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Probleme mit Flugbuchungen/-reisen mit Easyjet


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Hat jemand Erfahrung, wie U2 auf eine Stornierung der Belastung des Girokontos reagiert? Die stellen sich gerade etwas hartleibig an, was die Umbuchung einer Reisekette A-B-A-C betrifft, bei der das erste Segment gestrichen wurde und ich die beiden anderen Segmente nicht erreichen kann.

 

Mein Plan ist jetzt, fuer einem neuen Zeitpunkt neu zu buchen und dann die ersten drei Flugpreise zurueckzuholen.

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Hat jemand Erfahrung, wie U2 auf eine Stornierung der Belastung des Girokontos reagiert? Die stellen sich gerade etwas hartleibig an, was die Umbuchung einer Reisekette A-B-A-C betrifft, bei der das erste Segment gestrichen wurde und ich die beiden anderen Segmente nicht erreichen kann.

 

Mein Plan ist jetzt, fuer einem neuen Zeitpunkt neu zu buchen und dann die ersten drei Flugpreise zurueckzuholen.

 

Bei Ryanair erfolgt (zumindest bei fehlgeschlagenen ELV Belastungen) die umgehende Stornierung. Kann mir kaum vorstellen, dass es bei EasyJet anders ist, auch im Bezug auf Rücklastschriften, die vom Kunden ausgelöst werden.

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Ja, schon klar, es geht halt um die Segmente, die ich wegen der Streichung des ersten Segmentes gar nicht in Anspruch nehme und komplett neu gebucht habe. Die neu gebuchten fliege ich ab, kein Problem, bei den alten buche ich zurueck.

 

Ich frage mich halt, inwieweit sie anschliessend die Daumenschrauben anziehen (Sperrung fuers ELV, Blacklist, Verklagen etc.).

 

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Derlei Fälle sind eher die Ausnahme. Ist mir auch nicht erinnerlich, falls schon mal im Zusammenhang mit U2 gehabt. Daher nur ganz allgemein der Hinweis, dass ein typischer Ablauf ist: Zahlungsaufforderung Airline, dann Mahnverfahren. VORSICHT: Diese Fälle sind tückisch: Sie bergen das Risiko, dass die Angelegenheit letztlich vor einem Gericht landet, das ansonsten nie mit Fluggastrecht zu tun hat, weil im entsprechenden Bezirk weder ein Flughafen ist noch eine Airline ihren Sitz hat. Wenn das Gericht sich aber mit kundenseitigen Rückbuchungen auskennt, nicht aber mit den Rechten von Fluggästen, ist das aus Fluggast-Sicht eine ganz üble Mischung.

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Hat jemand Erfahrung, wie U2 auf eine Stornierung der Belastung des Girokontos reagiert? Die stellen sich gerade etwas hartleibig an, was die Umbuchung einer Reisekette A-B-A-C betrifft, bei der das erste Segment gestrichen wurde und ich die beiden anderen Segmente nicht erreichen kann.(...)

Sind die drei Flüge denn überhaupt auf einem Ticket?

Easyjet schreibt in Ihren FAQs:

Kann ich bei easyJet Verbindungsflüge buchen?

 

Wenn Sie bei easyJet einen Weiterflug gebucht haben, ist dies ein separater Vertrag.

 

Bitte beachten Sie, dass easyJet keine Verbindungsflüge anbietet. Wenn Sie einen Weiterflug buchen, gilt dies als separate Reise, daher müssen Sie mit Ihrem Gepäck für jede Reise erneut gemäß den Check-In-Bestimmungen einchecken.

Somit würde ich zunächst mal davon ausgehen, dass es dein Risiko ist...

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U2 schreibt (und tut) ziemlich viel, was gegen 261/04 (und allgemeines Schuldrecht) verstoesst, wenn der Tag lang ist. :P

Ja, das ist in der Branche ja (leider) durchaus üblich.

Was ich eher meinte, kann man überhaupt so ein Routing auf ein Ticket bekommen? Ich habe bisher nur einen retourn bei u2 gebucht, aber bei FR ist es z.B. technisch nicht möglich...

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Hallo,

 

ich habe einen Easyjet Flug über BravoFly gebucht. Hinzu habe ich Gepäck gebucht, also ein Gepäckstück zum Aufgeben. Nun habe ich mal geguckt beim Online Checkin und mir ist aufgefallen, dass auf der Board Karte "nur Handgepäck" steht. Nun bin ich etwas verwirrt. Kann ich dann zum Flughafen gehen und die wissen dann am Checkin Schalter Bescheid?

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  • 3 Wochen später...

Wegen des "Wetters" strich easyjet letzten Freitag meinen Flug von BCN-SXF.

 

Weder in BCN noch in SXF schneite es. Enteisungsflüssigkeit war auch genug da....

 

Viel eher lag es an organisatorischen Problemen. Die Maschine, die den Flug SXF-BCN-SXF durchühren sollte, kam nie aus der Schweiz an.

 

Meine Anfrage nach Entschädigung blitzte eiskalt ab:

 

"An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal für die Annullierung Ihres Fluges und alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

 

Hiermit nehmen wir Bezug auf Ihren Anspruch auf Auszahlung der Europäischen Entschädigung, welchen wir leider ablehnen müssen.

 

Wie in der vorigen Antwort zum Ausdruck gebracht wurde, wurde der Flug EZY4530 am 10. Dezember 2010 von Barcelona nach Berlin wegen der ungünstigen Wetterbedingungen annulliert.

 

Wir können Ihnen versichern, dass unsere ursprüngliche Bewertung korrekt ist und daher bestehen bleibt. Die Entscheidung wurde von unserer Rechtsabteilung geprüft und abgesichert.

 

Die genauen Gründe für die Flugannullierung können wir leider aus Sicherheitsgründen sowie wegen Betriebsgeheimnisses nicht kommentieren.

Solche Informationen können leider nur den entsprechenden Aufsichtsbehörden vorgelegt werden.

 

Wir bedauern, dass es uns nicht gelungen ist, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Wir hoffen jedoch, dass Sie dieser Vorfall davon nicht abhalten wird, unsere Dienste in der Zukunft in Anspruch zu nehmen.

 

Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, erneut mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind Ihnen gerne jederzeit behilflich.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung,"

 

 

Welche Rechte habe ich nun? Stimmt das, was easyjet schreibt (Betriebsgeheimnis...)

 

DANKE für Eure Hilfe!

 

PS: Zeitgleich flog airberlin BCN-TXL.... ohne Wetter-Storno!

 

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Das Problem ist in diesem Fall sicherlich, dass die Maschine auf dem vorherigen Umlauf irgendwo festsaß oder deutlich verspätet war (aufgrund des Wetters unterwegs). Ich weiß gerade nicht, wie stark Easyjet in SXF vertreten ist, aber in der Regel müssen die Airlines nur an Ihren (Haupt-)Basen Reserveflugzeuge bereit halten. Zumindest gab es mal entsprechende Gerichtsurteile. Also, meiner laienhaften Beurteilung nach hast du in keinem Fall Anspruch auf Entschädigung. Die Airline muss dich auf den nächsten Flug umbuchen (nicht notwendigerweise Fremdairline) und dir noch bei der Übernachtung helfen. Aber im augenblicklichen Wetterchaos hast du glaub ich keinen Anspruch auf mehr.

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Hallo,

 

ich habe einen Easyjet Flug über BravoFly gebucht. Hinzu habe ich Gepäck gebucht, also ein Gepäckstück zum Aufgeben. Nun habe ich mal geguckt beim Online Checkin und mir ist aufgefallen, dass auf der Board Karte "nur Handgepäck" steht. Nun bin ich etwas verwirrt. Kann ich dann zum Flughafen gehen und die wissen dann am Checkin Schalter Bescheid?

 

 

...schon mal bei EZY nachgefragt, was der Gepäckstatus im PNR sagt? Wir können dir hierzu nix sagen...

 

......

 

 

Welche Rechte habe ich nun? Stimmt das, was easyjet schreibt (Betriebsgeheimnis...)

 

...wenn du Langweile hast, kannst du gern den langwierigen Rechtsweg einschreiten - sonst würde ich es in die Rubrik "Lebenserfahrung" fallen lassen und abhaken.

 

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  • 2 Monate später...
Hat jemand in letzter Zeit mal versucht Steuern und Gebühren für einen nicht angetreten Flug zu bekommen?

Vor langer Zeit habe ich mich über ein Kontaktformular an easyjet gewandt. Heute finde ich nicht mal mehr eine Emailadresse oder andere Kontaktdaten auf deren Seite!

 

Easyjet erhebt bzw. weist aus keine Steuern und Gebühren - demnach gibt's auch nicht zu erstatten...

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  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen!

 

Ich weiß nicht, ob hier folgende Situation schon mal diskutiert wurde.

 

Heute Abend soll es mit Easyjet ab Düsseldorf nach Rom gehen.

Italien ist ein EU-Staat und entsprechende Einreisebestimmungen gelten dort.

Die Website des Auswärtigen Amtes besagt, dass man mit einem bis zu ein Jahr ungültigen Personalausweis oder Reisepass nach Italien einreisen darf.

Mein Personalausweis sowie Reisepass ist vor genau 18 Tagen abgelaufen.

Ich mache mir Sorgen an irgendeine Person zu geraten, die mir den Check-in verweigert.

Die Easyjet-Hotline konnte mir nicht weiterhelfen, ob ich den Flug mit den ungültigen Ausweisdokumenten antreten darf.

Der Check-in wird ja vom Flughafenpersonal übernommen, wenn ich richtig informiert bin.

Einen neuen Personalausweis und Reisepass werde ich Ende kommender Woche, wenn ich hoffentlich wieder zurückreisen darf, beantragen (sofern ich denn überhaupt ausreisen darf). :P

Zur Not gäbe es ja die Möglichkeit sich einen vorläufigen Personalausweis bei der Bundespolizei am Flughafen ausstellen zu lassen. Es wäre aber eigentlich herausgeschmissenes Geld.

 

Ich bin mal gespannt, was das in ein paar Stunden geben wird.

 

Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser Situation gemacht und kann etwas dazu sagen ?

 

Vielen Dank & einen schönen Sonntag!

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Dieses Thema hatten wir doch kürzlich erst mit dem Kollegen der nach Austria wollte.

Die Bundespolizei erkennt auch abgelaufene Dokumente noch an...

Was die in Italien machen?

 

Aber wenn ich es richtig im Kopf habe, kostet ein vorläufiger Pass bei der BP 8,00 EUR zzgl. Photos.

 

Wenn es nur diese 8,00 EUR sind würde ich gar nicht überlegen, sondern Sicherheit wählen.

 

Was machst Du auf dem Rückweg... Easy, Ryanair & Co. da bin ich lieber auf der Sicheren Seite...

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Mein Personalausweis sowie Reisepass ist vor genau 18 Tagen abgelaufen.

Ich mache mir Sorgen an irgendeine Person zu geraten, die mir den Check-in verweigert.

 

Ist wohl leider schon zu spät, aber ein Bekannter von mir konnte vor einigen Jahren SXF-PMI-SXF mit einem 5 Monate abgelaufenen Perso fliegen. War ebenfalls easyJet.

Ob das die Regel ist, keine Ahnung.

 

In Italien konnte ich mit EZY schon mal mit einer Verlustanzeige des Persos von der Italienischen Polizei fliegen (Story für sich: etwa 90 Minuten vor Abflug am Strand gemerkt, dass mein Portemonnaie fehlt, zum Hotel gerast, Tasche geholt, Auto am Flughafen abgegeben, 45 Minuten vor Abflug bei der Polizei und pünktlich zum Boarding am Gate...).

 

Ryanair ist da übrigens wesentlich pissiger.

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  • 3 Wochen später...

Hallo.

Ich habe ein Problem mit U2: Mein Flug SXF-MXP am vergangenen Mittwoch ist 4 Stunden verspaetet gestartet (und gelandet), sodass ich meinen Anschlussflug verpasst habe. Das ist natuerlich nicht U2s Schuld, aber ich musste einen neuen Weiterflug kaufen und hatte gehofft, von Easyjet 250 Euro Entschaedigung zu erhalten, mit denen ich den neuen Flug teilweise haette refinanzieren koennen. Also schrieb ich eine nette E-Mail an U2 mit der Bitte mir die 250 Euro im Rahmen der EU Verordnung als Entschaedigung zu bezahlen. Ich bekam folgende (Standard-)Antwort:

 

Sehr geehrter Herr Fisher,

 

Es tut mir Leid, dass Sie eine enttäuschende Erfahrung mit easyJet gemacht haben. Eines unserer Hauptziele ist es, unseren Passagieren einen pünktlichen und effizienten Service zu gewähren. Vor allem bei Verspätungen sollten die Bedürfnisse unserer Passagiere oberste Priorität haben. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation, die Sie beschreiben, unangenehm für Sie gewesen sein muss. Es ist vielleicht ein schwacher Trost, jedoch kann ich Ihnen versichern, dass immer versucht wird, Verspätungen auf ein Minimum zu reduzieren. Denn unser Hauptziel ist es immer, unsere Passagiere pünktlich an Ihren Zielort zu bringen.

 

Wenn ein Flug mehr als eine Stunde verspätet ist und Sie diesen daraufhin nicht antreten, haben Sie gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Möglichkeiten: Sie können eine kostenlose Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug vornehmen oder Sie erhalten eine Rückerstattung per Gutschrift für den betroffenen Flug (bzw. Hin- und Rückflug), welche Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung gegen einen Flug mit easyJet einlösen können.

 

In einigen Fällen sind Passagiere gemäß der Richtlinie 261/2004 der Europäischen Union zu einer Entschädigungszahlung berechtigt. In dieser Richtlinie ist klar geregelt in welchen Fällen eine Entschädigung gezahlt werden kann. Wenn ein Flug annulliert wird oder einem Passagier das Einsteigen verweigert wird, so kann dies ein Grund sein, dass Passagiere berechtigt sind, eine Entschädigung zu bekommen. Die Richtlinie sieht keine Entschädigung vor, wenn der Flug verspätet war. Aus unseren Aufzeichnungen geht hervor, dass dieser Flug nicht storniert wurde, sondern lediglich verspätet war.

 

Ungeachtet dessen war der Grund für die Verspätung technischer Natur. Ein solches Ereignis stellt im Rahmen der EU-Bestimmungen einen „außergewöhnlichen Umstand“ dar, welcher außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt.

 

Aufgrund der oben genannten Erklärungen muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen die geforderte Entschädigung nicht zahlen können.

 

Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Verständnis und stehe Ihnen für etwaige Nachfragen gerne weiterhin zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

*******

easyJet Kundenbetreuung

 

 

Ich finde das ehrlich gesagt ziemlich verwunderlich, die zwei kritischsten Stellen habe ich mal fett markiert. Sie sind beide meines Erachtens schlichtweg falsch, oder? In den Rechten steht eindeutig dass es ab 2h Verspaetung bei Fluegen unter 1500km 250 Euro Entschaedigung gibt. Daher habe ich ja die 250 Euro ueberhaupt erst. Dies bestaetigte mir auch die Globeground Mitarbeiterin. Sie sagte: "die 250 Euro kriegen sie jetzt ja in jedem Fall"!

Und stimmt es wirklich dass ein Defekt eine "aussergewoehnliche Ereignis" ist? Ich dachte da handele es sich um Wetterereignisse (Aschewolke) etc., das hier ist doch definitiv U2s Schuld, zumal SXF ja auch eine grosse Base ist, und Ersatz nicht sonderlich schwierig zu beschaffen sein sollte... Ich frage mich bei welchen Ereignissen die Regelung EasyJet zufolge dann greifen soll???

 

Was ist eure Einschaetzung des Falls, und wie soll ich eurer Meinung nach weiter verfahren?

Vielen Dank im Voraus,

mfG, John.

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Kann nur raten, gleich zum Anwalt! Easyjet wird ohne Anwalt und Vorladung bei Gericht keinen Finger krummachen. Wäre ja auch dumm von denen, weil nur eine kleine Anzahl aller Passagiere das soweit durchexzerziert. Dabei ist der Anwalt gar nicht so teuer, eventuell hat man ja auch eine Rechtsschutz, die etwatige Zahlungen(Gerichtskostenvorschuss etc.) vorstreckt. Viele Anwälte schreiben auch erst eine Rechnung, wenn das Verfahren gelaufen ist.

 

Die 261/04 ist in dem Fall leider nicht ganz klar was die Ausgleichszahlung anbelangt, das Urteil des europäischen Gerichtshofes ist es aber. Auch die Sache mit der Technik ist Murks.

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  • 3 Wochen später...

Mein auf 2 Tage netto ausgelegter Wochenendtrip mit Easyjet im Juli soll jetzt durch die Vorverlegung des Rückflugs um gute 4 Stunden 50 Min. kürzer werden.

 

Easyjet bietet die Möglichkeit, bei Flugänderungen den betroffenen Flug selbständig online umzubuchen. Auf der Umbuchungsseite steht: "Wieviel kosten die Änderungen? Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung des betreffenden Fluges und eines zusammenhängenden Fluges in der selben Buchung (z.B. den Rückflug, wenn eine Störung beim Hinflug aufgetreten ist)."

 

Ok, dachte ich, dann fliege ich einen Tag früher hin und kann dann die Änderung der Rückflugzeit akzeptieren (passt von den Flugzeiten her viel besser als den Hinflug zu belassen und den Rückflug auf den nächsten Tag umzubuchen). Das geht aber nicht online, die Umbuchungsmöglichkeit ist wirklich nur für das geänderte Segment freigeschaltet.

 

Eine Mail an den Kundenservice mit der Bitte um Umbuchung des Hinflugs geschrieben, die Antwort: "Leider ist die Umbuchung in diesem Fall nur für den Flug möglich in dem die Zeit geändert wurde. Sie hätten die Möglichkeit den Hin und Rückflug zu ändern, wenn der Hinflug durch uns verändert worden wäre."

 

Worauf hat man da eigentlich Anspruch?

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Worauf hat man da eigentlich Anspruch?

 

Ist im Prinzip so, wie es U2 sagt: Du kannst den Rückflug kostenlos umbuchen ODER diesen und den entsprechenden Hinflug stornieren und die Kosten binnen sieben Tagen erstattet verlangen. Ein Anspruch auf Umbuchung des Hinflugs gibt es in der Tat nicht.

 

Streng genommen könntest du auch verlangen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt NACH der planmäßigen Abflugzeit des Rückflugs befördert zu werden, also ggf. auch mit einer Dritt-Airline. Aber da spielt U2 nicht mit.

 

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Vielen Dank für die schnelle Antwort!

 

Entwarnung: Das andere Segment ist in diesem Fall auch umbuchbar, allerdings erscheint die entsprechende Schaltfläche erst nachdem man das von der Flugzeitänderung betroffene Segment umgebucht hat. Die Auskunft des Kundenservice ist also falsch. Ich konnte beide Segmente umbuchen.

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  • 1 Monat später...

Hallo Airliners,

ich verstehe EasyJet nicht. Ich möchte gerne zwei Koffer a 20kg hinzubuchen. Die Webseite zeigt auch 2x22GBP an, aber dann steht da total weight 20kg. Warum steht da nicht 40kg? Wenn ich zwei Koffer kaufe, darf ich doch dann wohl 2x20kg mitnehmen, oder? Oder darf man bei Easyjet pro Person nur einen Koffer kaufen? Könnte mir bitte jemand dieses Problem erklären? Vielen Dank.

Gruß

Blue

 

PS: Die Maske zeigt:

 

Luggage

2 Cases

2 x £22.00

20kg total combined weight.

 

Warum denn nicht 40kg combined weight?

 

Als Erklärung steht da noch:

We allow 20kg of baggage per passenger. You can buy extra bags or weight now at a special rate, or at the airport at a more expensive rate.

Change the number of hold bags or extra weight for this booking to suit your needs. Further bags can be added online at any time via My easyJet.com. Purchasing additional bags does not increase your weight allowance. Our baggage handlers are strong and careful, but to save their backs no single bag may weigh more than 32kg. Bag charges are non-refundable.

 

 

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EDIT: Man sollte auch den ganzen Absatz lesen.

 

Eigentlich sagt ja der erste Satz alles aus. 20kg pro Pax - allerdings passt dann der Satz mit den maximal 32kg nicht so ganz. Also kann ich doch nicht so weiterhelfen wie gedacht. Aber jemand anderes hat bestimmt noch eine Idee... ;)

Grüße

HAJler

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