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Sicherheitskontrolle - ab wann wird man bestraft?


Tecko747

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Man könnte ja die Frage auch einmal umkehren, inwiefern Sicherheits-Mitarbeiter bestraft werden können, wenn sie gefährliche Gegenstände nicht entfernen.

 

Etwa 1998 bin ich im Sommer spontan von DUS nach PMI geflogen um einen Freund über´s Wochenende zu besuchen.

Ich hatte damals nur Handgepäck dabei, was bei mir sonst sehr selten vorkommt. Also - Kulturbeutel und das Nötigste in die Tragetasche gesteckt und ab zum Flughafen.

 

In der Sicherheitskontrolle sieht mich die ältere Damen mit ernstem Blick an :"Sie haben ein Messer im Handgepäck!".

Ich war natürlich ganz überrascht, als sie dann tatsächlich mein altes und nicht gerade kleines Angel-/Jagdmesser aus dem Kulturbeutel zog.

An das hatte ich gar nicht mehr gedacht, es muß sich schon seit Jahren darin befunden haben und da ich den Kulturbeutel sonst immer mit dem Koffer aufgab, ist es auch nie aufgefallen.

Ich bekam also eine knallrote Rübe und fühlte mich ertappt.

Da es ein altes und nicht besonders wertvolles Messer war, sagte ich der Dame, sie solle es doch einfach wegwerfen.

Sie war aber partout der Meinung, daß man "das gute Messer" doch nicht einfach wegwerfen könne. Ich solle dies doch beim Grenzschutz abgeben und am Zielort könnte ich es mir dann da wieder abholen.

Dazu hatte ich dann aber keine Lust und bat noch einmal darum, es einfach zu entsorgen.

"Das gute Messer können Sie doch nicht einfach wegwerfen. Hier - behalten Sie es für sich..." - packte die Dame mir das Messer wieder in den Kulturbeutel, zog den Reissverschluß zu und gab mir mein Handgepäck zurück.

Regelrecht geschockt über das Geschehene saß ich dann erst einmal sprachlos in der Wartehalle und fühlte mich gar nicht wohl in meiner Haut. Einmal wegen dem vergessenen Messer und dann weil sie mir das Ding einfach wieder mitgegeben hatte. Also wenn ich nicht ich gewesen wäre, sondern jemand mit schlechten Absichten, so hätte er das große Messer fast offiziell mit in die Kabine genommen.

Nun gut, daß ganze war vor dem 11.9. - aber trotzdem war es auch damals schon eine unglaubliche Angelegenheit.

Ich habe es damals nicht an die große Glocke gehängt - aber das hätte doch bestimmt Konsequenzen für die Person gehabt?

 

Gruß, Olli

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Also Leute da mal wieder schön über meinen Arbeitsbereich in FRA hier schön fleissig diskutiert wird versuch ich es ein wenig zu klären:

 

Wenn ein Sicherheitsmitarbeiter etwas übersieht dann muss man unterscheiden zwischen Sachen die den Luftverkehr in Gefahr bringen z.B Sprengstoff oder Ähnliches und Sachen wie z.B kleinen Klappmesser usw.

Bei Sprengsoff sieht es für denjenigen nicht gut aus wenn man es nachvollziehen kann welcher Kollege es war.Der muss dann mit Gerichtsverfahren und einer Entlassung rechnen bei Klappmessern ist das ganze weniger schlimm.Mehr sag ich jetzt nicht dazu.

 

Wegen der Frage wenn man was verbotenes dabei hat und es nicht geahnt hat (ja sowas gibt es in den meisten Fällen an einer Sicherheitskontrolle)

Nehmen wir z.B an dass ein Passagier ein Messer dabei hat das die Klingenlänge von mehr als 6 cm hat und etwas übertrieben beidseitig geschliffen ist der bekommt dann ne Anzeige was weiter dann passiert entscheidet der Rechtsanwalt.In den meisten Fällen kommt es nur zu ner Geldstrafe was ich so von der Bundespolizei höre.

Man muss halt immer unterscheiden zwischen verbotenen Sachen laut den Waffengesetz und sonstigen nicht zugelassenen Sachen in Sicherheitsbereich.

Rede jetzt nur von FRA wie es auf anderen Flughäfen aussieht weiss ich nicht so genau vom hören her soll es an manchen anders sein und wiederrum an anderen so ähnlich.

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@MTKAREK

 

Da würde mich mal interessieren wie ihr bei späten und abgehetzten Passagieren reagiert. Kollegen von dir in MUC haben mal in vollem Ernst erzählt, dass sie Passagiere, die es eilig haben besonders gründlich kontrollieren. Denn es könnte ja ein Trick sein um die Mitarbeiter an der Sicherheitskontrolle zu einem schnellen schlampigen Check zu verleiten, um unerlaubte Dinge an Bord zu schmuggeln. Ist das bei euch offizielle Arbeitsweise?

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Wegen der Frage wenn man was verbotenes dabei hat und es nicht geahnt hat (ja sowas gibt es in den meisten Faellen an einer Sicherheitskontrolle)

Nehmen wir z.B an dass ein Passagier ein Messer dabei hat das die Klingenlaenge von mehr als 6 cm hat und etwas uebertrieben beidseitig geschliffen ist der bekommt dann ne Anzeige ...

Und dies ist eben die Tragik, dh. sollte man ein wenig mehr Ermessen walten lassen bzw. delegieren ...

 

Man muss halt immer unterscheiden zwischen verbotenen Sachen laut den Waffengesetz und sonstigen nicht zugelassenen Sachen in Sicherheitsbereich.

 

Und genau hier kann man den Ermessensentscheid treffen, dh. ab und zu trotzdem ein Auge zudruecken und den Gegenstand, solange er im Grenzbereich liegt und der "Taeter" wirklich ein "08/15 Passagier" ist, unbuerokratisch entsorgen (dies nicht zuletzt auch, da der dadurch ausgeloeste Papierkrieg massiv mehr kostet als die Busse einbringt ;-)

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Daß ein Rechtsanwalt irgendwas entscheidet, was mit Strafe zu tun hat, glaube ich mal spontan nicht. Nach Fertigung einer Strafanzeige ermitteln Polizei/Zoll etc. den Sachverhalt aus, wozu übrigens eine Vernehmung des Beschuldigten zählt, und dann wird die Sache an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung übersandt. Der Staatsanwalt entscheidet dann zunächst, ob überhaupt eine Straftat bzw. ein "Anfangsverdacht" vorliegt. Wenn das so ist, wird noch ein wenig ermittelt (Strafregisterauszug etc.) und dann das Verfahren dort abgeschlossen: Entweder stellt sich heraus, daß eine Straftat nicht nachgewiesen werden kann, dann wird ganz eingestellt, oder eine Straftat ist oder wäre geringfügig, auch dann wird eingestellt. Ist die Sache ein wenig schlimmer, kann mit Zustimmung des Beschuldigten gegen eine Auflage eingestellt werden. Besteht demgegenüber hinreichender Tatverdacht und die Sache bedarf einer gerichtlichen Entscheidung, efolgt Anklage oder Strafbefehlsantrag. Dann kann das Gericht immer noch ablehnen, sonst wird zugestellt und ggf. verhandelt. Und es gibt natürlich noch viele andere Möglichkeiten, das Verfahren abzuschließen.

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Oje so viel Fragen auf einmal :-)

 

Na ja das mit dem Rechtsanwalt das ist halt immer so ne Sache Anzeige bedeutet dass es gleich zum Rechtsanwalt geht weil man angeblich eine "Tat" begangen hat.Normalerweise müsste es das ganze vor Gericht dann gehen aber bei c.a 100! entnommener Sachen täglich hätten unserer Richter kaum Zeit noch zu wichtigeren Verhandlungen somit wird das je nach Gegenstand mit Geldstrafe oder gar fallen gelassen.Da müsstet ihr aber einen von der Bundespolizei fragen die wissen mehr darüber.

 

Also wenn einer eilig an der Sicherheitskontrolle ankommt kommt es halt drauf an wie er sich benimmt.Wenn er frech wird wird halt er auch so behandelt d.h Schuhe aus, extra Sprengstofftest mit Laptop usw. wenn er sich normal benimmt sag ich jetzt mal so,so wird er ganz normal wie jeder Passagier kontrolliert.Wir stehen oft unter Beobachtung von der Bundespolizei und werden auch von denen täglich geprüft mit Testpersonen die sich unter die Passagiere mischen mit verdächtigen Koffern.Findet der Kollege den hat er den Rest des Tages zur Belohnung frei und bekommt die Zeit bezahlt fällt er durch muss er zur Nachschulung.Ich muss allerdings dazu sagen es liegt immer an Kollegen von mir wie er drauf ist bzw welchen Tag er halt erwischt.Ich muss hier ehrlich sagen dass viele in Unseren Unternehmen sich oft daneben benehmen das hat allerdings andere Gründe zu folge worüber ich hier nicht sprechen darf und will.

Ich versuch immer freundlich zu bleiben auch wenn manchmal einer versucht zu reizen.Man erlebt viel in den Job aber grad dass macht das besondere aus an der Tätigkeit.

 

Unsere Firma besteht aus verschieden Bereichen.Einer davon ist dass Kollegen für die Bewachung der Maschinen der US Airlines sind ein anderer erst vor kurzem dazugekommener Bereich ist die Waren-und Personalkontrolle die ich auch teilweise ausgeübt hatte.Dann halt der Bereich in dem ich Tätig bin wo wir für Passagier und das Reisegepäck verantwortlich sind obwohl ich seit knapp nem Jahr verstärkt das Reisegepäck auf dem Vorfeld röntge d.h genau: nicht bei jeder Airline wird direkt das vor dem Schaltern aufgegebene Gepäck geröntgt. Einige werden unten vor dem Verladen mit einer Mobilen Röntgenanlage geröntgt. Solche Anlagen stehen fast auf jeder Position im Terminal 1.

Wir sind täglich woanders eingesetzt und arbeiten fast täglich mit anderen Kollegen.Ist recht interessant denn so kommt man viel rum auf dem Flughafen und ich kann behaupten dass ich mich sehr gut im Terminalbereich und auf dem Vorfeld auskenne und dass kann nicht jeder von sich behaupten der da arbeitet :-)

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Normalerweise müsste es das ganze vor Gericht dann gehen aber bei c.a 100! entnommener Sachen täglich hätten unserer Richter kaum Zeit noch zu wichtigeren Verhandlungen somit wird das je nach Gegenstand mit Geldstrafe oder gar fallen gelassen.

 

Richtig, und dann gibt es zudem noch die sog. "Zustellproblematik" ;-)

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ein Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege, der Mandanten vertritt, er arbeitet freiberuflich; kurz gesagt.

 

Du meinst einen Staatsanwalt. Dieser ist auch ein Organ der Rechtspflege, der beim Staat beschäftigt ist, und Vergehen und Verbrechen - teilweise auch Ordnungswidrigkeiten - quasi im Auftrag des Staates verfolgt. Er ist im Gegensatz zu einem Richter Weisungsgebunden.

Jetzt zu den og Sachverhalten: Die Polizei oder Bundespolizei übergibt die Fälle der Staatsanwaltschaft. Bei solchen Bagatellen bearbeitet den Fall/Vorgang dann ein Amtsanwalt - ein Rechtspfleger des gehobenen Dienstes, der besonders strebsam war. Dieser stellt das Verfahren ein (meist) oder erstellt einen Strafbefehl. Diesen kann der Beschuldigte anerkennen (und meist eine Geldsumme als Strafe bezahlen) oder nicht nicht; wenn nicht, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

Bei gravierenderen Delikten erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage beim jeweiligen Gericht.

 

war jetzt die short-version um kurz nach 12

 

hat eigentlich der gesamte Sicherheitsdienst in Fra so gute rechtliche und orthographische Kenntnisse wie Du

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Als Passagier 12h vor einem LANGSTRECKENFLUG eiweißarm sich ernaehren, keine anderen harntreibenden Getraenke, sonst aber reichlich trinken. Dann sind 6 - 8h ganz ohne Trinken trotz der relativ trockenen Kabinenluft kein medizinisches Problem, und für wenigen 10- 12h-Fluege mit etwa 2 - 3 mal 0,1l Becher wirklich genug.

 

Viele Leute schlafen 9 - 11h durch ohne Trinken!

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Ja Leute da habt ihr zwar Recht aber ihr müsst wissen die Vorschriften ändern sich fast von Monat zu Monat.Wenn ich überlege dass kurz nach dem 11.Sep.01 alle spitzen Gegenstände im Handgepäck verboten waren wenn ich noch dran denke was dass täglich für ein Aufwand war und immer diese Diskussionen mit den Passagieren.Vor kurzem sehe da dürfen Nagelscheren, Feile ect.wieder mit.Kaum haben sich damals die Passagiere daran gewöhnt und uns das Leben etwas leichter gemacht wurde promt wieder was geändert.Das selbe ist momentan mit den Flüssigkeiten wart ab bald wird diese Quatsch auch vorbei sein.Schliesslich werden wir drauf geschult alle Flüssigkeiten durch zu röntgen bzw eine Schluckprobe zu veranlassen.

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