744pnf Geschrieben 28. April 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. April 2013 Prüfe also mal warum es zur Verspätung kam, wenn für diese AB die Verantwortung trägt, kannst Du überlegen wie Du weiter vorgehst. In diesem Zusammenhang auch wichtig: verspätete Ankunft der inbound-Maschine DUS-CUN ist kein alleinig hinreichender Grund für eine Ablehnung von Entschädigung. Klingt trivial, wird aber von Airlines lächerlicherweise immer wieder ins Feld geführt, um Paxe ruhigzustellen und Verständnis zu erheucheln. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PHIRAOS Geschrieben 28. April 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. April 2013 Ich frage mich jetzt langsam warum der Betroffene nicht gleich die Airline kontaktiert hat sondern hier im Forum gefragt hat. Aber jetzt noch mal von mir eine kleine Frage, weil ich hier scheinbar schon wieder nur Bahnhof verstehe. Gilt eine bereits vorher angekündigte neue, spätere Abflugzeit nun als Verspätung oder nicht? Warum muss ich denn sonst bei Flugbuchungen eine Emailadresse und/oder Telefonnummer angeben, damit mich die Airline im Falle von Flugzeitenänderungen informieren kann. Akzeptiere ich die Flugzeitenänderungen, stimme ich ja quasi einer Vertragsänderung zu und habe dann nach meinem Rechtsverständnis keinen Anspruch auf Entschädigung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noATR Geschrieben 28. April 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. April 2013 trivial formuliert: wenn sich die Flugzeit 2 Wochen vor Abflug nach hinten verschiebt, dann ist es eine Verspätung, egal ob man es an der Tafel im Flughafen abliest oder auf dem Smartphone etc Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jubo14 Geschrieben 28. April 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. April 2013 Und ich frage mich, ob wir hier jemals erfahren werden, ob der Thread-Ersteller nun mit dem geplanten, verspäteten Flug nach hause gekommen ist oder nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bornie Geschrieben 29. April 2013 Melden Teilen Geschrieben 29. April 2013 Hörensagen und darauf vertrauen. Manchmal treibt die Sorglosigkeit auch Blüten. Kopfschüttel. Wenn der Bekannte Flugbegleiter ist und auf der Maschine sitzt, kann man sich wohl drauf verlassen <_< Hallo zusammen, ja ich bin mittlerweile (gestern 16:30 gelandet) wieder zuhause angekommen. Wir sind dann mit 08:20 Verspätung in CUN gestartet. Nochmals zum Ablauf: Nachdem ich morgens davon erfahren habe das die Maschine nicht in DUS starten konnte, habe ich hier in das Forum geschrieben um zu erfahren, wie ich mich verhalten muss. Aufgrund der Antwort von Phiraos habe ich mich telefonisch an die Air Berlin gewendet, die mir auch sagte, dass ich zur normalen Zeit einchecken muss, auch wenn auf der Air Berlin hompage schon steht, dass die Maschine über 8 Stunden Verspätung hat!!! Im nachhinein stellte sich heraus das dies natürlich nicht nötig gewesen wäre, da der Check 3 Stunden vor Abflug ( verspätete Zeit ) natürlich noch einmal geöffnet wurde. Wir haben dann wie von der AB gewünscht eingecheckt und die 8 Stunden am Airport verbracht. Kann mir jemand sagen warum AB solche aussagen trifft? Wenn wir später eingecheckt hätten, hätten wir auch keinen Anspruch auf Entschädigung. Hat AB zuviel Geld? Kann ich meine Ansprüche nun gegen AB direkt geltend machen oder muss ich mich an Thomas Cook wenden, da ich über die einen "NUR FLUG" gebucht habe. Gruss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jubo14 Geschrieben 29. April 2013 Melden Teilen Geschrieben 29. April 2013 Kann mir jemand sagen warum AB solche aussagen trifft? Wenn wir später eingecheckt hätten, hätten wir auch keinen Anspruch auf Entschädigung. Hat AB zuviel Geld? Kann ich meine Ansprüche nun gegen AB direkt geltend machen oder muss ich mich an Thomas Cook wenden, da ich über die einen "NUR FLUG" gebucht habe. Gruss Auch wenn Du erst 2 Stunden vor dem verspäteten Start eincheckst, steht Dir die Entschädigung zu. Und in der Tatsache, dass Du über Thomas Cook gebucht hast, liegt wohl auch die Begründung, warum Du nicht von Air Berlin informiert wurdest. Die haben in Deinem Fall ihren Vertragspartner, nämlich Thomas Cook informiert. Und der hat es dann ja wohl versäumt, Dich zu informieren. Was nun aber die Entschädigung angeht, so musst Du die Entschädigung nach EU-Verordnung bei der Airline einfordern. Von "Reiseveranstalter" könntest Du eine Reisepreisminderung und Entschädigung verlangen, nur wird die mit Sicherheit reichlich gering ausfallen. Verkneifen solltest Du Dir jedoch ein "zweigleisiges" Vorgehen, in dem Du bei beiden Seiten Ansprüche anmeldest. Im Ergebnis könntest Du dann nämlich völlig leer ausgehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
touchdown99 Geschrieben 29. April 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. April 2013 Schreib halt an airberlin. Ist aber, so viel vorweg, sinnlos, da die ohne Rechtsanwalt, häufig auch ohne Klage, gar nichts machen und dich abwimmeln werden. Also überlege Dir, wieviel Lebenszeit und Nerven Dir das Ganze wert ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bornie Geschrieben 3. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 3. Mai 2013 Warum sinnlos ? SIe müssen ja zahlen! Habe jetzt erstmal alles hingeschickt, warte ab und sonst geht es übern Anwalt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Basilea Geschrieben 12. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2013 Recht haben und Recht erhalten sind leider 2 Sachen. Lies mal hier:http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/Flug-annulliert-Air-Berlin-pfeift-auf-die-Rechte-der-Kunden/story/18834974 Die Geschichte hat sich genau so veralten, wie touchdown99 geschrieben hat: Ohne Anwalt läuft nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webber Geschrieben 12. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2013 Wenn Du Probleme hast deine Rechte durchzubekommen, würde ich es über das LBA laufen lassen mit einem Beschwerdeformular. Die überweisen Dir natürlich nicht die Summe X sondern wenden sich an die Airline und diese sollten sich dann bei Dir melden was auch in der Regel in so einem Fall passiert ! Klick für das Formular! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Basilea Geschrieben 12. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2013 Wenn Du Probleme hast deine Rechte durchzubekommen, würde ich es über das LBA laufen lassen mit einem Beschwerdeformular. Die überweisen Dir natürlich nicht die Summe X sondern wenden sich an die Airline und diese sollten sich dann bei Dir melden was auch in der Regel in so einem Fall passiert ! Lies mal den oben verlinkten Artikel: Da siehst du, dass es bei AirBerlin leider nicht so einfach ist.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
touchdown99 Geschrieben 12. Mai 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2013 Für airberlin ist das ein ziemlich simpler Business Case: Die schalten auf Durchzug und entnerven auf diese Weise X % aller berechtigten Anspruchsteller ab. Von dem verbleibenden kleinen Rest von Y % lassen sie sich entweder verklagen oder, wenn sie gut drauf sind, zahlen sie außergerichtlich nach einem kompetenten Anwaltsschreiben. Ist immer noch billiger, als jedem agitierten Passagier auf erstes Anfordern einen Scheck auszustellen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 12. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2013 Das ist leider bei Hansens auch nicht anders. In Gütersloh in der Abtellung Kundendialog reagiert man zwar, aber meist ablehnend. Virtuos geht man dort nur mit Textbausteinen um, nicht aber mit berechtigten Ausgleichszahlungen. Im ersten Ansatz herrschen immer außergewöhnliche Umstände. :angry: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T.Ferramenti Geschrieben 21. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. Mai 2013 Hallo zusammen, Brauche mal eure Hilfe. Wir sitzen hier in cancun und unsere Maschine nach Dus hat gleich über 9 Stunden Verspätung. Wie müssen wir uns verhalten um die Entschädigung zu bekommen? Müssen wir pünktlich zum airport fahren und einchecken? Habe gelesen das man nur dann Anspruch hat. Danke im voraus Gruss Björn Gäst auf der gleichen Maschine, die pauschal bei ITS gebucht hatten, konnten länger im Hotel bleiben und wurden zeitnah zur passenden verspäteteten Ankunft der Mühle aus DUS zum Airport CUN gebracht... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bornie Geschrieben 22. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Die Gäste bei uns im Hotel die über Tui gebucht hatten wurden auch später abgeholt. Wir hatten nur Flug gebucht und Ab hat uns 2 mal gesagt, dass wir zur regulären Check in zeit einchecken müssen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
STN-EBJ Geschrieben 22. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Glückwunsch! Alles richtig gemacht. In der Tat ist es im Falle einer Verspätung so, dass man zur vorgegebenen Zeit einchecken muss, wird keine Zeit vorgegeben, 45 Minuten vorher. Wenn aber die Airline dir mitteilt, du brauchst erst 8 Stunden später einzuchecken, weil der Flug sich um eine solche Zeit verschiebt, kann sich diese natürlich auch nicht darauf berufen, zunächst eine andere Vorgabe gemacht zu haben. Im Übrigen spricht in einem solchen Fall viel dafür, dass der Flug rechtlich als annulliert zu werten ist, auch wenn die Airline selbst ihn als verspätet führt. Jedenfalls unbedingt auf die Ausgleichszahlung bestehen! Das ist ein Rechtsanspruch. Es spricht nichts, aber auch wirklich gar nichts dagegen, ihn auch durchzusetzen. Eigentlich ist es die Fluggesellschaft, die darauf bestehen müsste, die Ausgleichszahlung zu leisten. Ansprechpartner sind SOWOHL die Airline als auch der Reiseveranstalter. Ausgleichszahlung schuldet ausschließlich die Airline. Reiseveranstalter schuldet Reisepreisminderung, bei acht Stunden wären dies 20 Prozent vom Tagesreisepreis. Reisepreis ist gesetzlich gemindert, ohne dass es auf den Grund ankäme. Bei Ausgleichszahlung könnte sich Airline theoretisch auf außergewöhnliche Umstände berufen. Gelingt aber fast nie. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bornie Geschrieben 6. Juni 2013 Melden Teilen Geschrieben 6. Juni 2013 Schreib halt an airberlin. Ist aber, so viel vorweg, sinnlos, da die ohne Rechtsanwalt, häufig auch ohne Klage, gar nichts machen und dich abwimmeln werden. Also überlege Dir, wieviel Lebenszeit und Nerven Dir das Ganze wert ist. 29.04 schreiben per E-Mail an AB geschickt, 06.05 hat unser Anwalt den Zusatz an AB geschickt das er uns vertritt. 31.05. schreiben von AB das wir das Geld bekommen, 04.06.2013 Geld auf dem Konto. Also damit habe ich wirklich nicht gerechnet, nach all dem was ich über Ausgleichzahlungen gelesen habe. Vor allem nicht das es so schnell geht.... :D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
touchdown99 Geschrieben 6. Juni 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 6. Juni 2013 Quod erat demonstrandum - oder wie der Deutsche Anwaltverein sagt: http://www.anwaltverein-darmstadt.de/img/content/rat_und_hilfe/guenstiger.jpg Sobald ein Anwalt aktiv wird, wird es für die Airline wegen drohender Pflicht zum Ersatz der Anwalts- und Gerichtskosten teuer, deshalb macht das i.d.R. Beine. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DrKimble Geschrieben 27. Juni 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Juni 2013 Es fördert auch ungemein die Reaktionsgeschwindigkeit der Airline, wenn man schon im ersten Schreiben die Abgabe an einen Anwalt für EU-Passagierrechte ankündigt, mit dem die Airline bereits negative Erfahrungen vor Gericht gemacht hat. verspäteter Flug Mitte Dezember, Email kurz vor Weihnachten rausgeschickt, Scheck war Anfang Januar des Folgejahres in der Post. In Anbetracht der Feiertage fand ich 3 Wochen für DE äußerst sportlich.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Franziskus2 Geschrieben 23. Juli 2013 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 Die Definition von Direktflug laut Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Direktflug Etwas anderes ist ein Nonstopflug, dieser geht ohne Zwischenstop von A nach B. Hallo, wir haben im Januar 2013 einen Nonstopp-Flug gebucht AB von LAX nach DUS, wegen der langen Flugzeit ausnahmsweise mal Business-Class. Nun bekommen wir eine Flugplanänderung: Wir dürfen nun über JFK fliegen, aus dem Nonstopp-Flug werden 2 Einzelflüge, einer davon mit American, ab JFK dann mit AB. Die Flugzeiten ab LAX wurden zwischenzeitlich auch schon wieder abgeändert, jedesmal können wir uns unsere Sitzplatzreservierung neu erstellen lassen. Durch den frühen Abflug ab LAX um 08:00 gegenüber den ursprünglichen 18:00 müssen wir eine zusätzliche Hotelübernachtung einlegen, da wir am Abflugstag morgens um 08:00 noch in San Diego sind..... Der Kundenservice der Air Berlin ist nun schon seit 3 Wochen nicht in der Lage, auf unsere Nachfrage nach einer Hotelkostenübernahme zu antworten. Den Flug können wir übrigens auch nicht kostenlos stornieren, obwohl wir bei einem Zwischenstopp normalerweise nicht Business gebucht hätten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ilam Geschrieben 23. Juli 2013 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 @Franziskus2: Das hier wäre der richtige Thread: http://forum.airliners.de/topic/34454-probleme-bei-flugbuchungenreisen-mit-air-berlinniki/page-21 Ihr hab etliche Rechte (und das für AB billigste wäre die kostenlose Stornierung), AB sitzt sowas aber sehr gerne aus und rührt sich ohne Anwalt überhaupt nicht... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jubo14 Geschrieben 23. Juli 2013 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 Den Flug können wir übrigens auch nicht kostenlos stornieren, obwohl wir bei einem Zwischenstopp normalerweise nicht Business gebucht hätten. Doch, ihr könnt den Flug kostenlos stornieren. Da mag Air Berlin gerne etwas anderes behaupten, recht haben sie definitiv nicht. @Franziskus2: Das hier wäre der richtige Thread: http://forum.airliners.de/topic/34454-probleme-bei-flugbuchungenreisen-mit-air-berlinniki/page-21 Und weil das so ist, habe ich das ganze hier hin verschoben! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
debonair Geschrieben 23. Juli 2013 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2013 Alternativ prüfen, ob es nicht möglich ist an anderen Tagen non-stop zu fliegen... Im Winter wird m.w. nur noch Tue,Thu,Sat,Sun geflogen- soll bedeuten, wenn ihr am Montag fliegen würdet einfach eine Umbuchung auf einen non-stop Flug am SO oder DI verlangen! :rolleyes: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seeki Geschrieben 6. Dezember 2013 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2013 Hallo,ich habe für Mitte Feb / Mrz ein Langstreckenflug mit Airberlin in die Dominikanische Republik gebucht, und nun mache ich mir natürlich Sorgen, ob bis dahin Airberlin insolvent sein könnte. In wie fern sind meine Sorgen berechtigt, oder denkt ihr das Etihad da aufjedenfall handeln - und dementsprechend Airberlin Retten würde?. Gibt es eigentlich auch ebenso Gehaltliche Forderungen bei einer Airberlin Berufgruppe die einen Streik zu diesem Zeitraum provozieren könnten? Danke.Lg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
L49 Geschrieben 6. Dezember 2013 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2013 Hallo, ich habe für Mitte Feb / Mrz ein Langstreckenflug mit Airberlin in die Dominikanische Republik gebucht, und nun mache ich mir natürlich Sorgen, ob bis dahin Airberlin insolvent sein könnte. In wie fern sind meine Sorgen berechtigt, oder denkt ihr das Etihad da aufjedenfall handeln - und dementsprechend Airberlin Retten würde? Nun, laut http://www.austrianaviation.net/news-international/news-detail/datum/2013/11/20/steht-belair-vor-dem-verkauf.html plant AB noch in diesem Jahr "eine spezielle Transaktion [...], die im vierten Quartal zu einem positiven EBIT führen und uns zusätzliches Geld in die Kasse spülen" soll. Und ein paar wenige Flugzeuge haben sie immer noch zum verkaufen. Auf generelle weitere Alimentationen von EY an AB würde ich jedoch nicht bauen. vgl. hierzu: http://www.austrianaviation.net/news-regional/news-detail/datum/2013/08/26/etihad-mit-air-berlin-unzufrieden.html "Bei Etihad Airways sieht man demnach keine akute Notwendigkeit an den Luftfahrtkonzern Air Berlin eine weitere Finanzspritze zu überweisen. Ob man das überhaupt machen würde, lies Etihad Airways im Gespräch mit NTV überhaupt gleich mal offen." Also bis zum Frühling werden sie's nach meiner Einschätzung auf mindestens noch manchen, auch wenn die neuesten nachrichten nicht so prickelnd sind: http://www.airliners.de/air-berlin-registriert-weniger-passagiere-im-november/30909 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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