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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Ryanair


Empfohlene Beiträge

@mith

 

Mit deinem Vorschlag, den Ausweis von Michelle jemandem ähnlich Aussehenden zu geben, wäre ich gaaaaaaanz vorsichtig, denn

 

§ 281 StGB sagt:

 

Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

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@mith

 

Mit deinem Vorschlag, den Ausweis von Michelle jemandem ähnlich Aussehenden zu geben, wäre ich gaaaaaaanz vorsichtig, denn

 

§ 281 StGB sagt:

 

Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

 

Um Gottes Willen, sowas würde ich auch im Leben nie machen.

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Interessant. Seit wann haben die am Checkin denn was mit Visa zu tun?

 

Ich war bisher immer im Glauben, dass das nur bei der Passkontrolle bei der Einreise interessiert.

 

Immer schon.

 

wenn für das Reiseziel ein Visum aufgrund der Nationalität benötigt wird und man hat keins bleibt man stehen.

 

Kann sonst für die Airline sehr teuer werden.

 

Wieder was gelernt! Danke.

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da fällt mir ein Fall vom Hörensagen ein:

Ein Freund eines Freundes wollte vom HAM nach NYC via AMS mit KLM und hatte nur einen vorläufigen Pass. Obwohl er natürlich Gepäck etc.. bis in die Staaten durchgecheckt hatte, ließ die Dame am Check in ihn nach AMS fliegen, wo er dann aber natürlich nicht weiterdurfte. Zurück musste er aber auf eigene Faust (Zugticket für 60 oder 70 Euro!). Hätte KLM ihn nicht nach Deutschland zurückfliegen lassen müssen, weil es doch ein Fehler des Personals in Deutschland war?

 

Letztlich war es sein eigener Fehler, warum soll KLM dafür bezahlen?

Die Kontrolle der Papiere am Check-In dient für die Airline als Absicherung, dass sie den Passagier nicht auf eigene Kosten zurückfliegen müssen. Wenn jemand ohne Papier nicht einreisen darf, muss die Airline ihn wieder zurückfliegen, weil er ja keine andere Möglichkeit hat, aus dem Land wieder wegzukommen. In diesem Fall gab es die Möglichkeit aber, also sparte sich KLM den Flug.

 

Martin

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Um Gottes Willen, sowas würde ich auch im Leben nie machen.

 

Auf jeden Fall! Hab auch ehrlich gesagt vor langem einmal drüber nachgedacht, habs aber dann schnell gelassen und werde es immer sein lassen, denn das wird wirklich nicht als Kavaliersdelikt angesehen!!!

 

also, es wäre ja wohl ein Unterschied, ob man offiziellen Behörden einen falschen Perso vorzeigt (strafbar, klar) oder dem Check in Personal. Flugverkehr ist doch kein Rechtsverkehr, oder? In diesem Fall, wo es nach Irland auch ne offizielle Passkontrolle gibt, sollte man es wirklich nicht machen, aber wäre das bei einem Inlands/Schengenflug tatsächlich eine Straftat oder nur ein Vergehen gegen die Ryanair-Geschäftsbedingungen?

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Das weiß ich nicht, aber es ist schon was anderes ob du als 16jähriger im Supermarkt den Ausweis eines 18jährigen Freundes vorzeigs um an Schnaps zu kommen oder ob du eine Fluglinie damit betrügst.

Stelle dir einfach mal vor es würde etwas passieren auf dem Flug. Was würde die Versicherung davon halten, das sie für jemanden zahlen soll der zwar an Bord war, aber sich reinschlich? Oder für jemanden der zwar offiziell an Bord war, inoffiziell aber gesund vor dem heimischen Fernseher saß?

Lass es lieber, und den Rat bekommst du von einem Geiz-ist-Geil-Sparfuchs, der sich für wenig zu schade ist wenn er billig fliegen kann..

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"Ausweismißbrauch" ist in jedem Fall eine Straftat, egal ob bei der Polizei- bzw. Grenzkontrolle oder "nur" beim Check-in. Der Punkt an der Sache ist, dass die Flug- bzw. Handlingsgesellschaften die Identitätskontrolle ja nicht nur zum Spass machen, sondern z.B. zwecks Namensabgleich zwischen Ticket und Person, oder um z.B. rauszufinden, ob jemand ein Visum benötigt etc. Damit unterstellen die Strafverfolgungsbehörden die Täuschungsabsicht im Rechtsverkehr, der im Prinzip alles umfasst, was nicht rein privater Natur ist. Mit dem Ticketkauf geht man ja schon einen "Vertrag" zwischen zwei Parteien ein, der rechtlich geregelt und abgesichert ist, z.B. durch Fluggastrechte, Rechte des Beförderungsunternehmers usw. Der Rechtsverkehr geht dann am Check-In weiter, weil die Beförderungsrechte nur für diese eine Fluggesellschaft, diesem einen Flug und diesem einen Passagier gelten. Ein anderer Passagier würde ja abgewiesen werden, wenn ihm das Ticket nicht gehört. Daher gilt die strafbare Handlung auch bei Flügen innerhalb der Schengener Staaten / Deutschlands. Oder auch bei der Einlasskontrolle in eine Disco :-)

 

Ich hoffe, dass einigermaßen verständlich erklärt zu haben. Das deutsche Recht ist ja nicht das einfachste.

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Ich habe ein Problem mit FR.

 

Insgesamt haben sie sechs Flüge annuliert und mich auf andere sinnlose Flüge (30 minuten Aufenthalt) oder ähnliches umgebucht.

 

Nun kann ich nur diesen gustchein beantragen oder stornieren.

 

 

Meiner Ansicht nach muss FR den Vertrag einhalten.

 

Gibt es Erfahrungswerte ob FR zumindest eine Umbuchung auf einen anderen FR Flug zu einem anderen zeitpunkt vornimmt?

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Ich habe ein Problem mit FR.

 

Insgesamt haben sie sechs Flüge annuliert und mich auf andere sinnlose Flüge (30 minuten Aufenthalt) oder ähnliches umgebucht.

 

Nun kann ich nur diesen gustchein beantragen oder stornieren.

 

 

Meiner Ansicht nach muss FR den Vertrag einhalten.

 

Gibt es Erfahrungswerte ob FR zumindest eine Umbuchung auf einen anderen FR Flug zu einem anderen zeitpunkt vornimmt?

 

Da bist Du sicher nicht der einzige, der Probleme mit FR hat.

 

Ich bin auch der Meinung, dass FR den Vertrag einhalten muss, aber.....

 

viel Spass bei der Korrespondenz mit FR.

 

Soll nicht überheblich klingen aber wer solche Sachen nicht vor der Buchung bedenkt ist es halt irgendwie selbst Schuld.

 

Aus genau aus diesen Gründen werde ich freiwillig nie eine Buchung mit FR machen.

 

Auch wenn es etwas teurer ist, das leiste ich mir einfach.

 

Bei 4U wird man dann doch noch auf LH o.ä umgebucht.

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Hallo!

 

Ich nochmal *gg*

 

Meine Flüge gehen ja jetzt nächste bzw. übernächste Woche und ich will mich danach gleich um die Steuerrückerstattung kümmern.

 

Gibts es dazu ein Formular? Wo muss ich mich denn hinwenden?

Die Frau an der Hotline hat mir ne Telefonnummer gegeben, die ich anrufen soll, allerdings würde ich es auch gerne schriftlich machen. Hat da von euch Jemand vielleicht einen Vordruck?

 

Wäre echt lieb, wenn mir Jemand helfen könnte .......

 

 

 

 

Liebe Grüße

 

Michelle

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Wie lange braucht Ryanair denn in der Regel, bis sie auf ein Fax mit einer Steuerrückzahlung reagieren?

Ich habe vor 1,5 Wochen gefaxt, noch keine Reaktion! Ich meine, bald ist ja dann auch die 4 Wochenfrist abgelaufen....

 

Hat jemand evtl. eine emailadresse zum Kontaktieren parat?

 

In welcher Sprache?

 

Soweit ich gehört habe, werden diese Dinge in Irland bearbeitet.

 

Die Masche ist doch klar, wenn man sich taub stellt braucht mann auch nicht zu zahlen.

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wie sieht das eigentlich mit dem name change aus? Wir haben eine Buchung auf 3 Personen BRE-MJV-BRE samstag bis mittwoch und bei dem Wetter und dem Feiertag gibt es bestimmt Interesse. Sind es wirklich 100 Euro pro Person und Strecke (dann kann man es ja vergessen) oder werden diese 100 Euro einmal pro Buchung kassiert?

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Ryanair sagt:

Die Namen der Fluggäste können gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von 70 £/100 € pro Person bis zu 4 Stunden vor dem planmäßigen Abflug nur über eine Ryanair-Buchungszentrale geändert werden (abhängig von den Öffnungszeiten). Die für eine Flugreservierung vorgenommene Namensänderung gilt für die gesamte Flugreise des betreffenden Fluggasts.
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  • 2 Wochen später...

Hallo!

 

Ich bin kurz vorm platzen!

Hab ne Mail von Ryanair bekommen, dass ich nichts zurückerstattet bekomme.

Bei meinen Flügen sind 74,46 € angefallen und Ryanair will mir verklickern, dass die Aufwandsentschädigung höher ist, als die Steuern und Gebühren.

 

Hat Jemand ne Faxnummer, an die ich mich wenden kann?? Ich bräuchte dringend eine. Wenn es geht, eine in Deutschland. Ich will mich so richtig auslassen können und das kann ich auf englisch nicht! *gg*

 

 

LG Michelle

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Tja da würde ich doch mal sagen: Willkommen in der Welt von Ryanair!

 

Wenn Du nicht bis zum St. Nimmerleinstag mit denen rumstreiten willst: schreib die Kohle als Lehrgeld ab, buch das nächste Mal eine vernünftige Airline und staune über das Geschäftskonzept des irischen Billigliegers.

 

Ansonsten such mal im Forum etwas herum. Ich meine mich -ohne Gewähr- dunkel zu erinnern, dass schon Leute unter Androhung von rechtlichen Schritten etc. etwas Geld zurückgekriegt haben. Lohnt sich aber nur, wenn Du das aus Prinzip durchziehst, Dein Aufwand dürfte weit mehr als 70 Euro betragen.

 

By the way: auch wenn ich zynisch klinge - ich fliege trotzdem gelegentlich mit Ryanair wenn der Preis stimmt. man musss halt wissen auf was man sich einlässt :-)

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