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Probleme bei Flugbuchungen/reisen mit Air Berlin/Niki


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Hat ja nun inzwischen scheinbar geklappt. Dass da mal ein Fehler passiert kann vorkommen. Was mich da eig mehr ärgert ist, dass man nicht mal so eben im Callcenter anrufen kann, weil es ewig dauert, bis man bedient wird. Und ich musste es ja nun 2x machen. Ich würde diese Wartezeit verstehen, wenn gerade Streik, schlechtes Wetter o.ä. Wäre.aber ich hab innerhalb des letzten Jahres aus den unterschiedlichsten Gründen angerufen und jedesmal mind 20min diese grausame Musik angehört. Auch wenn man auf "lauthören" stellt und nebenbei was anderes macht, kann das einfach nicht sein. Das wird eig nur von Kabel Deutschland getoppt :-)

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Meine Sitzplatzreservierungen haben bei meinen letzten beiden AB-Flügen auch nicht geklappt, weil wegen Verspätungen der erste Flug für mich erst gestrichen wurde, dann wieder hereingenommen wurde usw, das gleiche beim 2. Flug dann auch.Trotzdem bekam ich beide Male einen gewünschten Fensterplatz, beim zweite Flug war "hinten" fast alles frei, da durfte ich mir sogar an Bord einen Platz frei aussuchen. Mir war's so auch Recht.

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Fazit: nach insgesamt über 1,5h am Telefon hab ich verhindern können, dass ich meine ungeliebten "Propellerplätze" bekomme.....ohne Worte

Leider trifft hier das selbe Problem wie bei den 4U CRJ900 zu. Um die Maschine im Weight&Balance auszugleichen greift das System ein, später dann die Kollegen in Prag (oder ist es Warschau?)... Und es ist keine Besserung in Sicht, erst recht nicht wenn AB auf das ETIHAD-Computer-System wechselt...

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  • 1 Monat später...

Ich habe heute einen Flug von Berlin nach Köln mit AirBerlin gebucht - ich habe dabei den Tarif "Classic Fly" gewählt, um der Buchungsklasse Z auszuweichen, denn in dieser Buchungsklasse gibt es keine British Airways-Avios und keine Tier Points. Bei AirBerlin ist leider völlig intransparent, welche Buchungsklasse man gerade bucht - das erfährt man praktischerweise erst nach dem bezahlen! (In diesem Punkt hat Lufthansa erfreulicherweise Abhilfe geschaffen!)

Aus dem Preisvergleich mit Opodo habe ich entnommen, dass "Just Fly" in Z bucht. Um so größer war meine Überraschung, dass der von mir gebuchte, teurere "Classic Fly"-Tarif ebenfalls in Z bucht! Nach einem Anruf im Call Center (Wartezeit nur 2 Minuten) wurde der Flug immerhin anstandslos storniert. Da es anscheinend sowohl bei Buchungsportalen als auch bei AirBerlin selbst unmöglich ist, etwas anderes zu buchen, solange Z nicht ausgebucht ist (außer dem voll flexiblen Tarif, der das 3-fache kostet), werde ich jetzt völlig entgegen meiner bisherigen Präferenz Germanwings buchen! 

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  • 4 Wochen später...
  • 3 Wochen später...

Guten Morgen zusammen,

 

ich habe da ein kleines Problem mit unserem Flug ab DUS nach TLV.

Gebucht waren wir mit der AB am 26.12. - 02.01.16 nach TLV (Flugzeit 12:40-18:00, Rückflug 19:00-22:40). Jetzt habe ich aus dem duforum erfahren, dass AB die Flüge im Winter gestrichen hat und wir über TXL nacj TLV fliegen. Die neuen Flugzeiten habe ich bei checkmytrip entnommen. Von AB haben wir bisher noch eine Information erhalten. Wann passiert das und wie?  Hinzu kommt, dass die neuen Zeiten katastrophal sind! Landung in TLV mitten in der Nacht vom 26.12. zum 27.12.15, wir wollten mit einem Mietwagen in die Stadt in unsere Ferienwohnung. Ich bin mir jetzt niht sicher, ob wir um die Uhrzeit einen Mietwagen bekommen und ob wir nachts in unsere Wohnung kommen. Der Rückflug ist um 06.00 morgens... Welche Möglichkeiten haben ich jetzt? Kann mir jemand weiterhelfen? Danke.

 

Gruss

Sebastian

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Über die genauen rechtlichen Bestimmungen kenne ich mich nicht aus. Leider ist mir das mit den Flugzeitenänderungen bei AB schon häufiger passiert. Das ist die schlechte Auskunft.

Das Gute daran war aber immer, dass ich das mit einem Anruf beim Service-Center immer so ändern konnte, wie ich es dann ersatzweise haben wollte: Z.B. einen Flug kostenlos stornieren, auf ein anderes Datum kostenlos umbuchen, das Routing ändern und sogar den Abflughafen ändern. Bislang war man also kulant oder eben sich seiner rechtlichen Verpflichtungen bewusst. Wie auch immer. :rolleyes:

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Hallo SPilot, 

 

hier sind die evtl. möglichen Zusammenhänge und Abläufe aus meiner Sicht ganz gut geschildert. Vielleicht sind da Möglichkeiten für Dich dabei: 

 

http://jura-alltag.de/2015/flugverschiebung-durch-flugplanaenderung/

 

PS: Die zu den alten Zeiten weitgehend passenden Zeiten wäre mit LH via MUC / FRA. 

Ansonsten über Rom mit dem airberlin-Partner Alitalia

 

Viel Erfolg

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Völliger Quatsch.

 

Es besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung frühestmöglich ab dem Zeitpunkt der gestrichenen Verbindung, wahlweise auch mit früherem Abflug. Auch auf anderem Carrier.

 

Warum überhaupt "Ersatzbeförderung"? Es findet doch eine Beförderung statt. Anders zwar als ursprünglich gebucht (vom Routing her) aber nicht so abweichend (d.h. mit geändertem Datum), dass daraus Ansprüche entstünden, so wie Du sie beschrieben hast. Wer den Mund mit "Völliger Quatsch" derart voll nimmt sollte übrigens auch seine Aussage mit den entsprechenden Paragraphen (bitte keine Einzelfallentscheidungen irgendeines Provinzgerichts) belegen können. Und, kannst Du?

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Warum überhaupt "Ersatzbeförderung"? Es findet doch eine Beförderung statt.

 

Auch nach laienhaftem Verständnis sollte man bei der Tatsache, dass ein Flug nicht durchgeführt wird, von einer Annulierung des ursprünglich gebuchten Fluges ausgehen. Und demnach stellt die Umbuchung das Angebot zur Wahrnahme einer Ersatzbeförderung dar, ganz ohne Anführungsstriche.

 

Dass überhaupt eine Beförderung stattfindet, kann nicht abwenden, dass die Fluggastrechte aus VO (EG) Nr. 261/2004 im Falle einer Annulierung anwendbar bleiben. Die sonstigen Voraussetzungen (EU-Airline etc.) sind hier auch gegeben.

 

Anders zwar als ursprünglich gebucht (vom Routing her) aber nicht so abweichend (d.h. mit geändertem Datum), dass daraus Ansprüche entstünden, [...]

 

Das sieht der BGH aber anders: BGH, 12.6.2014 – X ZR 121/13, 3. Leitsatz:

 

"Die Umbuchung von Fluggästen auf andere Flüge ist keine Maßnahme, um eine Annullierung oder eine große Verspätung zu vermeiden, sondern eine zusätzliche Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung abzuwenden, obwohl eine Annullierung oder große Verspätung eingetreten ist."

 

Im konkreten Fall stehen dem OP natürlich keine Ausgleichzahlungen zu, dass ändert aber nichts daran, dass er die Rechte wg. Annulierung hat.

 

Er kann also wahlweise die Erstattung des gezahlten Preises verlangen oder auf Ersatzbeförderung bestehen - und zwar auf eine adäquate Ersatzbeförderung.

 

Und jetzt kann man darüber streiten, was denn im konkreten Fall adäquat ist. Generell ist das im Falle des Hinflugs eine Verbindung (auch auf einem anderen Carrier), mit der der Fluggast das Ziel mit möglichst geringer Verspätung erreicht oder, sollte der Fluggast dazu bereit sein, früher abzufliegen, eine Verbindung, mit der er möglichst im Zeitfenster des gebuchten Fluges am Ziel eintrifft (und für den Rückflug gilt das entsprechend).

 

Solange sich AB allerdings noch nicht beim OP gemeldet hat und man noch nicht einmal weiß, was AB anbietet, erübrigt sich zumindest jetzt dazu eine konkrete Diskussion.

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  • 2 Wochen später...

Wie sieht es derzeit aus mit der Abwicklung von Entschädigungsleistungen bei Air Berlin (aufgrund annullierter Flüge)? Ist das ein bisschen besser geworden?

Kurzes Update zu der Geschichte:

 

AB zahlte, wie erwartet, nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist (Ende März). Stattdessen traf danach eine E-Mail von AB ein mit einem Link zu irgendeiner absurden Formularwebseite, auf der ich meine Daten "bestätigen" sollte (was für eine erbärmliche Beschäftigungstherapie), u.a. sollte ich da nochmal irgendeine Fallbearbeitungsnummer "bestätigen", die AB mir ja direkt vorher zugeteilt hatte... Absurd!

 

Wir haben dann gleich kurzen Prozess gemacht und recht zeitnah nach Ablauf der Frist über unseren Anwalt Klage beim AG Charlottenburg eingereicht. Im Juli erging dann nun schließlich das (Versäumnis-)Urteil (AB hielt es nämlich nicht für nötig, im Vorverfahren irgendwie zu reagieren!), mittlerweile sind auch schon die Ausgleichszahlungen nebst Verzugszinsen überwiesen.

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Tun sie das wirklich?

Es dürfte für die weitaus billiger sein, einfach nie zu reagieren und halt die wenigen Kunden auszubezahlen, die wirklich Klage einreichen (und das sind ja offenbar nicht allzu viele). Auch wenn das dann jeweils teurer wird, da die Anwaltskosten der klagenden Partei + Gerichtskosten mit übernommen werden müssen. Aber unterm Strich dürfte das trotzdem deutlich günstiger kommen, als gleich an jeden die Ausgleichszahlungen zu leisten.

Auch mittel- bis langfristig sehe ich da keinen großen Schaden. Ich glaube, kaum jemand wählt sich seine Airline danach aus, ob die im relativ seltenen Falle der Annullierung bzw. ausgleichszahlungspflichtigen Verspätung sofort zahlen oder einen Kunden ewig hinhalten. 

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Wer Probleme hat,sollte das auf der Facebook-Seite von AB posten. Meine Erfahrungen zeigen,das die dann sehr schnell gelösst werden,weil man in der Öffentlichkeit keine Problemdiskussion haben will ;)

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  • 3 Wochen später...

 

Auch nach laienhaftem Verständnis sollte man bei der Tatsache, dass ein Flug nicht durchgeführt wird, von einer Annulierung des ursprünglich gebuchten Fluges ausgehen. Und demnach stellt die Umbuchung das Angebot zur Wahrnahme einer Ersatzbeförderung dar, ganz ohne Anführungsstriche.

 

Dass überhaupt eine Beförderung stattfindet, kann nicht abwenden, dass die Fluggastrechte aus VO (EG) Nr. 261/2004 im Falle einer Annulierung anwendbar bleiben. Die sonstigen Voraussetzungen (EU-Airline etc.) sind hier auch gegeben.

 

 

Das sieht der BGH aber anders: BGH, 12.6.2014 – X ZR 121/13, 3. Leitsatz:

 

"Die Umbuchung von Fluggästen auf andere Flüge ist keine Maßnahme, um eine Annullierung oder eine große Verspätung zu vermeiden, sondern eine zusätzliche Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung abzuwenden, obwohl eine Annullierung oder große Verspätung eingetreten ist."

 

Im konkreten Fall stehen dem OP natürlich keine Ausgleichzahlungen zu, dass ändert aber nichts daran, dass er die Rechte wg. Annulierung hat.

 

Er kann also wahlweise die Erstattung des gezahlten Preises verlangen oder auf Ersatzbeförderung bestehen - und zwar auf eine adäquate Ersatzbeförderung.

 

Und jetzt kann man darüber streiten, was denn im konkreten Fall adäquat ist. Generell ist das im Falle des Hinflugs eine Verbindung (auch auf einem anderen Carrier), mit der der Fluggast das Ziel mit möglichst geringer Verspätung erreicht oder, sollte der Fluggast dazu bereit sein, früher abzufliegen, eine Verbindung, mit der er möglichst im Zeitfenster des gebuchten Fluges am Ziel eintrifft (und für den Rückflug gilt das entsprechend).

 

Solange sich AB allerdings noch nicht beim OP gemeldet hat und man noch nicht einmal weiß, was AB anbietet, erübrigt sich zumindest jetzt dazu eine konkrete Diskussion.

Guten Tag,

 

Air Berlin hat uns jetzt die neuen Flugzeiten durchgegeben! Gebucht waren wir mit der AB am 26.12. - 02.01.16 nach TLV (Flugzeit Hinflug 12:40-18:00, Rückflug 19:00-22:40). Die neuen Zeiten sind der Wahnsinn Hinflug am 26.12 um 19:00 über TLX, Ankunft in TLV um 03:35 ! Der Rückflug am 02.01.2016 um 06:00 wieder über TLX mit Ankunft um 18:20 in DUS. Was soll ich 8 Stunden am Airport Tegel machen?  Wir sind mit den Zeiten nicht einverstanden. Eine Erstattung wurde uns seitens Air Berlin angeboten, jedoch bekomme ich zur Zeit keine Flüge zu dem gleichen Preis.  Was kann ich machen?

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Hinnehmen oder Geld zurückfordern. So sehe ich das aus praktischen Erwägungen. Alles andere kostet nur Nerven. Gibt es aus DUS oder CGN denn nicht noch andere Airlines, die nach TLV fliegen?

Leider nein...TLV wurde ab ganz NRW eingestellt und die nächstgelegenen Airports wären dann FRA Im Süden bzw. HAM im Norden.

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Sicher wird es auch die ein oder andere Airline geben, die eine Verbindung ab DUS anbietet, nur halt mit Umsteigen. Das wird dann evt teurer, ist klar. So ärgerlich diese Umbuchung / Flugplanänderung ist - leider ein oft typisches Ärgernis bei AB-Flügen :( - wirst du die Alternative annehmen müssen oder eine evt teurere Umsteigeverbindung buchen müssen oder eben irgendwie mit Rail&Fly zu einem anderen Airport reisen müssen. (Versuch's doch mal mit easyjet ab Amsterdam, ist doch von DUS auch nicht so weit entfernt, 7:15-13.10 hin, 14:05-18:20 zurück). Oder eben ganz auf die Reise verzichten, was wahrscheinlich ein noch größeres Ärgernis wäre. 

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Ohne finanzielle Einbußen oder Mehrkosten wird es wohl leider nicht gehen, es sei denn du akzeptierst die neuen Flugzeiten, die natürlich weniger gut sind. Und bei 8 Stunden Aufenthalt in Tegel bietet es sich ja ohnehin an, nach Berlin hinein zu fahren, da kann man Vieles machen. Man sollte bei Reisen und ihrer Planung immer zusätzliche Kosten für Unvorhergesehenes einplanen, das ist leider so. Aber wenn man das vorher schon im Budget hat, kann man sich hinter freuen, wenn man das Geld nicht verbraucht hat. Okay, das hilft dir jetzt nicht viel weiter, aber wie aaspere schon richtig meinte: Nerven schonen!

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