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Probleme mit Flugbuchungen/-reisen mit Easyjet


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EDIT: Man sollte auch den ganzen Absatz lesen.

 

Eigentlich sagt ja der erste Satz alles aus. 20kg pro Pax - allerdings passt dann der Satz mit den maximal 32kg nicht so ganz. Also kann ich doch nicht so weiterhelfen wie gedacht. Aber jemand anderes hat bestimmt noch eine Idee... ;)

Grüße

HAJler

 

Hallo HAJler, danke für die schnell Antwort.

Warum solle man dann für ein zweites Gepäckstück zahlen, wenn man 20kg in eine Tasche bekommt? Effektiv erhöht das ja nicht die Gesamt-kg Anzahl?

Ich bin immer noch verwirrt.

Gruß

Blue

 

Edit: Ich glaube, ich habe es.

Das ist ja richtig mies...

 

http://www.easyjet.com/de/Die/baggage.html

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  • 8 Monate später...

So, nun hat es auch mich erwischt.

 

Gestern war ich auf den 19.25 Flug von Schönefeld nach Basel gebucht. Als wir vom Alexanderplatz in Richtung Flughafen los wollten, erhielt ich ein SMS, dass der Flug gecancelled war. Ich hatte dann auf den iPhone die verschiedenen Optionen angeschaut, welche mir durch den Kopf gingen.

Wir (2 Personen) entschlossen uns dann, auf den 06.30 Flug am Montagmorgen umzubuchen. Als ich ok klicket kam die Meldung, dass der Flug inzwischen ausgebucht war. Bad luck, hätte schneller eintscheiden sollen. Mit Easyjet gabs dann leider keine Möglichkeit mehr, vor 16.00 am Montag in Basel zu landen. Wir haben dann auf eigene Kosten den Abenflug von AirBerlin nach Basel gebucht (200 Euro pro Person)

 

Was sind meine Optionen? Ich kann den Rückflug erstatten lassen - dies sind etwa 25 Euro pro Person.

Kann ich sonst noch etwas geltend machen? Etwas später ist von easy noch eine Mail gekommen, in der sie (überraschenderweise) auch eine Hotelübernachtung bezahlen, wenn man den Flug am nächsten Tag nehmen würde.

 

Ich habe schon viele Daytrips etc gemacht und in den letzten 10 Jahren kaum Probleme gehabt. Deshalb trage ich das einerseits mit Fassung, der Verlust ist ja nur Geld. Andererseits habe ich so ein Gefühl, dass easyjet nicht so einfach davon kommen kann.

 

Zum Stornierungsgrund konnte ich nichts herausfinden. Nur Flüge von UK nach Tegel waren gestern Abend gestrichen. Einen ankommenden FLug in Shcönefeld war nicht storniert.

 

- Was meint ihr, gelten die EU Rechte und ich habe Anrecht auf eine Entschädigung?

- Muss easyjet meinen AB Flug bezahlen, den ich ja selbe rgebucht habe?

- Was ratet ihr mir?

 

Danke für eure Hilfe!

 

 

 

 

 

 

 

 

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- Was meint ihr, gelten die EU Rechte und ich habe Anrecht auf eine Entschädigung?

- Muss easyjet meinen AB Flug bezahlen, den ich ja selbe rgebucht habe?

- Was ratet ihr mir?

 

 

Da euer Flug gestrichen wurde, habt ihr prinzipiell Anspruch auf die 2 x 250 Euro. Außergewöhnliche Umstände sind die absolute Ausnahme. Nur wenn der Flug tatsächlich nicht durchführbar war, weil z.B. einer der beiden Flughäfen oder der Luftraum dazwischen gesperrt bzw. geschlossen gewesen wäre, könnte die Airline sie verweigern. Hier also nicht beirren lassen!

 

Was die 400,00 Euro Mehrkosten anbelangt, ist es etwas komplizierter: Hier war die Airline gefordert, euch eine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzubieten. Das ist ganz offensichtlich nicht erfolgt, da sich - wie eigentlich immer bei dieser Airline - das Angebot auf die eigenen Flüge beschränkte. Der Anspruch auf Erstattung besteht ZUSÄTZLICH zur Ausgleichszahlung. Ihr solltet im Ergebnis daher auf 900,00 Euro bestehen.

 

Ein faktisches Problem habt ihr allerdings, da ihr von SXF aus fliegen wolltet, wäre das AG Königs Wusterhausen in erster und ggf. das LG Potsdam in zweiter Instanz zuständig. Das ist deswegen ärgerlich, weil das in diesem Bereich insgesamt noch relativ unerfahrende LG Potsdam reichlich exklusiv der Meinung ist, die Pflicht zur Ersatzbeförderung beschränke sich auf die eigenen Kapazitäten. Mit der schweizer oder brittischen Rechtsprechung kenne ich mich leider nicht aus.

 

Kleiner Hinweis noch: Bevor ihr überhaupt irgendetwas unternehmt, schaut mal auf eure Buchungsunterlagen, ob tatsächlich U2 oder aber DS (Easyjet Switzerland) ausführendes Luftfahrtunternehmen war. An dieses müsstet ihr euch entsprechend auch wenden (auch wenn das letztlich eh alles von England aus bearbeitet wird).

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Vielen Dank für die Auskunft. Werde gleich noch die Airline überprüfen und dann versuchen, an das Geld zu kommen. Ich werde mich erst an Easyjet wenden und dann schauen, wie sich mich vertrösten. Eine Richtschutzversicherung hätte ich noch, welche mir vielleicht hilft. Auf jeden Fall herzlichen Dank für deine Tipps!

 

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Vielen Dank für die Auskunft. Werde gleich noch die Airline überprüfen und dann versuchen, an das Geld zu kommen.

Ich kann Dir nur empfehlen, am Ball zu bleiben. Selber habe ich ja immer noch die Auseinandersetzung mit dem Drecks-Management von einer anderen ausländischen (europäischen) Airline aus dem letzten Frühjahr. In Kürze lief das so, dass erst wurde gar nicht geantwortet; dann behauptet wegen aussergewöhnlicher Umstände stünde mir gar nichts zu; dann bot man mir einen 400Euro Gutschein an (natürlich nur einlösbar bei denselben Ganoven); dann entschied das CAA, sie müssten mir 400€ in echten Valuta zahlen. Dagegen konnten sie innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einlegen. Haben sie nicht gemacht, weil es dann zum Gerichtsprozess gekommen ware. Jetzt ist eine letzte Mahnung raus. In ca. 14 Tagen werden dann Verzugszinsen drauf gelegt (nicht von mir ! Vom CAA!).

Wahrscheinlich geht der Drecksladen bankrott bevor ich je mein Geld erhalte, so wie Spanair oder andere Airlines in ähnlicher Qualitätsklasse, aber bloss nicht selber die Flinte zu früh ins Korn werfen !!!

 

 

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Wahrscheinlich geht der Drecksladen bankrott bevor ich je mein Geld erhalte, so wie Spanair oder andere Airlines in ähnlicher Qualitätsklasse, aber bloss nicht selber die Flinte zu früh ins Korn werfen !!!

 

Ja, das beschäftigt uns hier aktuell auch. Und zwar in den Verspätungs-Fällen. Hier ist es ja so, dass die Ausgleichszahlung bei Verspätungen nicht vom Wortlaut der 261/2004 gedeckt ist, aber vom EuGH in analoger Anwendung zugesprochen wurde. Seitdem laufen die Airlines dagegen Sturm. Seit 2009 konnten wir alle Versuche abwehren, Gerichte zur Aussetzung, erneuten Vorlage zum EuGH etc. zu bewegen. Aber jetzt hat es uns erstmals erwischt, wobei wir sofortige Beschwerde eingelegt haben und hoffen, die Aussetzung noch abwehren zu können.

 

Dabei sind wir zuversichtlich, dass der EuGH seine Rechtsprechung beibehalten wird. Was uns tatsächlich Sorgen macht, ist ganz banal, dass so eine Aussetzung, die ja schnell mehrere Jahre beanspruchen kann, speziell gegen eine Airline unzumutbar ist, eben weil überhaupt nicht absehbar ist, ob es dann die Fluggesellschaft noch gibt. Hier wünschte ich mir ein wenig mehr Fingerspitzengefühl.

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Easyjet hat nun den offiziellen Streichungsgrund mitgeteilt:

 

Leider war diese Flugstreichung durch die Krankheit eines Crewmitglieds verursacht und wir waren nicht in der Lage, einen Ersatzcrewmitglied zu finden, bevor die Arbeitszeit der anderen Crewmitglieder laut rechtlichen Vorschriften auslaufen würde.

 

Sie würden das doch nur so publizieren, wenn es die Entschädigung hinfällig machen würde. Aber mit diesem Grund kann sich easyjet doch nicht auf höhere Gewalt berufen - sie müssten doch eine Ersatzcrew einsatzbereit halten an einem so grossen Hub wie Berlin. Gibt es Urteile zu diesem Stornierungsgrund?

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sie müssten doch eine Ersatzcrew einsatzbereit halten

Es wird Dich nur wenig trösten - in einem genau so gelagerten Fall wurde ich schon mal von einer vermeintlich "seriösen" Airline gelinkt.

Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die in Flug-Foren blöde Bemerkungen von sich geben, wenn unsereins von unseren Problemen mit Verspätungen/Stornierungen berichten. Z.B. "Tja, mit der Geiz-ist-geil-Mentalität" oder "Ja, wenn man bei Ryanair & Co bucht! ..." Und behaupten dann, bei "seriösen" Airlines wäre alles anders.

Nun, die Airline, die mich zum Airport anreisen lies, nachdem ich zuhause noch ein online-Checkin gemacht hatte, und dann keine Crew in ihren Reihen fand, ist einigen hier evtl. unter dem Kürzel "LH" bekannt ("There are many better ways to fly").

 

Ich war leider damals in Zugzwang und konnte mir keine unbegrenzte Verspätung erlauben. Sonst hätte ich auf einem Direktflug (dem nächsten eben) bestanden und mir dann die 400 Euro erstritten.

Danke für den Link, monsterl !

 

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Die Problematik besteht aus meiner Sicht völlig unabhängig davon, ob sich nun eine Airline "Billigflieger" schimpft oder nicht. Wird ein Flug gestrichen, ist Ursache so gut wie immer ein außergewöhnlicher Umstand. Sprich: Keine Ausgleichszahlung!

 

Unterschiede gibt es aus meiner Sicht eher bei der Frage, ob und wie Unterstützungsleistungen gewährt werden. Hier besteht ganz sicher ein Unterschied zwischen U2 und LH, um beim Beispiel zu bleiben. Auch die Frage, ob und wie man die jeweilige Airline kontaktieren kann, ist ein Punkt, bei dem sich Spreu und Weizen trennen, wobei sich hier viele "Etablierte" allerdings in die falsche Richtung orientieren.

 

 

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Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die in Flug-Foren blöde Bemerkungen von sich geben, wenn unsereins von unseren Problemen mit Verspätungen/Stornierungen berichten. Z.B. "Tja, mit der Geiz-ist-geil-Mentalität" oder "Ja, wenn man bei Ryanair & Co bucht! ..." Und behaupten dann, bei "seriösen" Airlines wäre alles anders.

Nun, die Airline, die mich zum Airport anreisen lies, nachdem ich zuhause noch ein online-Checkin gemacht hatte, und dann keine Crew in ihren Reihen fand, ist einigen hier evtl. unter dem Kürzel "LH" bekannt ("There are many better ways to fly").

Sprüche a la "Geiz-ist-geil-Mentalität" sind natürlich dümmlich. Die einschlägigen Regeln gelten für alle EU-Airlines bzw. alle Flüge ab EU-Flughäfen. Meine Erfahrung mit legacies, insbesondere dem Kranich ist jedoch eine andere als mit Billigheimern. Während mich U2 in einem solchen Fall schlicht mit einem "Schau selbst zu, wie du weiterkommst" hat stehen lassen, wurde mir oder Kollegen seitens LH in den wenigen Fällen, in denen so etwas tatsächlich mal vor kam, immer eine möglichst wenig Verzögerungen bedeutende Ersatzlösung angeboten. Wenn nötig auch anderen Carriern und auch dann, wenn vor Ort gar kein LH-Personal vorhanden war, sondern die Abfertigung durch einen STAR-Partner vorgenommen wurde. Denn, vielleicht sehe ich das anders als du, für mich steht bei einer Geschäftsreise im Vordergrund, dass ich mit möglichst geringer Verspätung ans Ziel komme, damit der Termin immer noch irgendwie stattfinden kann, während eine Kompensationszahlung nachrangig ist. Im genannten Fall SXF-BSL hätte ich versucht, wenn es zeitlich noch gereicht hätte, die STAR-Verbindung um 18:50 Uhr via BRU oder ZRH zunehmen oder sonst zur Not den Nachtzug und mir die Kosten der Ersatzbeförderung von U2 geholt. Letzteres hatte ich mit U2 auf einer anderen Strecke schon mal durchexerziert.

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Genau das meine ich. Bei der Ausgleichszahlung wird durch die Bank gemauert. Aber immerhin erhältst du bei LH und co. in der Regel eine gangbare Alternative, während es bei der Billig-Konkurrenz oft nur heißt: Gehen Sie auf unsere Homepage! Und die dort angebotenen "Unterstützungsleistunge" reduzieren sich nun mal systembedingt auf Umbuchungen auf Flüge der eigenen Flotte und die Möglichkeit, sich die Flugscheinkosten erstatten zu lassen. Das Portfolio der 261/2004, das in der Tat gerade derartige Zeitverluste verhindern möchte, ist jedoch deutlich umfangreicher.

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  • 4 Wochen später...
Easyjet hat nun den offiziellen Streichungsgrund mitgeteilt:

 

 

 

Sie würden das doch nur so publizieren, wenn es die Entschädigung hinfällig machen würde. Aber mit diesem Grund kann sich easyjet doch nicht auf höhere Gewalt berufen - sie müssten doch eine Ersatzcrew einsatzbereit halten an einem so grossen Hub wie Berlin. Gibt es Urteile zu diesem Stornierungsgrund?

Update von meinem Fall: Easyjet hat die 2x €250 gemäss EU Verordnung erstaunlich seamless bezahlt. Ich musste ein Formular ausfüllen, welches mir per Mail zugesandt wurde. Leider kam kein Attachement an, auch beim 2. Mal nicht - so reichte auch ein von mir verfasstes Schrieben mit Unterschrift. Vielleicht war das mit dem Attachement eine Masche, vielleicht lags ja auch an mir ;) Meine genannte Kreditkarte hat aber nicht mit jener der Buchung übereingestimmt, so hat man mich angerufen und alles geklärt. Der Service war echt ok.

 

ABER: Die Erstattung des Ersatzfluges lehnte man ab. Grund: Gemäss easyjet hätte ich zB am nächsten Tag fliegen können, ein Hotel hätte man mir bezahlt. Da bin ich nicht ganz einverstanden, habe aber mal noch gewartet bis die 500€ verbucht sind :) Jetzt überlege ich mir, ob ich die 2x 200€ für den AB Flug noch irgendwie hohlen soll. Ich habe eine Reiseversicherung (die deckt so was wohl nicht ab) und eine Rechtsschutzversicherung. Mal schauen, gefühlt bin ich ja schon im Plus...

 

Wie hoch schätzt ihr meine Chance resp. den Aufwand ab, um die Ersatzflugverbindung erstatten zu lassen?

 

Danke für eure Hilfe

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Wie oben geschrieben: Prinzipiell sehr gut. Nur habt ihr es vorliegend mit dem AG Königs Wusterhausen bzw. dem LG Potsdam zu tun. Und das ist speziell für diesen Anspruch die denkbar schlechteste Kombi.

 

Aber mit etwas Glück und Durchhaltevermögen bringt ihr die Angelegenheit ja in die dritte Instanz.

 

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  • 6 Monate später...

Ich möchte gerne zwei Fragen stellen:

 

1. Wie erkennt man eine Debit MasterCard? Ich habe hier neuerdings eine MasterCard, aber von Debit steht da nichts drauf.

2. Wenn man bei Easyjet einen Hin- und Rückflug bucht, taucht dort ein Gepäckstück für 26Euro auf. Mist ist nicht ganz klar, ob das für den Hin- und Rückflug gilt, oder ob man dann tatsächlich für beide Flüge nur 1x 26 Euro zahlen müsste?

 

Vielen Dank für Eure Antwort.

Freundliche Grüße

blue

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1. Wie erkennt man eine Debit MasterCard? Ich habe hier neuerdings eine MasterCard, aber von Debit steht da nichts drauf.

 

Wenn dass rotblaue Maestro-Logo mit den überlappenden Kreisen drauf ist handelt es sich um eine Debit-Karte.

 

2. Wenn man bei Easyjet einen Hin- und Rückflug bucht, taucht dort ein Gepäckstück für 26Euro auf. Mist ist nicht ganz klar, ob das für den Hin- und Rückflug gilt, oder ob man dann tatsächlich für beide Flüge nur 1x 26 Euro zahlen müsste?

 

Der Preis beinhaltet Hin- und Rückflug.

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gibt es eigentlich aktuell möglichkeiten diese unsäglichen

a) 11 euro verwaltungsgebühr

B) kreditkartengebühren

zu umgehen?

 

Klar, einen Flexi Fare mit Visa-Electron buchen und nichts von beidem fällt an. Dass das Eine preislich uninteressant und das andere in Deutschland nicht gebräuchlich ist: Kundenpech! Für mich sind diese beiden Posten nichts anderes als ein Ausgleich dafür, dass offiziell keine Kerosinaufpreise genommen und Handgepäck beliebigen Gewichts geduldet werden.

 

 

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  • 1 Monat später...

Easyjet hat ihre Route Map ueberarbeitet: http://www.easyjet.com/en/inspireme

 

Zu jeder Destination wird jetzt ein Preis (vermutlich der guenstigste innerhalb eines einstellbaren Zeitintervalls) angezeigt. Im Gegenzug ist die Hintergrundkarte von Europa verschwunden (Safari, Firefox und Opera getestet). Dadurch ist das ganze voellig unbrauchbar.

 

Habt ihr dasselbe Problem? Wisst ihr, wie man es beheben kann? (Ausser den airlineroutemapper/openflights.org zu benutzen?)

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