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airliners.de

Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Lufthansa


Empfohlene Beiträge

Ich habe folgendes Problem:

 

Für Di. 25.08.09 hatte ich MUC-LYS LH 4186 17.00-18.20 gebucht. Eben schaue ich zufällig auf der LH-Seite vorbei und stelle fest: der Flug wird dort nicht mehr angezeigt. Von Lufthansa habe ich allerdings keine Benachrichtigung bekommen.

 

Wird man mich nun automatisch auf den früheren Flug (LH 4184 um 15.05) umbuchen? Oder habe ich die Möglichkeit auf einen anderen Termin bzw. die Annulierung der Buchung? Eine Umbuchung auf den früheren Flug käme mir überhaupt nicht gelegen, da ich erst gegen Abend mit dem Zug weiter reise und somit einiges an Zeit am Flughafen totzuschlagen hätte.

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Yep, LH optimiert im Moment jeden 3. Tag die Sommerflüge - da kann es vorkommen, daß der heute gebuchte Flug morgen nicht mehr im Angebot ist.

"optimieren" ist ein schönes Wort für stornieren. Die Freundlichkeit, die Kundschaft zu informieren, kann man bei LH dann wohl nicht erwarten. Die klugen Billigflieger-erfahrenen-Kunden merken es ja auch so.

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Paßt nicht direkt hier rein aber indirekt:

 

Ich habe versucht bei der Lufthansa, für einen nicht angetretenen Flug, die Steuern&Gebühren zurück zu erhalten. Folgende Antwort: Seit dem 01.06. erhebt die Lufthansa eine Bearbeitungsgebühr von 30,-Euro für die Rückerstattung von Steuern und Gebühren - allerdings nur wenn der Ticketpreis unter 150,-Euro lag. Was ist das denn bitte? Abzockmethoden nun auch bei der Lufthansa oder gibt es eine Gesetzänderung?

 

Wäre klasse wenn mich jemand aufklären könnte, Hinweise auf aktuelle Gesetztestexte wären super. Ich bin damit leider nicht sehr vertraut habe aber gerade das Gefühl, dass sich die Lufthansa zu Rynair-Methoden hinreissen läßt...

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Paßt nicht direkt hier rein aber indirekt:

 

Ich habe versucht bei der Lufthansa, für einen nicht angetretenen Flug, die Steuern&Gebühren zurück zu erhalten. Folgende Antwort: Seit dem 01.06. erhebt die Lufthansa eine Bearbeitungsgebühr von 30,-Euro für die Rückerstattung von Steuern und Gebühren - allerdings nur wenn der Ticketpreis unter 150,-Euro lag. Was ist das denn bitte? Abzockmethoden nun auch bei der Lufthansa oder gibt es eine Gesetzänderung?

 

Wäre klasse wenn mich jemand aufklären könnte, Hinweise auf aktuelle Gesetztestexte wären super. Ich bin damit leider nicht sehr vertraut habe aber gerade das Gefühl, dass sich die Lufthansa zu Rynair-Methoden hinreissen läßt...

 

Das ist tatsächlich eine neue Gebühr bei LH. Hintergrund war wahrscheinlich, dass Leute mengenweise 99 Euro-Tickets buchten, die sie später stornierten und somit fast den gesamten Ticketpreis erstattet bekommen haben. Auf diese Weise konnte man sich extrem günstig ein sehr flexibles Ticket kaufen. Um dem wohl etwas vorzubeugen, hat LH diese Gebühr eingeführt. Bei der online-Buchung bei LH wird man auch auf diese Gebühr hingewiesen. Mit irgendwelchen Gesetzen hat das auch nichts zu tun, eine Airline braucht kein Gesetz um solche Gebühren einzuführen. Falls Du allerdings das Ticket schon vor längerer Zeit gebucht hast, würde ich darauf hinweisen, dass es zu diesem Zeitpunkt diese Gebühr noch nicht gab. Ich würde sagen, dass Du damit gute Chancen auf Kulanz hast.

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Ich würde sagen, dass Du damit gute Chancen auf Kulanz hast.

Kulanz ist hier das falsche Wort. Wenn es die Regel damals noch nicht gab, war sie kein Bestandteil des Beförderungsvertrag, ergo kann sie nicht erhoben werden (wird sie übrigens auch nicht).

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Falls Du allerdings das Ticket schon vor längerer Zeit gebucht hast, würde ich darauf hinweisen, dass es zu diesem Zeitpunkt diese Gebühr noch nicht gab. Ich würde sagen, dass Du damit gute Chancen auf Kulanz hast.

 

 

Da brauchst du keine Kulanz, die dürfen nicht so ohne weiteres Rückwirkend Verträge ändern

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Seit dem 01.06. erhebt die Lufthansa eine Bearbeitungsgebühr von 30,-Euro für die Rückerstattung von Steuern und Gebühren - allerdings nur wenn der Ticketpreis unter 150,-Euro lag.

 

Wohlgemerkt geht es hier um den "Netto-Ticketpreis" - also der Flugpreis OHNE Steuern+Gebühren+Kerosin etc.

 

Das betrifft also fast alle Tickets mit einem Endpreis unter 250-300 EUR.

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Ich nehme mal an diese Gebühr gilt nur bei Buchung über Lufthansa.da? Agenturen wurden nämlich nicht informiert, in den Fare notes der Tarife ist diesbezüglich auch nichts zu finden. Von daher bucht man am Besten über irgendein Online-Reisebüro die keine TSC für Stornos nehmen und man ist auf der sicheren Seite... Oder hab ich irgendetwas überlesen und jemand weiss mehr?

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Ich nehme mal an diese Gebühr gilt nur bei Buchung über Lufthansa.da? Agenturen wurden nämlich nicht informiert, in den Fare notes der Tarife ist diesbezüglich auch nichts zu finden.

 

Ich habe das im Detail mit dem Nettoflugpreis von jemandem, der ein RSB betreibt. Der wußte es zumindest...

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Die Gebühr ist relativ neu und man wird bei Buchung auf Lufthansa.de darauf hingewiesen. Es ist keine Gesetzesänderung, mehr eine Servicecharge für die Stornierung eines Tickets, die meines Erachtens (auch wenn ich's nicht unterstütze) eine Airline - analog zu einem Reisebüro - durchaus berechnen darf. Eher also eine Änderung der AGB's von Lufthansa.de.

 

Solltest Du jedoch schon vor mehreren Wochen gebucht haben, dann würde ich LH kurz darauf hinweisen dass zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Bedingungen eine solche Gebühr nicht existierte und dann dürfte LH Dir das auch so erstatten. Solltest Du erst vor 2-3 Wochen gebucht haben, dann hast Du den Hinweis auf lufthansa.de wohl überlesen aber dennoch diese Gebühr im Falle eines Stornos akzeptiert.

 

Lass uns wissen wie kulant LH die Sache handhabt. Kann mir kaum vorstellen dass das berechnet wird, obwohl es diese Gebühr zum Buchungszeitpunkt noch gar nicht gab...

Bearbeitet von touchdown99
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Wenn man sich das mal genauer auf lufthansa.de anschaut, dann gilt diese "Bearbeitungsgebühr für Erstattungen" nicht für alle Länder. Buchungen über LH Frankreich oder LH USA unterliegen dem also nicht. Alleine deshalb kann diese Gebühr eigentlich nicht eine allgemeingültige "Stornogebühr" sein, die - egal auf welchem Markt man bucht- am Tarif gebunden ist.

 

Ich verstehe das nach wie vor als TSC der "Agentur" lufthansa.de, die eben wie viele andere Reisebüros eine Gebühr für die Bearbeitung von Stornos nimmt.

 

Wenn ich mir in Amadeus einen E-Klasse-Tarif anschaut, erscheint nichts von dieser Gebühr, ganz im Gegenteil, es steht sogar explizit darin dass eine Erstattung von Steuern und Gebühren erlaubt ist:

 

1 - PSGR P1 ADT RULES DISPLAY

FARE COMPONENT 1 ADT FRAPAR LH E99F PU 1 S

FCL: E99F TRF: 903 RULE: VZ1A BK: E

PTC: ADT-ADULT FTC: XPN-INSTANT PURCHASE NONREF

PE.PENALTIES

BASE FARE

 

CANCELLATIONS

 

ANY TIME

TICKET IS NON-REFUNDABLE.

WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.

NOTE -

WAIVERS MUST BE EVIDENCED BY DEATH CERTIFICATE.

--------

FULL REFUND PERMITTED BEFORE DEPARTURE IN CASE OF

REJECTION OF VISA.

EMBASSY STATEMENT REQUIRED.

--------

REFUND OF UNUSED FEES AND TAXES PERMITTED.

 

 

 

Hierzu ein Vergleich mit einer Airline wie Air Malta, die diese Unsitte tatsächlich GENERELL betreibt. Da darf man als Reisebüro - obwohl man den Aufwand mit der Stornierung hat - zudem noch eine TSC für Air Malta einkassieren, wer das als Agent nicht macht kriegt eine Nachbelastung (selbst erlebt):

 

 

1 - PSGR P1 ADT RULES DISPLAY

FARE COMPONENT 1 ADT FRAMLA KM SLPX2 PU 1 S

FCL: SLPX2 TRF: 21 RULE: A200 BK: S

PTC: ADT-ADULT FTC: XEX-REGULAR EXCURSION

PE.PENALTIES

FOR SLPX2 TYPE FARES

 

CANCELLATIONS

 

ANY TIME

TICKET IS NON-REFUNDABLE.

NOTE -

TICKETS IS NON-REFUNDABLE.INFANTS PAYING 10PERCENT

ARE EXCLUDED.

----

WHEN COMBINING FARES THE MOST RESTRICTIVE

CANCELLATION CONDITIONS APPLY FOR THE ENTIRE

TICKET. INSURANCE RECOMMENDED.

----

IN CASE OF TICKET UPGRADE THE ORIGINAL NON-

REFUNDABLE AMOUNT REMAINS NON-REFUNDABLE.

----

FOR TICKETS ISSUED ON/AFTER 01JUL07 AN ADDITIONAL

REFUND FEE OF EUR25 APPLIES ON ALL TICKETS

EXCEPT THOSE ISSUED FOR INFANTS.

CONTACT AIRLINE FOR FULL INFORMATION.

 

 

 

 

 

 

Von daher würde ich sagen: Einfach LH.de meiden und irgendwo buchen, bei dem für ein Storno keine Gebühren berechnet werden.

Bearbeitet von Reifel
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Die Regelung mag zwar in den AGB sein - sie ist aber willkürlich und unverhältnismäßig (--> die Rückbuchung von Steuern eines teuren Tickets kostet nicht mehr als die eines billigen) und damit wohl recht einfach feststellbar rechtswidrig. Damit ein Fall für die Verbraucherschützer. Schön, daß die Fluggesellschaften die Arbeitsplätze bei denen und den Gerichten sichern.

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Gerade die Tatsache, dass die 30 EUR separat kassiert werden zeigt ja dass es eine Service Charge ist. Analog wie bei einem Reisebüro: Ich als Reisebüro nehme 30 EUR für den "Rueckerstattungsaufwand" und belaste in meinem Namen die Kreditkarte, die Airline bucht die Steuern und Gebühren separat wieder auf die Karte zurück....

 

Wiegesagt: LH kann man auch woanders buchen, wo keine Gebühr anfällt... Ich würde sagen: Einfach nicht mehr bei lh.de buchen und gut...

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Gerade die Tatsache, dass die 30 EUR separat kassiert werden zeigt ja dass es eine Service Charge ist. Analog wie bei einem Reisebüro: Ich als Reisebüro nehme 30 EUR für den "Rueckerstattungsaufwand" und belaste in meinem Namen die Kreditkarte, die Airline bucht die Steuern und Gebühren separat wieder auf die Karte zurück....

 

Wiegesagt: LH kann man auch woanders buchen, wo keine Gebühr anfällt... Ich würde sagen: Einfach nicht mehr bei lh.de buchen und gut...

 

Die Vermutung/Erklärung, dass die separate Kassierung auf eine Service Charge hindeutet ist sachlich falsch, aber Du hast trotzdem Recht, dass eine Bearbeitungsgebühr ist.

 

Ich glaube die separate Kassierung hat eher was mit den internen Abrechnungssystemen zu tun. Im Ticketpreis (z.B. 99€) sind Steuern und Gebühren enthalten und werden über die Ausstellung des Tickets abgerechnet bzw. vom Kunden eingezogen.

 

Kommt nun ein (Teil-)Refund dieses Tickets durch die Rückerstattung der Steuern und Gebühren zu Stande, können auch nur diese buchhalterisch und systemtechnisch "in einem Rutsch" zurücküberwiesen werden.

 

Für die zusätzlich anfallende Bearbeitungsgebühr für die Durchführung des Refunds muss eine neue Rechnungsposition aufgebaut werden, die buchhalterisch dann separat (da NICHT-Flugleistung/Ticket) im Kontenplan der LH verbucht werden muss. Deswegen ist technisch keine "Verrechnung/Saldierung" des refunded Betrags und der Bearbeitungsgebühr in einer Überweisung möglich.

 

Wunder des Revenue Accounting bei Liniengesellschaften :rolleyes:

 

Diese Art der Steuern/Gebühren Rückerstattungsgebühr ist übrigens nichts besonderes. Lowcost Carrier haben ähnliche Probleme (0 € Fare + Steuern/Gebühren = kostenfreier Reiserücktritt bei Steuer/Gebühren Rückerstattung!) und erheben diese Art von Gebühr schon seit langem. Da nähern sich die Geschäftsmodelle von Classic und Lowcost also nicht nur bei den Preisen an. :lol:

 

Bei 4U kam es zu einer Klage über die Höhe der Gebühr, da die eine Zeitlang 50€ Bearbeitungsgebühr für die Steuerrückerstattung nahmen.was bei deren Streckenmix meisten mehr war, als die zu erstattende Summe von Steuern/Gebühren. Diese Klage war erfolgreich. 4U die Gebühr hat aber mittlerweile auf 5,50 € pro Person und Strecke gesenkt und das ist jetzt wohl in Ordnung.

 

Im Verhältnis dazu sind die 30 € (15 € für einen Oneway?) recht hoch. Ausserdem stimme ich mit weiter oben überein, dass es recht schwer zu verstehen/argumentieren ist, dass diese Vorgehensweise nur bei billigen Tarifen Anwendung findet.

 

Aus Verbrauchersicht mag dieser Punkt ja erstmal ok/von Vorteil sein, wenn man denn ein höherepreisiges Ticket hatte, da der Rückerstattungsbetrag dann eben auch höher ausfällt.

 

Juristisch aus Sicht einer Wettbewerbszentrale ist dieser Punkt allerdings sehr fragwürdig und bestimmt eine Abmahnung wert. :blink:

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Guten Abend,

 

ich hätte mal ein kleines Problem: was für eine Buchungsklasse versteckt sich hinter "fare basis: VKAXETD6" bzw. "fare basis: "VKAXETD6CH". Wären diese Tickets umbuchbar und was wären die Stornobedingungen? Es handelt sich um Flüge von HAM über FRA nach ACC und zurück. Antworten auch gerne über PN,

 

vielen Dank und Gruß

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Also es ist auf jeden Fall LH in V-Klasse in der Shoulder Season (K). Die Tarifbasis die mit CH endet ist für das Kind... Die genauen Bedingungen kann ich Dir so ad hoc jetzt nicht sagen, die Farebasis sagt mir so auf Anhieb nichts, könnte aber z.B. durchaus auch irgendein Negofare oder Tarif für den ethnischen Verkehr sein... Müsste Dir die Buchungsstelle aber ohne Probleme geben können...

Bearbeitet von Reifel
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Sehr eigenartig... Ein Reisebüro was Tickets verkauft und sich weigert den Kunden über die Bedinungen aufzuklären...

Sollte das Ticket im Rahmen einer Pauschalreise gebucht worden sein ist das aber auch total egal, denn dann gelten die AGB's des Veranstalters, die Gebühren die der Veranstalter an die Airline zsahlen muss haben den Kunden nicht zu interessieren. Das ist der einzige Grund den ich mir vorstellen kann warum die Agentur nicht die Buchungsbedingungen rausrücken will... Aber selbst dann könnten die Dir ja zumindest sagen was lt. AGB des Veranstalters eine Umbuchung kosten würde.

 

Wie dem auch sei, es könnte noch eine Möglichkeit sein auf www.lufthansa.de zu gehen und dort den Passenger Itinerary Receipt anzusehen (dazu brauchst Du Buchungscode und Namen).

 

Dann wird Dir der Receipt dargestellt, inklusive aller Infos die im Ticket stehen. Schau mal in die Endorsements-Spalte. Wenn da so etwas steht wie "NON REF / BA 50 EUR" dann heisst das "nicht erstattbar (non refundable)". Das "BA 50 EUR" ist so zu verstehen: Changes (Änderungen) B(=before) and A=(After) departure (also Änderungen vor und nach Abflug) 50 EUR (natürlich mit evtl. Aufzahlung zum Tarif der zum Umbuchungszeitpunkt gültig ist).

 

Aber das gibt nur einen Anhaltspunkt ob ein Tarif prinzipiell umbuchbar ist. Es sagt nichts darüber aus wie die Bedingungen dafür sind (z.B. unter Einhaltung einer Vorausbuchungsfrist, umbuchbar nur auf bestimmte Buchungsklassen und Tarife usw...).

 

Du erkennst da übrigens auch bei LH leicht ob es sich um einen "öffentlichen", auf jeder Reisewebseite buchbaren Tarif, oder um einen "Sondertarif" den man nur bei von LH ausgewählten Partnern erhält (Reisebüros die sich auf ethnischen Verkehr spezialisiert haben, Veranstalter (...AXTO...) und Reisebüros die Einzelplatzverkauf zu Sonderraten anbieten wie z.B. Ltur (...AXTUR...). Im Itinerary Receipt steht immer der Flugpreis und die Steuern. Wenn dort nur die Steuern stehen, allerdings beim Flugpreis kein Wert sondern "IT" steht, dann ist das sicher irgendeine agenturspezifische Sonderrate (bei LH zumindest, bei anderen Airlines gibt es durchaus IT-Tarife die über jedes x-beliebige Reisebüro buchbar sind).

 

Aber letztendlich hilft Dir das auch nicht wirklich weiter um die Bedinungen zu erfahren... Wenn es aber ein IT-Tarif ist dann wird Dir niemand ausser der buchenden Agentur - nicht mal LH selbst - die Bedinungen geben...

Bearbeitet von Reifel
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  • 4 Wochen später...

Habe eine Frage zum Thema Rückerstattung Steuern und Gebühren bei der LH.

 

Mit den 30€Geb. unter Nettoflugpreis 150€ etc. weiß ich schon bescheid- jedoch sollte ich den Flug vor Antritt stornieren oder nicht antreten und nachher die Steuern und Gebühren verlangen?

 

Gibt es eine direkte e-mai oder post adresse?

 

Vielen Dank!

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Hallo!

Ich habe eine Frage. Ich wollte über lufthansa.de einen Flug in die USA buchen, um einen Freund dort zu besuchen. Ich bin auch Miles and More- Mitglied und kann somit auch mit einer normalen EC- Karte bezahlen. Diese muss ich ja während der Reise die ganze Zeit mitführen, um sie dann beim Einschecken vorzeigen zu können. Das Problem ist nur, dass ich noch keine 18 bin. Nun meine Frage: Könnte es irgendwelche Probleme beim Einschecken geben, wenn ich dann meine EC-Karte vorzeige( über die auch das Ticket bezahlt wurde), weil ich noch nicht volljährig bin?

Schönen Gruß

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Auf der ec-Karte (die es im eigentlichen Sinne gar nicht mehr gibt, es sind ja alles jetzt sog. "Maestro-Karten") steht doch gar kein Alter drauf. Daher ist das vollkommen egal. Mir ist im übrigen auch noch nie passiert, dass jemand nach der Karte gefragt hat...

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