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Probleme mit Flugbuchungen/-reisen mit Easyjet


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Ist eigentlich ganz einfach. Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug streicht, hat der Fluggast das Recht, schnellst möglich ans Endziel befördert zu werden. Sofern das Unternehmen nicht auf einen zukommt, kann man sich natürlich selber helfen. Keine Frage.

 

Ob EZY das erstattet - vermutlich nicht. Dann musst du halt darauf bestehen.

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  • 3 Wochen später...

Brauche mal einen Rat von Euch!

 

Gebucht ist mit Easy BSL-DUS am 06.02.2010.

Jetzt habe ich mal bei EasyJet auf der Seite geschaut und da ist mir auf der Hauptseite oben links der Button "Flugbetriebsstörungen heute" aufgefallen. Nachdem ich darauf geklickt habe und meine Daten eingegeben habe wird ersichtlich das für die nächsten 2 Tage die Flüge BSL-DUS angeblich annuliert sind. Und man kann entweder "kostenlose Umbuchung" oder "Erstattung" vornehmen.

Es ist jedoch seltsam, das die selbe Flugstrecke eine Zeile darüber als "operativ" angezeigt wird jedoch mit einer anderen Flugnummer?! Ich habe bis jetzt noch keine E-Mail seitens EasyJet erhalten und für den 06.02.10 gibt es im Moment auch noch keine Anzeige; aber vielleicht weiß jemand von Euch Bescheid und kan mch aufklären bevor ich die teure Hotline anrufe.

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Hast du auch die 16ct. pro Minute Hotline? 01805 029 292 - sind eigentlich ganz hilfreich da. Aber muss man ja nicht ausgeben, stimmt schon.

 

Easyjet hat ja Probleme mit dem Crews, obwohl das ja eher nen Problem der UK-Easyjet ist. Keine Ahnung wie das bei Easyjet Schweiz aussieht.

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Also erstmal muss ich sagen, Hut ab, dass man bei annullierten Flügen so informativ, eindeutig und verständlich dahin geführt wird, eine Umbuchung vorzunehmen oder eine Erstattung in Anspruch zu nehmen. Das ist ja gerade bei LCC alles andere als selbstverständlich, da sich die Airlines (in gewissem Grad verständlicherweise) in der Regel vor so etwas eher drücken wollen und darauf bauen, dass es ein paar Leute gibt, die aus Unwissenheit keinen Gebrauch von ihrem Recht machen und sich so die Kosten noch im Rahmen halten.

 

Auf der EZY-Seite wird etwas von witterungsbedingten Flugausfällen geschrieben. Tatsächlich sind ex BSL jedenfalls NUR die Flüge nach DUS gestrichen... ein schleichender Tod? Hoffe meine Flüge am Rosenmontag werden noch wie geplant durchgeführt :(

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Hi!

Ich wollte heute bei Easyjet einen Flug LGW-HAM-LGW buchen, und habe dies auf der dt. EZY website probiert zwecks Bezahlung mittels ELV. Leider hat es trotz mehreren Versuchen nicht geklappt und die Bezahlung ist nie durchgegangen...[...]

 

Dieses Problem hatte ich diese Tage auch und habe heute mal bei Easyjet angerufen. Zuerst war ich im Strudel der elektronischen Menüführung gefangen, bis ich irgendwann entnervt in das Telefon hineinbrüllte und die Computerstimme sich erst zweimal entschuldigte, mich nicht verstanden zu haben und mich beim dritten Mal mit einem richtigen Menschen verband.

Die Fehlermeldung bei der Lastschrift kommt, wenn der Name der Bank zu lang ist. In dem Fall einfach nur "Sparkasse" eingeben oder das Wort "Sparkasse" weglassen und nur den Namen eingeben. Hat dann bei mir auch geklappt und ich ließ an der Stelle auch gleich meinen Unmut los, dass es doch möglich sein müsste, auf der Homepage auf dieses Problem hinzuweisen. Laut Aussage des Mitarbeiters wäre das Problem erst vor kurzem entdeckt worden und man arbeite an einer Lösung. Einen Hinweis hätte man trotzdem schon mal einbauen können.

Dies nur als Info für alle, die auch Probleme mit der Lastschrift haben. Mir hat die Lösung eigentlich nicht viel gebracht, denn in den zwei Tagen, die ich mit der Lastschrift herumrprobierte, wurde der Flug schon teurer, und mit den Kosten für das Telefonat dazu hätte ich auch Mitte der Woche den Flug mit der Kreditkarte bezahlen können. Es wäre auf das Gleiche herausgekommen.

 

Martin

 

 

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Bezüglich der DUS - BSL Flüge steht doch aber den Passagieren, wenn der Flug nicht durchgeführt wird, eine Ausgleichszahlung laut EU-Verordnung zu, oder irre ich mich da? Die Annullierung wird ja erst frühestens einen Tag vorher bekannt und außerdem stellt EZY bestimmt keine Umbuchung auf die LH-Flüge zur Verfügung.

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Sind die Flüge denn überhaupt annuliert worden? EZS war doch am Samstag in DUS. Die ganze Geschichte sah mir nur so aus, als ob da die Flugnummer geändert wurde, warum auch immer...auch wenn das ja einer Annulierung gleich kommt aber auch nicht so überzeugend ist.

 

Edit: Sehe gerade das Freitag morgen wohl wirklich nichts geflogen ist...

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Die Streichen immer Flüge mit 119x.

In Wirklichkeit operieren die Flüge aber mit 118x Flugnummern... und die fliegen wirklich.

Generell ist das etwas merkwürdig. Naja, ich werds am Montag sehen :)

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  • 1 Monat später...

Hallo,

 

vielleicht hilft diese Info dem ein oder anderen:habe bei easyjet einen Flug Berlin-Barcelona plus Hotel und Mietwagen für 4 Tage im Mai online gebucht. Das funktionierte alles einwandfrei. Dann musste ich umbuchen - und der Horror begann:

Online bekam ich jede Menge Fehlermeldungen und Tipps die nicht stimmten.

Z B sollte ich das Hotel direkt im Hotel umbuchen

Dafür musste ich aber erst mal sehen, ob der Flug umbuchbar war

Und das ging nur wenn ich das Hotel auch umbuche - was aber Online nicht ging

Eine überforderte Hotline Mitarbeiterin sagte mir dann zu, alles in die Hand zu nehmen und mir meinen Unterlagen zu schicken

Nichts passierte.

Bei einem erneuten Anruf sagte man mir, das könne ich nur selber Online machen - was ich ja schon selber vergeblich versucht hatte

Nächster Versuch - wieder nur Fehlermeldungen

Neuer Anruf (inzwischen hatte ich jemanden von einem Reisebüro eingeschaltet, weil ich selber nicht mehr mitkam)

Neue Info: das einzige was ich tun könne, sei, alles zu stornieren und neu zu buchen. Koste sowieso dasselbe

Und dann... raten Sie mal: Erneuter Versuch, alles Online zu stornieren - neue Fehlermeldungen

Nun bin ich nahe dran 1400 EUR in den Wind zu schiessen, weil ich echt nicht mehr weiterweiss

 

ALSO ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG VOR EASYJET ONLINE BUCHUNGEN - BESSER SEIN LASSEN !!!

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Hallo,

 

vielleicht hilft diese Info dem ein oder anderen:habe bei easyjet einen Flug Berlin-Barcelona plus Hotel und Mietwagen für 4 Tage im Mai online gebucht. Das funktionierte alles einwandfrei. Dann musste ich umbuchen - und der Horror begann:

Online bekam ich jede Menge Fehlermeldungen und Tipps die nicht stimmten.

Z B sollte ich das Hotel direkt im Hotel umbuchen

Dafür musste ich aber erst mal sehen, ob der Flug umbuchbar war

Und das ging nur wenn ich das Hotel auch umbuche - was aber Online nicht ging

Eine überforderte Hotline Mitarbeiterin sagte mir dann zu, alles in die Hand zu nehmen und mir meinen Unterlagen zu schicken

Nichts passierte.

Bei einem erneuten Anruf sagte man mir, das könne ich nur selber Online machen - was ich ja schon selber vergeblich versucht hatte

Nächster Versuch - wieder nur Fehlermeldungen

Neuer Anruf (inzwischen hatte ich jemanden von einem Reisebüro eingeschaltet, weil ich selber nicht mehr mitkam)

Neue Info: das einzige was ich tun könne, sei, alles zu stornieren und neu zu buchen. Koste sowieso dasselbe

Und dann... raten Sie mal: Erneuter Versuch, alles Online zu stornieren - neue Fehlermeldungen

Nun bin ich nahe dran 1400 EUR in den Wind zu schiessen, weil ich echt nicht mehr weiterweiss

 

ALSO ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG VOR EASYJET ONLINE BUCHUNGEN - BESSER SEIN LASSEN !!!

 

1. Was für Fehlermeldungen sind das denn?

 

2. Schon mal probiert, direkt mit dem Hotel und der Mietwagenfirma (sprich: Europcar) wegen einer Umbuchung Kontakt aufzunehmen? Flug kannst Du ja im Zweifelsfall einfach neu buchen und den alten verfallen lassen. Fertig.

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

ich wollte soeben einen Flug von DUS nach BSL buchen. Ich habe soweit alle relevanten Daten in die Maske eingegeben. Nach dem Drücken des "Buchen"-Buttons kam ein Hinweis, dass ich eine gültige Telefonnummer angeben soll. Deutschland war als Land schon voreingestellt. In das folgende Kästchen habe ich dann die Vorwahl der Handynummer ohne die Null und ohne Leerstelle anschließend die Handynummer an sich eingegeben. Leider wurde das so auch nicht akzeptiert mit dem Hinweis, dass ich eine gültige Telefonnummer eingeben soll. Bei einem weiteren Versuch habe ich die Null der Handyvorwahl wieder angegeben, daber auch das hat leider nicht geklappt.

 

Weiß hier jemand Bescheid oder hat einen Rat für mich?

 

Cinzano

 

 

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Hallo,

 

habe am 17.12.09 vergeblich versucht, von Berlin nach Paris zu fliegen. Mein Flug wurde storniert und ich wurde umgebucht. Nachdem wir über eine Stunde im Flieger verbrachten, hieß es, wir können aufgrund eines Lecks im Wassertank nicht starten. Da Easyjet sich auch am nächsten Tag nicht im Stande sah, uns zu befördern, und es dennoch verweigerte, eine weitere Nacht im Hotel zu zahlen, bin ich über eine andere airline gelfogen. Jetzt mache ich rechtliche Ansprüche geltend und habe auch einen Anwalt eingeschaltet.

Easyjet behauptet nun, der 2te Flug wäre auch aufgrund des Wetters annulliert worden, was definitiv NICHT stimmt. Es war ein technisches Problem sonst nix.

Kommt jemandem das irgendwie bekannt vor?

Bitte melden unter v.faltenbacher@web.de

 

Danke.

 

 

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Nein, aber ich würde der Argumentation mit äußerster Gelassenheit begegnen. Es ist schließlich easyJet, das den außergewöhnlichen Umstand beweisen muss. Und wenn du WEISST, dass das Wetter nicht schuld war, wird die Airline diesen Beweis kaum erbringen können.

 

Interessehalber: Macht der Kollege eine oder zwei Ausgleichszahlungen für dich geltend?

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Hi,

 

Tja aber da das Wetter ja auch schlecht war, und die anderen Flüge (weitere folgten) tatsächlich wegen des Wetters gestrichen wurden könnte es schwer werden. Die am Flughafen wussten schon, warum sie mir die Tatsachen nicht schriftlich bestätigen (hat easyjet denen angeblich untersagt).

In meinen Augen ist mein Anwalt eh viel zu nett. Fordert grad mal die 250 Euro (also für mich grad mal 50 Euro über meinen Kosten) plus seine Gage.

Easyjet stellt sich weiter dumm und schickt mir die ganze Zeit emails - aber ich hab keine Lust mich so abzocken zu lassen. Mein Atem ist auch verdammt lang...

 

LG

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Hallo User,

 

also ich habe folgendes Problem:

 

Ich buchte ein flug bei Easyjet und würde gern die dazu gehörige Rechnung haben, aus steuerlichengründen.

 

Ich hatte mich schon vorher im Forum umgeschaut doch nur auf eine Antwort gestoßen die mich zum Schalter führt oder

 

bestellen.

 

Meine Frage ist wie kann ich die Rechnung bestellen, bzw. wo ?

 

Danke !

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  • 1 Monat später...

Ich muss wenn ich storniere zweinal 25 GBP bezahlen, eine andere Möglichkeit gibt es nicht ?

 

 

 

 

Hat hier schonmal Taxen von Easyjet Flügen zurück gefordert? Irgendwie sehe ich nirgendwo, wieviel Tax mein Flugpreis eigentlich enthält. Verlangt Easyjet eine Gebühr dafür ?

 

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Hallo User,

 

also ich habe folgendes Problem:

 

Ich buchte ein flug bei Easyjet und würde gern die dazu gehörige Rechnung haben, aus steuerlichengründen.

 

Ich hatte mich schon vorher im Forum umgeschaut doch nur auf eine Antwort gestoßen die mich zum Schalter führt oder

 

bestellen.

 

Meine Frage ist wie kann ich die Rechnung bestellen, bzw. wo ?

 

Danke !

 

Ich hatte das vor ca. 2 Jahren auch mal gebraucht. Originalton Easyjet: "Wir erheben keine Steuern und Gebühren, demnach gibt es nichts auszuweisen und keine Rechnung". Ob es i.O. geht, auch die MWSt nicht zu erheben, habe ich mich damals gefragt...

 

So, ich habe die Originalmail gefunden. Sorry für kaputte Sonderzeichen.

 

-----------------

 

vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben.

 

Sie w=FCnschen die Zustellung einer Rechnung.=20

 

Es ist uns m=F6glich, Ihnen eine Flugbest=E4tigung zukommen zu lassen. Bi=

tte gestatten Sie f=FCr den Postweg bis zu f=FCnf Werktage. Ordentliche b=

zw. einfache Rechnungsbelege stellen wir jedoch nicht aus. Alternativ k=F6=

nnen Sie sich auch selbst eine Flugbest=E4tigung unter der Rubrik "Ihre B=

uchung anzeigen/=E4ndern" ausdrucken. Der Link ist oben rechts auf der B=

uchungsstartseite von www.easyjet.com unter =84Mein easyJet.com=93 zu fin=

den. Hier ist der Link, um die Sache einfacher f=FCr Sie zu gestalten:

 

http://www.easyjet.com/de/Mitglied/

 

Gerne teilen wir Ihnen zus=E4tzlich mit, dass wir keine Mehrwertsteuer au=

f unsere Flugtickets erheben. Unsere Mehrwertsteuerregistriernummer ist 7=

45 360 825.

 

Wir gehen davon aus, Ihnen behilflich gewesen zu sein und w=FCrden uns fr=

euen, wenn Sie auch in der Zukunft wieder unsere Fluggesellschaft w=E4hle=

n w=FCrden.

 

-----------------

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  • 3 Wochen später...

Hallo, ich möchte Euch um eine Einschätzung bitten.

 

Am 27.5.2010 gab es einen vierstündigen Streik in Berlin-Schönefeld (Flughafenpersonal). Daraufhin fielen alle Easyjet-Flüge aus. Die anderen Fluggesellschaften haben es geschafft, trotzdem ihren Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Deshalb möchte ich jetzt 250 Euro von Easyjet fordern (Entschädigung bei Annulierung für Flüge bis 1.500 Kilometer). Was haltet Ihr von meiner Begründung?

 

1. Absage des Fluges entsprach nicht der Verordnung EG 261/2004 Art. 5 Buchstabe c (mindestens mindestens sieben Tage).

2. Das Angebot eines Ersatzflugs war nicht vergleichbar. Ich wäre erst 34 Stunden später am Ziel gewesen.

3. Von "außergewöhnlichen Umständen" gemäß Artikel 5 Nr. 3 der EG-Verordnung 261/2004 kann nicht die Rede sein. Außergewöhnliche Umstände sind demnach gegegeben, wenn die Annulierung auch dann nicht vermeidbar gewesen wäre, "wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären". Die Tatsache, dass alle anderen Fluggesellschaften ihre Flüge trotz des Streiks durchgeführt haben, zeigt m.E., dass nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.

 

 

Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Argumentation, insbesondere gegenüber Easyjet? Glaubt Ihr, dass es erfolgreich sein könnte? Verkompliziert wird mein Anliegen noch dadurch, dass ich online den Flug gewählt habe, der 34 Stunden später angekommen wäre. Diese Buchung habe ich später per Mail widerrufen, da ich auf eigene Kosten einen früheren Flug gefunden hatte.

 

Vielen Dank für Eure Hilfe,

 

Markus

 

 

 

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Im Endeffekt sind es ja zwei Forderungen, die sich aus deiner Annullierung ergeben:

1. Umbuchung nicht zum frühstmöglichen Zeitpunkt, da du einen vergleichbaren Flug gefunden hattest.

2. Entschädigungszahlung auf Grund möglicher Vermeidbarkeit der kurzfristigen Annullierung

 

Beide Dinge werden wohl nur die Gerichte klären können, da davon auszugehen ist, dass easy deinen Forderung erstmal nicht entspricht. Natürlich musst du formal zunächst einmal deine vermeintlichen Ansprüche direkt und belegbar an easyjet richten. Wird dir dabei widersprochen, bleibt dir wohl nur der Rechtsweg.

 

Du solltest aber beachten, dass die Rechtslage nicht wirklich eindeutig ist:

Zu 1. könnte man dir evtl. eine Verletzung der Schadenminderungspflicht aufbürden. Oder kannst du nachweisen, dass easyjet wusste, dass du auf den zunächst erst einmal akzeptieren Umbuchungsflug verzichtet hast?

Zu 2. Das ist schwierig, da ich persönlich davon ausgehe, dass FR, 4U ohne große Probleme fliegen konnte, eben weil easy alles gestrichen hatte. Es haben ja nicht alle gestreikt. Zumal die Streiks nicht im eigenen Haus waren.

 

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

 

PS.: Falls deinen Forderungen nicht entsprochen wird, solltest du auf jeden Fall das Beschwerdeformular des LBA einreichen.

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte auch bereits die Suche bemüht, zur Frage von Annulierung bei Streiks aber nichts gefunden. Daher mein Posting - ich hoffe, es interessiert auch andere.

 

Bei meiner bisherigen Recherche habe ich keine Urteile gefunden, die sich mit der Annulierung bei Streik beschäftigen. Das Thema bedarf offenbar unbedingt einer rechtlichen Klärung!

 

Aus der EU-Verordnung ergibt sich, dass Ausgleichszahlungen fällig werden, es sei denn, dass

1. Die Annulierung mindestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben wird

2. ein Alternativflug angeboten wird, der höchstens zwei Stunden später das Ziel erreicht.

 

Insofern läuft m.E. alles auf die Frage heraus, ob "alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen" wurden. Letztendlich frage ich mich auch, warum man die Flüge, die zwischen 6 und 10 Uhr ausgefallen sind, nicht im späteren Verlauf des Tages nachgeholt hat. Das wäre doch bestimmt möglich gewesen.

 

Ich werde micht mit meinem Anliegen an Easyjet wenden und mal schauen, wie es dann weiter geht. Schließlich gilt die EU-Verordnung ausdrücklich auch für Low-Cost-Airlines.

 

Über weitere Tipps und Erfahrungsberichte freue ich mich.

 

Vielen Dank,

Markus

 

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PS.: Falls deinen Forderungen nicht entsprochen wird, solltest du auf jeden Fall das Beschwerdeformular des LBA einreichen.

 

Warum immer nur den "Spielplatz" LBA?

 

Nimm dir einen guten Anwalt (hier im Forum ist mindestens einer unterwegs) und fordere die 250 EUR über den Anwalt ein. Die Kosten sind, auch ohne Rechtschutzversicherung, gar nicht mal so hoch.

 

 

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