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Probleme bei Flugbuchungen/reisen mit Air Berlin/Niki


Empfohlene Beiträge

also ich sehe ganz normal mehrere Möglichkeiten, von Nonstop bis 2-Stop-Verbindungen, wobei die Umsteigeverbindungen manchmal billiger sind als die Nonstop-Flüge - z.B

 

Abflug Ankunft Tarif Flugnr. Carrier

Hinflug: Sa, 07.09.2013 (Reisedauer: 11:50)

13:20 Düsseldorf (DUS) 16:10 Los Angeles (LAX) FlyClassic ECO AB7430 airberlin

Rückflug: Sa, 14.09.2013 (Reisedauer: 10:40)

17:55 Los Angeles (LAX) 13:35(+1) Düsseldorf (DUS) FlyClassic ECO AB7431 airberlin

 

für läppische 792,84 EUR.....

 

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Entgegen der Pressemitteilung von AB vom 15.11.2012 habe ich auf Nachfrage heute folgende mail erhalten:

 

Gesendet: Dienstag, 08. Januar 2013 um 11:27 Uhr

Von: "airberlin Service-Center" <service-center@airberlin.com>

Betreff: Re: Allgemeine Anfragen / Datenschutz - Anfrage über das Kontaktformular Hallo Herr G.,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Sie können laut Flugplan im September 2013 (http://www.airberlin.com/site/flugplan.php?LANG=deu) zweimal die Woche (Mi+So) mit airberlin direkt ab Düsseldorf nach San Francisco sowohl als auch nach Las Vegas (Do+So) fliegen.

 

Unsere Flugplanung arbeitet stetig an der Optimierung des Streckenangebotes. Diese Planung ist sehr komplex und abhängig von vielen verschiedenen Faktoren (z.B. Start- und Landegenehmigungen, Umläufe für Maschinen, Flugrechte).

 

Ich empfehle Ihnen, unseren kostenlosen Newsletter unter http://www.airberlin.com/de-DE/newsletter zu abonnieren, der Sie über aktuelle Angebote und Buchungsfreigaben informiert.

 

Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre L. Bober

Service Team airberlin group

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Entgegen der Pressemitteilung von AB vom 15.11.2012 habe ich auf Nachfrage heute folgende mail erhalten:

 

Gesendet: Dienstag, 08. Januar 2013 um 11:27 Uhr

Von: "airberlin Service-Center" <service-center@airberlin.com>

Betreff: Re: Allgemeine Anfragen / Datenschutz - Anfrage über das Kontaktformular Hallo Herr G.,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Sie können laut Flugplan im September 2013 (http://www.airberlin.com/site/flugplan.php?LANG=deu) zweimal die Woche (Mi+So) mit airberlin direkt ab Düsseldorf nach San Francisco sowohl als auch nach Las Vegas (Do+So) fliegen.

 

Unsere Flugplanung arbeitet stetig an der Optimierung des Streckenangebotes. Diese Planung ist sehr komplex und abhängig von vielen verschiedenen Faktoren (z.B. Start- und Landegenehmigungen, Umläufe für Maschinen, Flugrechte).

 

Ich empfehle Ihnen, unseren kostenlosen Newsletter unter http://www.airberlin.com/de-DE/newsletter zu abonnieren, der Sie über aktuelle Angebote und Buchungsfreigaben informiert.

 

Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre L. Bober

Service Team airberlin group

 

Direkt ist aber nicht Non-Stop, vielleicht werden diese Flüge ja mit einem Codeshare durchgeführt.

 

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Nun interessiere ich mich für einen nonstop-Flug nach Kalifornien im September 2013 - ABER - die Web-Site von AB will mir nicht die Preise für die (Non-stop)-Verbindungen nach LAS, LAX bzw. SFO angeben.

 

Alternativ für dich interessant dürfte AMSTERDAM sein! San Francisco (Oakland) und Los Angeles werden non-stop ab 599€ mit Arkefly angeboten: http://www.arkefly.nl/

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AB zahlt den Kerosinzuschlag nicht zurück. Begründung hierfür ist, dass das Flugzeug ja bereits aufgetankt wurde "mit deinem Kerosin". Die 25 EUR sind die Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung der Steuern. Aber das die Steuern meist künstlich gedrückt werden (durch höheren Kerosinzuschlag), bleibt unterm Strich in den allermeisten Fällen nichts übrig, das Geld fließt somit in die Taschen von AB. Offiziell ist der eingeschlagene Weg nicht verboten, wenn du mehr erstattet haben willst, musst du wohl vor Gericht ziehen.

Seit diesem Text sind mehr als 2 Jahre vergangen. Was aktuelleres habe ich in diesem Thread nicht zu meinem aktuellen Ärger finden können.

Wegen Krankheit konnte ich im letzten Jahr einen AB-Flug nicht antreten. Nun kam endlich Antwort von AB zu meiner Erstattungsbitte und nun bin ich sauer.

Auf der Originalrechnung stand folgendes:

 

1) Flugtarif

2) Kerosinzuschlag

3) Luftverkehrsteuer

4) Sonstige Gebühren

 

So, dass 1) verloren ist und nicht erstattet wird, war schon immer so.

Aber AB verweigert mir nach wie vor Position 2., die L.V.St. Ich glaubte, irgendwo gelesen zu haben, dass auch störrische Airlines, wie z.B. AB, da inzwischen eingelenkt hätten. Irrtum? Wunschdenken?

Bleibt mir jetzt wirklich nur noch der Weg der Klage? Oder würde sich CAA bzw. Luftfahrt-Aufsichtsamt damt befassen ?

 

Die 25€ "Bearbeitungsgebühr" sind doch wahrlich genug Abzug für so einen harmlosen Verwaltungsakt. Und den Flugtarif für gar nicht in Anspuch genommene Dienstleistung behalten die ja auch ein.

 

 

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Es ist mir klar, dass Du verärgert bist.

 

Aber die gesetzliche Regelung ist nun einmal so, dass eine Airline alle die Gelder Rückerstatten muss, die sie für dritte einbehalten hat. Und das sind eben nur die Steuern und Gebühren.

Wenn dann davon noch die Bearbeitungsgebühr abgezogen wird, bleibt wenig bis nichts übrig.

 

Kerosinzuschlag, Gepäckzuschlag, Kosten für die Sitzplatzreservierung, usw. sind nun aber alles Gelder, die die Airline selber erhält. Und da ist die Regel nun leider, dass es die nur dann zurück gibt, wenn es in den Buchungsbedingungen der Airline für den jeweils gebuchten Tarif ausgewiesen ist.

Und bei Air Berlin gibt es den Kerosinzuschlag ausdrücklich nur in den teuren Flex-Tarifen zurück.

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Und bei Air Berlin gibt es den Kerosinzuschlag ausdrücklich nur in den teuren Flex-Tarifen zurück.

 

Was ja rein betriebswirtschaftlich betrachtet auch Sinn macht. Wie sonst sollte man Leute davon abhalten bei noch nicht ganz sicheren Daten mehrere "Blindbuchungen" ins System zu stellen, obwohl bei der Buchung schon klar ist, dass man nur ein Flugpaar nutzen wird? Solche Dinge bekommst Du nur über den Preis geregelt und Flex-Tickets haben ja gerade den Charm zeitlicher Flexibilität ohne Mehrkosten. Für genau diese Annehmlichkeit wird der höhere Grundpreis dieses Tarifs fällig (nicht etwa für besseren Bordservice etc.). Klar wäre es aus Verbrauchersicht besser wenn mehr (alles?) zurückerstattet würde. Dann geht aber die Gesamtrechnung für AB nur noch auf wenn's auch für die günstig fliegenden teurer wird, da automatisch leere Plätze von üppig rückerstatteten Blindbuchern durch die Gegend geflogen werden. Das findet mit Sicherheit keine Mehrheit unter den normal, d.h. mit genau einer platzierten Buchung, fliegenden.

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Es ist mir klar, dass Du verärgert bist.

 

Aber die gesetzliche Regelung ist nun einmal so, dass eine Airline alle die Gelder Rückerstatten muss, die sie für dritte einbehalten hat. Und das sind eben nur die Steuern und Gebühren.

 

Wobei es keine gesetzliche Regelung zur Rückerstattung von Gelder durch Airlines gibt. Es geht letztlich um allgemeine Rechtsvorschriften. Und da halte ich es nach wie vor für interessant, wenn es mal ein Urteil gäbe, ob es in Rückerstattungsszenarien gänzlich irrelevant ist, dass Kerosinzuschläge in preisverschleiernder Form aus dem Flugpreis herausgezogen werden.

 

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Man darf beim Kersosinzuschlag nicht vergessen, was damit finanziert wird. Der wird auf die Betanken draufgeschlagen, und diese wird verwendet für den Transport von:

 

- für mein Körpergewicht (bei 1.86m wiege ich übrigens 69kg) und mein Gepäck, Kleidung, etc -> Vielleicht 95kg

- für meinen Teil des Flugzeuges. Ein leerer A320 wiegt ca 38t, mach bei AB bei 174 Sitzplätzen pro Person ca 212 Kilogramm

- für meinen Teil der Betankung. Das kommt auf die Entfernung an. Ca 3200l pro Stunde, also werden für Berlin - Paris vielleicht so 6500l getankt? Das wären pro Person nochmals 37l = ca. 30 Kg

 

In meinem Fall würden der Zuschlag als streng genommen im Verhältnis 95 -212 -30 aufgeteilt. Bei 25 Euros wären dies

- 7 Euro für mein Körpergewicht

- 15 Euro für meinen Teil des Fliegers

- 3 Euro für meinen Teil des Kerosins.

 

So, wenn ich nun einen Sitz buche aber nicht fliege, dann müssten mir die 7 Euro zurück erstattet werden. Aber AB hatte keine Chance meinen Sitz jemand anderem zu verkaufen. Deshalb finde ich es fair, dass die restlichen 18 Euro einbehalten werden. Mein Hundervierunsietzigstel und das Kerosin mussten ja doch von Berlin nach Paris. Und da wie gesagt niemand anderes mein Sitz übernehmen konnte, muss ich halt den Treibstoff dafür bezahlen. Ich hoffe man versteht mich ;)

Im Extremfall: Sagen wir niemand steigt ein. Der Kerosinzuschlag kann nun nicht zurückerstattet werden, denn das Flugzeug muss trotzdem betankt werden um nach Paris zu fliegen. Und der Zuschlag ist ja auf die Betanken. Also dürfte max. die 7 Euro zurückerstattet werden, da diese wirklich nicht verbraucht werden. Aber diesen bürokratischen Aufwand würde wohl die Admingebühr gerade nochmals verdoppeln ;)

 

Ich ärgere mich auch, wenn ich den Spirtzuschlag nicht zurückerhalte, aber rational betrachtet finde ich es ok.

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Ja, ja, der Kerosinzuschlag. Früher war er ein Mittel, um dem Pax einen günstigen Ticketpreis vorzugaukeln. Heute muss ja glücklicherweise von Anfang an der Gesamtpreis in der Buchung angezeigt werden, und damit dient der Kerosinzuschlag lediglich noch der Selbstbemitleidung der Airline. So kann Sie zum Ausdruck bringen: "Schaut mal, wie teuer der Sprit ist, das Ticket kostet eigentlich viel, viel weniger".

Einen weiteren Zweck hat diese Position nicht. Zum Transport muss Energie aufgewendet werden, und die kostet Geld. In der Eisdiele steht auch nirgendswo, der Ballen kostet 1 € und davon wurden 5ct für den Strom und 12ct für die Zutaten verwendet.

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  • 1 Monat später...

Ich habe gestern einen Flug DUS-HKT und BKK-DUS, jeweils über AUH, auf der AB-Site gebucht (Termine im Dezember 2013). Der Hinflug ist 2mal mit AB, der Rückflug 2mal mit EY. Für den Hinflug wollte ich gern den XL-seat dazubuchen. Und siehe da, AB verlangt für die beiden Teilstrecken (je ca. 6 Std. Flugzeit) jeweils 60 EUR = 120 EUR Aufpreis für den Hinflug.

Da ich in AUH 2 Stunden Aufenthalt habe, kann ich mir dort die Beine vertreten und verzichte auf den Superzuschlag. Für die normale Sitzplatzreservierung musste ich natürlich 2 mal 15 EUR für den Hinflug bezahlen. Die Sitzplatzreservierungen für den Rückflug mit Etihad waren kostenlos.

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  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

Brauche mal eure Hilfe. Wir sitzen hier in cancun und unsere Maschine nach Dus hat gleich über 9 Stunden Verspätung. Wie müssen wir uns verhalten um die Entschädigung zu bekommen? Müssen wir pünktlich zum airport fahren und einchecken? Habe gelesen das man nur dann Anspruch hat.

Danke im voraus

Gruss Björn

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Was denn jetzt? Verspätung oder neue Abflugzeit 9 Stunden später?

 

Wann und wie seid ihr darüber informiert worden?

 

Ich meine von einer Verspätung kann man nur reden, wenn man bereits zur ursprünglich geplanten Abflugzeit eingecheckt hat und erst DANN sich herausstellt, dass der Flieger x Stunden Verspätung hat.

 

Wird man bereits im Voraus darüber informiert, dass sich für den Flug die Abflugzeit geändert hat, ist das glaube ich nicht eine Verspätung im eigentlichen Sinne. Ich will mich aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

 

Ich kann hier aber auch nur wieder mit dem Kopf schütteln, dass es für euch jetzt scheinbar nix wichtigeres als diese Entschädigung gibt. Cancun ist doch Mexico und da müsste es doch ca. 8 Stunden früher sein als hier, demnach noch früh am Morgen und euer Flug geht jetzt scheinbar erst am Nachmittag dort los. Freut Euch doch, über einen Tag "Urlaub" mehr. Ich vermute mal, ihr müsst erst am Montag wieder arbeiten/in die Schule und das würdet ihr in jedem Fall schaffen.

 

Wenn ihr (wichtige) Termine habt, die ihr durch die spätere Abflugzeit nicht mehr wahrnehmen könnt, dann schließt euch mit dem Veranstalter bzw. der Airline kurz und fragt nach einer Ersatz- bzw. Alternativbeförderung.

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Danke für deine Antwort. In CUN ist es 7 stunden zurück und wir freuen uns auf den kompletten tag den wir überraschend haben :-). Informiert wurden wir gar nicht. Habe es durch einen bekannten erfahren. Zum Thema Entschädigung, 1. muss ich für das Hotel etwas zahlen, 2. verlängert sich die Parkgebühr in Düsseldorf um 1 tag und 3 ist ab auch knallhart wenn der Kunde Fehler macht.

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Ich sehe da jetzt aber unter Umständen ein klitzekleines Problem.

 

Laut Website von Air Berlin sollte der Flug (AB 7416) um 9:05 Uhr ab CUN nach DUS abheben.

Derzeit steht er auf erwartet um 18:15 Uhr, mit dem Status verspätet.

 

Soweit so gut (oder schlecht).

 

Aber wart Ihr schon am Flughafen? Habt Ihr eingecheckt?

 

Denn wenn nicht, kann Euch noch eine böse Überraschung drohen.

Obwohl der Flug jetzt wohl erst am Abend los geht, könnte es sein, dass man bei AB den Checkin geschlossen hat.

In diesem Fall gibt es für Euch heute überhaupt keinen Flug, und für Dich ja wohl wichtig, auch keine Entschädigung. Denn dann wird die Airline sagen, Ihr seit überhaupt nicht zum Flug erschienen, womit einerseits Euer Ticket verfallen ist und anderseits auch alle Ansprüche auf weitere Leistungen durch die Airline.

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Nein für mich ist die Entschädigung nicht das wichtigste. Es war lediglich eine frage. Am liebsten wäre ich pünktlich geflogen. Ich habe halt auch dadurch kosten und diese möchte ich erstattet bekommen, was absolut legitim ist. Bist du sicher mit dem Check in? Es steht ja offiziell auf der Homepage.

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Nein für mich ist die Entschädigung nicht das wichtigste. Es war lediglich eine frage. Am liebsten wäre ich pünktlich geflogen. Ich habe halt auch dadurch kosten und diese möchte ich erstattet bekommen, was absolut legitim ist. Bist du sicher mit dem Check in? Es steht ja offiziell auf der Homepage.

 

Bei einigen Airlines ist es so, dass obwohl schon eine Verspätung angekündigt ist, der Check-in 30 Minuten oder 45 oder sonstwas vor der GEPLANTEN Abflugszeit schließt...Ich weis jetzt nicht wie es bei AB speziell ist aber es kann durchaus sein!

Falls das so ist hättest du dich in Cancun 90min vor Abflug schon melden müssen laut website von AB

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Hallo Bornie,

hatte mit AB einen ähnlichen Fall. 12 Stunden Verspätung mit den von Dir genannten Konsequenzen.

Extra Kosten Hotel, Verpflegung & weiteres. Die Verspätung wurde uns ca. 12 Sunden vorher mit-

geteilt und damit änderte sich für uns auch die vom Reiseveranstalter organisierte Abholung zum

Flughafen. Wollte von AB im ersten Schritt nur die mir tatsächlich entstandenen 80 EUR als Ent-

schädigung zurück, ein nettes Standard Schreiben seitens AB lehnte dies ab. Daraufhin habe ich

einen Fachmann seine Arbeit aufnehmen lassen. Erst nach einer Gerichtsverhandlung stimmte AB

einem Vergleich zu: Entschädigungsvoucher über 400,00 , die 80 EUR und meine Anwalts- & Gerichts-

kosten. Prüfe also mal warum es zur Verspätung kam, wenn für diese AB die Verantwortung trägt,

kannst Du überlegen wie Du weiter vorgehst. Hoffe Du kommst dann jetzt noch mit in den Flieger

und der Check in ist für Dich "wieder / noch" geöffnet.

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