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LH streicht Flug


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Hallo,

 

ich habe ein Anliegen:

Mir wurde gestern LH 1356 FRA-STR vor der Nase weggestrichen.

 

Erst hieß es technisches Problem 15 min. warten.

Dann gings weiter mit Flug von 17:50 auf 19:15 Uhr verschoben, damit war ich dann schon nicht einverstanden und dann strich LH den Flug ganz.

 

Der Herr am Gate war erst weniger kooperativ und stellte mich vor die Wahl, bis 19:15 zu warten, oder ich bazahl mir den ICE selbst.

 

Das war noch bevor er annulliert wurde. Eine Dame außerhalb des Sicherheitsbereich war dann viel kooperativer und hat meine Bordkarte in eine für alle Züge gültige getauscht.

 

Jetzt die Frage, befördert wurde ich ja, nur a.) zu spät und b.) nicht mit dem Flieger.

 

Hab ich dann noch Anspruch auf Entschädigung, das neue EU Recht sieht das doch vor:

 

Annullierung

Wird Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die befördernde Fluggesellschaft anbieten:

• die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem

kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder anderweitiger Beförderung

zum Zielort und

• Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer) sowie

Möglichkeiten zur Telekommunikation.

Die Fluggesellschaft muss Ihnen außerdem die gleiche Höhe an Entschädigung

wie für Nichtbeförderung gewähren, es sei denn, Sie wurden vorab rechtzeitig

und ausreichend informiert und es wurde Ihnen eine anderweitige

Beförderung kurz nach der ursprünglichen Abflugzeit angeboten.

 

Gefahren bin ich dann um 18:54 Uhr.

 

Besteht eine Chance? LH am Airrail "Terminal" in STR meint NEIN, und Ihr?:-)[/code]

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Nein, ich denke nicht.

 

Du hast eine Verspätung erlebt, macht natürlich keinen Spaß, aber insgesamt 2 Stunden sind völlig im Rahmen bei einem öffentlichen Verkehrsmittel.

 

Aber wie kommst du darauf, wegen 2 Stunden Entschädigungsansprüche gewährt zu bekommen?

 

Die LH hat dich befördert, wenn auch verspätet und hat dir einen Zug bezahlt, nachdem auf den nächsten Flug nicht warten wolltest. Sie hätte dir sicherlich auch die Fahrt vom Stuttgarter Hauptbahnhof nach Echterdingen bezahlt, wenn du unbedingt dort hin wolltest.

 

Vielleicht hättest du Anspruch auf auf Happen zu Essen gehabt. Aber mehr ist da auch nicht.

 

In der EU Verordnung steht:

Annullierung

Wird Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die befördernde

Fluggesellschaft anbieten:

• die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und

notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder

anderweitiger Beförderung zum Zielort und

• Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive

Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation.

 

Hätte sie den Ticketpreis erstattet, hätte sie dich auch zum Ausgangspunkt deiner Reise zurückbefördert. Sicher nicht das, was du wolltest.

 

Eventuell wird das ganze auch als Verspätung ausgelegt, und die war im Rahmen:

Größe Verspätung

[...]

erwartet die befördernde Fluggesellschaft eine

Verspätung, die

• bei Flügen von 1 500 km und weniger 2 Stunden oder

mehr,

[...]

muss sie Ihnen Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft

(inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation

anbieten.

 

Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr, muss Ihnen die

Fluggesellschaft auch eine Erstattung des Ticketpreises und

gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort

anbieten.

 

Quelle

 

Grüße, Carsten

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Nein, hast keinen Anspruch. Die Kollegen haben Dir eine Ersatzbeförderung angeboten, die Du auch vermutlich angenommen hast (oder biste dann selbst mit dem ICE gefahren??) und zudem war das Wartelimit für innerdeutsche Flüge nicht überschritten.

Ist richtig, solange der Flug offiziell nicht gestrichen ist, muss der Gast selbst für eine Beförderung suchen wenn er anderweitig ans Ziel kommen will. Erst nach offiziellem canceln dürfen die Tickets umgeschrieben werden. Sofern dass die Kollegin am AirRail Terminal vor dem XX des Fluges gemacht hat, war es falsch.

Kompensationen gibt es erst wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht der Beförderung am gleichen Tag bzw. das Limit überschritten wird.

Beides war nicht der Fall.

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Ahhja, ok alles klar.

 

Ich denke schon, dass mir das Zugticket noch vor canceln ausgestellt wurde, weil die Dame nie gesagt hat " Ach jetzt wurde er gestrichen", ich hab gesagt er wurde auf 19:15 Uhr verschoben. Und erst als ich 15 min. später am Fernbahnhof stand, habe ich gesehen das er gestrichen wurde.

 

Ich habs eben nur angenommen, weil oben zu dem Text Annullieren, noch das Wort außerdem steht und daraus folgt für mich, das kommt noch dazu, aber gut...

 

Danke

 

Aber gut Moral von der Geschichte:

 

Eurowings schaff dir neu Flugzeuge an :-)

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FRA-STR fliegen durchaus auch Profis, wenn der Flug denn wirklich durchgeführt wird :-)

 

Wenn ich von einem Transatlantikflug komme, steige ich in FRA bestimmt nicht in den ICE, sondern will schnell und bequem weiterkommen. Dies wäre ja möglich, wenn die LH ihren Anschlussflug nach STR auch durchführen würde, denn:

Bei der Rückkehr meiner letzten 3 Amerika-Trips war ich morgens auf die LH 1352 gebucht, die alle drei mal "aus technischen Gründen" gestrichen wurde. De facto - das hat man mir bestätigend zu verstehen gegeben - waren die Maschinen nicht ordentlich ausgelastet! Zum Kotzen! (OK, einmal saßen wir schon drin und mussten wieder raus, weil der Flieger wirklich im A***** war)

 

Der Ausfall der STR-Flüge ex FRA kam früher recht häufig vor, meiner Erfahrung insbesondere auf der 1356, noch zu Zeiten in denen der Flug mit 32S bedient wurde..... Nie Probleme hatte ich auf der 1360, der musste ja quasi raus!

 

Ich werde zukünftig wohl eher über MUC oder ZRH fliegen, um wenigstens gescheit Anschluss zu bekommen, wenn ich über den Teich angerauscht komme. FRA ist diesbezüglich für Anschlussreisende nach STR ein kleines Vabanque-Spiel...

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Moin,

 

FRA-STR fliegen durchaus auch Profis, wenn der Flug denn wirklich durchgeführt wird :-)

 

Wenn ich von einem Transatlantikflug komme, steige ich in FRA bestimmt nicht in den ICE, sondern will schnell und bequem weiterkommen. [...]

 

Nur aus Neugier: Fällt Airail nicht unter schnell und bequem?

 

Ich habe auch keine Lust nach einem Transatlantikflug in FRA das Gepäck einzusammeln, und im Zug selber zu tragen. Aber eine durchgehende Airail Buchung ist wunderbar, weil ich dann am Hbf bequem das Gepäck einsammeln kann. Und die ICE-Fahrt selbst emfinde ich ganz angenehm.

Ist natürlich auch davon abhängig, wo man in Stuttgart hin möchte, da liegt der Hbf nicht immer günstig.

 

Und einen kleinen Nachteil hat die Airail Geschichte auch noch: Der erste Flug äh Zug ab FRA geht erst um 9.20 (LH6786), für die frühen Ankünfte in FRA eine doch recht lange Umsteigezeit.

 

Grüße, Carsten

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Ich werde zukünftig wohl eher über MUC oder ZRH fliegen, um wenigstens gescheit Anschluss zu bekommen, wenn ich über den Teich angerauscht komme. FRA ist diesbezüglich für Anschlussreisende nach STR ein kleines Vabanque-Spiel...

 

Ob das eine bessere Möglichkeit ist, wage ich zu bezweifeln.

 

Die Flüge MUC-STR sind auch des häufigeren annulliert (keine persönlichen Erfahrungen, mir fällt es nur auf, wenn ich in den Flugplan schaue). Und der Cirrus E70 ist ja auch alle Nase lang kaputt, was dann zu einer Annullierung oder enormen Verspätung führt. Ich behaupte einfach mal, dass wir hier im Schnitt mind. 1 mal pro Woche einen Swiss A319/320 oder Avro haben, weil der Embraer kaputt, in der Wartung oder sonst was ist.

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Ob das eine bessere Möglichkeit ist, wage ich zu bezweifeln.

 

Die Flüge MUC-STR sind auch des häufigeren annulliert (keine persönlichen Erfahrungen, mir fällt es nur auf, wenn ich in den Flugplan schaue). Und der Cirrus E70 ist ja auch alle Nase lang kaputt, was dann zu einer Annullierung oder enormen Verspätung führt. Ich behaupte einfach mal, dass wir hier im Schnitt mind. 1 mal pro Woche einen Swiss A319/320 oder Avro haben, weil der Embraer kaputt, in der Wartung oder sonst was ist.

 

Das kann natürlich auch sein, klar. Aber in meiner persönlichen Vielfliegererfahrung (SEN) habe ich MUC-STR und ZRH-STR noch keine Probleme durch Annulierung oder Verspätung gehabt. Pech hatte ich immer nur ex FRA. Und das führt dann jetzt dazu, dass ich andere Drehkreuze versuchen will. Mag sein, dass ich dann nach dem gesetz der Wahrscheinlichkeit auch auf die Nase falle, aber die dreimalige FRA-Erfahrung in Folge gibt mir den Rest.

 

Es ist mir dann auch egal, ob ich mit Embraer oder von MUC mit einer italienischen ATR nach STR düse, hauptsache es geht einfach weiter. Und gegen ne A320 ex ZRH hätte ich auch nichts, ist mir allerdings auch noch nie vergönnt gewesen.

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[quote name="Flugsüchtig

Hättest du gewartet bis der Flug annuliert wurde' date=' hättest du die Zugfahrt oder einen späteren Flug sicher auch bekommen. In diesem Fall hättest du nach EU-Richtline immerhin 50% von 250 Euro als Kompensation für den annulierten Flug verlangen können.

[/quote]

 

 

Wo nimmst du denn diese Richtlinie für eine Kompensation her?

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Und die ICE-Fahrt selbst emfinde ich ganz angenehm.

Ist natürlich auch davon abhängig, wo man in Stuttgart hin möchte, da liegt der Hbf nicht immer günstig.

 

Genau so ist es. Wenn man z. B. nach Reutlingen moechte oder zu DaimlerChrysler, dann ist der Flughafen schon besser.

 

Letzendlich muss man die Rechnung von Tuer zu Tuer machen. Wenn der Anschlussflug in FRA eine lange Uebergangszeit erfordert, dann ist ICE evtl. schon wieder besser.

 

Echt? Liegt doch mitten und zentral in der Stadt.

 

Genau mit diesem Argument kommt die Bahn auch immer. Der Witz ist bloss: wieviele Leute wohnen schon direkt am Hbf? Wenige. Fuer alle anderen muss man die Rechnung aufmachen, wieviel laenger die Fahrt zum Flughafen dauert als die zum Hbf. Und nachdem in Deutschland viele Flughaefen ja nah an den Staedten liegen, ist der Unterschied meistens nicht so richtig gross. Und in HH oder B kann es gut sein, dass "Geschaeftszentren" durchaus naeher am Flughafen als am Hbf liegen.

 

Aber mal eine andere Frage: wie sieht's eigentlich mit der Auskunftspflicht des Bodenpersonals bzgl. EU-Erstattungsregeln aus? Wenn ich am Schalter vorstellig werde wegen eines annullierten oder stark verspaeteten Fluges, der in die EU-Regel faellt, ist dann das Personal am Schalter verpflichtet, mich auf die Regeln aufmerksam zu machen. Oder muss ich auf eigene Initiative danach fragen?

 

Und wie geht's dann weiter: wenn ich z.B. wegen starker Verspaetung/Annullierung eine Hoteluebernachtung benoetige, muss ich das dann selbst organisieren, die Kosten selber vorstrecken und dann von der Fluggesellschaft zurueckfordern? Oder erledigt die Fluggesellschaft das sofort am Flughafen fuer mich, d.h. bucht das Hotel und arrangiert die Bezahlung? Sonst miete ich mich einfach ins naechste Luxushotel ein und schicke der LH anschliessend die Rechnung ;-)

 

Wuerde mich mal interessieren.

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@ NoCRJ

 

Grundsätzlich müssen die Airlines nach den verordneten Rechten handeln, jedenfalls wenn es eine EU Airline ist bzw. der Flug innerhalb der EU stattfindet oder als Ausgangspunkt die EU hat.

Im Normalfall muss die Airline den Gast über seine Rechte informieren bzw. ein Schild irgendwo aufgestellt haben welches entweder die Richtlinien darlegt oder welches besagt, dass man für genauere Informationen bei dem Informationsschalter nachzufragen hat.

Allerdings gibt es auch für Airlines Schlupflöcher zur Minderung der Kompensationsvorderungen, die auch seitens der Airlines in Anspruch genommen werden. Im Endeffekt nützen die neuen Richtlinien nur bedingt dem Passagier.

 

Kompensationen in Form von VDB-Vouchers werden meist am Ticketschalter ausgegeben. Auch Hotelunterkünfte, Ersatzbeförderung, etc. erledigt alles die Airline, ebenfalls meist am Ticketschalter oder einem zugewiesenen Informationsschalter.

Der Kunde muss sich im Prinzip um nichts künmmern.

Jedoch wird bis zum Handeln die entsprechenden Zeiten abgewartet (also entweder das XX des Fluges oder die minimum Zeit zur Ausgabe von Getränke oder Essensgutscheinen)

Man kontaktiert jedoch bereits im Vorfeld, sofern sich eine Streichung oder eine extreme Verspätung abzeichnet, Hotels um Kapazitäten sicherzustellen, bzw. man kümmert sich auch schon auf "Abruf-Taxis", etc.

 

Sollte der Gast auf eigene Faust sich eine Unterkunft oder eine andere Beförderung suchen, obwohl ihm seitens der Airline etwas angeboten und organisiert wurde, so übernimmt die Airline keine entstandenen Kosten, da sie ihr Soll erfüllt hat.

 

Abschließend noch eine Bemerkung:

Leider können einige Gäste nicht so ganz nachvollziehen, dass eine Ersatzplanung auch etwas Zeit benötigt und wir nicht gerade mal so, das Hotel direkt neben den Schalter positionieren können oder Taxis direkt aus dem Finger fahren lassen können oder bei Umbuchung sofort Plätze in der benötigten Anzahl auf anderen Flügen finden!

Diese sprechen dann ständig vor und behindern uns so in der Organisation und behindern den reibungslosen Ablauf, auch im Nachteil der anderen Passagiere; um das mal klar und deutlich zu sagen.

Ich versteh zwar den Ärger des Gastes, aber dennoch sollte er dann schon so vernünftig sein und uns in der Arbeit nicht blockieren, damit eine vernünftige Lösung und ein befriedigendes Ergebnis erzielt werden.

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@ NoCRJ

 

Grundsätzlich müssen die Airlines nach den verordneten Rechten handeln, jedenfalls wenn es eine EU Airline ist bzw. der Flug innerhalb der EU stattfindet oder als Ausgangspunkt die EU hat.

Im Normalfall muss die Airline den Gast über seine Rechte informieren bzw. ein Schild irgendwo aufgestellt haben welches entweder die Richtlinien darlegt oder welches besagt, dass man für genauere Informationen bei dem Informationsschalter nachzufragen hat.

Allerdings gibt es auch für Airlines Schlupflöcher zur Minderung der Kompensationsvorderungen, die auch seitens der Airlines in Anspruch genommen werden. Im Endeffekt nützen die neuen Richtlinien nur bedingt dem Passagier.

 

Kompensationen in Form von VDB-Vouchers werden meist am Ticketschalter ausgegeben. Auch Hotelunterkünfte, Ersatzbeförderung, etc. erledigt alles die Airline, ebenfalls meist am Ticketschalter oder einem zugewiesenen Informationsschalter.

Der Kunde muss sich im Prinzip um nichts künmmern.

Jedoch wird bis zum Handeln die entsprechenden Zeiten abgewartet (also entweder das XX des Fluges oder die minimum Zeit zur Ausgabe von Getränke oder Essensgutscheinen)

Man kontaktiert jedoch bereits im Vorfeld, sofern sich eine Streichung oder eine extreme Verspätung abzeichnet, Hotels um Kapazitäten sicherzustellen, bzw. man kümmert sich auch schon auf "Abruf-Taxis", etc.

 

Sollte der Gast auf eigene Faust sich eine Unterkunft oder eine andere Beförderung suchen, obwohl ihm seitens der Airline etwas angeboten und organisiert wurde, so übernimmt die Airline keine entstandenen Kosten, da sie ihr Soll erfüllt hat.

 

Abschließend noch eine Bemerkung:

Leider können einige Gäste nicht so ganz nachvollziehen, dass eine Ersatzplanung auch etwas Zeit benötigt und wir nicht gerade mal so, das Hotel direkt neben den Schalter positionieren können oder Taxis direkt aus dem Finger fahren lassen können oder bei Umbuchung sofort Plätze in der benötigten Anzahl auf anderen Flügen finden!

Diese sprechen dann ständig vor und behindern uns so in der Organisation und behindern den reibungslosen Ablauf, auch im Nachteil der anderen Passagiere; um das mal klar und deutlich zu sagen.

Ich versteh zwar den Ärger des Gastes, aber dennoch sollte er dann schon so vernünftig sein und uns in der Arbeit nicht blockieren, damit eine vernünftige Lösung und ein befriedigendes Ergebnis erzielt werden.

 

Ah, danke fuer die Aufklaerung.

 

Was also unangebracht ist, ist folgender Fall: Flug verspaetet sich um 12 Stunden, Ersatzbefoerderung nicht moeglich (keine Verbindung), Kunde erkundigt sich nach Rechten, wird nicht ueber EU-Rechte informiert (weder per kleinem Infoblatt noch muendlich), bekommt stattdessen Visitenkarte mit der Adresse eines Kundenzentrums in die Hand gedrueckt mit dem Kommentar: "Wenn Sie meinen, hier irgendwelche Rechte zu haben, wenden Sie sich an diese Adresse". Als ob ich erst einen Briefverkehr mit einem Kundendienst anfangen koennte, wo dann entschieden wird, wie es weitergeht, ob die Fluggesellschaft evtl. ein Hotel organisiert, etc.

 

Oder sehe ich das falsch?

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@ NoCRJ

 

Wurde ja schon von "Flugsüchtig" erklärt. In dem Fall hebst du alles auf und wendest dich dann auch an eine öffentlich Stelle, z.B. das LBA.

Die Airlines die dir Kompensationen verweigerten müssen dann trotzdem haften, es sei denn, die Airline bezieht sich auf die besagten Schlupflöcher. Dann hat der Kunde schlechte Karten.

Denke aber so ein Szenario wirst du wohl ohnehin nur bei FR finden :-).

Allerdings gibt es auch Airlines die Customer Relations Visitenkarten verteilen für Beschwerden, etc.

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Ok gut klar das seh ich ein kein Thema, nur die Frage, weiß LH zu welcher Uhrzeit ich umgebucht wurde?

 

Schließlich wurden ca. 10/15 min. später alle Pax auf den ICE gebucht, zwar nicht auf meinen, so schnell dürfte es bei denen nicht gegangen sein, aber noch bevor mein ICE abfuhr wusste ich, er ist gestrichen.

 

Wenn ich jetzt keinen Anspruch auf die Enschädigung habe, seh ich das gerne ein, weil ich bin auch früher weggekommen, die anderen habes es ja aber dann, und nur datum ging es mir, weil die LH Dame in ZWS meinte,

Nein, wir wurden befördert (ich geh davon aus, das die anderen das auch später noch sind) und da hört dann der Anspruch auf.

Zu ihr hab ich nur gesagt, der Flug wurde gestricehn, nicht, dass ich vorher schon umgebucht wurde.

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