Zum Inhalt springen
airliners.de

Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Ryanair


Empfohlene Beiträge

Bei Flugstreichungen bis zu 14 Tage vor Abflug gibt es keine Ausgleichsleistung nach Verordnung 261/2004 bei rechtzeitiger Information über die Annullierung. Geld zurück - mehr nicht :)

Habe ich auch nicht behauptet. Meine Intention war lediglich, dass in EU 261/2004 exakt dargelegt ist, was die Airline dem Kunden zu bieten hat. Das es keinen Ausgleich gibt, ist klar, sonst hätte ich es erwähnt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

An sich ist es völlig klar, dass FR eine Ersatzverbindung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten muss, Art. 5 Abs. 1 a i.V.m. Art. 8 Abs. 1 b der EU-Verordnung 261/2004. Es gibt aber durchaus Stimmen - und leider auch Urteile - die letztgenannte Norm auf die eigenen Kapazitäten begrenzen möchten. Aber selbst dann, meine ich, wäre FR nicht aus dem Schneider, da die Airline ja nach wie vor sowohl NRN als auch SXF anfliegt, sprich: eine Umsteigeverbindung (z.B. über STN) wäre jederzeit auch mit den eigenen Kapazitäten möglich. Wenn FR diese nicht anbietet, verhält sich das Unternehmen schuldhaft und muss entsprechend den daraus resultierenden Schaden ersetzen. Das gilt insbesondere für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung.

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Umbuchung leht Ryanair kategorisch ab. Habe heute via peterzahlt mit denen telefoniert, eine Umbuchung auf kommende Woche lehnen sie ab, wir könnten lediglich am 01.01. fliegen, was für meine Schüler natürlich nicht möglich ist. Eine Umbuchung auf einen anderen Tag lehnen sie ab, natürlich auch die Umbuchung auf ein anderes Ziel (wir wären auch nach STN geflogen) oder gar auf eine andere Airline.

 

Begründung des Mitarbeiters am Telefon: Höhere Gewalt führte zu der Streichung der Flüge :blink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe heute via peterzahlt mit denen telefoniert, eine Umbuchung auf kommende Woche lehnen sie ab, wir könnten lediglich am 01.01. fliegen, was für meine Schüler natürlich nicht möglich ist.

 

Sehr sehr lustig: FR müsste doch vor Freude platzen, wenn Passagiere, die noch vor dem 01.01.11 fliegen wollen, auch dann auf einen Reisetermin vor dem 01.01.11 umbuchen wollen... (insbesondere in eurem Fall: Bei euch muss FR in dem Fall 963,90 Euro(!) an Abgaben abdrücken)

 

Edit: 01.11.11?? Das ist doch nur ein Umlauf NRN-SXF-NRN? :blink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Begründung des Mitarbeiters am Telefon: Höhere Gewalt führte zu der Streichung der Flüge :blink:

 

Du musst dir klar machen, dass du kein Bittsteller bist! Die genannte EU-Verordnung definiert klare Ansprüche (ein Flug nach STN STATT nach SXF gehört allerdings nicht dazu, ggf. aber ein Flug NRW-STN-SXF). Höhere Gewalt kennt die EU-Verordnung gar nicht, nur außergewöhnliche Umstände. Der Anspruch auf ersatzweise Beförderung besteht allerdings unabhängig vom Grund der Streichung, abgesehen davon, dass die vorliegend natürlich rein betriebsintern begründet werden kann.

 

Eigentlich müsstest du den Vorgang sofort in fachliche Hände legen. Da das aber bei dir vermutlich nicht in Betracht kommt, versuche doch mal das Folgende: Lasse dir von der Bahn ein Angebot machen! Lasse das FR mit dem Hinweis zukommen, entsprechend zu buchen und die Kosten anschließend einzuklagen, falls nicht binnen kürzester Frist eine Lösung erzielt wird. Muss nicht helfen, kann aber. Schließlich weiß FR selbst, dass ihre Argumentation juristisch nicht zu halten ist.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lasse das FR mit dem Hinweis zukommen, entsprechend zu buchen und die Kosten anschließend einzuklagen, falls nicht binnen kürzester Frist eine Lösung erzielt wird. Muss nicht helfen, kann aber. Schließlich weiß FR selbst, dass ihre Argumentation juristisch nicht zu halten ist.

 

FR wird allerdings alles erdenkliche tun, der Klage nicht nachzugeben nur um zu zeigen, wie stark und entschlossen man ist solche Ausgleichsleistungen nicht zu entrichten. Weil wenn ein solcher Fall gewinnt, können mit Referenz dessen viele weitere Kläger auftreten. Also falls du nicht bereit bist, mindestens ein Jahr hartnäckig zu kämpfen und erhebliche Anwaltskosten (Der Streitwert ist dann bei so vielen Kindern denke ich mal relativ hoch) auf dich zu nehmen, dann lass es lieber sein. In diesem Fall glaube ich, dass du irgendwie Ryanair nachweisen müsstest, dass der Flug doch noch wirtschaftlich Sinn gemacht hätte oder, dass eine politische Sparmaßnahme kein außergewöhnlicher Umstand ist, mit der jede Airline kurzfristig zu rechnen müsste. Akzeptier die Tatsache, dass die 7 EUR pro Passagier ein Glücksfund war, der aber wieder verschwunden ist und buch die Zugfahrt bzw, einen alternativen Flug mit den entsprechenden Preisen, die jeder x-beliebige auch zahlen würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich solche Aussagen wie jene von azhaG lese, muss ich immer an einen Radiobeitrag vor einigen Wochen denken. Dort hieß es in etwa:

Im Schnitt entstehen in D pro Tag ~ 5.000 Fälle, in denen Passagiere Ansprüche aus den Fluggastrechten haben, aber diese diese nicht wie vorgesehen von den Airlines umgesetzt werden. Aber nur ~ 3.000 dieser Fälle pro Jahr werden von den Passagieren überhaupt weiterverfolgt. Echt traurige Quote.

 

Zum Fall mit den Schülergruppen - sind Lehrer/ Schulen nicht i.d.R. für Rechtsstreitigkeiten versichert? Dann würde ich es eher als Pflicht der Schule sehen, die vorliegenden Rechte auch durchzusetzen, und wie STN-EBJ empfiehlt, direkt Rechtsbeistand einschalten. Ich glaube ja kaum, dass eure 45 Schüler was zu verschenken haben. Eine gütliche Einigung scheint ja meilenweit entfernt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

FR wird allerdings alles erdenkliche tun, der Klage nicht nachzugeben nur um zu zeigen, wie stark und entschlossen man ist solche Ausgleichsleistungen nicht zu entrichten.

 

Ich hatte ihm ja explizit vorgeschlagen, was er tun soll, um NICHT klagen zu müssen. Das Klagerisiko in einem solchen Fall wäre übrigens deutlich geringer, als du dir das vermutlich vorstellst. Außergewöhnliche Umstände sind definitiv nicht gegeben. Insofern bleibt juristisch interessant einzig die Frage, ob eine Airline ggf. auch auf andere Unternehmen umbuchen muss. Aber wie schon gesagt, ist auch das letztlich nicht so spannend, weil FR ja weiter in der Lage wäre, die Beförderung der Schüler über eine andere Verbindung mit eigenen Maschinen durchzuführen. Kurz "irgendwas" muss FR den Schülern anbieten.

 

Nur ist das natürlich immer schwierig in derlei Fällen gerichtlich vorzugehen, schon weil sich die Frage stellt, wer nun tatsächlich klagen soll und kann, also die Schule, der Träger, der Lehrer, jeder Schüler selbst etc. Dass sich speziell FR gerne auf die Hinterbeine stellt und es selbst bei klarsten Forderungen auf einen Prozess ankommen lässt, ist allerdings richtig, meiner Meinung nach. Dafür kann es dann im Verfahren allerdings sehr schnell ein Vergleichsangebot geben.

 

Aber wie gesagt, das ist vorliegend alles graue Theorie. Nur kampflos würde ich die FR-Entscheidung auch nicht hinnehmen. Der User soll einfach wissen, dass er juristisch gute Karten hat, und mit entsprechendem Selbstbewusstsein gegenüber der Airline auftreten - und eben nicht als Bittsteller.

 

EDIT: Eigentlich bin ich kein Freund von der Drohung mit der Presse, einfach weil auf diese Idee wohl inzwischen jeder zweite kommt und die Fluggesellschaften davon auch entsprechend beeindruckt sind... Allerdings sind komplette Schulklassen, die auf ihre Klassenfahrt verzichten müssen, weil eine Airline mutmaßlich Fluggastrechte missachtet, natürlich eine PR, auf die nicht einmal Ryanair scharf sein dürfte. Müsste allerdings überzeugend rüberkommen. Vielleicht ist ja einer der Schüler "Bild-Reporter"... <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Michael Tantini
Eigentlich müsstest du den Vorgang sofort in fachliche Hände legen. Da das aber bei dir vermutlich nicht in Betracht kommt, versuche doch mal das Folgende: Lasse dir von der Bahn ein Angebot machen! Lasse das FR mit dem Hinweis zukommen, entsprechend zu buchen und die Kosten anschließend einzuklagen, falls nicht binnen kürzester Frist eine Lösung erzielt wird. Muss nicht helfen, kann aber. Schließlich weiß FR selbst, dass ihre Argumentation juristisch nicht zu halten ist.

 

Der Junge, der offenbar keine Rechtsschutzversicherung hat :blink: kann auch einfach mit Hilfe der Aufsichtsbehörde Druck auf Ryan Air machen. Und sich einen alternativen Flug vorerst selbst kaufen. Machte ich auch so, als FR meinen Rückflug von STN nach BSL gestrichen hat. Nach knapp einem Jahr und Involvierung der CH- und UK-Aufsichtsbehörden hat FR schlussendlich den Swiss-Flug und die Transportkosten von STN nach LCY bezahlt. Man muss aber dran bleiben und Druck machen :angry:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Mmhm, traurige grosse Kinderaugen, immer gerne :D

 

Obwohl, es sind ja offensichtlich "Kinder" im Kurssystem, da sind sie schon nicht mehr so fotogen kulleraeugig ;)

 

Nochmal on topic und ausdruecklich mit dem Hinweis versehen, dass ich oeffentliches Recht normalerweise nicht mit einem langen Stock anfasse: Kann es sein, dass die Schule verpflichtet ist, Ansprueche der Schueler geltendzumachen und ihr Traeger ansonsten Amtshaftungsansprueche zu gewaertigen hat?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ich habe genau dasselbe Problem, nur dass meine Mail in einem so schlechten Deutsch geschrieben war, dass ich die Hälfte nicht verstanden habe:

 

 

Liebe Kundin, lieber Kunde,

 

Ryanair bedauert es sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihre Flüge (siehe unten) wegen betrieblicher Prüfungen vor 10/01/2011.

 

Bitte teilen Sie auch den anderen Passagieren, die mit Ihnen reisen, mit, dass die Flüge gestrichen wurden.

 

Jeder Flug vom 10/01/2011 wurde gestrichen und die Rückerstattung wird automatisch erfolgen. Wenn ein Flugdatum in dieser Reservierung vor 10/01/2011 ist und Sie nicht reisen möchten, können Sie die Rückerstattung beantragen, indem Sie auf untenstehenden Link klicken.

 

Die können doch nicht mal eben alle Flüge nach Berlin streichen, zumal ich erst Ende Februar fliege... Wie ich aus den Beiträgen gelesen habe, bringt es nichts, sich mit denen anzulegen und auf Alternativen zu hoffen? Wenn ich mit Peterzahlt die 0900 - Nummer anrufen will, wird angezeigt, dass diese Nummern nicht unterstützt werden. Gibt es noch eine andere Hotline? Die Rückerstattung bekomme ich also automatisch? Man sollte eine Sammelklage einreichen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Michael Tantini
.... Insofern bleibt juristisch interessant einzig die Frage, ob eine Airline ggf. auch auf andere Unternehmen umbuchen muss. Reporter"...

 

Grundsätzlich gilt auch in der Zivilluftfahrt das Prinzip: Die Verträge sind zu halten - Vertragsbruch zieht Schadenersatz nach sich.

 

In Deutschland gilt insbesondere aufgrund von Artikel 5, Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dass die Airline einen valablen Ersatz anbieten muss: «Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.»

 

Ein Flug ist ein Fixgeschäft, das heisst, man kauft nicht einfach nur einen Transport von A nach B sondern auch eine bestimmte Zeit.

 

Als Kunde kann man die Zeiten ncht einfach abändern. Genauso wenig kann eine Airline das. Wenn ich also einen Flug von Stuttgart nach Neapel buche für Montag um 10.00 Uhr, dann habe ich den Flug so gewählt, dass ich von Düsseldorf aus anreisen kann. Wenn nun die Airline den Flug einfach vorverlegt auf 07.00 Uhr, dann ist der Flug für mich im vorliegenden Fall nutzlos, weil ich keine Möglichkeit mehr habe nach Stuttgart anzureisen. Die Airline bietet mir dann in der Regel einen späteren Flug. Wenn dieser jedoch aus objektiver Sicht nicht mehr als adäquat zu betrachten ist, dann ist die Airline sehr wohl verpflichtet mit auf einen zeitnahmen Alternatifflug mit einer anderen Airline umzubuchen.

 

So habe ich das bisher immer gehandhabt und nach spätestens drei E-Mails hat noch jede Airline eingewilligt - ausser eben RyanAir. Aber die haben nach Involvierung der Aufsichtsbehörden auch nach knapp einem Jahr einen Rückflug mit Swiss bezahlt.

 

 

 

Die können doch nicht mal eben alle Flüge nach Berlin streichen, zumal ich erst Ende Februar fliege... Wie ich aus den Beiträgen gelesen habe, bringt es nichts, sich mit denen anzulegen und auf Alternativen zu hoffen? Wenn ich mit Peterzahlt die 0900 - Nummer anrufen will, wird angezeigt, dass diese Nummern nicht unterstützt werden. Gibt es noch eine andere Hotline? Die Rückerstattung bekomme ich also automatisch? Man sollte eine Sammelklage einreichen...

 

 

STREICHUNG ALLER FLÜGE AB BERLIN

 

Nochmals klar und deutlich für alle, die es immer noch nicht verstanden haben: Ryan Air hat das selbe mit den Flügen ab/nach Basel gemacht.

 

Es ist sehr wichtig, dass man sich auf die EU-Regelung bezieht. Diese sieht das Wahlrecht des Passagiers vor: Vollständige Rückerstattung ODER valable Ersatzbeförderung!!!

 

Man muss der Airline klar und deutlich sagen, dass man darauf besteht, dass man eine valable Ersatzbeförderung bekomnmt! Unbedingt die Rückerstattung ablehnen!!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Außergewöhnliche Umstände sind definitiv nicht gegeben.

 

Das ist so ein Gummibegriff. Und politische Veränderungen bzw. (kurzfristig) neue Gesetz könnten als solche gelten.

Ich mein, die Airline hat nichts falsches gemacht und würde die gebuchten Flüge auch gerne anbieten, aber eine Einführung einer neuen Steuer erlauben ihr nicht mehr das Erreichen des nötigen Break-Even mit der bisherigen Auslastung. Was soll sie denn machen? Alle restlichen angebotenen Flüge der Wintersaison bis hin zum April durchführen und Verluste machen, um einer Verordnung gerecht zu werden? Ich glaub man wird hier ganz wenig Aussichten auf Erfolg haben hier irgendwas durchzusetzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die vorstehenden Ausführungen haben mit STN-EBJ und Sickbag zwei sachkundige Volljuristen bzw. Rechtsanwälte gemacht, die sich in diesen Dingen bestens auskennen. Was man persönlich meint oder findet, ist relativ egal und hilft dem Betroffenen nicht weiter, soweit es sich nicht mit der geltenden Rechtslage deckt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die vorstehenden Ausführungen haben mit STN-EBJ und Sickbag zwei sachkundige Volljuristen bzw. Rechtsanwälte gemacht, die sich in diesen Dingen bestens auskennen. Was man persönlich meint oder findet, ist relativ egal und hilft dem Betroffenen nicht weiter, soweit es sich nicht mit der geltenden Rechtslage deckt.

 

Es gibt in diesem Fall nicht viel, womit man sich auskennen muss. Die EU-Verordnung 261/2004 sind ca. 4-5 Seiten vorgestellt in einer .pdf-Datei auf der Seite der EU. Die kann sich jeder Laie selbst durchlesen (Zusammengefasst steht sie auch in Flughäfen als Information zur Verfügung) und sich selbst über seine Rechtslage informieren. Da brauchst du keine studierte Anwälte, um da eine Antwort zu erhalten. Anders sieht es natürlich bei der Prozedur einer Anklage aus, aber daraufhin will hier glaub ich auch keiner erstmal hinaus.

 

Das größte Problem bei der Verordnung ist einfach der Begriff "außergewöhnliche Umstände" und "traf alle zumutbare Maßnahmen" und darauf beziehen sich alle Airlines, um sich aus der Affäre zu ziehen. Bei klassischen Sachen wie z.B. technischen Fehlern, Krankheitsfall der Crew oder ähnliches klappt es mittlerweile immer schwerer, da es genug Beispielfälle gibt, wo die Airline zu Unrecht verurteilt wurde. Aber bei neuen Vorfällen z.B. Schneechaos in London und damit gebundene Flugausfälle in Berlin, Aschewolken, Politische Gesetzesänderungen etc. wirst du immer wieder kämpfen müssen. In diesem Fall bist du auch noch mit der legendären Ryanair Politik "Du bekommst was du bezahlst, wenn du nichts bekommst, zahlst du nicht" konfrontiert, die natürlich sehr umstritten , aber auch am Schwersten zu bezwingen ist.

 

Wenn sich irgendjemand hier mal eine Biographie von Michael OLeary oder ein Buch über Ryanair gelesen hat, weiß man schnell, dass man auch im Recht jahrelang, verbunden mit sehr vielen Kosten, auch im Recht kämpfen muss, um hier was zu erreichen. Und das auch noch bei viel eindeutigeren und krasseren Fällen, als eine Flugstornierung 3 Wochen im Voraus.

 

z.B. Gab es mal in den 90gern für den millionsten Ryanair Passagier unbegrenzte Gratisflüge ein Leben lang. Irgendwann mal nach 4-5 Jahren hat Ryanair ihm das Recht von einen Tag auf den anderen ohne Entschädigung entzogen. Dieser Passagier musste 1,5 Jahre gegen OLearys Truppe ringen, nachweisen etc. etc. bis sie von Ryanair einen Schadenersatz in Höhe von ca. 15 k EUR bekam. Ryanair musste zusätzlich 70k EUR Gerichts- und Anwaltsgebühren zahlen. Eine außergerichtliche Einigung wäre da viel günstiger, vorallem, da es sich hier um einen eindeutig verlorenen Fall handelte. OLeary hat das aber durchgezogen, nur um ein Zeichen zu setzen, dass Ryanair sich nicht einfach so geschlagen gibt.

 

Es ist aber euch überlassen, was ihr glauben oder machen wollt. Wenn ihr eine Antwort von einem Volljuristen haben "Du hast Recht", dann ist der Zweck der Frage schon erfüllt. Ich allerdings erzähle von Erfahrungen.

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sieht es zum Beispiel mit Art. 12 Abs. 1 VO 261/04 aus?

 

Die VO definiert bekanntlich nur europaweite Mindeststandards. Zu prüfen ist also stets, ob das, was die VO nicht hergibt, nach nationalem Recht - typischerweise dem maßgeblichen Vertragsrecht - beansprucht werden kann.

 

Das ist das Glück vieler Airlines - verbreitete Fehlvorstellungen über die Reichweite der VO in Verbindung mit der Multiplizierung resultierender Irrlehren durch Laien in Internet-Foren. Mir soll es egal sein, da ich ebenfalls vom Fach bin.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist das Glück vieler Airlines - verbreitete Fehlvorstellungen über die Reichweite der VO in Verbindung mit der Multiplizierung resultierender Irrlehren durch Laien in Internet-Foren. Mir soll es egal sein, da ich ebenfalls vom Fach bin.

 

Es geht mir doch an dieser Stelle nicht darum, inwiefern die Schuklasse im Recht steht oder nicht. Das wurde doch in zwei Minuten schnell geklärt. Die interessante Frage ist, wie man jetzt vorgehen kann. Klar kannst du eine eMail mit deinen Ansprüchen, Forderungen stellen, Rechnungen stellen, mit Anklage drohen etc. Und meine Meinung ist, dass in diesem Fall "Der Passagier sieht es als Vertragsbruch, die Airline interpretiert es aber als außergewöhnliche Umstände" sich die ganze Sache und vorallem Nerven sparen kann. Es lohnt sich einfach nicht. Gleichzeitig will ich an dieser Stelle auch andeuten, dass Ryanair keineswegs "böse" ist, bzw. die Klassenfahrt ruiniert hat. Das Angebot für 7 EUR und Ryanair an sich haben so einen Tagesausflug überhaupt erst ermöglicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Niemand zwingt Ryanair, Tickets für 7 EUR anzubieten. Wenn ich einen Vertrag schließe, muss ich auch Vertragspflichten erfüllen. Wenn ich das nicht möchte, biete ich den Vertragsschluss gar nicht erst an. Ich habe es auch noch nicht erlebt, dass mir eine Airline meinen Flugpreis zurückzahlt, wenn ICH es mir anders überlege und nicht mehr fliegen möchte. Warum soll nur der Kunde sich an Verträge halten müssen, die Airline aber nicht? Dass sich die Kosten für die Erfüllung eines Vertrags ändern können, ist unternehmerisches Risiko, wenn ich meine Leistung bereits Monate im voraus verkaufe. Auch dazu zwingt Ryanair niemand.

 

Zum Billigargument: Da will ich dann mal davon ausgehen, dass Du dann, wenn Du beim Discounter Lebensmittel oder bei Media-Markt Geiz-ist-geil-Produkte einkaufst, ebenso klaglos akzeptieren würdest, dass Du keine Rechte hast, nur weil der Anbieter die Ware billiger verkauft als andere.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@touchdown99: Volle Zustimmung. Es ist schlichtweg unternehmerisches Risiko, und keinesfalls höhere Gewalt.

@azhaG: Genau dein Verhalten ist doch das perfide: Würde sich Ryanair an die Verordnung halten, wäre es unter Umständen sogar günstiger, die Flüge erst gar nicht zu annullieren. Mit der Erwartungshaltung, dass nur ein winziger Bruchteil der Kunden doch mehr unternimmt, als sich mit der Flupreiserstattung zufrieden zu geben, wird Ryanair ja quasi in seiner Haltung noch bestätigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau dein Verhalten ist doch das perfide: Würde sich Ryanair an die Verordnung halten, wäre es unter Umständen sogar günstiger, die Flüge erst gar nicht zu annullieren. Mit der Erwartungshaltung, dass nur ein winziger Bruchteil der Kunden doch mehr unternimmt, als sich mit der Flupreiserstattung zufrieden zu geben, wird Ryanair ja quasi in seiner Haltung noch bestätigt.

 

Linie32 was willst du denn hören? Wie die Tatsachen wirklich aussehen oder möchtest du einfach 10 Nutzer haben, unter anderem Anwälte, die dich einfach bestätigen und sagen, dass du Recht hast, Ryanair unrecht, dass sie Zahlen müssen und dass sie Bastarde sind? Sind sie ganz klar. Viel mehrere Leute mit 1000% eindeutigen Fällen sind daran gescheitert, Ryanair zu verklagen einfach, weil es sich die Mühe nicht lohnt. Ryanair kann niemals wirtschaftlich so günstig operieren, wenn er jedem sofort Ausgleichszahlungen anbietet. Been there done that, die Nerven & Zeit bei Ryanair in deinem Fall kann man woanders investieren und man hat mehr davon. Ich kann verstehen, dass du sauer bist, insbesondere wenn du von irgendwelchen Rechten und Ansprüchen, die dir zustehen, erfahren hast.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...