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Probleme bei Flugbuchungen/reisen mit Air Berlin/Niki


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Hallo zusammen,

 

bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es einmal.

 

Habe über ein Online Reisebüro eine Pauschalreise nach Teneriffa gebucht.Flug TXL-TFS ist mit AB, habe jetzt meine Reiseunterlagen erhalten.

Ausser dem ETIX ist alles dabei. Das Ticket möchte ich bitte am Abflugtag am Schalter der REWE Touristik abholen.

Auf meine Nachfrage, ob ich nicht ein ETIX haben könnte, da ich Vorabend Check-In machen möchte,wurde mir geantwortet

das dieses nicht möglich sei, da die Ticketart von der Fluggesellschaft vorgeschrieben sei. Ist das so richtig ?

 

 

...dürften die guten alten Paper-Tix sein, die du bei REWE abholen must - müßte eigentlich auch schon am Vorabend gehen.

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  • 1 Monat später...
  • 1 Monat später...

Hallo,

 

kann mir jemand weiterhelfen, wie ich verfahren kann:

 

wir haben mit Airberlin einen Flug nach Dubrovnik gebucht - Hin- und Rückflug ist jeweils von/nach München. Der Rückflug (Dienstag) fiel jetzt auf den gestrichenen Verkehrstag und wir wurden von Airberlin für den gleichen Tag umgebucht, jedoch nach Stuttgart (incl. Rail & Fly Ticket), was aber ein erhöhter Zeitaufwand wird, da wir nicht in München wohnen.

 

Ich fragte bei Airberlin nach, ob sie uns dafür auf den Sonntag kostenlos umbuchen - an dem Tag, als ich auf der Seite nachgesehen habe, waren Flüge noch verfügbar. 3 Tage später erhielt ich von Airberlin eine Mail, dass dies nicht möglich sei, da der Rückflug ausgebucht ist. (was dann 3 Tage später auch tatsächlich so war)

 

Also schrieb ich wieder hin, ob sie uns an dem Sonntag auf den Lufthansaflug nach München umbuchen - die Antwort kam diesmal sehr schnell mit dem Content, dass sie Umbuchungen auf fremde Airlines nicht durchführen können.

 

Nun meine Frage an Euch: Habe ich Rechte, dass sie mich auf Lufthansa umbuchen - worauf kann ich mich in dem Fall berufen oder ist die Rückreise über Stuttgart die einzige Möglichkeit?

 

Besten Dank

Dan

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Hallo Forum.

Wenn man einen Flug von Stansted nach Paderborn gebucht hat, AirBerlin diesen aber im Winter gestrichen hat, und man umgebucht wird auch Stansted-Düsseldorf, ist das okay? Oder muß AirBerlin dann die zusätzlichen Kosten des Weges von Düsseldorf nach Paderborn übernehmen? Oder darf man sich sogar selbst einen anderen Flughafen aussuchen, der von einer anderen Airline angeflogen als AirBerlin und AirBerlin muß die Kosten tragen?

Ich frage nur aus reiner Neugierde, weil ich diesen Fall letztens gesehen habe.

Danke für Eure Antwort.

Gruß

blue

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...du bekommst ein Rail&Fly-Ticket für die DUS-Anfahrt in der Regel dazu.

Genau, die Mitteilung über das kostenlose Bahn-Ticket gibt es automatisch mit dem Hinweis der "Flugzeitenänderung". Das Bahn-Ticket selbst kommt dann 14 Tage vor Abflug mit der Post.

 

Oder darf man sich sogar selbst einen anderen Flughafen aussuchen, der von einer anderen Airline angeflogen als AirBerlin und AirBerlin muß die Kosten tragen?

Ich frage nur aus reiner Neugierde, weil ich diesen Fall letztens gesehen habe.

Alternativ wird man Dir anbieten den Flug kostenlos zu stornieren. Eine Umbuchung auf eine Alternativfluggesellschaft wird man Dir vermutlich verweigern - Dir stünde in dem Fall bei anderer Meinung der Rechtsweg offen. ;)

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Danke für Eure Antworten. Dann weiß ich ja Bescheid :-)

Und wenn sich die Flugzeiten bei der Umbuchung dermaßen verschieben, daß man den Flug morgens um 7 Uhr von Standsed nicht schafft? Muß dir Airline mir dann auch irgendwie "helfen", damit ich den Flug morgens um 7 Uhr bekomme?

Danke.

 

...du kannst ja zur Not den späteren nehmen, wenn es an diesem Tag einer noch angeboten wird.

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Hallo

 

Ich habe das selbe Problem mit Air Berlin und soll nun anstatt des gebuchten Fluges von London Stansted nach Paderborn von Stansted nach Duesseldorf fliegen, und das frueh um 7 Uhr. Da es mir nicht moeglich ist um 7 Uhr am Flughafen Stansted zu sein und ich auch nicht nach Duesseldorf fliegen will moechte ich den Flug stornieren. Die kostenlose Stornierung wurde mir nicht in der von Air Berlin gesendeten email ueber die Flugumbuchung angeboten, ich wurde nur ueber die Flugumbuchung informiert (uebrigens auch keinerlei Angaben ueber irgendwelche kostenlosen Bahntickets).

 

Kann ich davon ausgehen das Air Berlin mir mein Geld ohne zusaetzliche Kosten bei einer Stornierung komplett zurueckerstatten muss da ich zu keiner Zeit zu einer Flugumbuchung zugestimmt habe und ich mit der von Air Berlin vorgenommenen Umbuchung nicht einverstanden bin?

 

Puenktchen

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Irgendwie scheint es bei Air Berlin in der Tat nicht den einen Standardbrief, bzw. Mail zu geben.

 

Ich hatte bisher rund ein Dutzend Umbuchungen und die Mitteilung sah immer etwas anders aus.

Mir hat man mal DTM-VIE in DUS-VIE ändern wollen.

Da es sich da um KEINEN geschäftlichen Flug gehandelt hat, meine Frau nun so überhaupt keine Lust hatte mitten in der Nacht aufzustehen, habe ich den Flug mit einem kurzen Telefonat stornieren lassen.

 

Manchmal hilft es einfach zum Telefon zu greifen und anzurufen.

Hier ist die Rechtslage eindeutig, Du musst stornieren dürfen.

Aber wenn Du bei der Hotline Pech hast ....

 

Immer positiv denken! ;)

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(...)

Manchmal hilft es einfach zum Telefon zu greifen und anzurufen.

Hier ist die Rechtslage eindeutig, Du musst stornieren dürfen.

Aber wenn Du bei der Hotline Pech hast ....

 

Immer positiv denken! ;)

 

Bislang hatte ich bei der AB-Hotline noch nie Probleme (ganz im Gegensatz zu den sog. Deutsch-sprechenden Hotline-Mitarbeiten von Vodafone in Kairo, aber das ist jetzt off topic...). Mir wurde bei einer Flugzeitverlegung FMO-STN-FMO sowohl eine kostenlose Umbuchung als auch eine kostenlose Stornierung sofort angeboten, habe dann umgebucht.

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...ansonsten bezahlt airberlin auch wirklich gerne (neben dem kostenfrei gestellten Rail&Fly) ein Hotelzimmer, wenn der Flug mit dem (ersten) Zug nicht erreicht werden kann.

Per Mail anfragen, ob das Hotelzimmer in DUS gezahlt wird, nach der Bestätigung der Übernahme der Kosten (dauert etwa 4 Wochen) das wirklich *günstigste" Hotelzimmer im Web am Airport buchen und die Hotelrechnung nach Übernachtung mit Kontodaten unter Nennung der Vorgangsnummer einreichen.

Dauert dann nochmal 4 Wochen, aber dann ist das Geld auf dem Konto. :)

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Vielen Dank fuer die Antworten. Air Berlin hat nun meinen Flug ohne Probleme und zusaetzliche Kosten storniert. Ich fand nur die Vorgehensweise meinen Flug ohne Ruecksprache oder Hinweis auf kostenlose Stornierung oder Angebot von Bahntickets etc umzubuchen nicht ganz in Ordnung und das hat mich nun einiges an Zeit gekostet um mein Geld wieder zurueck zu bekommen.

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  • 4 Wochen später...

Hi,

 

nun habe auch ich einmal ein Problem mit AB und hoffe hier auf kompetente Hilfe. Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure Zeit Antworten.

 

Folgender Vorfall: eine Freundin von mir hatte einen one-way Flug DRS-DUS-MIA-BGI, gebucht auf einem Ticket bei xp.de, ausgeführt von AB bis MIA und dann weiter mit AA. Gebucht war es als one-way.

 

In DUS musste sie sich direkt am Gate (nicht am Check-In o.ä.) ein Rückflugticket kaufen, da sie sonst nicht in die USA zum Transit reingekommen wäre. Blöd gelaufen, aber passiert halt und mit knapp 300 Euro für MIA-DUS hielt sich das Ganze noch in Grenzen. Als Beleg hat sie lediglich eine Quittung erhalten ohne Ref.- oder Buchungs-Nr.

Nun wollte sie nach dem Ticket fragen, eventuell nutzt sie es tatsächlich oder vllt lässt es sich irgendwie stornieren oder umbuchen. Zurückfliegen tut sie ja tatsächlich irgendwann. AB kann lt. deren Hotline aber leider die Reservierung nicht finden ...

 

Daher nun meine Fragen:

- kennt einer ne kompetente Auskunft von AB?

- gibt es vielleicht eine Nr. direkt vom AB-Büro am Flughafen DUS?

- woran könnte es liegen, dass AB das Tix nicht findet (3 MA konnten nicht weiterhelfen)?

- sollte das Ticket doch existieren, wie stehen die Chancen es zu stornieren und die Taxes wieder zu erhalten?

- sollte es das Ticket gar nicht geben (vllt hat der Agent in DUS es vergessen auszustellen?), müsste man doch theoretisch das komplette Geld wiederbekommen, oder?

 

Besten Dank schon einmal für Eure Hilfe. Bei Fragen versuche ich natürlich zeitnah zu antworten.

 

LG

 

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(...) Gebucht war es als one-way.

 

In DUS musste sie sich direkt am Gate (nicht am Check-In o.ä.) ein Rückflugticket kaufen, da sie sonst nicht in die USA zum Transit reingekommen wäre. Blöd gelaufen, aber passiert halt (...)

 

Ich kenne mich ja nicht so gut aus bei den Bestimmungen, aber sie hat doch wohl auch bei dem One-Way-Flug die USA wieder verlassen. Warum braucht sie dann noch ein Rückflugticket? Womit wird das denn begründet?

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Warum braucht sie dann noch ein Rückflugticket? Womit wird das denn begründet?

 

[...] ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können [...] Auswärtiges Amt

 

 

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[...] ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können [...] Auswärtiges Amt

 

Danke für die schnelle Antwort. Klar war mir, dass man ein Rückflugticket vorweisen muss, ich hatte aber nicht in Erinnerung, dass das nicht in den oben genannten Ländern endet darf. Ganz logisch findet ich es zumindest im Fall der Karibik nicht, aber danach geht es ja nicht.

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[...] ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können [...] Auswärtiges Amt

 

Das finde ich extrem ungünstig formuliert... Es geht darum, dass ein Abstecher nach Canada, Mexiko oder Karibik auf die 90Tage angerechnet werden (kann), man bleibt also quasi während des Aufenthalts rechtlich in der USA, daher die Vorlage des Rückfluges- dazu sagt die USA:

 

VWP travelers who have been admitted under the Visa Waiver Program and who make a short trip to Canada, Mexico or an adjacent island generally can be readmitted to the United States under the VWP for the balance of their original admission period. ... Also VWP nationals resident in Mexico, Canada or adjacent islands are generally exempted from requirements to show onward travel to other foreign destinations.

 

Ähm... wenn man von Deutschland in die USA fliegt, von dort auf dem Landweg nach Kanada weiterreist und von Kanada zurück nach Deutschland fliegt, muss man zusätzlich ein Rückflugticket ab USA haben???

 

Nein.

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Nein.

 

Dann verstehe ich die Situation des Fragestellers nicht. Die Info des AA sagt: "Deutsche Staatsangehörige können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie ein Rück- oder Weiterflugticket (welches nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können..." Warum wurde der betroffenen Person ein Rückflug für 300 EUR aufgezwungen, wenn man eigentlich eine beliebige günstige Strecke als Weiterflug dazubuchen konnte, Hauptsache nicht nach Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln?

 

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5.2 Jeder Fluggast ist selbst für die Einhaltung aller wichtigen mit der Reise verbundenen Vorschriften (z. B. Pass-,

Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich solcher für mitgeführte Tiere) sowie für die Vollständigkeit und

den einwandfreien Zustand der Reiseunterlagen verantwortlich. Im Falle der Nichterfüllung von Ein- oder

Ausreisebestimmungen, insbesondere wegen unvollständiger oder nicht einwandfreier Reiseunterlagen, ist die

Fluggesellschaft berechtigt, die Beförderung zu verweigern und dem Fluggast alle resultierenden Kosten und

Schäden in Rechnung zu stellen.

Steht so in den Beförderungsbedingungen von Air Berlin, die hätte also auch einfach das Boarding verweigern können weil die Bestimmungen für den Transit in den USA nicht erfüllt wurden.

 

Ich wage jetzt einfach mal die Behauptung, dass die 300 EUR für den möglicherweise unnützen Flug günstiger waren als die komplette Verweigerung der Beförderung.

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