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Probleme mit Flugbuchungen/-reisen mit Easyjet


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Letztendlich frage ich mich auch, warum man die Flüge, die zwischen 6 und 10 Uhr ausgefallen sind, nicht im späteren Verlauf des Tages nachgeholt hat. Das wäre doch bestimmt möglich gewesen.

 

Nicht für Easyjet und auch besonders nicht in Schönefeld. Die schaffen das nichtmal ihr normales Programm jeden Tag abzuspulen.

 

Du musst natürlich in der Situation beachten, dass der Streik hier aber nicht von Easyjet ausging sondern vom Bodenpersonal. Ob also Easyjet Angehörige streiken oder die Berliner Flughäfen ist ja eine grundverschiedene Sache bei der Schuldfrage.

 

Ich würde vielleicht versuchen mich an Easyjet zu wenden, obwohl Easyjet das natürlich zu 99% zurückweisen wird. Auf einen Rechtsstreit würde ich es persönlich aber in der Geschichte vielleicht nicht ankommen lassen, denn das wäre mir zu heikel, da die Sachlage auf den ersten Blick zwar klar ist(Easyjet hat unnötig gestrichen), aber die Streikgeschichte wiegesagt nicht von U2 selbst ausging.

 

Aber das ist nur meine Meinung. Sauerei ist es trotzdem.

 

 

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Ich wollte damit ausdrücken, dass er für eine Beschwerde nicht erst groß überlegen soll. Die kostet nichts. Leider bringt sie aber auch recht wenig, da sich wahrscheinlich nur ein äußerst kleiner Bruchteil der Betroffenen überhaupt beschwert und damit dem LBA auch die Grundlage für mögliche Schritte fehlt.

 

Wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt, sind zunächst einmal weitere Kosten fällig. Mit einer RRV kein Thema, ohne muss man die Erfolgsaussichten abschätzen. Und auch wenn das pauschale Absagen aller Flüge bzgl. eines Streiks zunächst nach recht guten Chancen klingt, kennt man die Gegenseite und deren Ansichten zu wenig.

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Danke für Eure Hinweise und sorry, dass ich das Thema offenbar im falschen Thread eröffnet habe. Die Suche nach Annulierung+Streik hat allerdings nichts Brauchbares gebracht, auch der Easyjet-Thread nicht.

 

Paule22 hat wohl recht, dass mein Fall etwas zu verworren ist, um mit größeren Erfolgsaussichten vor Gericht zu ziehen. Blöd nur, dass es bisher offenbar jeder so gesehen hat. So können die Low-Cost-Carrier weiterhin die Gesetze ignorieren, die auch -und gerade- für sie gemacht wurden. Ein Billigflug wird dadurch schnell zu einem teuren Unterfangen. Ich werde zunächst mal die Schritte "Beschwerde" (per Einschreiben) und LBA gehen. Vielleicht habe ich ja Glück.

 

 

 

 

 

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Wobei der Streik hier eher ein guter Vorwand war - eigentlicher Grund für die Streichungen war Crewshortage. Die Flüge hätte man alle mit Delay absolvieren können, hat man aber komplett am Vorabend gegen 20h gestrichen, obwohl noch nicht klar war, wieviel Personal vom GH-Agenten am nächsten Morgen zur Verfügung steht.

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Wobei der Streik hier eher ein guter Vorwand war - eigentlicher Grund für die Streichungen war Crewshortage. Die Flüge hätte man alle mit Delay absolvieren können, hat man aber komplett am Vorabend gegen 20h gestrichen, obwohl noch nicht klar war, wieviel Personal vom GH-Agenten am nächsten Morgen zur Verfügung steht.

 

Wäre ja fantastisch, wenn Du das offiziell bestätigen könntest ;)

 

Ich behelfe mir vorerst mit einem Ausdruck der erfolgten Abflüge und der Annulierungen von EZY. Das Ganze geht jetzt per Einschreiben nach England. Vielleicht sind das nur weitere verlorene 5 Euro, aber den Versuch bin ich mir schuldig... Ich finde, mein Anliegen klingt einigermaßen überzeugend, nicht zuletzt, weil EZY seine Informationspflichten komplett vernachlässigt hat.

 

 

 

 

 

 

 

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Wäre ja fantastisch, wenn Du das offiziell bestätigen könntest ;)

 

Ich behelfe mir vorerst mit einem Ausdruck der erfolgten Abflüge und der Annulierungen von EZY. Das Ganze geht jetzt per Einschreiben nach England. Vielleicht sind das nur weitere verlorene 5 Euro, aber den Versuch bin ich mir schuldig... Ich finde, mein Anliegen klingt einigermaßen überzeugend, nicht zuletzt, weil EZY seine Informationspflichten komplett vernachlässigt hat.

 

...sowas wirst du wohl nie offiziell bekommen, außer die Presse berichtet darüber.

 

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  • 4 Wochen später...

Hallo zusammen,

im März wurde unser Rückflug von London nach München annulliert. Um diese Zeit wurden alle Flüge wegen technischen Problemen annulliert.

Im Anschluss mussten wir uns komplett alleine um einen Rückflug und eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern (es war für sicherlich über tausend Leute viel zu wenig Personal da, nicht einmal eine Handvoll; weiterhin konnte die Hotline nicht erreicht werden). Gesagt getan.

Nun wollten wir die entstandenen Kosten von Easyjet zurückerstatten lassen. Angeboten wurde uns, dass die Kosten des Fluges, die des annullierten Fluges, ein Teil der Übernachtung und ein geringer Teil der Transportkosten getragen werden.

Weiterhin wird uns eine Entschädigungszahlung verweigert, da es sich nach Easyjet um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt hat: das Buchungssystem eines dritten Anbieters sei ausgefallen.

 

Nun meine Fragen:

1) Ist es in Ordnung, dass nur ein Teil der Übernachtungskosten und ein Teil der Transportkosten von Flughane - Unterkunft - Flughafen erstattet werden? Überall haben wir versucht, die Kosten so gering wie möglich zu halten (z.B mit Bus und nicht Taxi zu fahren,....)

2) Ist es in Ordnung, dass uns keine Entschädigungszahlung von 250€ pro Person bezahlt wird? Bei dem Ausfall des Buchungssystemes handelt es sich doch keine außergewöhnlichen Umstände?? Bei einem solch technischen Problem müssen doch Backupsysteme oder andere Möglichkeiten vorhanden sein, damit ein Totalausfall der Airline nicht passiert? Hier noch die Originalbegründung von Easyjet:

Der Grund der Annullierung waren technische Probleme. Da alle unsere Flugzeuge nach strengen Vorgaben der britischen Flugbehörde (CAA = Civil Aviation Authority) gewartet werden, liegt dieser seltene Vorfall außerhalb unserer Kontrolle. Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles versucht haben, um ein Eskalieren der Situation zu verhindern. Allerdings war das Problem zu groß und stellte somit eine Gefahr für Passagiere und Besatzung dar. Deshalb konnten wir aus Sicherheitsgründen nicht fliegen.

 

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen!

 

Danke und viele Grüße,

Martin

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1. Nein. Alle Kosten sind zu erstatten (Hotel, Transfer, Mahlzeiten). Da gibt es nichts zu rütteln, easy hat es ja abgelehnt, euch etwas anzubieten. Betreuungsleistungen sind bei kurzfristiger Annullierung IMMER zu leisten, egal aus welchem Grund der Flug nicht stattfand.

2. Fraglich. Die Airline muss beweisen, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende getan hat um euch zu befördern, und die Flugannullierung in keinster Weise vermeidbar war (z.B. Sperrung des Flughafens).

 

Ob easy das aber ohne zivilrechtliche Schritte auch so sehen wird... Bleibt dir wohl nur der übliche Weg (Ankündigung und Durchführung eines Prozesses).

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Hallo,

Danke für die schnellen Antworten!

 

@Paule22: Leider weiß ich auch nicht mehr, als dass das technischen Versagen an dem Buchungssystem liegt. Ich könnte noch folgendes Zitat aus meine EMail-Verkehr bringen; aber hier wird auch nicht direkt darauf eingegangen, was für ein Buchungssystem sie genau meinen :unsure:

Laut unserer Unterlagen war der Abstury des Buchungssystems der ursprüngliche Grund der Stornierung Ihres Fluges. Ein solches Ereignis stellt im Rahmen der EU-Bestimmungen einen außergewöhnlichen Umstand dar, welcher außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Aus diesem Grund bedauere ich Ihnen bestätigen zu müssen, dass wir Ihnen diese Entschädigung nicht zahlen können.

 

@linie32: Zu deinem zweiten Punkt: Ob Easyjet wirklich alles mögliche versucht hat, wage ich zu bezweifeln. In dem EMail-Verkehr wird zwar argumentiert, dass alles mögliche versucht wurde, und auch deren Vorgehen von der Rechtsabteilung geprüft und abgesegnet wurde; aber hierbei kann es sich sicherlich auch nur um eine Ente halten, um den Kunden "einzuschüchtern", oder...?

 

Hier deren Zitat, dass sie alles versucht haben:

Im Bezug auf Ihre Anspruchsforderung muss ich Ihnen noch einmal bestätigen, dass wir Ihnen keine Entschädigung für angefallene Kosten anbieten können. Wir haben basierend auf der EU Rechtssprechung unsere Verpflichtung gegenüber dem Kunden damit erfüllt, dass wir die Kosten für den Flug erstattet haben oder indem wir Sie kostenlos umgebucht haben. Unsere Bestimmungen sind von unserer Rechtsabteilung geprüft und abgesichert.

 

 

Nochmals danke und viele Grüße,

Martin

 

Nochmals ich:

@Paule22: alle anderen Airlines sind gefolgen. Nur Easyjet hatte dieses technische Problem.

 

Viele Grüße,

Martin

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Ein Absturz des Buchungssystems ist kein außergewöhnlicher Umstand. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Fehler bei U2 liegt oder sich das Unternehmen eines Drittanbieters bedient hat.

 

Auf vollständige Erstattung der Kosten plus Ausgleichszahlung bestehen!

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Ich sehe das so, dass easyJet Dir die Kosten erstatten muss. Easy muss sich dann das Geld von ihrer IT-Firma holen (oder so ähnlich).

 

 

Dass wirklich alles getan wurde, um die Annullierung Eures Fluges zu verhinern, ist eine pure Ausrede.

I.d.R. arbeiten die Airlines mit mindestens 2 verschiedenen Systemen - einem Check-In System, in das alle Buchungen eingespielt sind, - und einem Buchungssystem. Fällt das Buchungssystem aus, kann der Check-In Agent normal weiterarbeiten. Fällt das Check-In System aus, wird eine Paxliste gedruckt und manuell abgefertigt.

Und das beide Systeme gleichzeitig ausfallen, habe ich bei noch keiner Airline erlebt, und wäre auch ein riesen Zufall.

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@linie32: Zu deinem zweiten Punkt: Ob Easyjet wirklich alles mögliche versucht hat, wage ich zu bezweifeln. In dem EMail-Verkehr wird zwar argumentiert, dass alles mögliche versucht wurde, und auch deren Vorgehen von der Rechtsabteilung geprüft und abgesegnet wurde; aber hierbei kann es sich sicherlich auch nur um eine Ente halten, um den Kunden "einzuschüchtern", oder...?

Richtig erkannt. Genau so ist es. Ich kenne keine genauen Zahlen, jedoch wird der Löwenanteil aller betroffenen Passagiere, die eine solche email bekommen, dies glauben und seine Ansprüche direkt zu den Akten legen. Der Satz mit der Rechtsabteilung soll wohl klar stellen, dass man sich jegliche weitere Anfragen direkt schenken kann, da man ja angeblich rechtlich alles richtig gemacht hat. Bleibt wohl wirklich nur der Klageweg...

 

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Hallo,

 

ich bin neu hier und sage erstmal ein herzliches Hallo!

Die Beiträge hier im Forum finde ich sehr interessant und hilfreich.

 

Auch ich befinde mich zur Zeit in einer Auseinandersetzung mit EasyJet wegen eines annullierten Fluges..

Auch bei mir hat "die Rechtsabteilung alles geprüft" und natürlich abgelehnt.

 

Der Abendflug aus Basel am 03.06.2010 wurde annulliert, da beim Flug von Berlin nach Basel "die Besatzung nicht starten dürfte" (Aussage Flughafen Basel).

 

Ich wollte nun einen Mahnbescheid gegen EasyJet beantragen oder direkt beim Amtsgericht Königswusterhausen klagen.

 

Wie ich hier im Thread gelesen habe, gibt es hier im Forum einen Juristen. Ist der vielleicht auf Klagen gegen EasyJet "spezialisiert"? Wenn ja, könnten Sie per PM Kontakt mit mir aufnehmen?

 

Ausserdem bin ich gespannt, wie es bei mwe und den anderen Betroffenen weiter geht.

 

Freundliche Grüße aus Berlin

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  • 2 Wochen später...
http://www.tagesspiegel.de/berlin/cdu-vize...999A2AF737E9FF0

 

Ob es was bringt glaub ich zwar nicht aber vielleicht kriegen die ja doch endlich mal eine auf den Deckel

 

Wie schon mal hier hin und wieder mitgeteilt. Ich habe mich anwaltlich auf Fluggastrechte spezialisiert und kann bestätigen, dass in diesem Bereich gelogen wird, dass sich die Balken biegen - und zwar durchgängig durch fast alle Airlines.

 

Das sind die "kleinen Lügen", dass man den Fluggästen erzählt, bei Verspätungen sehe die maßgebliche Verordnung keine Ausgleichszahlung vor - obwohl man es natürlich besser weiß. Anderes Beispiel, das sich zuletzt gehäuft hat, man behauptet, derlei Ansprüche seien nach der Frankfurter Tabelle zu regulieren, was absoluter Nonsens ist.

 

Oder eben die größeren Lügen, dass man etwas von Wetterbedingungen etc. erzählt, die es so nicht gegeben hat, einfach ins Blaue argumentiert etc.

 

Die "etablierten Airlines" haben oft eine andere Masche: Sie behaupten, den Vorgang "geprüft" zu haben und zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass keine Ansprüche der Passagiere bestünden. Man müsse ihnen schon vertrauen... :rolleyes:

 

 

Auf Nachfrage wird dann gerne auch mal kolportiert, dass man natürlich wisse, dass "andere Airlines" es hier mit der Wahrheit nicht so genau nähmen, aber "wir" sind da natürlich ganz anders...

 

Ein ganz anderes Problem ist in der Tat, dass man bestimmte Fluggesellschaften nur schwer erreichen kann, insbesondere solche mit Sitz im Ausland. Aber da sollte man sich nicht von abschrecken lassen: Eine Faxnummer etc. lässt sich auch bei den traurigsten Beispielen ermitteln. Einfach Ansprüche anmelden! Wer die jeweilige Sprache nicht wie seine Muttersprache beherrscht, bloß gar nicht erst damit anfangen, Ansprüche in der jeweiligen Sprache anzumelden, sondern hübst beim Deutsch bleiben. Wer auf dem deutschen Markt in deutscher Sprache um Kunden wirbt, muss sich auch gefallen lassen, in dieser Sprache in Anspruch genommen werden.

 

Und wenn man nicht weiterkommt und sich sicher ist, im Recht zu sein, nicht vor Klage zurückschrecken! Es gibt nur wenige Rechtsbereiche, in denen man so präzise vorhersagen kann, ob man gewinnen oder verlieren wird.

 

 

Das nur mal so zur Anmerkung. Zum Artikel selbst: Das ist für easyJet und Co. nichts Neues, dass es auch mal einen lokalen Würdenträger erwischt und der sich entsprechend aufplustert. In aller Regel stecken die Airlines das weg, ohne dass das ernsthafte Verbesserungen im Service zur Folge hätte. Man muss sich immer klar machen, dass mangelnder Service im Schadensfalle ja kein "Unfall" ist, sondern Kalkül. Eine relativ einfache Rechenaufgabe, die derartige negative Presse bereits berücksichtigt, weswegen diese Fluggesellschaften auch kaum erpressbar sind. Die populäre Drohung etwa, bei der "Bild" anzurufen, zieht daher auch nicht wirklich. Ebenso die Drohung, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wer Ansprüche hat, muss diese durchsetzen. Punkt.

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  • 2 Wochen später...

Wie sieht es eigentlich aktuell zum Thema Erstattungen von gebühren aus? Ich bin BSL-DUS-BSL nicht geflogen und habe online um eine Rückerstattung angefragt (bis man da nur shcon das Formular findet...) Ich habe umgehen die Antwort erhalten, dass " für alle mit easyJet gebuchten Flüge ausgehend von Deutschland, der Schweiz sowie Österreich keine erstattungsfähigen passagierbezogenen Flughafensteuern anfallen."

 

Das dies nicht stimmt ist ja klar. Airports sind ja keine Wohlfahrtsinstitutionen und eine pauschale, nicht Passagier bezogene Gebühr würde ja keien Airline akzeptieren. Ich habe meine Anfrage nun nochmals gestellt und gleich geschrieben, dass sie sich diese Ausrede ersparen können...

 

BSL-DUS-BSL sind ca. 50 Franken Gebühren - schätze ich mal (als vgl LH Gebühren minus Kerosinzuschlag genommen). Davon würden sie bestimmt noch einen Betrag als Servcie Fee abziehen, da bleibt nicht mehr viel mehr als 20 Franken.

 

Wollte deshalb mal Fragen wie gross meine Aussicht auf Erfolg ist resp. wie ich das am besten anstelle? In Artikel 11 der AGBs schreiben sie ja selber, dass die Gebühren erstattunsgfähig sind....

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Hey.

 

Habe eine ganz dringende Frage.

easyJet hat unsern Flug storniert bla bla.

Wir können kostenlos umbuchen aber uns gefällt das einfach nicht.

Gebucht haben wir PMI-SXF 22:10-00:50 und extra mehr bezahlt damit wir einen Tag "länger" auf Mallorca haben.

Dann wurde das auf 23:10-01:50 verlegt und jetzt storniert.

Der einzige freie Flug an dem Tag wäre morgens um 09:30.

Wir haben extra mehr bezahlt damit wird einen Tag "länger" haben.

Haben wir das Recht easyJet um ein Hotel für 1 weitere Nacht zu bitten?

 

 

Mfg.

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Haben wir das Recht easyJet um ein Hotel für 1 weitere Nacht zu bitten?

 

 

Mfg.

 

In gewisser Weise schon. Ihr habt Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. "Frühestmöglicher Zeitpunkt" meint den frühestmöglichen Zeitpunkt NACH dem planmäßigen Abflug. Wenn U2 euch diesen Wunsch nicht erfüllt, könnt ihr euch selbst einen solchen Flug buchen, ggf. mit einer anderen Airline. Sofern das auf eine Beförderung am nächsten Tag hinausläuft, könnt ihr die Kosten für die Unterkunft gleich mit erstattet verlangen.

 

Keinesfalls müsst ihr euch darauf einlassen, bereits am Morgen zu fliegen.

 

Und die Ausgleichszahlung nicht vergessen, falls Flug in weniger als zwei Wochen!

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Hallo,

 

ich habe eine kurze Frage zur Vorgehensweise bei folgendem Fall:

 

Easyjet hat meinen Flug in 3 Wochen gestrichen. Sie bieten mir jetzt an 3 Tage (!) früher oder später zu fliegen, was für mich natürlich nicht in Frage kommt. Oder ich kriege mein Geld zurück (kommt auch nicht in Frage, ich muss fliegen...). Kann ich jetzt von Easyjet eine Ersatzbeförderung am gleichen Tag verlangen? Wie genau ist da die Rechtslage und wo kann ich das nachlesen?

 

Danke für Eure Hilfe!

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Es gibt immer wieder den Fall, dass EasyJet Flüge streicht und die Passagiere (anders als bei Ryanair...) auf 1-Stop Verbindungen bucht. Aus Athen - Berlin wird dann beispielsweise Athen - Rom - Berlin etc.

 

Wie macht EasyJet die Umbuchung? Werden dann beide Segmente unter der alten(neuen?) Buchungsreferenz aufgelistet, sodass es bei einer weiteren Verspätung auf Athen-Berlin ein weiteres Rebooking auf den nächsten Rom - Berlin gibt oder hat der Passagier (da 2 Buchungsnummern) dann "Pech" gehabt, obwohl EasyJet diese Umbuchung so angeboten hat?

 

Kann ich jetzt von Easyjet eine Ersatzbeförderung am gleichen Tag verlangen? Wie genau ist da die Rechtslage und wo kann ich das nachlesen?

 

Klar, eine Umbuchung auf eine Fremdairline zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem planmässigen Abflug der gebuchten EasyJet.

 

Sollte EasyJet dieser Umbuchung nicht zustimmen (könnte bei 3 Wochen durchaus knapp werden), selbst buchen und die Kosten von EasyJet erstatten lassen.

 

 

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  • 1 Monat später...
Gast Michael Tantini

Habe heute bei EasyJet einen Hin- und Rückflug gebucht. Leider habe ich für den Hinflug das falsche Datum genommen. Wenn ich nun den Hinflug nicht antrete, wird es Probleme beim Rückflug geben? Muss ich eventuell am Flughafen den Hinflug annullieren lassen?

 

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