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Probleme bei Flugbuchungen/reisen mit Air Berlin/Niki


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Mist, das hab ich auch noch nicht gesehen. Grrrr, da bin ich auch von betroffen. Auf Frusthansa umbuchen werden die dich nicht, du bekommst dein Geld zurück oder darfst nach HAJ, FMO oder HAM fliegen.

 

Mit Glück kannst du über den Kundenservice eine Gutschrift rausholen und mit der Bahn fahren (wobei ich das bei der Entfernung nie machen würde).

 

Na super, 4U streicht zwei meiner HAM-MUC Flüge und meinen HAM-ZAG Flug und jetzt AB noch meinen MUC-BRE Flug ... und das alles im Januar.

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Haben die mir ja auch schon gesagt. Wäre auch zu schade.

Mit der Bahn muss ich sowieso fahren, da ich kein eigenes Auto habe...(armer Zivi^^). Also da könnten die mir schon was bieten Bremen liegt halt nur bedeutend günstiger von Bremerhaven aus. Mit dem Zug und der S-Bahn kann man in 50min am Airport sein.

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Hallo.

Ich will im April bei AirBerlin die Strecke STN-MUC-NCE zusammen mit NCE-DUS eine Woche spaeter und wieder eine Woche spaeter PAD-STN buchen, zusammen kostet das ueber ex.es oder ex.fr nur 160 Euro , was ich relativ guenstig finde. Nun ist der Flug STN-MUC-NCE mit lediglich 50 Minuten Umsteigezeit in MUC, und da der Flug MUC-NCE der einzige ist, der an dem Tag von AB diese Strecke fliegt, hab ich Angst was passiert wenn ich ihn verpasse. Wird mich AB auf LH umbuchen? wohl kaum oder?

 

Danke schonmal fuer eure HIlfe, LG, John

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Da ich kaum AB buche,habe ich jetzt mal eine Frage,habe vor 2 Stunden für meinem Bruder und seiner Familie den Tagestrip am 20.07.08 nach BCN gebucht.

 

Dann kam dies:

"

Es ist ein technischer Fehler aufgetreten. Möglicherweise ist Ihre Buchung nicht in unser Buchungssystem übertragen worden. Um dies zu überprüfen, kontaktieren Sie bitte unser Service-Center 01805 - 737 800 (24-Stunden-Service 0,14€/Min). Wir bitten um Ihr Verständnis. (Error-03)"

 

E-Mail habe ich nicht erhalten,soll ich dort anrufen oder neu buchen?

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Wenn diese Meldung im Laufe des Buchungsverlaufes kam, existiert mit grosser Sicherheit keine Buchung. Wenn Du sicher gehen willst, ruf dort an und geb den Namen, Datum und Flugnummer, damit die die Passagierliste anschauen... Dann hast Du Gewissheit... AB verhält sich in letzter Zeit recht unkulant und am Ende musst Du dann noch wenn die sich dumm anstellen nachweisen dass ein technischer Fehler vorlag, falls eine Doppelbuchung besteht.

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An dieser Stelle einmal eine aktuelle Anekdote zu dem auch an anderer Stelle diskutierten Thema, dass man bei Air Berlin derzeit nicht immer Herr der Lage bzw. der Systeme ist:

Ich fand heute morgen in meinem elektronischen Postkasten eine Stornierungsbestätigung von Air Berlin über einen Flug von mir nebst reizender Begleitung von Malaga nach Berlin am 16.12.07 vor. Diesen Flug hatte ich tatsächlich gebucht, aber nie storniert! Dementsprechend bei mir spontan eintretendes Entsetzen.

Sollte die reizende Begleitung storniert haben, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen? Das erschien mir denn doch zu abwegig. Eher schon (man kennt ja seine Pappenheimer) die Variante, dass AB den Flug gestrichen hat und irgendein Heini zur Abwechslung mal alle Buchungen ungefragt storniert hat. Nach einem Blick in die Buchungsmaske fiel diese Möglichkeut aber aus, denn AB 1269 AGP-TXL 16.12.07 existiert nach wie vor.

Also Anruf im Callcenter. Dort die Kunde, dass angeblich ein Stornierungsantrag per e-mail eingegangen sei. Nun, aber ja nicht von mir. Man würde zurückrufen, wenn man diese E-mail gefunden hätte. Anruf kam dann auch recht bald (ca. 1Std später). Man bedaure die Unannehmlichkeiten. Schuld an der Stornierung sei eine technische Panne in den eigenen Reihen. Die Stornierung werde natürlich zurückgenommen und als kleiner Ausgleich für die Aufregung würde für uns 2 Paxen gern eine ganze Dreierreihe im Flieger reserviert.

Soweit also alles gut, schnell, nett und kompetent. Nur die angekündigte neue Buchungsbestätigung habe ich bis jetzt noch nicht bekommen.

Und ganz grundsätzlich ist das natürlich ein Vorfall, wie er so nicht passieren sollte. Vielleicht ist es ja nur eine einmalige Ausnahme, aber es fügt sich zu gut in das aktuelle Kuddelmuddelbild.

 

Übrigens lautete die Stornorechnung auf den gesamten bezahlten Preis incl. aller Zuschläge abzgl. einer Stornierungsgebühr von 6 €/Person. Ist das der allgemeine Usus? Erscheint mir recht großzügig und würde das Stornieren vor dem Flug gegenüber der Einforderung von Steuern und Gebühren nach einem nicht angetretenen Flug bevorteilen, weil der Kerosinzuschlag nicht einbehalten wird.

Oder war die an sich falsche Stornierung auch noch fehlerhaft? :-)

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Sei froh dass Du eine Stornierung wenigstens erhalten hast. Meiner Erfahrung nach ist es in den letzten Wochen nichts ungewöhnliches mal keine Information über eine Flugzeitenänderung zu erhalten (siehe meinen Bericht weiter oben im Thread). Ich kann nur jedem raten der mit AB fliegt online ein Paar Tage vor dem Flug die Flugzeiten zu prüfen (mache ich aber ohnehin bei jeder Airline).

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In der in diesem Thread vorgetragenen Sache von Juli diesen Jahres habe ich vom LBA jetzt eine abschließende Antwort auf meine Beschwerde beim LBA bekommen.

Sehr geehrter Herr Aiagaia,

auf diesem Wege teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Beschwerde bezüglich der Annullierung eines Fluges von Air Berlin, die Sie beim Luftfahrtbundesamt eingereicht haben, abschließend bearbeitet haben.

Das Luftfahrtunternehmen hat uns nach entsprechender Intervention unseres Hauses mitgeteilt, dass es die Ihnen gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zustehende entgeltliche Ausgleichsleistung in Höhe von 250,00 Euro gezahlt hat.

 

Grundsätzlich wird damit mein Anspruch auf die Ausgleichsleistung bestätigt!

Damit ist dann wohl auch für die letzten Zweifler klar, dass ich die Verodnung schon richtig ausgelegt habe und AB nur eine Hinhaltetaktik fährt.

Ich kann also nur dazu ermutigen, in ähnlichen Fällen ebenso nicht nachzugeben, ebenfalls hart zu bleiben und sich nicht abspeisen zu lassen mit 50€-Gutscheinen.

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Gast Michael Tantini

Bei Air Berlin muss man sowieso hartnäckig sein. Mir wurde letztens bei einem nicht angetretenen Flug gesagt, ich bekäme keine Taxen und Spesen zurück, da diese Teil des Flugreises darstellten. Erst nach mehrmaliger Intervention meinerseits bekam ich mein Geld wieder zurück. Ist ganz schön beschämend, wie die Airlines mit den Kunden umspringen.

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Folgendes Problem: Habe im März mit AB die Strecke BRE-MUC retour gebucht und wie es aussieht wird die Strecke nun zu Anfang Januar eingestellt.

 

Umbuchen müssen sie mich ja kostenlos, nur ich habe echt keine Lust ab HAJ oder HAM zu fliegen, weils einfach zu weit weg ist. Außerdem ergeben sich dadurch erhöhte Anreisekosten zum Airport.

Auf Hansens buchen die mich mit Sicherheit nicht um, oder?

 

Klar werden sie dich nicht gleich anfänglich und ohne weiteres auf Lufthansa umbuchen wollen. Allerdings hast du einen Vertrag mit Air Berlin geschlossen, den Air Berlin ohne dein Einverständnis geändert hat.

In Betracht der abgeschlossenen Beförderung von Bremen nach München hast du nach gängiger Rechtssprechung das Recht, kostenlos auf einen anderen Flug umgebucht zu werden, da die zwischen dem Reisenden und dem Luftfrachtführer vertraglich vereinbarte, zeitlich bestimmte, Beförderung ein Fixgeschäft ist. Dieser Flug muss im Falle einer Ersatzbeförderung nicht mit der ursprünglich gebuchten Fluggesellschaft durchgeführt werden. Hinweisen kannst du daher auf ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach Klauseln in einer BGB, worauf Flugzeitenänderungen einseitig möglich sind, für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln unterliegen den §§305ff BGB und letztendlich auch einer Inhaltskontrolle.

Freiwillig buchen sie dich natürlich nicht um, im Notfall buchst du den Flug und klagst den Schaden ein. Soweit lässt es aber keine Airline kommen.

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Fliegen mit 4 Mädels vom 13.12.-16.12.07 von FMO nach VIE mit AB. Gebucht haben wir den Spartarif.

 

Eine Mitreisende wurde nun kurzfristig zum Knochenmarkspenden aufgefordert und kann nun nicht mehr mitreisen.

 

Wie kann ich nun am Besten vorgehen?

Habe ich es korrekt gedeutet, dass ich ihren Flug in keinem Fall stornieren sollte, sondern verfallen lasse und dann anschließend von AB die personenbezogenen Gebühren zurück fordere?

 

Berechnet AB hierfür Gebühren, wenn ja in welcher Höhe? Und wie hoch sind die Erfolgschancen, dass die Gebühren zurück erstattet werden.

 

Bin für jede Hilfe dankbar. Es wäre total ärgerlich, wenn sie jetzt auf den Kosten sitzen bleiben würde. In dem Fall kann sie ja nun wirklich nichts dafür...

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Wie kann ich nun am Besten vorgehen?

Habe ich es korrekt gedeutet, dass ich ihren Flug in keinem Fall stornieren sollte, sondern verfallen lasse und dann anschließend von AB die personenbezogenen Gebühren zurück fordere?

 

Berechnet AB hierfür Gebühren, wenn ja in welcher Höhe? Und wie hoch sind die Erfolgschancen, dass die Gebühren zurück erstattet werden.

 

Wenn du nachträglich die Steuern zurückforderst, bekommst du die ausgewiesenen Steuern und Gebühren i.H.v. 17 Euro zurück, der Kerosinzuschlag wird nicht erstattet (eventuell mit sehr viel Anstrengung).

 

Und in den derzeitigen AGB steht, dass bei Stornierung von Flügen unter 3000km der Anspruch der Fluggesellschaft bestehen bleibt, einzig auf Flügen über 3000km gibt es eventuell anteilig etwas wieder, dann abzüglich 25 Euro Bearbeitungsgebühr.

 

Demnach bleibt nur das Zurückfordern nach Reiseantritt, vielleicht schilderst du einfach den Grund des Nichtantritts und vielleicht zeigt sich Air Berlin ja kulant.

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  • 3 Wochen später...
  • 3 Wochen später...

Es wird immer alles so gedreht wie es eben passt. Bei Prämienflügen ist neben den Steuern und Gebühren auch der Kerosinzuschlag zu zahlen. Es sind eben personengebundene Kosten. Auf der anderen Seite wird der Kerosinzuschlag bei vollbezahlten AB Flüge nicht erstattet, da es Bestandteil des Fluges ist.

 

Bei einem Noshow wird ja weniger Kerosin verbraucht! (Weniger Gewicht, kein Koffer, Handgepäck) Insofern ist das einbehalten des Kerosinzuschlages nicht korrekt!

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Hallo,

ich habe im Okt. AB4364 MUC-FNC 13:55-17:10 gebucht. Gestern habe ich im Flugplan von AB zufällig gesehen, dass es den o.g. Flug nicht mehr gibt. Stattdessen sind nun folgende Flüge angegeben:

AB8626 MUC-ZRH 07:10-08:10 und AB3170 ZRH-FNC 10:00-12:55. Von AB habe ich bislang keine Information über die Flügänderung erhalten. Statt des bisherigen Non-Stop nun also umsteigen in ZRH. Zudem ist es mir nicht möglich, bereits am frühen Morgen in MUC zu sein.

 

Der Rückflug am 19.01.2008 wurde übrigens auch gecancelt und wird ebenfalls über ZRH durchgeführt.

 

Meine Frage ist nun, ob es möglich wäre, von AB eine Ausgleichszahlung und / oder einen anderen Flug zu verlangen.

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Erstmal danke für die schnelle Antwort. Habe jetzt allerdings keinen späteren (als den ursprünglichen) AB-Flug gefunden. Lediglich noch einen um 11:30 über DUS, wobei der auch sehr, sehr knapp wäre. Alternativen gäbs also nur noch bei anderen Airlines. Hat denn irgend jemand Erfahrungen ob man von AB ggf. auch auf andere Airlines umgebucht wird?

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Dann habe ich noch einen interessanten Link entdeckt:

 

http://echo-online-biallo-afp.2partner.pre...e_gebuehren.php

 

Hier noch was zum Thema "Vorgetankt"´, habe ich im 4U-Thread gefunden.

Das ist wohl so korrekt und hat man sich von anderen Airlines abgeguckt. Air Berlin macht das auch so. Es wird argumentiert, dass z.B. der Kerosinzuschlag deshalb nicht erstattet wird, weil eine gewisse Menge Kerosin "vorgetankt" wird und wenn man nicht erscheint dann kann das vor Abflug nicht wieder rückgängig gemacht werden.

 

KEINE andere deutsche Airline behält den Kero-zuschlag ein, nur eben AB.

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So, AB hat heute morgen zum 2ten Mal reagiert und auch zum 2ten Mal meine Forderung abgelehnt. Auch nach telefonischer Nachfrage berief sich die Mitarbeiterin des Kundenservice darauf, den K-Zuschlag würde nicht erstattet werden, da dieser ein Bestandteil des Flugpreises ist. Dem kann ich nicht zustimmen, da der Flugpreis IMMER OHNE K-Zuschlag angegeben und auch auf der Rechnung separat aufgeführt wird. Außerdem steht weder in den AGB´s noch in den ABB´s etwas von (Nicht-)Rückerstattungen. Alle deutschen Airlines erstatten den K-Zuschlag zurück, nur AB nicht. Das war der Mitarbeiterin völlig egal. Dem Anschein nach wird es so gehändelt, wie´s gerade passt. Eine dritter Einwand folgte umgehend, incl. Androhung mit der örtlichen Presse. Mal sehen, wie weit AB es eskalieren lässt. Hat einer von Euch auch schon ähnliche Erfahrungen in Sachen Rückerstattungen gemacht?

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