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Probleme mit Flugbuchungen/-reisen mit Easyjet


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  • 7 Monate später...

Ich bin einer aehnlichen Situation wie jleyria. Easyjet hat den Flug wegen Crewsickness annulliert, mir gesagt, entweder bis zum 28.6 warten oder einen Flug selbst buchen mit der Zusage von Erstattung aller Kosten.

Bei mir sind die Kosten 590,51Euro+250Euro Kompensation.

Mir ist wohl klar, dass ich gegen Easyjet vorgehen muss, weiss aber noch nicht wie genau. Abflug CPH nach LYS. 

Ich habe den Sachverhalt im VFT gepostet, wuerde aber hier gerne nachfragen, z.B. eben den User jleyria, ob er sein Geld jemals wieder gesehen hat. Easyjet bietet auf der Webseite nur die Erstattung des Fluges von 99Euro an, aber ich moechte meine 840Euro haben.

 

Man sollte Easyjet boykottieren. Ich habe den Verdacht, dass Fluege sehr oft einfach ohne Vorwarnung kurzfristig annulliert werden. Der Kunde darf dann selber sehen, wo er bleibt. Das Flughafenpersonal sagt seine Standardsprueche auf, und Easyjet macht was es will.

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Also die Regeln sind klar und deutlich - kann, wie in Deinem Fall, easyjet innerhalb von 5Tagen KEINE Ersatzbeförderung anbieten, so übernimmt easyjet die vollen Kosten. 

 

Die Vorgehnsweise ist EINDEUTIG beschrieben:

 

1. Ersteinmal den EU-Claim ausfüllen: https://www.easyjet.com/de/Reclaim.mvc/Index

2. Dann die Mehrkosten-Übernahme beantragen: http://www.easyjet.com/de/hilfe/kontaktmoglichkeiten/kontakt

 

Ansonsten kannst Du auch gerne ein Inkasso-Unternehmen beantragen... 

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Wobei ich etwas sprachlos ob der Erwartungshaltung bin.

 

Der Flug ist ja offensichtlich am 27.06. annulliert worden.

Und am Abend des SELBEN Tage regt sich der Poster darüber auf, dass er sein geld noch nicht zurück bekommen hat, dass die Mehrkosten nicht erstattet wurden und er keine Kompensationszahlungen erhalten hat?

 

Noch nichts beantragt, aber schon zum Boykott aufrufen. 

Ah ja!

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Jubo14:

Easyjet hat mir keine Nachricht, keine Email, keine Message geschrieben. Mein Flug ging am 25.6. Wie kommst du auf 27.6?

Danke der Nachfrage, mein Antrag ist raus. Boykott? Muss jeder selber wissen? Ich fliege aber dann doch lieber nicht mehr mit Easyjet. In meinem Kollegenkreis ging es jetzt am WE zwei weiteren Leuten genauso. 

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Dann hättest Du die genauen Daten in Deinem ersten posting unterbringen müssen, um Mißverständnisse überhaupt nicht erst entstehen zu lassen. So, wie Du das geschrieben hattest, war die Interpretation von jubo14 gerechtfertigt.

Ansonsten teile ich die Meinung von jubo, was Deinen Boykottaufruf betrifft. Und die Behauptung aus dem letzten Satz, läßt sich schnell schreiben; den Wahrheitsgehalt können wir nicht überprüfen.

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Man sollte Easyjet boykottieren. Ich habe den Verdacht, dass Fluege sehr oft einfach ohne Vorwarnung kurzfristig annulliert werden. Der Kunde darf dann selber sehen, wo er bleibt. Das Flughafenpersonal sagt seine Standardsprueche auf, und Easyjet macht was es will.

 

Worauf gründet sich Dein Verdacht?

 

EasyJet hatte letztes Jaht mehr als 457.000 Flüge. Selbst wenn da jeden Tag ein Dutzend Flüge ohne Vorwarnung gestrichen würde, wäre das ein extrem geringer Prozentsatz. Nämlich weniger als ein Prozent.

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Okay. Man sollte einfach mal die Easyjet FB Page genauer studieren. Der Prozentsatz ist mir ehrlich gesagt egal. Es sind ja pro Flugzeug mehrere Leute betroffen. Easyjet hat die Leistung nicht erbracht, fuer die ich sie bezahlt habe.  Das ist Tatsache.

 

aaspere, umgekehrt haette jubo ja auch keine schnellen Schluesse ziehen muessen. "Wahrheitsgehalt ueberpruefen" - wird in diesem Forum gleich davon ausgegangen, dass man luegt? Eine sehr pessimistische Einstellung.

Ich habe nicht gelogen, der Kollege hat es so erzaehlt. Aber klar,  man glaubt sich ja selbst eher mehr.

 

Nur am Ende bleibt die Frage: Warum annulliert Easyjet kurzfristig Fluege? (Obwohl in manchen Faellen es schon lange im Voraus Hinweise gibt.)

 

Ich hoffe, Easyjet ist dann so ehrlich und zahlt mir das Geld zurueck.

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Um es mal deutlich zu machen, es ist kein Unterschied, ob es nun der 25.6. oder der 27.6. war.

 

Du ereiferst Dich auf jeden Fall am 27.6. bereits, wie schlecht EasyJet Dich behandeln würde, bzw. behandelt hätte.

Was bitte sollte die Airline Deiner Meinung nach in dieser kurzen Zeit denn machen?

Proaktiv Dir Kosten erstatten, über deren Höhe sie überhaupt keine Kenntnis haben?

 

Um jetzt auf Deine Frage, warum EasyJet kurzfristig Flüge annulliert, zurück zu kommen, so wird das die unterschiedlichsten Gründe haben.

Wetter, Verspätungen, technische Probleme, Krankheit, usw.

Welches dieser Probleme kann man Deiner Meinung nach langfristig vorplanen?

 

Jeder Flugausfall ist ärgerlich!

Nur ist es extrem hilfreich, erst einmal seine Ansprüche geltend zu machen, dann eine angemessene Reaktionszeit abzuwarten, und sich erst dann zu ereifern, wenn man dabei nicht weiter kommt.

Schimpfen auf Verdacht hin hat immer einen sehr faden Beigeschmack!

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 "Wahrheitsgehalt ueberpruefen" - wird in diesem Forum gleich davon ausgegangen, dass man luegt? Eine sehr pessimistische Einstellung.

Ich habe nicht gelogen, der Kollege hat es so erzaehlt. Aber klar,  man glaubt sich ja selbst eher mehr.

 

Über dieses Stöckchen werde ich nicht springen.

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Hi Jubo.

 
Der Flug fiel wegen Crewsickness aus. Das ist nicht meine Schuld. Ich habe gefragt, ob Easyjet mich auf einen anderen Carrier umbuchen konnte. Auch das wurde abgelehnt. Das ist doch die einfachste Loesung fuer den Passagier. Aber das wurde auch nicht gemacht. Warum nicht? Es waere eben einfach gewesen, mich am naechsten Tag zu meinem Ziel zu bringen, halt eben nicht mit Easyjet. Warum? Weil Easyjet nur alle 3 Tage fliegt. Auch das ist nicht in meiner Verantwortung.
Ich habe eine Leistung gebucht, die Easyjet nicht einhalten konnte, u.a. weil sie aus Kostengruenden kein Ersatzpersonal haben.
Aber dann muss ja Easyjet die Fremd-Leistung bezahlen und nicht ich. Nun musste ich es aber machen, weil Easyjet sich weigerte, mich auf einen anderen Carrier umzubuchen, und das ist bequemer fuer Easyjet. Ich bin nun in Zugzwang, mir mein Geld wiederzuholen.
Darueber hinaus, Easyjet haette mich proaktiv auf einen anderen Carrier innerhalb von Minuten umbuchen koennen, sprich mir ein anderes Flugticket kaufen koennen. Das habe ich ja ebenfalls hinbekommen bzw. ich wurde von Easyjet aufgrund ihres Nichtstun dazu gezwungen. 
 
"Was bitte sollte die Airline Deiner Meinung nach in dieser kurzen Zeit denn machen?" Ganz einfach: Sicherstellen, dass ich binnen 24h mein Ziel erreiche. 
 
 
 
Du spekulierst. Crewsickness war der Grund. Mitarbeiter werden immer wieder mal krank, das kann man kompensieren, indem man einfach mehr Mitarbeiter einstellt.
 
"Schimpfen auf Verdacht hin hat immer einen sehr faden Beigeschmack!"
Stimmt. Entschuldigung. Aber man wird sehen, ob EasyJet nun in 10 Tagen der Zahlungsaufforderung nachkommt. Und schaue ich mir die Kommentare diesbzgl. auf FB an, dann dauert das manchmal 3 Monate oder 11 Monate, bis man sein Geld wiedersieht.
 
@Aaspere: Siehst du. Und ich moechte eben nicht indirekt mit irgendwas beschuldigt werden.
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Siehst Du, jetzt sind wir doch auf einem Niveau, auf dem es sich diskutieren lässt.

 

Jetzt kann man auch zu Deinen Erwartungen etwas sagen.

 

Was das Umbuchen angeht, wenn EasyJet den Kurs nur alle 3 Tage fliegt, ist es natürlich klar, dass es in der eigenen Gesellschaft schwierig ist. Und was andere Airlines dann machen können, wenn A nach B nicht geht, es über A nach C und von dort nach B zu versuchen, geht bei EasyJet und anderen Low-Coster schlicht deswegen nicht, weil solchen Buchungen schlicht im System nicht möglich sind. Dort gibt es keine Umsteigeverbindungen. Das ist ja eben einer der Gründe für die günstigen Preise! Und der zweite Grund ist, dass es keine sogenannten Interlining-Abkommen mit anderen Airlines gibt, um im Falle des Falles die Passagiere gegenseitig mit dem Vertragspartner zu befördern. Auch das hat Kostengründe!

Im Ergebnis ist es für EasyJet schlicht preiswerter, Dir die Kosten für einen Ersatztransport, den Du selber buchen musst zu erstatten. 

 

Und dann kommen wir zur Erkrankung eines Crew-Mitglieds.

Hier kann es sein, dass ich eine richtig schlechte Nachricht für Dich habe.

Denn wenn der Vorfall sich auf einem Flughafen ereignet hat, der KEINE EasyJet-Basis ist, wirst Du die Kompensationszahlung vergessen können!

Es gibt nämlich mittlerweile Urteile, die besagen, dass dieser Vorfall für die Airline höhere Gewalt ist, und es einer Airline eben nicht zugemutet werden muss, an jeder Aussenstelle Ersatzpersonal vorzuhalten. Und somit würde in einem solchen Fall die Zahlung nach EU-Richtlinie nicht zu zahlen sein.

 

Damit sind wir dann bei der Bearbeitungszeit.

Es ist völlig unstrittig, dass Du das an EasyJet gezahlte Geld vollständig zurück bekommen musst.

Bei der Erstattung der Kosten für die Ersatzbeförderung wird EasyJet prüfen, ob Deine Buchung "angemessen" war. Dabei wird man dann schauen, ob Du keinen unverhältnismässig teuren Flug gebucht hast, obwohl es auch preiswerter gegangen wäre. Finden sie da etwas, werden sie die Zahlung des vollen Preises verweigern. Ob zu Recht oder nicht, werden dann meistens Gerichte klären müssen.

Und wenn es sich um eine Aussenstation gehandelt hat,dann werden sie die EU-Kompensationszahlung auf jeden Fall verweigern.

Da Deine Forderung aber als ganzes besteht, wird man aller Wahrscheinlichkeit dann auch erst einmal überhaupt nicht zahlen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Erst in dem wird man Dir eine teilweise Zahlung anbieten. Und zwar die Summe, die EasyJet meint wirklich zahlen zu müssen. Die kann sich leider von Deiner Forderung drastisch unterscheiden!

 

Aber nun noch ein kurzes Schlusswort.

Das ist kein EasyJet-Problem! So oder ähnlich wird man es bei jeder Airline erleben!

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Und dann kommen wir zur Erkrankung eines Crew-Mitglieds.

Hier kann es sein, dass ich eine richtig schlechte Nachricht für Dich habe.

Denn wenn der Vorfall sich auf einem Flughafen ereignet hat, der KEINE EasyJet-Basis ist, wirst Du die Kompensationszahlung vergessen können!

Es gibt nämlich mittlerweile Urteile, die besagen, dass dieser Vorfall für die Airline höhere Gewalt ist, und es einer Airline eben nicht zugemutet werden muss, an jeder Aussenstelle Ersatzpersonal vorzuhalten. Und somit würde in einem solchen Fall die Zahlung nach EU-Richtlinie nicht zu zahlen sein.

 

Die Rechtssprechung hat das meines Wissens nach in Einzelfällen irgendwelcher Fernflüge auf die Seychellen, in die Dom Rep oder auf die Malediven so entschieden. Ein Flug mit easyjet bzw. einer innerhalb Europas, da hätte ich dann gerne mal ein Beispielurteil für. 

 

Ansonsten sind die Urteile da klar gefasst.

Außergewöhnliche Umstände wegen Crewausfall werden den Airlines da kaum zugestanden.  

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Jahr später...
  • 2 Monate später...

Durch die vorzeitige Einstellung der Route Hamburg - Palma bei easyjet und den Ausfall der Flüge im Februar 2018 bietet easyjet als Alternative Abflüge ab Berlin-Tegel an. Ist easyjet im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004 Abs. 8.1 zur Übernahme von Mehrkosten bei alternativ zu buchendem Flug ab Hamburg verpflichtet? Eine 4-stündige Autoanreise hin und zurück ist eher nicht zumutbar?  

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Du kannst das Angebot annehmen, dann musst Du selber sehen, wie Du nach Berlin kommst.

Oder Du lehnst das Angebot ab, dann bekommst Du Dein Geld zurück und musst Dich selber um einen Ersatztransport kümmern.

Es sähe anders aus, wenn der Abflug schon binnen 14 Tagen erfolgen würde.
Dann müsste Easyjet sich um den Transport von Hamburg aus kümmern. (wenn Du es so wünschen würdest)

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Eine 14-Tage-Frist gilt m.M. nach nur bei Ausgleichszahlungen. So ist Ryanair bei der Stornierungsweille von der britischen Aufsichtsbehörde ausdrücklich darauf hingewiesen worden, die Rechte der Flugreisenden zu respektieren und Alternativbeförderungen bzw. Mehrkostenübernahme anzubieten. 

Dazu habe ich noch diesen Bericht gefunden: 

https://www.aerotelegraph.com/ryanair-muss-klein-beigeben

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Nein, bei Ryanair war der Fall anders und nicht mit Deinem vergleichbar! Ryanair hat die Flüge storniert und das Geld erstattet - aber KEINE Alternativen angeboten. 

Es bleibt dabei:

1. Alternative Berlin ablehnen und Geld zurück

2. Alternative Berlin annehmen und über https://www.easyjet.com/en/claim/welfare versuchen die Anreisekosten erstattet zu bekommen

3. easyjet um eine Umsteigeverbing bitten, z.B. HAM-LGW-PMI

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easyjet hat ebenfalls die Flüge storniert und bietet von den gem. EU-Verordnung 261/2004 Art. 8.1
möglichen in der Wahl des Passagiers stehenden Optionen nur 2 von 3 Möglichkeiten an:

1 Stornierung und Geld zurück
und
2 Alternativer easyjet Flug /hier ab Berlin und Schadensersatz belegbare Zusatzkosten 

Die in Wahl des Passagier stehende  

3. Option, das Anrecht auf eine anderweitige Beförderung, fehlt bzw. wird airlinebezogen interpretiert.


Wobei die FAA und die irische Flugaufsichtsbehörde Ryanair unmissverständlich darauf hingewiesen hatten, 
dass sich dies auch auf die Beförderung mit  anderen Fluggesellschaften bezieht,
Dies wird hier, also bei easyjet ebenfalls verschwiegen und negiert.

Ebenso wichtig in dem Zusammenhang der explizite Hinweis der EU-Verordnung,
wonach alternative "Beförderung / Flug unter vergleichbaren Bedingungen"
als Wahlmöglichkeit für den Fluggast vorgesehen ist. 

Wer aus Richtung Norden 1 Stunde zum Airport Hamburg benötigt 
oder 4 Stunden nach Berlin ( und das hin als auch zurück ) 
für den ist das Alternativangebot aus meiner Sicht keine "vergleichbare Bedingung" 

Mich würden in diesem Zusammenhang stehende Entscheidungen der Gerichte interessieren, 
Nicht die einseitige Auslegung dieser Punkte durch eine Airline.  

Vielen Dank im voraus für die gegebenen und weitere Hinweise zur Abrundung der Erkenntnisse. 

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emdebo hat hier Recht, EU261/2004 ist da auch eindeutig.

1. Easyjet annulliert den Flug, es tritt automatisch Artikel 5 der Verordnung in Kraft, in der u. A. auf Artikel 8 verwiesen wird. Dieser Verweis ist unabhängig vom Zeitpunkt der Annullierung
2. Artikel 8 sagt ganz klar, dass der Passagier eine der drei genannten Optionen wählt. Option b/c lauten "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen..." Auch wenn die Fluggesellschaften am Liebsten auf eigene Flüge umbuchen, so ist diese Einschränkung in der Wahl des Ersatzfluges schlichtweg nicht vorgesehen. Ganz im Gegenteil, es soll vergleichbar sein. Der Gedanke dahinter ist, dass der Fluggast eben eine möglichst gleichwertige Alternative erhält, und nicht z.B. für einen gebuchten Business-Direktflug einen Economy-Umsteigeflug akzeptieren muss. Bei einem Ziel wie PMI, was täglich mehrfach von verschiedenen Airlines am gleichen Flughafen bedient wird, ist der Vorschlag, doch über Berlin zu reisen, völlig absurd... 

Also wenn es noch so lange hin ist, wäre das übliche Verfahren: Passenden Flug heraussuchen, mit Fristsetzung bei easyjet die Umbuchung einfordern, und bei Ablehnung selbst buchen und im worst case die üblichen Rechtsmittel einsetzen. Easyjet weiß ganz genau, dass ihre Interpretation sofort kassiert werden würde, und beim Brief vom RA vorher einknicken. Mit ein Grund, warum sich genau dazu keine Urteile finden...

Kleiner Tipp: Es kann durchaus interessant sein, die zwischenzeitliche Preisentwicklung der Konkurrenz zu prüfen. Wenn der alternative Flug direkt gebucht nun günstiger geworden ist, kann sich eine Auszahlung des stornierten Tickets durchaus lohnen...

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