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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Lufthansa


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Anspruch auf 250Euro EU-Kompensation? Nur von wem, LH hat den Flug ja gestrichen, aber LX mich nicht informiert. Und LX ist in diesem Falle dann ja nur der Travel Agent. Kennt sich da jmd. aus?

 

Wenn ich das richitg verstehe, dann hast du einen Flug mit Lufthansa-Fluggerät unter Swiss Flugnummer auf Swiss Dokument gebucht. In dem Moment ist Swiss der richtige Ansprechpartner.

 

Ob du einen Anspruch hast? Keine Ahnung. Ich würde es auf jeden Fall mal versuchen! (ohne zu erwähnen, dass Du vorher von der Streichung "wusstest")

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Folgendes Szenario:

 

- LH-Flug Wochen im Voraus ueber Swiss.com gebucht

- Flug verschwindest Wochen vor Abflug aus GDS und den LH/LX.com

- Am Vortag des Fluges laesst sich der gebuchte Flug aber immernoch bei lx.com einsehen, mit urspruenglich gebuchtem Routing zu urspruenglichen Zeiten

- Auch nie Mitteilung ueber Streichung des Fluges bekommen oder fuer Umbuchung

- am Abflugtag am Flughafen umgebucht auf Umsteigeverbindung (anstelle urspruenglich direktem Routings), auf Kurzstrecke so ueber 2h spaeter am Zielort.

 

Anspruch auf 250Euro EU-Kompensation? Nur von wem, LH hat den Flug ja gestrichen, aber LX mich nicht informiert. Und LX ist in diesem Falle dann ja nur der Travel Agent. Kennt sich da jmd. aus?

 

Danke.

Ja, unser Freund STN-EBJ. Der zieht nur gerade um mit seiner Kanzlei und hat deshalb wahrscheinlich keine Muße, ins Forum zu schauen.

 

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Naja ausführen sollte den Flug ja immernoch die Lufthansa. Und die sind laut EU-Verordnung dann die mit dem schwarzen Peter. Kann man ja ganz einfach nachlesen. Die Lufthansa kann dann immernoch zur LX gehen und sagen "Böse Böse", gebt uns die 250 Euro wieder die wir diesem englandflieger zahlen mussten, weil ihr ihn nicht informiert habt.

 

Der Flug wurde also annuliert, du wurdest darüber erst innerhalb von 14 Tagen vor Abflug informiert (am Flughafen), der neue Flug ist erst mehr als 2h später am Ziel (sonst würde es nur die halbe Ausgleichszahlung geben), dir stehen also 250 Euro zu.

Bearbeitet von Paule22
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Wenn ich das richitg verstehe, dann hast du einen Flug mit Lufthansa-Fluggerät unter Swiss Flugnummer auf Swiss Dokument gebucht. In dem Moment ist Swiss der richtige Ansprechpartner.

 

Ueber LX aber unter LH-Flugnummer gebucht.

 

Danke @Paule22 - das bestaetigt mich in meiner Rechtsauffassung. Bin dann mal gespannt auf den wohl kommenden Briefwechsel (vom Callcentre verspreche ich mir nicht soooo viel in diesem Falle) ;) Schoenes WE!

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dir stehen also 250 Euro zu.

 

Unabhängig davon, ob dem so ist oder nicht würde ich mir jetzt schonmal überlegen, wieviel erhöhten Blutdruck, Telefondiskutieren, Briefeschreiben und evtl. sogar Gänge zum Reiserechtsanwalt die ganze Sache Wert ist. Wenn man z.B. insgesamt 20 Stunden Freizeit opfert (was schnell beisammen ist), um letztendlich 250 Euro rauszuholen wäre das ein Stundenlohn von gerade mal 12,50 Euro. Ich weiss nicht, ob ich das machen würde, nur um es "denen zu zeigen". Zugegeben, dann hätten sie einen genau da wo sie einen haben wollen, die o.g. Frage stellt sich aber trotzdem.

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Bei sowas diskutiere ich gar nicht mehr. Da gibt es erst eine E-Mail an die Fluggesellschaft, dann eine E-Mail/Brief mit Fristsetzung(den tippt man ja nicht zum ersten Mal) und wenn dann nach Ablauf der Frist nichts passiert ist, schreibe ich der jeweiligen Aufsichtsbehörde oder in Deutschland gleich dem Anwalt. Ist natürlich schade, dass das Luftfahrtbundesamt in Deutschland so ein müder Haufen ist, wo man zwar manchmal zum Erfolg kommt, was aber auch ewig dauert.

 

Mir gehts einfach ums Prinzip. Wie im Kindergarten und Mittelalter: Wie du mir, so ich dir, liebe Fluggesellschaft.

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- LH-Flug Wochen im Voraus ueber Swiss.com gebucht

 

Relativ normale Vorgehensweise

 

- Flug verschwindest Wochen vor Abflug aus GDS und den LH/LX.com

 

Klingt als ob es dir komisch vorgekommen wäre!

 

Am Vortag des Fluges laesst sich der gebuchte Flug aber immernoch bei lx.com einsehen, mit urspruenglich gebuchtem Routing zu urspruenglichen Zeiten

 

Man hätte ja auch falls möglich bei amadeus, checkmytrip etc. schauen können. Desweiteren gibt es auch immer noch die Möglichkeit, telefonisch bei der Airline anzufragen. Gerade wenn einem die ganze Sache eh nicht so ganz geheuer ist.

 

- Auch nie Mitteilung ueber Streichung des Fluges bekommen oder fuer Umbuchung

scheinbar warst du dir über die Durchführung des Fluges selber nicht so ganz sicher, wenn ich das aus den oberen Punkten entnehme. Es mag ja sein, dass die Airline rein rechtlich in der Informationspflicht ist, also eine Bringschuld hat, aber man kann als Fluggast auch vorher ein wenig Eigeninitiative zeigen.

 

Wenn der Flug schon seit Wochen nicht mehr auf LH/LX.com auftauchte (ich vermute als buchbare Neubuchung), dann hätte man sich bereits Wochen im Voraus bei der Airline erkundigen können und in meinen Augen auch sollen. Ein Telefonat ist zu viel Aufwand und kostet ja womöglich auch noch Geld. Man rechnet ja quasi damit, dass der Flug gestrichen ist und lässt mal schön die Airline bewusst ins offene Messer laufen. Die wesentlich aufwändigere Korrespondenz um die EU-Kompensation zu bekommen ist dann kein Problem. Klar, es winkt ja Geld.

 

EU-VO 261/2004 Bedarf eine ganz gehörigen Überarbeitung. Aber das schreibe ich hier ja nicht zum ersten Mal.

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Dann benötigst Du ja einen anderen Flug und müsstest sowieso von Dir aus umbuchen. Es gibt ja durchaus Tarife und Tickets die kostenlos umbuchbar sind. Nur kosten die halt in der (Erst)Anschaffung deutlich mehr als die billigste Preisstufe. Das sollte für Dich als Hon Circle Member doch eigentlich kein Problem darstellen.

 

Außerdem sage ich ja nicht, dass die Airline keine Eigeninitiative zeigen soll. Aber gerade wenn wie in diesem speziellen Fall dem Fluggast schon gewisse Zweifel über die Durchführung seines Fluges aufgekommen sind, ist es meiner Meinung nach nicht zu viel verlangt, einfach mal bei der Airline nachzufragen. Oder ist das etwa zu viel verlangt?

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Folgende Frage:

 

Habe für den 18.09.12 FRA-LHR mit BA, Rückflug mit BMI (op. LH) gebucht, weil ich zum spotten will.

 

Wenn der Streik bei LH bis dahin nicht beendet sein sollte, und mein Flug (und auch die restlichen des Tages auf der Strecke) gestrichen wird, was macht LH dann aller Voraussicht nach mit mir?

 

Buchen die dann auch auf Nicht-Star-Partner um, also zum Beispiel BA? Oder bietet man mir dann eher Hotel und Flug am nächsten Tag an?

 

 

 

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Ich neige zu Letzterem.

 

Meine Freundin fliegt am gleichen Tag LHR-AMS-FRA mit KL.... ich kann ja im Fall der Fälle mal gaaaanz nett fragen, ob ich alternativ dort mit darf...

 

Naja, ich hoffe ja immer noch, dass es gar nicht so weit kommt... Nach ca. 10 Jahren buche ich wieder einen LH-Flug.... und dann so etwas....

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Das war erfrischend unkompliziert, habe mich allerdings auch gar nicht erst mit der First Line of Defence (UK-Callcentre ergo Philippinen oder wo auch immer) aufgehalten, sondern eine Emailadresse einer frueheren Eskalation genutzt.

 

Ich erhalte einen Fluggutschein ueber die Hoehe meines Flugpreises, womit ich nur knapp unterm EU-Satz landen werde.

 

 

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  • 5 Wochen später...

Frage:

Urspruengliches Szenario. Flug lange gebucht, fast eben so lange gestrichen, aber Pax nicht informiert. Wuerde der Pax sich nun am Flughafen entscheiden nicht zu fliegen, da keine zeitnahe (glaube das ist max 1h frueher abheben, und 2 spaeter da?!) Ersatzbefoerdung moeglich ist, gaebe es natuerlich den Anspruch auf Ruecktritt von der Reise und dementsprechende Flugpreiserstattung.

 

Wenn ich die Fluggastrechte richtig lese, besteht gleichzeitig aber auch weiterhin Recht auf Kompensation?

 

 

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

laut einem Urteil vom Landgericht Berlin vom 29.10.2011 (Aktenzeichen: 15 O 395/10), darf eine Fluggesellschaft kein Entgelt (bei Lufthansa: „Stornogebühr“) für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.

 

Warum hält Lufthansa sich nicht daran und berechnet mir 30,00 EUR "Stornogebühr"?

 

Gruß!

Bearbeitet von FliegElchkuh
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Als ich mit LH über das Urteil "diskutierte", waren die Aussagen "noch nicht rechtskräftig" und später "ganz anderer Fall, aber klagen Sie doch, wenn Sie möchten".

Die VZBV war auf meine Anfrage hin auch nicht wirklich motiviert was zu unternehmen, aber dort könntest du es nochmals probieren.

 

Was scheinbar geht, ist mit einem Mahnbescheid auf Grundlage dieses Urteils gegen LH die 30€ zu fordern.

 

Edit

...das Urteil gegen Air Berlin ist nicht rechtskräftig, da am 30.12.2011 Berufung beim Kammergericht eingelegt wurde.

 

Bitte vergleichen Sie hierzu unsere beigefügte Liste zu unseren Flugverfahren, die auch auf unserer Website unter www.vzbv.de zu finden ist.

 

Diese Übersicht ist datiert auf den 29.03.12. Ich weiß nicht, wie es aktuell aussieht.

Bearbeitet von shortfinal25
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Das ist das Problem, dass Anwälte einfach viel zu überteuert sind und Sammelklagen in D nicht zugelassen sind

 

Wenn eine Gesellschaft aber das bei 100.000 Kunden macht, sind es auch 3.000.000 €, die sich dann irgendein Manager ohne Gegenleistung als "Bonus" ausschütten kann.....

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Das ist das Problem, dass Anwälte einfach viel zu überteuert sind und Sammelklagen in D nicht zugelassen sind

Du hast das Thema offensichtlich intellektuell nicht verinnerlicht. Es dreht sich nur um 30 Euro, und der Hinweis auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil hilft da auch nicht weiter. Und für Anwaltsschelte ist auch kein Grund vorhanden, höchstens der, daß es Anwälte gibt, die jedes Mandat annehmen, auch wenn es völlig unsinnig ist. Und mit dem Thema Sammelklagen hat das ganze auch nichts zu tun; schon deshalb nicht, weil jeder Fall sich von den anderen unterscheidet.

 

 

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