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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Ryanair


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Danke euch für die schnelle Reaktion!

Das klingt ja gut mit der Erstattung :-)

Hab aber nochmal nachgesehen: kein Link "Ich akzeptiere nicht", keine Angaben auf der HP, keine Treffer bei I-netsuche...echt seltsam...

 

Werde wohl abwarten müssen, bis das kostenpflichtige Tel. sich wieder erreichbar erklärt. Werds dann auf jeden Fall hier berichten, wie es funktioniert. Evtl. findet sich ja auch noch jemand, der das weiss.

 

Schönen Abend und nochmal Dankööö! Katja

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Was soll das mit "nur für Reisen innerhalb Schengenländer"? gilt das für Schwedische oder Schweizer oder alle Personalausweise aus Ländern, die im Alphabet hinter Schweden kommen?

(es geht darum ob ein slowakischer Perso für nen Flug .de -> .uk akzeptiert wird)

 

Ein gültiger Personalausweis, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde. Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die für die Beförderung von Fluggästen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, (nur für Reisen innerhalb der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens), Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

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Ryanair erstattet Steuern und Gebühren laut ihren Geschäftsbedingungen nur, wenn die Anfrage auf Erstattung innerhalb eines Monats nach dem nicht angetretenen Flugtermin erfolgt. Grundsätzlich erhält man nach dieser Frist auf individuelle Anfrage eine Email in englischer Sprache zurück, in der jede Erstattung ausgeschlossen wird.

 

„Applications for tax refunds are subject to an administration charge per passenger. Please note that all other fees and charges, such as the passenger service charge, aviation insurance and credit & debit card handling fees are non refundable as per our General Conditions of Carriage.

 

Unfortunately, no refund is due in this instance as the administration charge exceeds the tax refund amount.”

 

Damit verstößt Ryanair gegen die geltende deutsche Rechtsprechung, laut der die allgemeine Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

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Hallo erstmal!

 

Ich bin neu hier und habe gleich ein dickes Problem.

 

Ich habe vom 27.09.07 einen Hinflug und am 05.10.07 den Rückflug von/nach Dublin mit Ryanair gebucht. Gesamtpreis für zwei Personen war 200,42 €!

 

Mittlerweile wurde bei mir ein Loch im Herzen entdeckt, was eine Herzfrequenz von durchschnittlich 130 bei mir hervorruft. Ich muss mit Medikamenten behandelt werden, die starke Nebenwirkungen haben.

In diesem Zustand fühle ich mich nicht in der Lage nach Irland zu fliegen.

 

Also habe ich vor zwei Tagen bei Ryanair angerufen und denen mein Problem erklärt. Erstmal hatte ich eine russische Mitbürgerin am Telefon, die man kaum verstand, weil sie kein richtiges Deutsch konnte. Da frag ich mich schonmal, warum man solche Leute an ein Telefon setzt. Aber naja, jedenfalls habe ich nach mehrfachem Nachfragen gesagt bekommen, dass ich kein Geld zurückerstattet bekomme. Das wäre bei Ryanair nicht üblich! Sie hat mir vorgeschlagen, die Flüge verfallen zu lassen und im Anschluss daran einen Steuerrückerstattungsantrag zu stellen. Das wären dann 74,46 €. Mit diesem Betrag würde ich mich auch schon zufrieden geben, denn ich musste der mitreisenden Person das Geld für den Flug geben, weil die Reise ja aufgrund meiner Krankheit gecancelt wurde.

 

Jetzt habe ich mich mal so durch diesen Thread gewurschtelt und festgestellt, dass es wohl darauf hinauslaufen wird, dass ich die Steuern nicht zurückerstattet bekommen werden, weil die Aufwandsentschädigung grundsätzlich höher ist als der Steuerrückerstattungsbetrag! Stimmt das so oder habe ich das falsch verstanden?

 

Hat Jemand vielleicht noch einen Tipp, was ich noch machen kann. Ich meine, ich bin ja krank und hätte den Flug auch frühzeitig abgesagt!

 

Über ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielleicht gibts ne Möglichkeit, damit ich nicht die vollen 200,00 € in den Sand gesetzt habe.

 

LG Michelle

 

PS: Ich bin maßlos enttäuscht von Ryanair und werde auf jeden Fall Flüge mit dieser Fluggesellschaft vermeiden.

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Ich bin maßlos enttäuscht von Ryanair und werde auf jeden Fall Flüge mit dieser Fluggesellschaft vermeiden.

 

 

So bedauerlich Dein persönliches Schicksal ist, aber hier verhält sich Ryanair nicht anders als alle anderen Airlines oder Reiseveranstalter - allein schon deshalb, weil zur Lösung eines solchen Problems ja Reiserücktrittskostenversicherungen gedacht sind, die die Airlines mitverkaufen und an denen sie mitverdienen.

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Du hast den Flug nicht zufällig mit einer Kreditkarte gebucht, die eine Reiserücktrittskostenversicherung beinhaltet? Bspw. Air Berlin (ab Silber, glaube ich). Das wäre die elegantere Lösung.

 

Hmmm, doch, ich ich habe den Flug mit meiner Mastercard gebucht. Ich hab allerdings irgendwie keine Ahnung ob da so ne Versicherung dabei ist. Wie find ich das denn raus bzw. kriege ich das von der Versicherung dann erstattet?

 

EDIT:

Ne, ich hab nur die Mastercard Standard, die Reiserücktrittskostenversicherung ist nur bei der Mastercard Gold dabei!

Schade .....

 

Hat noch einer eine Idee?

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Tut mir leid von Deinem Schicksal zu hören. Leider kann genau genommen Ryanair nichts dafür, daher ist ein Entgegenkommen nicht üblich. Das wäre ein typischer Versicherungsfall, aber auch diese hätte Dir nicht viel geholfen.

 

Vielleicht tröstet es Dich dass Du auch mit einer Goldkartenversicherung nicht's zurückerhaltet hättest... Die meisten Versicherungen haben einen Selbstbehalt, so z.B. auch die Goldkarte von Air Berlin:

"§ 3 - Selbstbehalt

1. Bei Nichtantritt oder verspätetem Antritt der Reise (Versicherungsfall)

beträgt der Selbstbehalt je Versicherungsfall 100,00 EUR. Wird der

Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20

% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 100,00 EUR."

 

Bei 100 € Reisepreis pro Person wärest Du also auf 100% der Kosten sitzengeblieben...

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Tut mir leid von Deinem Schicksal zu hören. Leider kann genau genommen Ryanair nichts dafür, daher ist ein Entgegenkommen nicht üblich. Das wäre ein typischer Versicherungsfall, aber auch diese hätte Dir nicht viel geholfen.

 

Vielleicht tröstet es Dich dass Du auch mit einer Goldkartenversicherung nicht's zurückerhaltet hättest... Die meisten Versicherungen haben einen Selbstbehalt, so z.B. auch die Goldkarte von Air Berlin:

"§ 3 - Selbstbehalt

1. Bei Nichtantritt oder verspätetem Antritt der Reise (Versicherungsfall)

beträgt der Selbstbehalt je Versicherungsfall 100,00 EUR. Wird der

Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20

% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 100,00 EUR."

 

Bei 100 € Reisepreis pro Person wärest Du also auf 100% der Kosten sitzengeblieben...

 

Das tut gut zu hören! *gg*

 

Vielen Dank, dass du dich da erkundigt hast, so ärgere ich mich wesentlich weniger!

 

Ne, ich muss mich damit abfinden, dass ich das Geld halt verloren habe. Ich werde trotzdem versuchen, die Steuern zurückzubekommen. Notfalls muss ich eben meinen Chef fragen, ob er mir hilft und mir ein Schreiben an Ryanair macht.

 

Muss ich eigentlich irgendwas beachten, außer, dass dieser Antrag bis spätestens 30 Tage nach dem Flugdatum gestellt sein muss?

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so, gestern in BRE gab es ein Problem mit einer Check In Agentin... Offensichtlich hat FR Leute ohne Hauptschulabschluss eingestellt. Mein Kollege hatte einen slowakischen Perso und die Dame meinte, weil UK nicht zu Schengen gehört brauchen Nichtdeutsche ein Visum (oder sie wusste nicht, welche Länder zur EU gehören). Ihre Kollegen wussten auch nicht weiter und auf ihren Listen stand wohl auch keine Info für Bürger dieses Staates (sondern wohl nur generell EU-Länder: kein Visum.

Nach langer Diskussion rief sie dann bei der Zentrale an und ließ uns einchecken...

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Interessant. Seit wann haben die am Checkin denn was mit Visa zu tun?

 

Ich war bisher immer im Glauben, dass das nur bei der Passkontrolle bei der Einreise interessiert.

 

Immer schon.

 

wenn für das Reiseziel ein Visum aufgrund der Nationalität benötigt wird und man hat keins bleibt man stehen.

 

Kann sonst für die Airline sehr teuer werden.

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da fällt mir ein Fall vom Hörensagen ein:

Ein Freund eines Freundes wollte vom HAM nach NYC via AMS mit KLM und hatte nur einen vorläufigen Pass. Obwohl er natürlich Gepäck etc.. bis in die Staaten durchgecheckt hatte, ließ die Dame am Check in ihn nach AMS fliegen, wo er dann aber natürlich nicht weiterdurfte. Zurück musste er aber auf eigene Faust (Zugticket für 60 oder 70 Euro!). Hätte KLM ihn nicht nach Deutschland zurückfliegen lassen müssen, weil es doch ein Fehler des Personals in Deutschland war?

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