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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Airlines ohne eigenen Thread


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Im Normalfall gibt es Stornokosten (genauer das, was man trotz Nichtantritts für die Reise ausgegeben hat) minus Selbstbeteiligung zurück (je billiger die Versicherung, desto höher die Selbstbeteiligung).

 

Ich persönlich entscheide mich immer gegen eine Reiserücktrittsversicherung. Gründe:

 

- Wenn die Ursache vorher (auch nur im Ansatz) absehbar ist, zahlt sie eh nicht

- Wenn der Arbeitgeber den Urlaub streicht, haftet er

 

Dann bleiben noch solche Sachen wie unerwartete Krankheit usw.

 

Das (kleine) Risiko gehe ich bewusst ein. Geld für eine Reise ist Geld, dass man eh ausgegeben hätte, es ist also nichts, was einen in irgendeiner Form "ruinieren" wird und versichert werden muss, im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung oder einer Vollkasko für ein neues Auto.

Ich habe bisher immer das Geld gespart und das sind inzwischen auch schon etliche 100€, die ich gut anderweitig ausgegeben habe.

 

Ist halt die Frage: Mit 100% Wahrscheinlichkeit die Versicherung bezahlen oder mit X% (X deutlich unter 10%) Wahrscheinlichkeit eine Reise bezahlen, die man nicht antritt.

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(...)

Gerade bei solchen Buchungsportalen sollte man genau hinschauen, was da zum Thema Stornierung und Erstattung angegeben wird.

 

(...)

Das ist aber eher wenig die "Schuld" eines Buchungsportals. Bei Opodo ist klar, dass die für jede Leistung eines Extra-Gebühr nehmen, die aber VORHER bei der Buchung klar ersichtlich ist. Diese macht aber nicht den großen Differenzbetrag aus, der bei dir entstanden ist. Man kann dann ja auch (ich glaube 10€) zusätzlich bezahlen und hätte damit von Opodo eine kostenfreie Bearbeitung bei z.B. Stornierungen. Die Bedingungen für Erstattungen machen auch bei der Vermittlung von Nur-Flug-Reisen durch Buchungsportale die Airlines und nicht das Buchungsportal. Und da steht glaube ich immer, dass z.B. der Kerosinzuschlag nicht erstattet wird, ebenso bei den günstigen Tickets der Ticketpreis. Dann erheben auch die Airlines eine Gebühr für Umbuchungen, Stornierungen, etc. Das alles ist immer vor der Buchung in den AGB bzw ABB nachlesbar und man muss ja auch immer anklicken, dass man die gelesen hat und ihnen zustimmt.

 

(...)

 

Ich persönlich entscheide mich immer gegen eine Reiserücktrittsversicherung. Gründe:

 

- Wenn die Ursache vorher (auch nur im Ansatz) absehbar ist, zahlt sie eh nicht

- Wenn der Arbeitgeber den Urlaub streicht, haftet er

 

Dann bleiben noch solche Sachen wie unerwartete Krankheit usw.

 

Das (kleine) Risiko gehe ich bewusst ein. Geld für eine Reise ist Geld, dass man eh ausgegeben hätte, es ist also nichts, was einen in irgendeiner Form "ruinieren" wird und versichert werden muss, im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung oder einer Vollkasko für ein neues Auto.

Ich habe bisher immer das Geld gespart und das sind inzwischen auch schon etliche 100€, die ich gut anderweitig ausgegeben habe.

 

Ist halt die Frage: Mit 100% Wahrscheinlichkeit die Versicherung bezahlen oder mit X% (X deutlich unter 10%) Wahrscheinlichkeit eine Reise bezahlen, die man nicht antritt.

Ich entscheide mich grundsätzlich dann für einer RRKV, wenn eine bestimmte Summe überschritten wird, die es ärgerlich wäre abzuschreiben, wenn man krank wird, etc.. Bei Flügen im billigsten angeboten Tarif (also in Europa im Bereich bis ca. 200€) lohnt sich das m.M. nicht und das Risiko ist überschaubar. Bei Pauschalreise mit der Familie z.B. schließe ich die RRKV aber grundsätzlich ab. Tatsächlich ist es aber auch so, wie ilam geschrieben hat, oft bezahlt man mit der Summe der Versicherungen mehr als man Geld verliert, wenn man tatsächlich mal einen Flug nicht antreten kann. Letztlich muss und darf das aber jeder selbst entscheiden.

Der beste Tipp, den wir dir Unnamed0815 hier geben können, ist der, VORHER GENAU die Bedingungen zu LESEN, dann erlebt man hinterher auch keine bösen Überraschungen.

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Ja klar, hinterher ist man natürlich immer schlauer. Ist halt auch das Problem jetzt, dass ich das selber nicht gebucht hatte und deswegen keinen Überblick über AGB's oder sonst was hatte.. Bleibt mir wohl nur übrig, die Reise anzutreten und das irgendwie hinzubekommen. Ich wollte hier ja auch nur die Frage klären, ob ich überhaupt irgendeinen Anspruch hätte. Echt schade, dass dem nicht so ist. Meiner Meinung nach eine krasse Lücke in unserem Rechtssystem (ich weiß, die Firma sitzt in den USA - aber ich in deutschland). Hoffentlich ändert sich da in Zukunft mal was.

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Simple Rechnung:

 

Bei einem nicht erstattbaren Tarif (das dürfte bei dir zu 99% der Fall sein), gilt - auf Anhieb - folgende Rechnung:

 

Nettotarif - nicht erstattbar

Kerosinzuschlag nicht erstattbar

Steuern&Gebühren: erstattbar

- Ausnahme USA-Flüge: aufgrund der dortigen Rechtssprechung sind einige Steuern ebenfalls nicht erstattbar.

Reisebüros/Airlines können für diesen Aufwand hierfür zudem eine Gebühr nehmen.

 

Schlussendlich kann es dann passieren, dass du zum Schluss nur 5% deinen Reisepreises wiedersiehst.

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Obwohl es wirtklich mal Zeit wäre, dass jemand gerichtlich überprüfen lässt, ob der Kerosinzuschlag als Teil der Steuern und Gebühren nicht erstattungspflichtig ist. Anderenfalls ist diese reine Kostenposition der Fluggesellschaft in den Tarif aufzunehmen. So wie es jetzt ist, müsste dieser Kostenpflichtig - im Sinne des Wortes - erstattet werden.

 

Wer machts? :)

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Der Kerosinzuschlag gehört für mich auch erstattet, außer vielleicht bei kurzfristiger Stornierung oder No-Show wo schon getankt wurde. Denn dann könnte man mit dem Argument kommen das das Gewicht des Kerosins ja auch wieder Kerosin braucht.

 

Und zum Thema Rücktrittsversicherung... die zahlt doch sowieso nur in extremen Ausnahmefällen, sprich Krankheit, Tod, Unfall, Haus abgebrannt, etc. Bei sowas wie "oh, doch keine Zeit"... "ich muss ne wichtige Klausur schreiben"... "hab Omas Geburtstag vergessen" oder "hab ne günstigere Reisemöglichkeit gefunden" gibt es eh kein Geld zurück.

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Obwohl es wirtklich mal Zeit wäre, dass jemand gerichtlich überprüfen lässt, ob der Kerosinzuschlag als Teil der Steuern und Gebühren nicht erstattungspflichtig ist. Anderenfalls ist diese reine Kostenposition der Fluggesellschaft in den Tarif aufzunehmen. So wie es jetzt ist, müsste dieser Kostenpflichtig - im Sinne des Wortes - erstattet werden.

 

Wer machts? :)

Die LH (Group) hat ja schon reagiert und dem Kind einen neuen Namen gegeben um weniger angreifbar zu sein...

 

Das stand bis letztes Jahr bei ihren Steuern, Gebühren & sonstige Zuschläge...

lh-dus-fra-nrt.jpg

 

...und das ab diesen Jahres

lh-11-1-2014.jpg

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Üble Trickserei. Wobei die Position immer noch unter 'Steuern und Gebühren" steht und demnach der Erstattungspflicht unterliegt. Ein Gericht wird im Zweifel schon wissen wollen, was ein internationaler Zuschlag ist. Ich habe ernsthafte Zweifel, ob dies nicht einkassiert werden würde.

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Echt schade, dass dem nicht so ist.

 

Einer der Hauptgründe dafür aus der Vergangenheit dürften Schlaumeier sein, die meinten, Flüge zu mehreren Terminen buchen zu müssen, obwohl sie schon zu diesem Zeitpunkt die Absicht hatten, nur einen davon wahrzunehmen (z.B. da sie noch nicht wussten wann sie Urlaub bekommen). Es ist eben hier so wie es immer ist: die grosse Masse muss das Fehlverhalten einiger weniger ausbaden. Von daher kann der jetzige juristische Zustand leider gar nicht geändert werden ohne dass es für alle erheblich teurer wird oder die ganze Buchungsklassenphilosophie umgekrempelt wird.

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Naja, auch die Airlines spielten "Schlaumeier"

 

Früher waren unter "Steuern und Gebühren" nur wirklich Posten ausgewiesen, die von der Airline durchgereicht werden, dann wurde es immer mehr zu einer Maßnahme, die angezeigten Ticketpreise nach unten zu drücken, extremstes Beispiel sind die dauerhaften Kerosin"zuschläge".

 

Da inzwischen zumindest in der EU aber nur noch mit Endpreisen geworben werden darf, eigentlich eine überlüssige Maßnahme und man könnte wieder ehrlich abrechnen und damit auch das Thema Rückerstattungen deutlich transparenter machen.

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Naja, auch die Airlines spielten "Schlaumeier"

 

Früher waren unter "Steuern und Gebühren" nur wirklich Posten ausgewiesen, die von der Airline durchgereicht werden, dann wurde es immer mehr zu einer Maßnahme, die angezeigten Ticketpreise nach unten zu drücken, extremstes Beispiel sind die dauerhaften Kerosin"zuschläge".

(...)

Volle Zustimmung! Diese Praxis der Abrechnung auf einige "schlaue" Passagiere zurück zu führen, wäre auch zu einfach.

Und um das Thema dieses Threads aufzugreifen: "Gerechtfertigte Rückerstattung" nur eines Bruchteiles des Kaufpreises = Im juristischen Sinn eindeutig ja, denn die Bedingungen für die Flugbuchung sind eindeutig und vorher einsehbar. Trotzdem stimme ich all denen hier zu, die der Meinung sind, dass diese Praxis einmal überprüft werden müsste.

 

Der Kerosinzuschlag gehört für mich auch erstattet, außer vielleicht bei kurzfristiger Stornierung oder No-Show wo schon getankt wurde. Denn dann könnte man mit dem Argument kommen das das Gewicht des Kerosins ja auch wieder Kerosin braucht.

 

(...)

Genau das ist ja auch der Punkt. Auch wenn die Airlines ggf im Vorfeld Kerosin einkaufen und dann lagern, verbraucht wird es erst in dem Moment, wo geflogen wird, genauso wie das auch mit den Steuern und Gebühren ist, da ja auch erst dann anfallen.

Im Endeffekt wäre es ehrlicher und für die meisten Passagiere nachvollziehbarer, dieses in den reinen Flugpreis einzurechnen.

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Im Endeffekt wäre es ehrlicher und für die meisten Passagiere nachvollziehbarer, dieses in den reinen Flugpreis einzurechnen.

 

Genau darum geht es aber nicht, sondern ausschliesslich um Gewinnsicherung bzw. -maximierung für die Airlines, die an den entscheidenden gesetzgeberisch wirkenden Stellen auch eine durchschlagskräftige Lobby sitzen haben.

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sondern ausschliesslich um Gewinnsicherung bzw. -maximierung für die Airlines, die an den entscheidenden gesetzgeberisch wirkenden Stellen auch eine durchschlagskräftige Lobby sitzen haben.

 

Macht es denn bei der Buchung für den Kunden irgendeinen Unterschied, ob der Kerosinzuschlag nun im "Reisepreis" steckt oder in den "Gebühren"?

 

Ja, dem war mal so, als man am Anfang den "Reisepreis" ausgespuckt bekam und hinterher noch ein paar Steuern und Gebühren draufkamen, inzwischen ist es doch egal, da man zuerst den Endpreis bekommt und dann die Auflistung, wie der sich zusammensetzt...

 

Übersehe ich irgendeinen Vorteil für die Airline? Die Tickets werden in der Regel ja auch sofort ausgestellt, so dass auch eine nachträgliche Erhöhung nicht mehr möglich ist...

 

 

Auch wenn die Airlines ggf im Vorfeld Kerosin einkaufen

 

Sie kaufen auch ihre Flugzeuge im Vorfeld ein. Fehlt eigentlich noch ein "Flugzeugzuschlag".

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Macht es denn bei der Buchung für den Kunden irgendeinen Unterschied, ob der Kerosinzuschlag nun im "Reisepreis" steckt oder in den "Gebühren"?

 

 

Allerdings, und zwar wenn es drum geht Preise zu vergleichen. Glaub mal nicht, dass es mehr als 5% aller Kunden durchschauen, wenn zwei Airlines auf derselben Strecke konkurrieren und die eine wirbt mit einem tatsächlichen Endpreis, der 10 Euro höher ist als der "Endpreis" der Konkurrenz. Wir Freaks hier im Forum sind an dieser Stelle definitiv nicht der Massstab für die Durchschnittsbevölkerung.

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Es darf doch eh nur noch mit dem Endpreis geworben werden...?

 

Zumindest ist es meine Erfahrung, dass man - wenn man z.B. Flüge über swoodoo & Co sucht - Preise bekommt, die nur dazu da sind, dass man auf diverse Buchungsportale gelockt wird. Wenn man dann den Buchungsprozess durchspielt, kommen da sehr schnell noch diverse Zahlungskosten drauf (die auch nur teilweise angezeigt werden, wenn man bei der Flugsuche auf die entsprechende Option klickt) sowie Buchungsgebühren des jeweiligen Portals. Das kann den Preis teilweise kräftig in die Höhe treiben. Mag sein, dass die Fluggesellschaften selber nur mit dem Endpreis werben dürfen, bei den Suchportalen kann man sich auf die Angaben nicht verlassen. Also da muss man sehr aufmerksam sein, bevor man irgendetwas als günstig bucht! Oft (aber nicht immer) ist es dann doch besser direkt bei der Airline zu buchen, da hat man dann auch im Falle eines Falles nicht die doppelte Bearbeitungsgebühr für Stornierungen, Umbuchen, usw..-

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  • 1 Monat später...

Hallo in die Runde,

 

habe vor ca. sechs Monaten einen Flug von Kuala Lumpur nach Melbourne gebucht, da die Preise damals einfach gut aussahen und wir anhand der Flüge unseren Trip planten. Mittlerweile haben sich die Reiseumstände etwas geändert und statt des geplanten Rückfluges würden wir zu zweit gerne via Perth mit einer Nacht Aufenthalt fliegen. Nun ist unser "Glück", dass der Hinflug als Einzelsegment noch zum gleichen Preis wie damals buchbar ist. Dementsprechend würden wir gerne die ursprünglich gebuchten Flüge stornieren und stattdessen einzeln KUL-MEL, MEL-PTH, PTH-KUL buchen wollen.

Nun stellt sich uns die Frage, wie wir eine Stornierung gegenüber der Airline am besten anstreben. Wir haben die "Air Asia Travel Protection" abgeschlossen, jedoch bin ich auch nach einem Anruf dort nicht wirklich schlauer geworden, da nach meiner Frage der Stornierung ein kurzes Nein kam und das Gespräch daraufhin beendet war. Der einzige positive Unterschied zu einer deutschen Hotline ist, dass man kaum in der Warteschleife steckt...

Ih wäre dankbar, wenn ihr mir noch Ratschläge geben könntet, wie man am besten vorgeht oder ob in den sauren Apfel gebissen werden muss und der Flug entweder verfällt oder angetreten wird.

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Ih wäre dankbar, wenn ihr mir noch Ratschläge geben könntet, wie man am besten vorgeht oder ob in den sauren Apfel gebissen werden muss und der Flug entweder verfällt oder angetreten wird.

 

So wie ich die "Air Asia Travel Protection" verstehe greift sie nur bei Flugausfall und nicht wenn der Kunde es sich anders überlegt. Wen überhaupt gäbe es Möglichkeiten erst ab "Hi-Flyer"-Buchungsklasse aufwärts (wobei selbst da beim Routing eventuell nichts mehr zu ändern ist, sondern nur beim Datum), ansonsten dürfte die einzige Option sein, den nicht genutzten Flug verfallen zu lassen.

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  • 3 Wochen später...

Habe eine Buchung bei FlyBE innerhalb der naechsten Woche, doch wie es scheint ist mein Flug um 5h verschoben worden, fuer Hin- sowie Rueckflug (Rueckflug in 12 Tagen). Flug ist vor Wochen gebucht worden, und es gab keinerlei Notifcation seitens FlyBE. Geld wurde abgebucht. Wenn ich Buchung online pruefen will, ist meine Buchung laut Website nicht vorhanden....

 

Sprich werde 2 Dinge argumentieren muessen:

1) Das eine Buchung vorliegt

2) Das mir EU-Kompensation zusteht, da <14Tage Vorwarnung, und keine zeitnahe Alternative da >4h spaeter am Zielort. Laut FlyBE T&C (unten) sind die Flugzeiten aber nicht Vertragsbestandsteil - das ist doch keine gueltige Bedingung, oder?

3) steht Kompensation fuer Rueckflug gesondert auch zu, da auch bereits innerhalb des 14 Tage Fensters?

 

aus Flybe T&Cs:

9.1 Schedules
9.1.1 The flight times shown in timetables may change between the date of publication and the date you actually travel. We do not guarantee them to you and they do not form part of your contract with us. 
9.1.2 Before we accept your booking, we will notify you of the scheduled flight time in effect as of that time, and it will be shown on your Ticket. We may need to change the scheduled flight time subsequent to issuance of your Ticket. If you provide us with contact information, we will endeavour to notify you of any such changes. If, after you purchase your Ticket, we make a significant change to the scheduled flight time, which is not acceptable to you, and we are unable to book you on an alternate flight which is acceptable to you, you will be entitled to a refund in accordance with Article 10.2. 

 

 

Herzlichen Dank!

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 If, after you purchase your Ticket, we make a significant change to the scheduled flight time, which is not acceptable to you, and we are unable to book you on an alternate flight which is acceptable to you, you will be entitled to a refund in accordance with Article 10.2. 

 

Was steht denn in Artikel 10.2? Der hier beschriebene Fall scheint ja auf Dich genau zuzutreffen.

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Hast du einen Doppelnamen und mit Doppelnamen gebucht? Dann musst du beide Vornamen (evt. mit "-") auf flybe.com eintragen, um die Buchung anzeigen zu lassen...

 

Hatte das gleiche Problem bei einer BE-Buchung vor ein paar Tagen auch und war erschrocken, dass ich die Buchung plötzlich nicht mehr aufrufen konnte. 

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10.2 sagt aus, dass ich das Geld zurueckbekaeme - ich will aber diese Woche zum Flughafen und da auf dem Flieger mit zum gebuchten Preis, wenn nun auch ueber 4h spaeter....

 

OK, hatte ich wohl falsch verstanden. In diesem Falle sind die neuen Flugzeiten dann ja im Grunde doch "acceptable for you". Den ganzen Ausschlussparagraphen zur Flugzeitenrelevanz bei der Vertragsschliessung im Nachhinein als unzulässig zu entlarven dürfte allerdings einen Anwalt inkl. Klage erfordern, denn damit stünde mit einem Mal die ganze Ticket-Preiskalkulation der Airline infrage.

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danke monsterl un 744pnf.

 

Doppelnamenproblematik gibt's bei mir keine.

Da ich am Abflugstag eh puenktlich zur alten Abflugszeit am Airport sein werde, werde ich das mal mit FlyBE vor Ort versuchen zu klaeren - m.E. wurde hier ueber eine Flugstreichung nicht informiert (auch wenn der spaetere Flug unter selber Flugnummer fliegt, aber ueber 4h spaeter).

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