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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Airlines ohne eigenen Thread


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Hallo zusammen!

 

Bin mal wieder von einer Annullierung betroffen, und brauche daher Euren Rat: Centralwings hat ja DTM - SZZ eingestellt, mein Flug sollte am 19.09. ab DTM gehen.

 

Da mich Centralwings laut EU-Veordnung mehr als zwei Wochen vorher informiert hat, müssen die mir doch ein Angebot einer anderweitigen Beförderung machen, oder? Laut Auskunft von C0 müssten sie mir nur das Geld zurückbezahlen. Ist dies korrekt? Immerhin habe ich einen LH-Rückflug nach DUS von HDF gebucht, den ich schlecht canceln kann.

 

Bitte gebt mir kurz eine Rückmeldung, ob C0 einfach das Geld zurückbezahlen kann, oder ob sie mir eine anderweitige Beförderung (auch mit Lot ab DUS) anbieten müssen.

 

Danke für Eure Hilfe!

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Natürlich schulden sie Beförderung, und zwar in etwa zur selben Zeit. Das hat nicht viel mit der EU-Verordnung sondern mit einfachstem Zivilrecht zu tun. "Pacta sunt servanda" oder so sagte der alte Römer. Aber wie immer: Recht haben und bekommen ist im Ausland nicht selten noch ein wenig schwerer als vor deutschen Gerichten.

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  • 1 Monat später...

Hallo Leute,

 

habe mit einem mitreisenden die Strecke VNO-RIX am 10.07 am morgen gebucht. Leider ist die Strecke nicht mehr buchbar und amadeus zeigt sie nicht mehr an, bei checkmytrip wird sie jedoch noch als confirmed angezeigt.

Es ist uns nicht möglich den späteren mittagsflug mit flylal wahrzunehmen, da wir RIX-LPX-RIX noch am selben Tag fliegen wollen.

Das Anrecht auf eine zeitnahe ersatzbeförderung besteht doch trotzdem, nur ohne weitere Hilfen wie Hotelkosten etc. oder liege ich hier falsch, denn es fliegt am Morgen wohl nur Air Baltic.

Danke schonmal.

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  • 2 Wochen später...

Kurze Schilderung eines Falles, der mich gerade beruflich verfolgt.

 

Rückflug mit genannter Airline aus Indien nach Deutschland. Flug wird aus unbekannten Gründen gecancelt. Alternativflug über Kuwait. Unterbringung in sehr einfachem Hotel, deutlich unter Standard der Reisenden.

 

Alternativer Rückflug geht über Paris. Weitertransport mit LH von Paris nach Deutschland wird zugesichert. LH in Paris weiß jedoch von nichts. Paxe müssen Flugtickets selbst bezahlen, Kosten jeweils bei 400,00 Euro.

 

Schaden liegt insbesondere in den 400,00 pro Person. Weiterer Schaden aufgrund der verspäteten Ankunft am Zielflughafen (24 Stunden), also entgangener Gewinn, Verdienstausfall, mindestens 600,00 Euro pro Nase insgesamt, also für beide Paxe mind. 1200,00 Euro zusammen. Schön wäre zudem eine Kompensation für die erlittenen Unannehmlichkeiten, hierauf aber natürlich kein Rechtsanspruch).

 

Rechtlich ist der Fall recht unproblematisch. Die zusätzlichen Flugkosten sind bereits aus Vertrag zu erstatten, die Kosten wegen der Verspätung aus Wahrschauer Abkommen, bzw. einer der Folgeregelungen.

 

Zu meinem persönlichen Erstaunen brauchte die Airline rund ein halbes Jahr, um den Vorgang zu überprüfen. Mit dem Ergebnis, knapp 400 Euro INSGESAMT, also für beide Paxe zusammen, anzubieten. Dies auch nur gegen Erklärung, auf weitere Ansprüche zu verzichten.

 

Eine derartiges Angebot bin ich im Umgang mit "Billigfliegern" ja gewohnt, bei DIESER Airline hat es mich dann doch überrascht. Umso mehr, als beide Paxe Journalisten sind und die Airline das auch weiß. Normalerweise beschleunigt das den Vorgang eher.

 

Nun meine Frage: Hat jemand ähnlich schlechte Erfahrung mit dieser Fluggesellschaft gemacht. Mir geht´s ausdrücklich NICHT um Erfahrungen z.B. mit dem Catering, sondern ausschließlich um die Kompensations-Praxis.

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Hallo,

 

ich habe nun mit einem Mitreisenden ein Problem mit Sterling. Letztes Jahr ergatterte ich auf einer Promotion Aktion von denen 2 Gutscheine für alle Strecken ab Dortmund. Da jedoch eine Durchnummerierung der Gutscheine stattfand, gab es einen Fehler, so dass dies überprüft und die Gültigkeit statt bis zum 28.04 bis zum 28.06 verlängert wurde.

 

Wir buchten den Flug DTM-CPH-DTM für den 13.06-16.06, alles schön und gut. Ein paar Tage später bemerkten wir, dass der Flug nicht mehr zu buchen sei, wir kontaktierten anschließend den Kundenservice.

Man sagte, dass der Flug wahrscheinlich ausgebucht sei, dies jedoch für die gesamte Flugplanperieode.

Auf ein Fax bekamen wir keine Antwort.

Heute riefen wir das Kundenservice erneut an, man sagte uns, da der Flug auf einen Gutschein gebucht ist, haben wir keinerlei Rechte auf eine Ersatzbeförderung.

Laut EU verordnung gilt dies doch aber meines wissens für alle der öffentlichkeit zugänglichen Tarife, dazu zählen eben auch Gutscheine oder liege ich da falsch?

Seitens Sterling heißt es, dass Gutscheinbuchungen anderen Konditionen unterliegen, fakt ist ja aber, dass der Flug gestrichen wurde.

Es geht mir hierbei weniger um eine Entschädigung, sondern eher um einen Ersatzflug.

 

Evtl. ist auch noch interessant zu wissen, dass wir 2 Weiterflüge haben CPH-OSL-BGO am 13.03 Abflug 1605 Uhr, ursprüngliche Ankunft wäre um 1130 Uhr gewesen, also mehr als ausreichend. Am nächsten Tag BGO-ARN, sowie das Hotel.

 

Vlt hat ja jemand etwas mehr Durchblick dafür und könnte die Reglung wegen der Gutscheinbuchung etwas genauer erläutern.

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Nun meine Frage: Hat jemand ähnlich schlechte Erfahrung mit dieser Fluggesellschaft gemacht. Mir geht´s ausdrücklich NICHT um Erfahrungen z.B. mit dem Catering, sondern ausschließlich um die Kompensations-Praxis.

 

Dazu wäre es hilfreich, zu wissen, welche Airline du meinst... ;)

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Nun meine Frage: Hat jemand ähnlich schlechte Erfahrung mit dieser Fluggesellschaft gemacht. Mir geht´s ausdrücklich NICHT um Erfahrungen z.B. mit dem Catering, sondern ausschließlich um die Kompensations-Praxis.

 

Dazu wäre es hilfreich, zu wissen, welche Airline du meinst... ;)

Steht doch im Titel: Kuwait Airlines
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  • 4 Wochen später...

Ich habe einen Flug mit Oceanair (aus Brasilien) über ein deutsches Reisebüro gebucht, da deutsche KKs bei der Buchung über die Oceanair Webseite nicht akzeptiert wurden. Als ich die Flugzeiten für den Flug nächste Woche ckecken wollte, stellte ich fest, dass der Flug gestrichen wurde. Informiert wurde ich weder vom Reisebüro noch von der Fluglinie, wobei ich denke, dass diese auch keine Kontaktinformationen von mir hat.

 

Frage: Ist das Reisebüro mein Vertragspartner und wäre somit verpflichtet gewesen, mich zu informieren? Ist es auch verpflichtet, für einen Ersatzflug zu sorgen?

Wie sieht es nach brasilianischem Recht mit Ersatzbeförderung aus?

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  • 3 Wochen später...

Ich habe bei LAN gebucht. Unter checkmytrip konnte ich alles sehen mit Buchungscode. Hatte aber keine seperate Email mit Bestätigung bekommen.

 

Habe von LAN eine Email bekommen:

 

We inform that we have called to 49-****** , but there was no sucess, we need to confirm some information about your purchase.

 

Please, call us as soon as you can. Your booking wil be active until jun 15, 2008 at 18:00p.m. (chilean time)

 

Habe angerufen bei LAN in Chile und die wollten nochmal meine Kreditkartendaten, keine AHnung was da schief lief hab es nicht so ganz verstanden.

 

Dann kam ne Email mit den Flügen:

 

Your tickets are being issued. You will receive an e-mail notification as soon as your tickets are ready. Thank you for buying at LAN.com

 

Thank you for choosing LAN.com

Itinerary

 

 

 

 

Was war da los?

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  • 1 Monat später...

Servus zusammen,

 

hab momentan ein dickes Problem mit EK und würde mich freuen mal eure Meinungen/Einschätzungen dazu zu hören:

 

Gebucht wurde am 21.02.08 folgende Strecke:

 

MUC-DXB-BKK am 14./15.08. sowie BKK-DXB-MUC am 08.09.

für 2 Passagiere - Mich und meine Freundin.

 

Bei meiner Freundin läuft sein Anfang des Jahres ein Adoptionsverfahren. im Feburar gingen wir davon aus, dass dieses bis August beendet sein wird - dem ist jedoch leider nicht so.

 

Problem also nun: Buchung läuft auf den neuen Namen, sie hat aber momentan bzw. bis zum Reiseantritt noch den alten.

Also bei EK angerufen und das Problem geschildert. Die Dame am Telefon (Name notiert) meinte, in dem Fall sei es kein Problem, da die Person ja die gleiche bleibt. Sie hat die Daten aufgenommen und versprochen es zu ändern und mir die neue Buchungsbestätigung zuzuschicken. Das war am 11.07. Da die Buchung am 14.07. noch nicht geändert war, rief ich erneut an - Andere Callcenter-Mitarbeiterin (Name notiert), die meinte sie ändert die Buchung.

Einen Tag später hab ich bei emirates.de meine Buchung überprüft:

Ich selbst war noch gebucht, meine Freundin nicht mehr. Ein Anruf ergab, dass ein neues Ticket ausgestellt wurde, anders hätte es nicht funktioniert. Die neue Buchungsnummer habe ich, ebenso die neue Bestätigung per eMail.

 

So, nun vor 1 Stunde ein Anruf von Emirates, es gäbe ein Problem.

Das Ticket meiner Freundin sei ungültig - Beide Tickets müssen unter einer Buchung laufen, für meine Freundin wurde ja aber nun eine zweite eröffnet. Außerdem habe ich eine falsche Auskunft erhalten - Eine Namensänderung wäre eigentlich doch nicht möglich gewesen.

 

Statt beide Buchungen zu stornieren und einfach eine neue aufzumachen wälzt EK das Problem jetzt doch aber allenernstes auf uns ab.

Einzige Möglichkeit wäre das Ticket zu stornieren (Ich würde den Betrag minus Refund-Charge zurückbekommen) und ein neues zu kaufen - Auf unsere Kosten.

 

Problem ist hier jedoch, dass ich 1. Natürlich nicht einsehe das Problem zu lösen welches EK verursacht hat, 2. Das ich ein neues Ticket kaufen soll, welches nun natürlich erheblich teurer wäre! Zudem sind die Maschinen komplett ausgebucht in Eco.

 

Der Supervisor hat mir das gleiche nochmal erklärt und gemeint es gibt keine andere Möglichkeit, er würde aber dennoch nochmal mit Dubai sprechen, evtl. können die etwas machen - Er glaubt es aber nicht.

 

So - nun die Frage an euch: Welche Möglichkeiten habe ich nun, falls wirklich keine andere Lösung gefunden wird? Nach eigener Einschätzung bin ich doch wohl im Recht, da ich von EK eine falsche Auskunft erhalten habe und die meine Buchung (ungewollt) ungültig gemacht haben, oder?

 

Würde mich über ein paar Beiträge freuen!

 

Danke

Alex

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Ist es nicht so, dass eine beglaubigte Adoptionsbestätigung ausgereicht hätte?

Ich geh mal z.B. von einer Heirat aus. Meine Frau hatte letztes Jahr noch offene ID Tickets auf ihren alten Namen. Eine Nachfrage bei meiner Reisestelle ergab, dass sie die Tickets weiterhin benutzen könne, jedoch immer eine beglaubigte Heiratsurkunde mitführen müsste, auch wenn sie ihren neuen Ausweis/Pass hätte - eben so lange bis die Tickets abgeflogen wären. Das war auch nie ein Problem; weder bei LH noch bei AB.

Aus der Sicht gesehen, also einer Heirat, dürfte eine Adoption im Prinzip analog gehandhabt werden.

Hättest Du den Flug unter ihrem alten Namen normal gebucht, bei EK die Adoption gemeldet und dir als OSI Element in die Buchung eintragen lassen, dann hätte es, aus meiner Sicht, keine Probleme geben dürfen.

So wie Du es nun gehandhabt hast (okay, Du dachtest der Fall wäre bis zur Abreise abgeschlossen) ist es doch etwas fahrlässig von dir und Du könntest auf Kulanz seitens EK hoffen, was sich eventuell etwas schwierig erweisen dürfte; es sei denn Du bleibst hart und gehst eine Stufe höher bei EK.

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Ob es ausgereicht hätte weiss ich nicht, ich habe nach einer Namensänderung gefragt und von 2 EK-Mitarbeitern die Info bekommen, in dem Fall sei es kein Problem.

Klar wäre es besser gewesen den Flug auf den alten Namen zu buchen, aber lässt sich jetzt nich mehr ändern...

Fahrlässig von mir ist aus meiner Sicht in der Situation eigentlich nichts mehr.

Hätte EK gleich beim 1. Anruf gesagt sie können den Namen nicht ändern oder ich bräuchte ein amtlich bestätigtes Dokument, dann wär das halt so gewesen. Aber wenn ich gleich von zwei Mitarbeitern die Info bekomme es ist kein Problem den Namen zu ändern, dann geh ich davon aus dass diese Info stimmt. Und wenn statt einer Namensänderung gleich die komplette Buchung gestrichen bzw. ein neues Ticket ausgestellt wird, was dann doch ungültig ist, ist das ja wohl die Schuld von EK und nicht mir, oder?

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Jaein.

Schuld von Dir ist, wie gesagt nur, dass Du "fahrlässig" gehandelt hast bei der Buchung und eben schon mit neuem Namen gebucht hast; vielleicht könnte hier ein amtliches Dokument über das Adoptionsverfahren auch schon helfen.

Was stimmt, aber nur ebenfalls durch ein Dokument nachgewiesen werden kann, ist der Fakt, das die eigentliche Person sich nicht verändert hat.

Eine Ausstellung von einem neuen Ticket kann problemlos auch in einer neuen PNR mit der alten PNR "verknüpft" werden. In der "Endorsement Box" müsste hier eine Info eingetragen werden und im Feld "Original Issue" und "Issued in exchange for" die alte Tix-Nummer damit der Link zu Deiner ursprünglichen Buchung da ist; also dies dürfe kein Problem darstellen. Den gleichen Vorgang macht man auch, wenn man ein Tix teilweise oder ganz mit einem DBC Voucher bezahlt bzw. bei einem Rerouting durch Flugausfall, Flugstreichung, etc.

Namensänderung ist in dem Fall auch etwas anderes und müsste von den eigentlichen Tarifbedingungen abweichen. Von daher müsstest Du schon hart bleiben und ggf. eben immer eine Stufe höher gehen. Zum Glück kannst Du alles amtlich belegen lassen.

Und zur Not kann man jeden Vorgang auch in der History der Buchung nachschauen. Da hinterlassen die Agenten auch ihre Spuren. Da könntest Du letztendlich auch drauf beharren.

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Ja, dieses "fahrlässige" handeln bestreite ich auch in keinster Weise. Heute wünsche ich mir, ich hätte direkt auf den aktuellen Namen gebucht.

Wäre eine Namensänderung nicht möglich gewesen, hätte ich eben Pech gehabt, wenn ich aber von gleich 2 EK-Mitarbeitern die gleiche Info bekomme, gehe ich davon aus, dass ich darauf vertrauen kann.

 

Die Mitarbeiterin die mich anrief sowie der Supervisor meinten, eine Verknüpfung sei nicht möglich. Die Info bekam ich bereits beim 1. Anruf, dort sagte man mir aber eben, es würde kein Problem darstellen.

 

Dass die Reisende ein und die selbe Person bleibt kann man natürlich nachweisen, z. B. durch ein vom Amt bestätigtes Dokument, kein Problem!

 

Habe außerdem neben der ursprünglichen Buchungsbestätigung auch die von der neuen Buchung per eMail bekommen.

 

Bin kein Jurist und hatte auch noch nie ein derartiges Problem und die meisten hier wohl auch nicht, aber aus rein logischem Denken finde ich, dass ich im Recht bin und das ungewollt ungültig gemachte Ticket von EK nicht mein Problem sein kann bzw. dass es auf mich abgewälzt wird. Ich hab schließlich keinen Einfluss darauf was die dort im Computer anstellen...

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Ich habe keine Ahnung was für ein CRS die bei EK benutzen, aber es ist durchaus möglich eine Beziehung zu einer Buchung in Verbindung mit einer Ticketneuausstellung zu machen. Letztendlich bleibt auch zu klären wo der "Refund" des eigentlichen Tickets verschwunden ist, denn stornieren kann dich EK so einfach nicht.

Wie gesagt, ich würde die EK-Direktion in Deutschland schriftlich kontaktieren, ggf. Kopien von Beglaubigungen beilegen und die Sache nochmals erläutern.

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Der Brief von AF bezieht sich auf mein Schreiben vom 2. Januar, das finde ich recht langsam ;)

 

Ich hatte, nachdem AF alle Fristen verstreichen ließ, das LBA angeschrieben, die haben mir nach 3,4 Wochen mitgeteilt, dass ein Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann, jedoch die Direction de le Regulation economique zuständig wäre. Nachdem ich dann von dort eine Empfangsbestätigung bekommen habe, kam auch (zufälligerweise...) die Antwort von AF.

 

Und ja, ich hatte explizit um die 250 € gebeten, was in der Antwort völlig ignoriert wurde. Ich werde jetzt AF auffordern, entweder außergewöhnliche Umstände zu reklamieren (und gegenüber der DRE zu belegen) oder endlich zu zahlen.

 

Mal interessehalber: Kann AF die 30€ MCO wieder zurückziehen oder kriege ich die ggfs. "on top"?

 

Kurzes Update hierzu, falls es jemand ähnlich geht: Die Direction de la regulation economique hat derzeit einen Bearbeitungsrückstand von 6 Monaten, ich bin also demnächst dran ;)

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  • 3 Wochen später...

Hallo,

 

ich brauche mal Euren Rat bzw. eventuell den Hinweis das ich das Problem falsch sehe und AUA recht. Ausserdem hoffe ich noch im richtigen Thread gelandet zu sein. Ansonsten bitte einen kurzen Hinweis. Die Preise sind der Einfachheit gerundet. Es geht mir um Steuerrückerstattung bei Buchungen im Rahmen der 50 Jahre AUA-Aktion (50% Rabatt bei Buchungen am 31.3.2008).

Das Steuern+Gebühren rückerstattet werden ist unstrittig. Ein Teil ist bereits auf meinen Konto. Es geht jetzt nur noch um die Höhe und da kann ich mich der AUA-Meinung nicht anschliessen.

 

Meine Meinung: 100 € Flug gesamt - 10€ Ticketgebühr nicht erstattbar = 90€, bezahlt 45 €

90€ = 60€ Gebühren+Tax + 30 € Nettopreis des Tickets

 

Nettopreis ist nicht ersetzbar. Von den Steuern und Gebühren müssten mir 30€ ersetzt werden.

 

AUA Meinung: 90€ Ticketpreis, bezahlt 45 €, davon wird jetzt der

Ticketnettopreis abgezogen 45€ - 30€ = 15€ nur ersetzbar .

 

Die 15€ habe ich bis jetzt auch bekommen. Welcher Meinung würdet Ihr Euch anschliessen ? Eventuell habt Ihr auch eine kurze Argumentationshilfe.

 

Danke für Eure Antworten.

 

Andreas

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Recht schwierig, soweit ich weiß, hat AUA auch gesagt, dass der Rabatt nur auf den Ticketpreis nicht auf Steuern und Gebühren gilt. Andererseits hatte ich einen ähnlichen fall, da gab es die 50€ Gutscheine, habe DUS-GRZ-DUS (via LNZ) gebucht, hat also 51,21€ gekostet, dann wurde eine Rückerstattung beantragt, 41,21 würden zurücküberwiesen, 10€ waren Gebühren für die "Arbeit"

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