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Lufthansa RTF - Nichtnutzung von einzlenen Segmenten


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Taxen müssen ja erstattet werden... Wie sieht das jetzt aus, wenn ich einen beliebigen RTF buche ex TXL, z.B. TXL-FRA-MXP-FRA-TXL und nur das Segment TXL-FRA fliege?

Kann ich in Berlin darauf bestehen nicht bis MXP durchgecheckt zu werden? eigentlich müßte ich ja dann für 3 Segmente die Taxen zurückkriegen...? Hat schon mal einer von LH ne Taxerstattung gekriegt? Wie viel wird da erstattet? Sind bei den RTF ja 10 EUR Flugpreis und der Rest (also 150 EUR) Tax...

Warum ich das frage? ich brauche an einem Termin einen One-Way TXL-FRA, der aber grauselig teuer ist... Das wär ne Variante billiger da ranzukommen...

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Hallo,

 

nicht bis MXP durchzuchecken sollte problemlos möglich sein, auch mit Gepäck. Du musst einfach sagen, du würdest in FRA deine Mutti treffen, die dir die Hemden zum Waschen abnimmt oder so...

Wenn du kein Gepäck hast, sagst du einfach, Vati würde dir in FRA die Sommerkleider für Mailand zum Flughafen bringen, deshalb möchtest du erstmal die Bordkarte für den ersten Leg. Du musst einfach auf die Umsteigezeit in FRA achten, dass die Begründung glaubhaft rüberkommt.

Mitr der Rückerstattung der Taxen hingegen hast du nur eine Chance auf Erfolg, wenn du die Flugreise (RTF) gar nicht antrittst. Die sind bei LH auch nicht blind und werden den Braten schnell riechen (zu Recht!); Dann kannst du froh sein, wenn man dir im Gegenzug nicht die Preisdifferenz RTF -> TXL-FRA OW in Rechnung stellt... (und bitte versuche auch nicht, Meilen für FRA-MXP-FRA-TXL claimen zu wollen;-).

 

Gruss Patrick

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Wieso sollten die die Differenz verlangen? Wenn LH die RTF Tickets verschleudert, dann sind die selbst schuld, wenn Leute diese Möglichkeit für günstige OW nutzen. Man hat ja aschließlich für eine Dienstleistung TXL - FRA - MXP - FRA - TXL bezahlt und wenn man nur einen Teil des gebuchten fliegt ist schließlich auch eine Kostenersparnis für LH auf dem Rest der Stecke (Gewicht, Catering, Gebühren etc).

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Hallo,

 

nicht bis MXP durchzuchecken sollte problemlos möglich sein, auch mit Gepäck. Du musst einfach sagen, du würdest in FRA deine Mutti treffen, die dir die Hemden zum Waschen abnimmt oder so...

 

Also so einfach war es bei mir auf einem BA-Flug nicht.

Hatte MCO - LHR - DUS gebucht, wollte aber nur das Segment MCO - LHR fliegen. Am Check-In in Orlando wollte man mich aber nur bis DUS durchchecken, oder ich sollte etwas über 100 Euro zusätzlich bezahlen.

Habe dann halt bis DUS eingecheckt, bin aber in LHR nicht mehr in den Flieger nach DUS eingestiegen, kaum auch nix hinterher.

 

Kai

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Es gab (hier in Deutschland) vor kurzem ein Gerichtsurteil zu diesem Themenbereich...

Rechtlich ist es jetzt ein klarer Fall wenn man den Hinflug nicht nutzt, aber den Rückflug; dann muß die Airline den Passagier ohne Probleme Einschränkungen transportieren!

 

Interessant dabei ist die Urteilsbegründung ! ! !

Laut Gericht ist es allein dem Passagier überlassen ob und wie er seine Flüge nutzt.

Wenn der Passagier ein Flugticket bucht und bezahlt hat, dann darf er selbst entscheiden, ob er alle Strecken davon antritt oder nicht.

Wenn alle Segmente bezahlt wurden, kann der Passagier auch "freiwillig" auf einzelne Flüge verzichten (in dem vm Gericht behandelten Fall war dies der Hinflug). Das Thema "Rückerstattungen" ist dabei nicht berücksichtigt worden - will heißen - Geld zurück gibt es für nicht geflogene Strecken natürlich nicht, wenn dies die Tarifbedingungen so vorsehen... (Tax ist ein anderes Thema!)

 

Dieses Gerichtsurteil ist für die Airlines natürlich eine herbe Niederlage, weil die Tarifgestaltung von Sondertarifen "schwieriger wird.

Und... dieses Urteil gilt natürlich erstmal nur für Flüge innerhalb sowie Von/nach Deutschland!!!

 

Vielleicht wird die Tendenz in Zukunft dahin gehen, so wie bei den LCC´s nur nor one-way´s zu verkaufen - ich persönlich glaube trotzdem nicht so ganz daran...)

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man beachte die AGB der lufthansa

3.3.4.1. Insbesondere sind wir im Falle der Nichtinanspruchnahme des im Flugschein eingetragenen Rückfluges berechtigt Ihnen, vorbehaltlich Nichteingreifens von Art. 3.2.3., den für einen One-Way-Flug zugrunde liegenden Flugpreis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen. Dieser kann höher sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.

 

Flugpreise

4.1. Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort. Sie werden in Übereinstimmung mit den Tarifen errechnet, die am Tage der Bezahlung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig sind. Wenn Sie Ihren Reiseweg ändern, so hat das Auswirkungen auf den zu zahlenden Flugpreis. Der Flugpreis wird aufgrund der tatsächlichen Streckenführung neu berechnet und nach belastet bzw. erstattet. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein.

 

wobei sich die frage stellt, ob diese klauseln überhaupt gültig sind und nicht als "überraschende klauseln" gelten ???

 

der CHris

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Es gab (hier in Deutschland) vor kurzem ein Gerichtsurteil zu diesem Themenbereich...

Rechtlich ist es jetzt ein klarer Fall wenn man den Hinflug nicht nutzt, aber den Rückflug; dann muß die Airline den Passagier ohne Probleme Einschränkungen transportieren!

Man sollte aber nicht vergessen, dass es sich dabei um ein Amtsgerichtsurteil handelt. Das hat nicht unbedingt bindende Wirkung für andere Amtsgerichte oder gar Landgerichte. Trotzdem ist es eine interessante Tendenz, die ich für vollkommen nachvollziehbar und sinnvoll halte.

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Vorsicht an der Bahnsteigkante wenn es um die Rueckerstattung von Steuern nicht genutzter Segmente geht. Hatte eben diese Diskussion mit Air France: "natuerlich zahlen wir Ihnen die Steuern fuer das nicht benutzte Segment zurueck, allerdings muessen wir den Tarif neu berechnen". Ich halte es zwar fuer illegal, die Rueckzahlung von Steuern an die Neuberechnung des Tarifes zu binden. Schliesslich sind es ja zwei isolierte Transaktionen: die Steuern habe ich an die Behoerden entrichtet, die Fluggesellschaft trat nur als Einkassierer auf; den Tarif habe ich an die Fluggesellschaft entrichtet. Trotzdem werden die beiden Forderungen, obwohl unterschiedliche Schuldner, saldiert.

 

Die Fluggesellschaften sind da inzwischen etwas pfiffiger.

 

Wenn jemand von entsprechender EU-Gesetzgebung weiss, lasst es mich mal wissen, ich wollte meine Diskussion mit AF noch weiter fuehren, auch wenn nur mit begrenzten Aussichten auf Erfolg.

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also ich hab selbst schon oft genug Teilsteuern (meist bei LH-Tickets) erstattet, ist kein Problem! Das ganze gestaltet sich natürlich immer etwas schwierig. Da ja auf allen Legs aber Steuern mit dem gleichen Code drauf sind, muss man zunächst alle Steuern des abgeflogenen Segments abfragen und dann von den Gesamtsteuern rausrechnen.

 

Dieser Aufwand kostet natürlich Geld und oft lohnt es sich dann nicht, das ganze vornehmen zu lassen. In deinem Falle sollte aber schon noch was rausspringen. Frag einfach bei der LH an, die sagen dir schon, was das ganze kostet und ob es sich dann lohnt.

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  • 2 Wochen später...

Hi,

ich wuerde auch gerne noch eine Frage nachschieben zum Gerichtsurteil, dass man nicht alle Strecken fliegen muss.

 

Auf der Seite vorne-sitzen.de kann man ja Businessclass-Fluege mit der LH ab Athen buchen zu sehr guenstigen Preisen .

Auf deren homepage steht noch, dass man die Reise defenitiv in Athen beginnen muss. So kostet der Flug ATH-FRA-BKK und return 1650 Euro plus Tax. Im Gegensatz dazu wuerde der Flug FRA-BKK-FRA 2250 Euro plus Tax kosten.

Waere es nach dem Gerichtsurteil nicht moeglich, dass ich mir das Ticket kaufe und dann unter Bezugnahme auf das Gerichtsurteil in Frankfurt einchecke und die Strecke ATH-FRA-ATH sausen lasse? Waeren ja 600 Euro Ersparnis!

OK, sollte das klappen, koente ich mir vorstellen, das die LH die Bedingungen aendern wird und die guenstigen Businesstarife ab Athen fuer Oesterreicher, Deutsche und Schweizer irgendwann nicht mehr erhaeltlich sind.

Kaeme vielleicht auf einen Versuch an, nur wenns schief geht, waers ein teurer Spass !

 

Gruss aus Phuket, wo der Regen endlich aufgehoert hat!

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Ihr müsst zwei Dinge auseinanderhalten:

 

Die Gerichtsurteile drehen sich um die Inanspruchnahme von Teilleistungen bei einem Roundtrip, also Hinflug am 5.10, Rückflug am 10.10, wovon nur ein Termin wahrgenommen werden soll. Teilleistung in diesem Sinne ist der Transport von A nach B und von B nach A, entweder nonstop oder mit Umsteigen in C.

 

Ihr redet hier über die Nutzung eines Teils einer Teilleistung bei einem Umsteigeflug, nämlich Nutzung des Segments A - C für den Hinflug von A nach B via C. Dazu gibt es keine Gerichtsentscheidungen, und nach meinem Rechtsverständnis ist das auch, da ihr als Teilleistung den Transport von A nach B und nicht den Transport von A nach C und von C nach B eingekauft habt, anders zu beurteilen.

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