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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Airlines ohne eigenen Thread


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ja aber gebucht ist doch CGK - MUC, also ein Flug in die EU!

 

Oder ist das betroffene Segment von Jakarta nach Abu Dhabi entscheidend?

 

Sowohl als auch. Wie schon zutreffend erklärt, gilt die Verordnung NICHT bei Nicht-EU-Fluggesellschaften, wenn der Abflug im Ausland erfolgt. Vorliegend fände die Verordnung aber noch nicht mal Anwendung, wenn die LH ausführendes Luftfahrtunternehmen wäre, da betroffen eine Strecke ohne EU-Bezug ist.

 

Sollte tatsächlich ein Vermögensschaden entstehen, könnte der evtl. erstattungsfähig sein, allerdings unter deutlich engeren Voraussetzungen als dies nach der EU-Verordnung der Fall wäre. Eine Ausgleichszahlung gibt´s definitiv nicht.

 

Würde daher auch im Zweifel jedes Angebot annehmen, dass in Richtung Kompensation geht.

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ja aber gebucht ist doch CGK - MUC, also ein Flug in die EU!

 

Oder ist das betroffene Segment von Jakarta nach Abu Dhabi entscheidend?

 

In die EU ist in dem Fall aber nicht entscheidend, da Etihad Airways kein EU Carrier ist. Da gilt die Verordnung nicht.

 

An deiner Stelle (bzw an der Stelle des Bekannten) eine nette Mail an EY schreiben und dann gibt es höchstwahrscheinlich ein paar Meilen (etwa 3000, jedenfalls so in der Richtung) als Kompensation.

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An deiner Stelle (bzw an der Stelle des Bekannten) eine nette Mail an EY schreiben und dann gibt es höchstwahrscheinlich ein paar Meilen (etwa 3000, jedenfalls so in der Richtung) als Kompensation.

Sollte sogar doppelt Meilen geben. Zum einen bei EY, da man die ja ursprünglich gebucht hatte. Und dann noch bei EK, da man mit denen ja geflogen ist ;-) Ob man jedoch für letzteren tatsächlich Meilen kriegt, hängt davon ab, was bei der Umbuchung eingegeben wurde vom Agent.

 

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Liebe Leute,

 

ich brauch mal Hilfe...

 

Ich hatte einen Flug mit Etihad von Jakarta-Abu Dhabi-Muenchen

 

Leider hatte Ethihads FLieger einen technical und ich wurde umgebucht aud Emirates.

 

ich kam erst 7 Stunden spaeter als geplant in Muenchen an - habe ich einen Anspruch auf eine Entschaedigung?

 

Vielen Dank fuer eure Unterstuetzung

 

Kai

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Liebe Leute,

 

ich brauch mal Hilfe...

 

Ich hatte einen Flug mit Etihad von Jakarta-Abu Dhabi-Muenchen

 

Leider hatte Ethihads FLieger einen technical und ich wurde umgebucht aud Emirates.

 

ich kam erst 7 Stunden spaeter als geplant in Muenchen an - habe ich einen Anspruch auf eine Entschaedigung?

 

Vielen Dank fuer eure Unterstuetzung

 

Kai

 

Lies mal die letzten 7 Posts..;)

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

Pegasus Airlines

 

Hallo!

 

Ich habe im Rahmen einer sehr günstigen Aktion einen Flug, von DUS nach Istanbul und wieder zurück nach DUS, für 59,98 EUR gebucht. Den Flug Anfang Dezember konnte ich nicht antreten. Geld wächst leider nicht auf dem Baum. Ist es möglich sich die Steuern & Gebühren in solch einem Fall erstatten zu lassen ?

 

Falls ja, wie kann man gescheit mit Pegasus in Kontakt treten und dies absprechen ?

 

Lieben Dank & ein schöne Weihnachtszeit

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Pegasus Airlines

 

Hallo!

 

Ich habe im Rahmen einer sehr günstigen Aktion einen Flug, von DUS nach Istanbul und wieder zurück nach DUS, für 59,98 EUR gebucht. Den Flug Anfang Dezember konnte ich nicht antreten. Geld wächst leider nicht auf dem Baum. Ist es möglich sich die Steuern & Gebühren in solch einem Fall erstatten zu lassen ?

 

Falls ja, wie kann man gescheit mit Pegasus in Kontakt treten und dies absprechen ?

 

Lieben Dank & ein schöne Weihnachtszeit

 

Steuern ja, Gebühren nicht unbedingt. Einfach mal Customer Service der jeweiligen Airline anschreiben.

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  • 3 Wochen später...

Hallo, Hallo STN-EBJ,

 

ich habe ein Problem mit FlyBe- wer kann helfen?!

Ich habe einen Linienflug bei FlyBe gebucht. Mehr als 4Wochen vor Abflug bekam ich eine e-mail, dass ich von meiner gebuchten Maschine BE9XX auf die frühere Maschine BE8XX umgebucht wurde. Man beachte, es wurde kein Grund angegeben- aber der Flug ist gestrichen (nicht mehr im System buchbar)- damit handelt es sich NICHT um eine Flugzeitenänderung (man beachte auch die unterschiedlichen Flugnummern!).

 

Leider kann ich den Flug nun nicht mehr antreten, da die Maschine 1:50Stunden früher fliegt (passt nicht mehr in mein Reiseplan). Nun sagt FlyBe, ich MUSS die Umbuchung akzeptieren, denn eine Rückerstattung bietet FlyBe erst ab 2:00 Stunden Abweichung von der gebuchten Abflugszeit an (und ich liege 10Minuten darunter).

 

Hat jemand eine Idee, wie ich noch argumentieren kann? Gibt es eine Regelung, dass bei gestrichenen Flügen die Fluggesellschaft eine Rückersttung vornehmen mus?

 

Danke!

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@debonair, gemäß EU 261 liegt das Wahlrecht bei Annullierung beim Kunden, nicht bei der Airline. Von daher musst du weder exakt diesen Flug, noch irgendeinen anderen akzeptieren, sondern kannst den kompletten Flugscheinpreis zurückverlangen.

Berufe dich einfach auf EU Verordnung 261/2004 Artikel 5 (Annullierung) und Artikel 8 (Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung).

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Um es zum Abschluß zu bringen, FlyBe hat die Rückerstattung veranlasst! :)

 

Nebebei, ich sollte einen Anruf vom ReservationDep. erhalten- der aber niemals erfolgt ist. Ebenfalls einen komischen Beigeschmack vom schlechten CustomerService hatten die e-mails von FlyBe. Reine Ein-Zeiler ohne Betreff, ohne Unterschrift, ohne Ansprechpartner etc.! Erst über den e-mail Absender konnte ich FlyBe ausmachen...

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Guten Abend wertes Forum,

 

habe heute einen schrecklichen Tag verbracht.

Meine Tochter (14 Jahre) ist von Frankfurt nach Kimberley über Johannesburg geflogen.

Gebucht war eine Sonderbetreuung (EURO 300,- extra) außerhalb des Flugzeuges. Soll heißen, in Johannesburg sollte meine Tochter und ihr Gepäck beim Ausstieg aus dem Flugzeug in Empfang genommen und zu dem Gate für den Anschlußflug geleitet werden. Was sich dann abspielte passt eher in einen Thriller. Nach der Landung in Johannesburg fühlte sich niemand für meine Tochter verantwortlich. Auf ihre Frage nach ihrer Betreuungsperson an scheinbar zuständiges Personal, wurde ihr gesagt, dass sie ja nicht im Rollstuhl sitze.

Schließlich verbrachte sie die 4 Stunden auf dem Flughafen in Johannesburg allein und fragte sich nach und nach zu ihrem Anschlußflug durch. Immer mit einem 20kg Koffer und Handgepäck beladen (meine Tochter wiegt 46kg). Sie rief mich dann weinend an und jeder kann sich vorstellen, was in solch einem Moment in einer Mutter vorgeht...

Meine Tochter ist 3 Monate Gastschülerin in Kimberley.

An den Rückflug möchte ich gar nicht denken und überlege, Sie dort persönlich abzuholen.

Vielleicht kann mir jemand im Forum einen guten Ratschlag geben, wie ich jetzt weiter verfahren sollte.

Ich denke daran, Gebühren für die Sonderbetreuung zurück zu verlangen und gegebenenfalls ein Flugticket zur Abholung meiner Tochter im April einzufordern, da ich nicht gewillt bin, sie noch einmal allein mit dieser airline fliegen zu lassen.

Bin für jeden sinnvollen Tipp dankbar.

Guten Abend

LFinger

 

PS. Fluggesellschaft: south african airways

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Guten Abend wertes Forum,

 

habe heute einen schrecklichen Tag verbracht.

Meine Tochter (14 Jahre) ist von Frankfurt nach Kimberley über Johannesburg geflogen.

Gebucht war eine Sonderbetreuung (EURO 300,- extra) außerhalb des Flugzeuges. Soll heißen, in Johannesburg sollte meine Tochter und ihr Gepäck beim Ausstieg aus dem Flugzeug in Empfang genommen und zu dem Gate für den Anschlußflug geleitet werden. Was sich dann abspielte passt eher in einen Thriller. Nach der Landung in Johannesburg fühlte sich niemand für meine Tochter verantwortlich. Auf ihre Frage nach ihrer Betreuungsperson an scheinbar zuständiges Personal, wurde ihr gesagt, dass sie ja nicht im Rollstuhl sitze.

Schließlich verbrachte sie die 4 Stunden auf dem Flughafen in Johannesburg allein und fragte sich nach und nach zu ihrem Anschlußflug durch. Immer mit einem 20kg Koffer und Handgepäck beladen (meine Tochter wiegt 46kg). Sie rief mich dann weinend an und jeder kann sich vorstellen, was in solch einem Moment in einer Mutter vorgeht...

Meine Tochter ist 3 Monate Gastschülerin in Kimberley.

An den Rückflug möchte ich gar nicht denken und überlege, Sie dort persönlich abzuholen.

Vielleicht kann mir jemand im Forum einen guten Ratschlag geben, wie ich jetzt weiter verfahren sollte.

Ich denke daran, Gebühren für die Sonderbetreuung zurück zu verlangen und gegebenenfalls ein Flugticket zur Abholung meiner Tochter im April einzufordern, da ich nicht gewillt bin, sie noch einmal allein mit dieser airline fliegen zu lassen.

Bin für jeden sinnvollen Tipp dankbar.

Guten Abend

LFinger

 

PS. Fluggesellschaft: south african airways

 

 

Zunächst mal: Mach dir keine unnötigen Sorgen wegen des Rückflugs! Schließlich hat es deine Tochter ja letztlich schon einmal alleine geschafft, worauf du und sie selbst stolz sein könnt. Dass das für dich ein ziemlicher Schock war, ist klar. Auf dem Rückweg wird ihr Selbstbewusstsein vermutlich ein ganz anderes sein, abgesehen von besseren Englischkenntnissen usw. Das schafft sie!

 

Die 300 Euro forderst du selbstverständlich zurück! Schließlich wurde die zugesicherte Leistung nicht erbracht. Dabei spielt es rechtlich auch keine Rolle, warum die Leistung nicht erbracht wurde. Gleichzeitig lässt du dir für den Rückflug eine Lösung aufzeigen. Dabei kann ein wenig mütterliche Hartnäckigkeit sicher nicht schaden. Es soll sich jemand persönlich dafür verantwortlich fühlen, dass das auf dem Rückweg hinhaut. Ein kostenfreies Ticket zur Abholung wäre natürlich ein netter Zug der Airline. Allerdings dürfte es dir kaum gelingen, die Kosten für ein solches Ticket auf dem Rechtswege erstattet zu erhalten, sollte die Airline da nicht kooperieren.

 

 

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  • 1 Monat später...

Gast bucht Düsseldorf - Lyon - Toulouse (Brit Air bzw airfrance) auf einem Ticket mit 55min Connection in Lyon. In Lyon nach der Ankunft stellt der Gast fest, dass der Anschluss nach Toulouse gestrichen ist.

 

Gast lässt sich umbuchen, aufgrund mangelndem Direktflug am Nachmittag nach Toulouse bucht AF diesen Gast auf Lyon - Toulouse - Paris um.

 

Muss für die Flugbetreuungsleistungen die neue Abflugszeit des "neuen" Anschlussfluges (Lyon - Paris) genau mindestens 2 Stunden nach dem geplanten Anschlussfluges liegen (in dem Fall Betreuungsleistungen erst ab 2:55 für die Airline verpflichtet) oder reicht wesentlich die Streichung des gebuchten Legs dafür aus?

 

Es kann ja durchaus sein, dass airfrance in Lyon behauptet: "Sie hätten planmässig 55 Minuten zum Umsteigen gehabt, nun haben sie 1:30h, erst ab 2 Stunden sind Betreuungsleistungen vorgesehen".

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Muss für die Flugbetreuungsleistungen die neue Abflugszeit des "neuen" Anschlussfluges (Lyon - Paris) genau mindestens 2 Stunden nach dem geplanten Anschlussfluges liegen (in dem Fall Betreuungsleistungen erst ab 2:55 für die Airline verpflichtet) oder reicht wesentlich die Streichung des gebuchten Legs dafür aus?

 

Maßgeblich ist alleine die Annullierung des ursprünglichen Fluges. Daher Betreuungsleistungen prinzipiell +

 

ABER: Verpflegung ist in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zu gewähren. Bei einer faktisch längeren Wartezeit von einer halben Stunde hat der Gast also nichts zu erwarten. Und wenn, dann aus Kulanz.

 

 

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  • 1 Monat später...

Hallo!

 

Ich benötige bitte eure Hilfe oder besser euren kompetenten juristischen Rat.

 

Es geht um die Fluggesellschaft "Hamburg Airways".

Angeblich soll diese bald mal mit zwei Airbus A319 operieren.

Keine Ahnung, ob dies jemals so sein wird. Zweifeln darf man noch.

 

Gerüchten zufolge soll es im Sommer von Dortmund nach Keflavik gehen.

Am Wochenende habe ich mir die Website angesehen und siehe da, der Flug war buchbar.

 

Zwar konnte man nicht explizit den Flug buchen, aber man konnte sich schön die Sitzplätze aussuchen & alles eben ausfüllen.

 

Die Buchungsbestätigung kam dann flott per E-Mail.

Buchungs-/ und Rechnungsnummer wurde zugewiesen und alles nahm seinen Lauf.

 

Kundenname: XY

Buchungs-/ Rechnungsnr.: XXXXX

Buchungscode: XXXXXX

 

Rechnungsdatum: 15.04.2011

Zahlungsart: Lastschrift

 

 

MR XY

 

X Straße 3

DE 4XXXX XXX

 

VON Dortmund (DTM) NACH Keflavik (KEF) Flug HAY6738

Abflugdatum Abflug Ankunft Flugklasse Status

22.06.2011 14.05 15.20

 

VON Keflavik (KEF) NACH Dortmund (DTM) Flug HAY6739

Abflugdatum Abflug Ankunft Flugklasse Status

29.06.2011 14.50 20.05

 

Passagier: MR XY

 

, Geb. XX.XX.19XX

Kategorie Menge Preis

SEAT XX 1x (a 10.00 €) 10.00 €

SEAT XX 1x (a 10.00 €) 10.00 €

Total 20.00 €

 

 

 

Heute wurden nun brav die 20,00 EUR von meinem Konto eingezogen.

 

Was soll ich nun davon halten ?

Ich habe mir also einen Sitzplatz reserviert, für einen Flug auf den ich eigentlich noch nicht eingebucht bin ?

Das geht doch normalerweise gar nicht.

 

Rechtlich betrachtet müsste man mich doch nach Island fliegen lassen.

 

Kann irgendjemand bitte etwas dazu sagen ?

 

Danke & sonnigen Gruß!

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Du bist 'ner Internetfalle aufgesessen und demnächst jagt Dich Rechtsanwalt Olaf Tank :lol:

 

Ist das jetzt ernst gemeint? Wieso macht man sowas Sinnfreies und wundert sich dann auch noch, dass es funktioniert?

 

Davon mal abgesehen, kannst Du bei der Bahn so gesehen auch eine Sitzplatzreservierung ohne damit verbundene Ticketbuchung kaufen. Ist zwar unüblich, aber konzeptionell nicht ausgeschlossen, dass man als Airline dem Kunden eine Sitzplatzreservierung ermöglicht, falls der sich erst später bequemt, das Ticket zu buchen. Ein Problem für die Airline sehe ich erst, wenn der Flug nicht durchgeführt wird oder er ausgebucht ist, bevor Du (theoretisch) noch Dein Ticket zubuchen könntest (da man, anders als bei der Bahn, nicht im Stehen reisen kann).

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Hallo!

 

Danke für die Antworten.

 

Ja, es war irgendwie a bissl Schwachsinn.

 

Aber ihr kennt doch auch die "Error fare"-Klamotten, wo die Herrschaften am Ende auf ihr Recht bestehen ;)

Wenn ich hier also einen Sitzplatz reserviere, der Flug explizit in der Buchungsbestätigung aufgeführt wird, ein Buchungscode generiert & eine Rechnungsnummer erstellt wird, dann bin ich mir nicht so ganz sicher ob das dann alles ohne Beförderung von der Fluggesellschaft so (juristisch) okay ist.

 

Im Notfall kann ich immernoch eine Rücklastschrift durch die Bank veranlassen, sofern man auf einen Storno nicht eingehen möchte.

 

Schöne Osterfeiertage!

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  • 2 Wochen später...

Liebe Flugrecht-Kenner !

 

Am Montag, den 2.5. in Keflavík (Island) eingecheckt für den IcelandExpress Flug AEU133 um 16:50 nach Berlin.

Gepl. Ankunftszeit 22:10.

Ging auch pünktlich los.

Nach "Verlassen" des Landes wurde über dem Atlantik nach geschätzten 25 Minuten umgedreht. Pilot: "Probleme mit Kabinendruck, but everything is safe - you are in good hands".

Um 18:00 waren wir wieder auf isländischem Boden. Alle mussten die Maschine verlassen und Handgepäck mitnehmen.

Zwei Mechaniker warteten schon.

Es folgte Verarschung, Verwirrung, Desinformation - und endloses Warten.

Um 19:30 Mitteilung, dass es um 20:00 Essensgutscheine geben würde (1500 Kronen = ca. 9 Euro bei fast astronomischen Preisen am Flugplatz Keflavik). Bis dahin NICHTS. Absolut nichts ! Kein Wasser (in den Toiletten gibt es nur lauwarmes aus Sensor-Armaturen), kein Kaffee, kein gar nichts. Auch kaufen konnte man nichts, da der gesamte "internationale" Airport nach unserem Abheben dicht gemacht hatte.

Gegen 22:15, also mehr als 4 Stunden nach Rückkehr endlich mal eine klare Durchsage: "The flight has been cancelled".

Alle auf 2 Hotels verteilt.

 

Da sitze ich nun und habe endlich Internetzugang.

 

Meine Frage: Habe ich Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung ?

Alles gelernte über EU-Flugrechte hilft hier nicht, da Island nicht in der EU ist. Die Airline ist eine isländische.

Allerdings ist Island im Europäischen Wirtschaftsraum.

Eine Antwort hier dürfte nicht nur für die evtl. leicht exotisch erscheinende Airline IcelandExpress interessant sein, sondern auch für norwegische Airlines (auch nicht EU aber EWR). Oder sehe ich das falsch?

 

Die völlig überfordeten 2 Mitarbeiter des Airports (von IcelandExpress war KEIN Vertreter zu sprechen; und die Crew war nach offensichtlich hilflosem Gestammel der Ober-Flugbegleiterin plötzlich auf Nimmerwiedersehen verschwunden.) meinten,

IcelandExpress hätte in ihren Bestimmungen stehen, dass erst nach 3 Stunden Verpflegung gereicht werde und Geld zurück hielten sie für unwahrscheinlich.

 

Alle hilfreichen Links werden mich fröhlich aufjauchzen lassen. Und jeglich Untermauerung mit Daten/Fakten wäre wunderbar! Eine Frau an Bord brach in Tränen aus, weil sie schon seit 7 Uhr morgens versuchte, von Island wegzukommen. Ihr geplanter Flug frühmorgens nach London fiel wohl aus und der zweite Versuch am Nachmittag ging dann auch daneben.

Weiss jemand etwas über einen stornierten IceEx Flug nach London am Montag morgen ? War das evtl. dieselbe Maschine, die wir dann angedreht bekamen ?

Der Schrotthaufen hatte auf dem Heck die URL flypalmair.co.uk aufgemalt, sowie die britische Flagge. Sein Name war G-PJPJ.

 

Soviel verlorene Zeit! Hätte man uns doch nur um 18:00 schon die Stornierung mitgeteilt und uns aus dem Airport rausgelassen!

 

Was ist mit Zugticket Berlin- Köln, sicherheitshalber für mehrere Stunden nach geplanter Landung gebucht, jetzt aber doch ungenutzt verfallen ?

 

Danke für die Geduld beim Lesen meines langen Sermons !

 

 

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Sorry, hatte den Flug zufällig erst "delayed" gestern abend auf www.berlin-airport.de gesehen. :( So ein Mist, dass dort ein a.de User drauf gebucht war.

 

Auf was wurdest du denn nun umgebucht? Die werden wohl kaum das Hotel bis zum nächsten geplanten Iceland Express Flug nach SXF am Freitag bezahlen... aus solchen Sachen lerne ich, mittlerweile nicht immer das "billigste" zu buchen, erst Recht nicht zu oder von einem Ziel wie KEF. Auch wenn Icelandair laut einigen Internetberichten auch ein regelrechter Sauhaufen ist, denke ich, dass dort die Kommunikation deutlich besser abläuft. ;)

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Auf was wurdest du denn nun umgebucht?

 

Ich veröffentliche mal eine meiner intimsten, privatesten und alleraktuellsten Emails:

 

Travel Alert! Iceland Express flight 5W133 Your flight to Berlin is now scheduled at 08:40. Arrival in Berlin is 14:00.

 

Nach der Hinhalte-Taktik gestern glaube ich das erst dann, wenn ich in Berlin gelandet bin !

 

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