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EU-Kompensation bei 4U


4U406

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

am Dienstag hat 4U den Flug nac h GDN kurzfristig annuliert. OFfiziell techn. PRobleme. Allerdings stand kein A 319 ungenutzt in cgn rum. AUch keiner der folgenden Abfluege nach der planm. Ankunftszeit aus GDN war annuliert.

 

4U hat Essengutschein 7,50 EUro rausgetan. UNd Passagiere auf LH via FRA umgebucht.

 

Am SChalter hat man gesagt, das wir auf alle Faelle eine Entschaedigung nach EU=Recht erhalten, da es keine hoehere GEwalt sei. Nun ist seitdem von 4U aber nix mehr gekommen. Wie kann ich meiN Recht nun durchsetzen?

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aber ich muss auf jeden Fall hinschreiben, 4U wird das nicht automatisch machen?

 

Uebringens war das Verhalten von 4U sehr professionell und kooperativ fuer LCC Verhaeltnisse. Muss man acuh mal sagen, sonst wird ja oft geschimpft. Ausserdem mein E 170 Erstflug dank der Cancelation.

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Ich glaube kaum eine Airline dieser Welt, und sei Ihr Kundenservice noch so gut, wird die Passagiere wegen sowas von selbst anschreiben. Ob Die Verzögerung dermassen hoch war dass Du Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Recht hast kannst Du auf der Homepage des LBA nachlesen.

Prinzipiell aber schon, da es sich hier tatsächlich um eine Flugstreichung handelt. 4U scheint hier wirklich professionell gehandelt zu haben. Aber Deine Ansprüche musst Du schon selbst geltend machen, und das dann auch schriftlich :)

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Denke schon dass es was bringt... ich kenne 4U als sehr kulanten Schuppen... wir hatten in STR letzte Weihnachten für den Flug nach CDG ewig Wartezeit wegen dem furchbaren Wetter (eindeutig höhere Gewalt) und alle ohne nachfragen zu müssen Gutscheine im Wert von 7 oder 8 Euro erhalten... Fand ich gut, denn das hatte ich definitiv nicht erwartet.

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das bringt nichts denen zu schreiben!bekommst keine Antwort von denen!

Kunden Kritik ist bei denen wohl unerwünscht und wird Ignoriert!

 

So ein Blödsinn!

 

Hast Du Probleme mit 4U?

 

Da könnte man jetzt einiges zu schreiben...

 

Aber lieber nur zur Sache: Die Wahrheit liegt in der Mitte. 4U beantwortet viele Schreiben / Emails einfach nicht, andere hingegen schon. Es hängt zum einen vom Anliegen ab, zum anderen aber auch von der Art des Anschreibens.

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Ich hab 3x eine E-Mail mit meinem Anliegen geschrieben, die haben nur geantworter "wie befassen uns mit ihrem Fall persöhnlich und werden uns bei ihnen melden" 3x NIE was zurück gekommen!

Man muss bei denen schon ihre 0190er nummer anrufen um dort überhaupt mal sein Geld zurück zu bekommen! und dann hat 4U in jeden bereich Mitarbeiter mit der einstellung "ich hab keinen bock da drauf ey"

 

da bevorzugt man doch dann andere Airlines!

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Ich hab 3x eine E-Mail mit meinem Anliegen geschrieben, die haben nur geantworter "wie befassen uns mit ihrem Fall persöhnlich und werden uns bei ihnen melden" 3x NIE was zurück gekommen!

Man muss bei denen schon ihre 0190er nummer anrufen um dort überhaupt mal sein Geld zurück zu bekommen! und dann hat 4U in jeden bereich Mitarbeiter mit der einstellung "ich hab keinen bock da drauf ey"

 

da bevorzugt man doch dann andere Airlines!

 

Ich habe es anders erlebt.

Aber so wie bei Dir passiert es eben auch.

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Sicher nicht:

 

"Höhere Gewalt bezeichnet im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann."

 

Technicals haben immer was mit der Risikosphäre des Vertragspartners zu tu n (etwas überspitzt formuliert: was kann ich dafür, wenn mein Vertragspartner nicht ordentlich wartet).

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"Höhere Gewalt" ist genau das - etwas, auf das Menschen keinen Einfluß haben. Menschen haben Einfluß auf technische Gerätschaften, aber nicht auf das Wetter. Sie haben sogar Einfluß darauf, bei schlechtem Wetter ordentlich zu reagieren. Also bis auf die Extremfälle ist die Berufung auf höhere Gewalt ein billiger Versuch, aus der Sache billig 'raus zu kommen.

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hm also 4U eigenen Angaben zu Folge ist ein Jet in Berlin ausgefallen, so dass einer von CGN nach SXF musste um da das Programm abzufliegen.

 

Interessant auch das kein Abflug nach der GDN Maschine cancelt oder delayed war, oder fliegt die ab 14 Uhr den ganzen Tag nicht mehr.

 

Der Flug war übrigens schlecht gebucht, so dass die "kreischenden" Pax auf 4U nach KRK, anch WAW umgebucht wurden. Als die AMsse wegw ar und ich zuM SChalter kam gabs plötzlich auch Flüge mit LH. Vorher hieß es noch LOT Flüge mit LH Nummer gingen nicht.

 

Erstaunlich wieviele sich unwissend über alternativen auf WAW und KRk umbuchen lassen haben.

 

Gibts auch bei Umbuchung uaf anderes Ziel Entschädigung? Weil es klang so als wenn die Leute freiwillig umbuchen, also freiwillig gegen Umbuchung zurück treten müssten und nix bekommen. Gerne wurden die LEute auch auf andere Flüge im gesamten Netz verteilt. Hätte ich mich jetzt auf Lissabon umbuchen lassen, bekomme ichs ciher nix weilf reiwillig anderes Ziel und keine Endverspätung in Danzig. Oder?

 

 

 

Insgesamt aber sehr gut gehandelt von 4U.

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Ich würde empfehlen mal auf der Homepage des LBA vorbeizuschauen. Dort steht das ziemlich klar... Ohne es aus dem Kopf zu wissen meine ich ja, es gibt Entschädigung, sobald ein Flug ausfällt... Wieviel und unter welche Voraussetzungen hängt davon ab wie weit das Ziel von Ursprungsort entfernt ist und wieviel Zeit man am Ende später angekommen ist.

Wiegesagt, auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes ist das leicht verständlich auf Tabellen zusammengefasst.

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Also ich fasse mal zusammen.

 

4U hat den Flug nach GDN wegen eines defekten Flugzeugs gestrichen, Essens-Gutscheine in Höhe von 7,50€ (auf nem Flughafen bekommt man dafür nicht viel ;-)) und die Passagiere kostenlos auf einen LH-Flug umgebucht.

 

Was wollen, sollen oder müssen die jetzt noch an Entschädigungen zahlen? Die Passagiere sind doch alle zu ihrem Bestimmungsort gelangt und hungern mussten sie auch nicht.

 

Ich find das ganze etwas irritierend.

 

gruß

phil

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Also gut....

 

Im Falle einer kurzfristigen Annullierung wie in diesem Falle steht dem Gast u.a. eine anderweitige Bef�rderung zum Endziel zum n�chstm�glichen Zeitpunkt zu. Dies ist hier erfolgt. Dar�ber hinaus Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verh�tnis zur Wartezeit, zwei Telefonate/Telefax. Soweit alles palleti, da von 4U gew�hrt.

 

Zudem steht dem Gast aber ebenfalls zu (bei einer Entfernung bis 1500 km wie in diesem Fall):

250 �

 

Diese Ausgleichszahlung kann aber um 50% gek�rzt werden, wenn bei anderweitiger Bef�rderung die Ankunftszeit gegen�ber der urspr�nglichen nicht sp�ter als 2 Std. ist.

 

Alles nachzulesen unter:

Link

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Also irgendwas stimmt da in meinen Augen an diesem EU-Gesetz nicht. Warum sollen die Airlines doppelt zahlen müssen? Erst müssen sie ja an die anderen Airlines was bezahlen, zu denen sie ihre Passagiere geschickt haben.

In diesem Falle wäre es 4U an LH gewesen, aber da beide im selben Konzern stecken werden die das eher intern verrechnen.

 

Gibt's eigentlich so spezielle "Airlines-Untereinander-Tarife" für solche Fälle?

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Diese nach Entfernung der Flugziele gestaffelten Entschädigungsleistungen machen ja Sinn, wenn die Airline die Paxe stehen lässt. Aber in unserem Beispiel hat Germanwings doch dafür gesorgt, dass die Leute befördert wurden und ist somit doch auch den Verpflichtungen nachgekommen.

 

Also irgendwie macht das Gesetz für mich keinen Sinn. Warum sollen die Airlines bestraft werden, wenn sie zwar den "eigenen" Flug, aus was für Gründen auch immer, streichen (müssen), aber trotzdem dafür sorgen, dass die Passagiere ans Ziel kommen?

 

gruß

phil

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Man darf bei den EU-Gesetzen nicht vergessen, dass die auch eine Art pädagogische Funktion haben. Sprich: Umbuchunen mussten die Airlines auch früher schon, und das hat die wenig gejuckt...

 

Wenn die jetzt auch noch ordentlich zahlen müssen, überlegen die sich dann schon eher zwei Mal, ob es sich lohnt Flugannullierungen oder Überbuchungen billigend in Kauf zu nehmen... Zumindest so die Theorie...

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Diese nach Entfernung der Flugziele gestaffelten Entschädigungsleistungen machen ja Sinn, wenn die Airline die Paxe stehen lässt. Aber in unserem Beispiel hat Germanwings doch dafür gesorgt, dass die Leute befördert wurden und ist somit doch auch den Verpflichtungen nachgekommen.

 

Also irgendwie macht das Gesetz für mich keinen Sinn. Warum sollen die Airlines bestraft werden, wenn sie zwar den "eigenen" Flug, aus was für Gründen auch immer, streichen (müssen), aber trotzdem dafür sorgen, dass die Passagiere ans Ziel kommen?

 

gruß

phil

 

Nun ja in der Regel hat der umgebuchte Flug für den Kunden ja dennoch Nachteile. Meist ist man später am Ziel und darf u.U. auch umsteigen statt direkt zu fliegen oder öfter umsteigen. Allerdings werden die Kompensationen ja schon auf 50% der Standardsätze verringert, wenn die Airline es denn schafft dich mit "nur" max. 2/3/4 Stunden ans Ziel zu bringen. Und natürlich muss es der Airline weh tun einen Flug zu streichen, wenn sie eine vernünftige Ersatzbeförderung organisiert, dann halt weniger, als wenn man dies nicht tut!

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Also irgendwie macht das Gesetz für mich keinen Sinn. Warum sollen die Airlines bestraft werden, wenn sie zwar den "eigenen" Flug, aus was für Gründen auch immer, streichen (müssen), aber trotzdem dafür sorgen, dass die Passagiere ans Ziel kommen?

 

Nunja viele hier freuen sich sicherlich über eine Umbuchung, da sie dann noch eine Zwischenlandung in Frankfurt haben und vielleicht auch noch mal mit einem brasilianischen Urwaldjet fliegen dürfen. Für die Mehrzahl der Leute ist die Umbuchung aber trotzdem ein Ärgerniss, da sie nun zusätzlich umsteigen müssen und ggf. auch deutlich später ans Ziel kommen. Deshalb auch noch die Entschädigungszahlungen. Ob man die dann wirklich noch gelten machten möchte, oder ob man sich wenn man gut behandelt wurde darf verzichtet, muss jeder selbst entscheiden.

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Ja man stelle sich vor der Germanwings-Passagier hat nen 19€-Flug gebucht und dieser wird jetzt gestrichen. Dann stehen diese 250€ Entschädigungen doch in keinem angemessenen Verhältnis zum Flugpreis.

 

Ich bringe ja immer gerne das Beispiel mit dem Geschäftsreisenden, dem jetzt wegen den Verspätungen durch den umgebuchten Flug nen Auftrag für ein paar Millionen durch die Lappen geht. Der kann die Airline deswegen auch nicht verklagen.

 

Ein gewisses Risiko trägt der Passagier selbst. Verspätungen muss man einkalkulieren, egal ob man mit dem Auto, mit dem Zug oder mit dem Flugzeug reist.

 

Ihr tut ja teilweise so als ob die Airline nach Lust und Laune mal Flüge annullieren würden. "Och wir haben heute mal keine Lust zu fliegen". Das ist doch absurd. Eine Flug-Annullierung hat meist feste Gründe.

 

gruß

phil

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