 5 Stunden sein.

 

und das auch nur wenn die Zeit nach hinten verschoben wird. (Es würde sonst ca. 1/2 Tag am Urlaubsort fehlen).

 

Total falsch. Nur nach hinten verschoben? LOL

 

Der Threadstarter sollte sich eigentlich freuen, dass er noch 3 Stunden mehr am Urlaubsort hat.

 

Er sollte jubeln, wenn er dadurch evtl. Anschlüsse oder Termine verpasst.

 

Wie er dann zum Flughafen kommt ist Sache des Reisenden und nicht der Airline. Wir könnten mal weiterspinnen und annehmen er hat schon Sparpreis-Tickets bei der Bahn gebucht mit Zugbindung. Soll ihm die Airline dann etwa auch noch die Stornogebühren und die neuen Tickets bei der Bahn bezahlen?

 

Das muss sie.

Oder eine alternative Beförderung. AB nimmt auch Quittungen für privaten Pkw, wenn Du es genau wissen willst.

 

Der Vertrag zwischen Passagier und Airline regelt nur die Beförderung des Passagiers zwischen denen im Vertrag genanntne Flughäfen zu denen im Vertrag genannten Zeiten. Auf eine änderung der Zeiten hat ihn die Airline hingewiesen und der Passagier kann sich nun entscheiden ob er diese Änderungen akzeptiert oder nicht. Wenn nicht, kann der Vertrag als nichtig erklärt werden.

 

LOL. Stichwort Sittenwidrig etc. Papier ist geduldig, aber nicht immer gültig. Formulierungen wie diese unterliegen einer Inhaltskontrolle, das heißt Gerichte können sie kippen und - man lese und staune - haben sie schon gekippt. Besonders blöd für manche Airlines, dass u.a. Gerichte in DUS und CGN so geurteilt haben.

 

Nur die Airline hat keinerlei aber auch überhaupt keine Verantwortung dafür, ob, wann und wie der Passagier zum Abflughafen kommt. Von daher, ist das Argument "ich kann auch beruflichen Gründen nicht eher am Flughafen sein" absolut nicht trag- und haltbar.

 

Wenn ich eine Flug buche, dann entscheide ich nach Preis und den angebotenen Zeiten. Wenn sie mir nicht passen, buche ich nicht.

 

Wenn die Airline nun aber Wochen später die Zeiten relevant (!) einseitig (!) ändert, so dass sie mir nicht mehr passen, so hat sie eine Ersatzbeförderung zu leisten. Das kann teuer werden - für die Airline. Und ist nur gerecht.

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Wenn Du Dich so ärgerst, dass alle nur noch Geld einfordern - kleiner Tipp: Zugesicherte Leistung einhalten, geschlossene Verträge inklusive Flugzeiten nicht einseitig ändern. Dann klappt's auch mit den Paxen.

 

Das musste auch mal raus.

 

Allerdings sollten die werthen Passagiere auch mal mitbekommen, daß es kein Leben gibt, in dem man nur Rechte hat. Es gibt auch Pflichten. Eine davon ist zum Beispiel pünktliches Erscheinen beim boarding. Das ist Teil des Vertrages, welchen der Passagier akzeptiert, beim Ticketkauf. Für die anderen Gäste ist es immer wieder aufs neue nervig, auf die Zu-Spät-Kommer zu warten.

 

Das mußte ebenfalls mal raus :-)

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Allerdings sollten die werthen Passagiere auch mal mitbekommen, daß es kein Leben gibt, in dem man nur Rechte hat. Es gibt auch Pflichten. Eine davon ist zum Beispiel pünktliches Erscheinen beim boarding. Das ist Teil des Vertrages, welchen der Passagier akzeptiert, beim Ticketkauf. Für die anderen Gäste ist es immer wieder aufs neue nervig, auf die Zu-Spät-Kommer zu warten

 

Wenn da nicht oftmals der blöde Koffer unten drin wäre, wäre ich auch sehr dafür, stets pünktlich die Türe zuzumachen und die Leute stehen zu lassen. Ja, Recht hast Du.

 

Aber das sehen ja auch die Gerichte so.

 

Wenn da nicht oftmals der doofe Koffer wäre, den man suchen muss...

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Ach was Du nicht sagst. Wenn ich einen Flug buche, dann entscheide ich auch nach Preis und angebotenen Zeiten. Nur sehe ich dann zu, auf evtl. Flugzeitenverschiebungen flexibel zu reagieren. Also wer jetzt anfängt nen Airline dafür verantwortlich zu machen, dass er Tante Inge für ne Stunde kürzer besuchen kann, der hat echt nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Sorry, aber ist so.

 

Ich bleib dabei: Mit der Airline ist nur der Beförerungsvertrag geschlossen worden. Alles weitere nicht. Oftmals können solche Flugzeitenänderungen ja noch nichtmals von den Airlines selbst verschuldet sein. Nur manche Leute sind einfach zu unflexibel. "Ich hab für 08:00 Uhr gebucht und dann will ich auch um 08:00 fliegen."

 

Ich hatte mal den Fall auf MAN-CGN mit HLX. Maschine ca. 2 stunden verspätet gewesen. Ich frage die Flugbegleiterin "Warum seid Ihr so spät?".

"Wegen schlechtem Wetter in Italien haben wir vorhin kein Starfenster bekommen"

"Oh, das kann dann ja schon mal den ganzen Flugplan durcheinander bringen"

"Ja, aber da dies eh der letzte Flug für heute ist, ist das nicht so schlimm. Schlimmer ist wenn das gleich morgens passiert und der restliche Tag fürn Ar... ist."

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Nur sehe ich dann zu, auf evtl. Flugzeitenverschiebungen flexibel zu reagieren. Also wer jetzt anfängt nen Airline dafür verantwortlich zu machen, dass er Tante Inge für ne Stunde kürzer besuchen kann, der hat echt nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Sorry, aber ist so.

 

Weißt Du, manche Leute haben mehr zu tun als "Tante Inge" zu besuchen. Kannst ja mal beim Tassensortieren drüber nachdenken.

 

Oder während Du den Scherbenhaufen Deiner nicht haltbaren Argumentation weiter oben auffegst.

 

Ach noch was:

Oftmals können solche Flugzeitenänderungen ja noch nichtmals von den Airlines selbst verschuldet sein.

 

Du verwechselst Da was mit Flugzeitenverspätungen. Das ist ein ganz anderer Fall... Au Backe, mit wem diskutiere ich hier eigentlich???

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Das stimmt, denn das Suchen der Koffer dauert teilweise länger als das Warten. Aber es gibt Airports wie zB STN. Da sind die Handlingsagenten echt fit. Wenn jemand nicht pünktlich auftaucht, wird sofort automatsich nach dem Gepäck gesucht. Dann kannste ganz ruhig sagen: 5 Minuten noch und dann ist Abflug :-)

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Das stimmt, denn das Suchen der Koffer dauert teilweise länger als das Warten. Aber es gibt Airports wie zB STN. Da sind die Handlingsagenten echt fit. Wenn jemand nicht pünktlich auftaucht, wird sofort automatsich nach dem Gepäck gesucht. Dann kannste ganz ruhig sagen: 5 Minuten noch und dann ist Abflug :-)

 

Finde ich gut, auch wenn bestimmt gleich kommt: Aber in STN dauert es ja auch immer sooo lange, bis man durch die Security kommt. Ich finde aber, auf pünktliches Boarding muss man sich als Pax einstellen können.

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Ok, die Flugzeitenverspätungen sind was anderes als die Flugzeitenverschiebungen. Also bleiben wir bei den Verschiebungen. Die Airline verschiebt einen Flug nicht ohne Grund.

Airline sagt: "Ist nicht unsere Schuld"

Pax sagt: "Das mag sein, liebe Airline aber ich habe mit Dir einen Vertrag abgeschlossen. Nach diesem Vertrag hast du mich am 354. Tag der modernen Lufttahrtzeitzählung zur 8. Stunde nach "Zielort" zu befördern."

Airline: "ja wir befördern dich ja auch gerne. nur wird der flug halt etwas eher oder später gehen. wenn du damit nicht einverstanden bist dann kannst du den flug stornieren oder halt nen tag später fliegen"

"ja ne ich muss schon dann genau zu meiner gebuchten zeit fliegen"

"hmm.., das ist nun echt doof. sieh mal du hast für dein ticket jetzt xx€ bezahlt. warum sollen wir dir jetzt ein ticket zum 10 fachen preis bezahlen bei der anderen airline die nur zufällig die gleichen flugzeiten hat wie wir. die ersatzleistung die wir dir damit bringen steht somit ja gar nicht mehr im verhältnis zu dem was du uns gezahlt hast."

 

Versteht Ihr jetzt wo meiner Meinung nach das Problem liegt?

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Nö.

 

Du hast schlicht keine Ahnung von rechtlichen Dingen.

 

Außerdem wird das ja immer besser mit Dir. Wer, wenn nicht die Airline, soll die Flüge verschieben (und somit Schuld sein)? Ein böser Dritter? LOL.

 

Und wieso spielt es eine Rolle, was das Ticket gekostet hat? Hat der mehr Ansprüche, der das letzte für 299 Euro gekauft hat? Muss der mit dem 19-Euro-Ticket, das die Airline freiwillig angeboten hat, alles mit sich machen lassen? (Muss er nicht.)

 

Und gibt es Branchen, die Du näher kennst, in denen man Kunden mit solchen Argumenten übers Ohr zu hauen versucht. :)

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Gast Michael Tantini

Um es abzukürzen. Du hast folgende Optionen' date=' bezogen auf AB:

1 Komplette Erstattung - hilft aber wohl nicht weiter.

2. Umbuchung auf früheren oder späteren - kein Thema.

3. Du schlägst so lange Krach, bist Du wenigstens eine Gutschrift als Entschädigung bekommt - machbar. (Ach ja, vergiss die Hotline! Sowas macht man schriftlich!) Auch die Kostenübernahme für Fahrten zwischen zwei Airports ist denkbar: Landung zB in CGN, Start in DUS.

4. Ersatzbeförderung mit anderer Airline. Bei AB nur mit Anwalt einklagbar. Drei Stunden ist ein sehr kritischer Zeitraum. Ab fünf Stunden kann man analog zum EU-Recht von Streichung sprechen. Drei Stunden ist so eine Sache. Da sollten schon sehr trifftige Gründe vorliegen; z.B. Anschlussflug. Es ist vielleicht machbar, aber nur mit richtig juristischem Tamtam und entsprechendem Risiko.

[/quote']

 

3. Meinst Du eine Entschädigung von 250 EUR?

4. Hast Du irgendwo ein Urteil, das man in ähnlichen Fällen zitieren könnte? Meine Rechtschutzversicherung tut sich nämlich immer sehr schwer, wenn es um Vertragsstreitigkeiten geht :-(

 

 

Und last but not least: Wie kommt denn Swiss dazu, mir in einem ähnlichen Fall keine Entschädigung anzubieten? Die sagten, wenn ein Flug vor- oder nachgeschoben werde, dann sei keine "EU-Entschädigung" fällig.

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Gast Michael Tantini
Also lieber Threadersteller, akzeptiere die Sache wie sie ist oder lass es halt bleiben.

 

Und ich muss auch mal was loswerden. Also lieber Phil, akzeptiere, dass der Threadsteller seine Rechte einfordern möchte. Ich finde es nur in Ordnung, wenn man etwas Druck auf die Airlines macht. Die machen mit der Kundschaft ja auch was sie wollen... Nun bekommen sie halt etwas Druck zu spüren... So läuft das eben... Liebe Grüsse, Michi :-)

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Gast Michael Tantini

Wenn Du Dich so ärgerst' date=' dass alle nur noch Geld einfordern - kleiner Tipp: Zugesicherte Leistung einhalten, geschlossene Verträge inklusive Flugzeiten nicht einseitig ändern. Dann klappt's auch mit den Paxen.[/quote']

 

Bravo Ole, Du sagst es! Ganz meine Meinung!

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ole hat folgendes geschrieben::

Zitat:

Habe ich das Recht, dass AirBerlin mich auf den späteren Flug einer anderen Airline bucht

 

 

Ja!

 

 

Ist das nun eine Auswirkung der "neuen" EU-Regelungen oder war das schon immer so?

 

Das dürfte schon immer so gewesen sein (Stichwort BGB), die EU hat den Druck allenfalls noch einmal erhöht, weil die Airlines nun merken, dass sie nicht mehr grenzenlos machen dürfen, was sie wollen.

 

Das Thema ist sehr komplex und von daher lassen sich eigentlich keine allgemein gültigen Ratschläge geben.

 

Es gibt unabhängig von den EU-Regelungen zwei Meinungen nach dem BGB:

 

1. Meinung: Ein Ticketkauf ist ein Fixgeschäft. Das heißt, Du kaufst eine Beförderung zum vereinbarten Zeitpunkt - der ist Bestandteil des Vertrags. Da spielt es auch keine Rolle, dass laut AGB/ABB Änderungen vorbehalten bleiben. Natürlich wird die Airline ein wenig die Zeiten schieben dürfen - blöderweise hat noch kein Gericht allgemein gültig definitiert, wie viel ein wenig ist. Um ein paar Minuten sollte sich jedenfalls niemand scheren, auch nicht um eine Stunde. Aber ab zwei Stunden wird es interessant, aber fünf Stunden sehr interessant.

 

2. Meinung: Wer ein Ticket kauft, akzeptiert die AGB/ABB und damit kann die Airline fröhlich den Flug von morgens auf abends oder sonstwohin schieben. Wird von den Airlines vertreten.

 

Bezüglich beider Meinungen gibt es meines Wissens nach - leider - kein richtiges höherinstandsliches Grundsatzurteil. Das vermeiden die Airlines nämlich wie der Teufel das Weihwasser. Sie zahlen lieber, kurz bevor es dazu kommt. Somit gibt es hin und wieder mal hier vor einem Landgericht ein Urteil und da mal eins, was klar in die Richtung der ersten Meinungen geht. Auch die Verbrauchzentrale und die Wettbewerbszentrale, die da aktiv sind, sehen es so, dass man nicht beliebig die Zeiten schieben kann, und haben zum Teil schon erfolgreich geklagt bzw. abgemahnt. Sogar bei Charter.

 

Da es aber wie gesagt kein Grundsatzurteil mit Tabelle gibt, muss man jeden Fall individuell sehen. Im Mittelpunkt: Wie hoch ist der Schaden, der entsteht? Wenn jemand ein Hotel, Mietwagen etc. gebucht hat, kann der hoch sein, selbst wenn er nur "Tante Inge" besuchen will.

 

Es gibt hier im Forum eine Vielzahl von Usern, denen Ersatzbeförderungen bezahlt worden sind, dazu gehöre u.a. ich.

Die Frage ist immer, wie wichtig einem die Sache ist und wie weit man gehen mag. Oftmals ist es besser, sich mit der Airline auf einen Kompromiss zu einigen. Das mache auch ich zu 90 Prozent. Dann sollen sie mich halt auf einen anderen Flug oder Airport umbuchen, müssen mir aber den Mehraufwand ersetzen, z.B. durch die Fahrt zu einem weiter entfernten Airport, Hotel-Storno etc. Meist gibt es noch eine Gutschrift - auch meine Zeit ist Geld - und alle Seiten sind zufrieden.

 

Es gab auch schon Fälle, in denen ich und auch andere, aus verschiedenen Gründen keine Kompromisse eingehen konnten. Es besucht ja nicht jeder nur "Tante Inge", auch wenn sich das einige User gar nicht vorstellen können... Diese Fälle endeten mit Ersatzbeförderung, so wurde auch schon aus dem Billigflieger ein teurer Star-Alliance-Transfer. Dazu bedarf es aber leider sehr viel Hartnäckigkeit, eines Anwalts und der Bereitschaft, ein Grundsatzurteil erwirken zu wollen.

 

ole hat folgendes geschrieben::

 

Um es abzukürzen. Du hast folgende Optionen, bezogen auf AB:

1 Komplette Erstattung - hilft aber wohl nicht weiter.

2. Umbuchung auf früheren oder späteren - kein Thema.

3. Du schlägst so lange Krach, bist Du wenigstens eine Gutschrift als Entschädigung bekommt - machbar. (Ach ja, vergiss die Hotline! Sowas macht man schriftlich!) Auch die Kostenübernahme für Fahrten zwischen zwei Airports ist denkbar: Landung zB in CGN, Start in DUS.

4. Ersatzbeförderung mit anderer Airline. Bei AB nur mit Anwalt einklagbar. Drei Stunden ist ein sehr kritischer Zeitraum. Ab fünf Stunden kann man analog zum EU-Recht von Streichung sprechen. Drei Stunden ist so eine Sache. Da sollten schon sehr trifftige Gründe vorliegen; z.B. Anschlussflug. Es ist vielleicht machbar, aber nur mit richtig juristischem Tamtam und entsprechendem Risiko.

 

 

 

3. Meinst Du eine Entschädigung von 250 EUR?

4. Hast Du irgendwo ein Urteil, das man in ähnlichen Fällen zitieren könnte? Meine Rechtschutzversicherung tut sich nämlich immer sehr schwer, wenn es um Vertragsstreitigkeiten geht :-(

 

Nein, zu 3. meinte ich eine freiwillige Entschädigung der Airline für die Mühen. Das können so um die 50 Euro sein in der Regel.

Zu 4. gibt es viele kleine Urteile und Entscheidungen wie gesagt.

Nur ein paar:

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/press...detail.asp?id=7

http://www.ronald-schmid.de/p1998_NJW_29.html

 

Das ist aber nicht vollständig, da musst Du selbst mal suchen.

Das Problem ist, dass man in der Regel ein gewisses finanzielles Risiko gehen muss, um eine Ersatzbeförderung zu erreichen.

Ein Weg ist es, ein Ticket bei einer anderen Airline zur ursprünglich vereinbarten Zeit zum günstigsten Tarif (Schadensminimierungsprinzip, nicht Business buchen!) zu kaufen, dadurch ist ein wirtschaftlicher Schaden entstanden (den hat HLX so gern und reitet drauf rum) und den dann einzuklagen.

 

Kann allerdings so und so ausgehen - je nach Fall.

 

Sicher ist abschließend nur eins: Eine Airline darf ihre Flugzeiten nicht wahllos ändern, egal was in den AGB/ABB steht. Was Dir im Gegenzug aber in solch einem Falle zusteht, muss individuell geklärt werden. Das geht halt maximal bis zu einer Ersatzbeförderung.

 

Und last but not least: Wie kommt denn Swiss dazu, mir in einem ähnlichen Fall keine Entschädigung anzubieten? Die sagten, wenn ein Flug vor- oder nachgeschoben werde, dann sei keine "EU-Entschädigung" fällig.

 

Generell: Auch die Großen haben in der Regel kein Interesse an Entschädigungen und wimmeln ab. In dem Fall, den ich nicht im Detail kenne, mag die Swiss Recht haben - nach dem EU-Recht. Aber vielleicht nicht nach dem BGB. :) Vielleicht noch ein Punkt, wie die EU die BGB-Argumentation stützt: In den Regelungen wird ab einer Verspätung von fünf Stunden von einer Streichung ausgegangen. Das kann man analog so versuchen anzuwenden.

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"Natürlich wird die Airline ein wenig die Zeiten schieben dürfen - blöderweise hat noch kein Gericht allgemein gültig definitiert, wie viel ein wenig ist."

 

Ich kann eine ganz einfache Definition anbieten: Eine einseitige Flugverschiebung ist dann zulässig, wenn der Zeitraum der Dauer des gebuchten Fluges, maximal jedoch der entsprechend anzuwendenden Vorschriften der EG-Verordnung, entspricht.

 

Oh, wenn das jemand in ein Urteil oder gar ein Gesetz schreiben würde, dann wäre das Geheul groß.

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Ich kann eine ganz einfache Definition anbieten: Eine einseitige Flugverschiebung ist dann zulässig, wenn der Zeitraum der Dauer des gebuchten Fluges, maximal jedoch der entsprechend anzuwendenden Vorschriften der EG-Verordnung, entspricht.

 

Könnte man wirklich übernehmen. Tja, ich hätte drei deutschen Airlines ja so gern mal ein Grundsatzurteil beschert, um Klarheit für alle Seiten zu bekommen. Aber die wollten einfach nicht. :)

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