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minimum navigation equipment?


Alceyn

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Hallihallo!

 

Ich hab mal wieder eine Frage:

 

Gibt's irgendwo eine Vorschrift für Europa welche besagt, mit welchen Navigationshilfen eine B737 minimal ausgestattet sein MUSS? (Vielleicht eine: "minimum navigational equipment"-regulation?)

Wenn ja, wo finde ich denn die??

(Bin nämlich schon am verzweifeln...)

 

Lg, -Alceyn-

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Im Prinzip hat es mit dem Flugzeugtyp nix zu tun.

Es gilt für eine B747 das Gleiche wie für unsere Robin oder ein ganz kleines UL.

Es kommt auf die Flugregel (VFR, CVFR, NVFR, IFR) an.

 

Solange ich VFR (Tag) unterwegs bin:

 

Sieht eine MEL folgendermaßen aus:

Kompaß, Uhr(auch am Handgelenk), Funkgerät, ICAO-Karte und AIP-Blätter der Flugplätze.

Alles genau 1x. (Und einen funktionierenden Fahrtmesser - der hat zwar nix mim Nav zu tun, ist aber noch immer das wichtigste Instrument: Keine Fahrt - kein Auftrieb)

 

Geht es nun in den CVFR-Bereich oder NVFR-Bereich rein (da gibt es dann keine ULs mehr), muß zusätzlich:

1x VOR-Empfänger einsatzbereit sein. (Höhenmesser, Horizont und Vario, auch wenn es nicht zum NAV gehört natürlich auch)

 

IFR wird es erheblich komplizierter:

(Jetzt weiß ich es nicht mehr genau, da unsere Flieger es nicht erfüllen, und ich kein Rating habe)

Da müssen auf jeden Fall schon mal zwei unabhängige Funkgeräte an Bord sein.

Mindestens 2x VOR oder 1x VOR und 1x ADF...

Dann müssen auch die Fluglageinstrumente redundant sein: z.B. wenn ein Horizont pneumatisch angetrieben ist, muß entweder der andere Horizont elektisch oder die anderen Fluglageinstrumente elektrisch sein... (zumindest so, dass man beim Ausfall eines Systems noch nachhaltig seine Fluglage erschließen kann)

 

Dann gibt es wieder Auslegungsunterschiede für 1-Mann-IFR (Da braucht es weniger Instrumente, jedoch einen Autopiloten) oder 2-Mann-IFR (keinen Autopiloten, dafür jedoch im Sichtfeld des 2. Flugzeugführers zusätzliche Instrumente).

 

Und nun zu Deiner Frage zuück:

Eine B737NG hat neben den beiden Bildschirmen vor den Sitzen genau das Wichtigste zusätzlich analog:

Fahrtmesser (Geschwindigkeit), Höhenmesser (Höhe und auch Vario-je schneller der Zeiger ist), Kompass (Richtung) und Horizont (Pitch und Lage) und ein Funkgerät an einer anderen Stromschiene/Baterie.

Und wenn die Bildschirme ausfallen, ja dann fliegt die 737NG oder der A320 IFR (bis unter die Wolken) und/oder CVFR zum nächsten Platz.

 

Und wenn das Wetter gut ist, merkt nicht mal ein Pax etwas, solange er nicht die Bulletins von der BFU verfolgt (Aber dann ist er ja schon längst gut angekommen). Denn dann kann zumindest im Kurzstreckenbereich bis zum ursprünglichen Zielflughanfen ganz normal weitergefogen werden.

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Solange ich VFR (Tag) unterwegs bin:

Sieht eine MEL folgendermaßen aus:

....Funkgerät, ICAO-Karte und AIP-Blätter der Flugplätze.....

 

Also das stimmt so sicher nicht. Klar is ganz gut wenn man eine Karte und AIP-Blätter mit hat aber ein Funkgerät brauchts mal ganz sicher nicht wenn man nur in unkontrolliertem Luftraum unterwegs is.

 

Im Prinzip braucht man das alles nicht zwingend für VFR!

 

lg P

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Verkehrsflugzeuge wie die B737 werden üblicherweise nicht nach VFR betrieben.

 

Ein Flugbetrieb hat für jedes Flugzeugmuster eine Minimum Equipment List (MEL) zu erstellen, die auf der von der Zulassungsbehörde genehmigten Master Minimum Equipment List (MMEL) basiert.

 

Anhand der MEL haben die Piloten vor dem Flug zu entscheiden, ob ein bestimmter Flug bei einem ausgefallenen Ausrüstungsgegenstand durchgeführt werden darf und ob dies sinnvoll ist. Dabei sind auch nationale Vorschriften der über- und angeflogenen Länder und die Wettervorhersage der Ziel- und Ausweichflughäfen (ETA +/- 1h) zu berücksichtigen. So benötigt man etwa für Low Visibility Approaches (ILS CAT2, CAT3 A und B) mehr Ausrüstungsgegenstände als für ein ILS CAT1.

Weiterhin ist die Configuration Deviation List (CDL) zu berücksichtigen, falls Teile des Flugzeugs fehlen.

 

Auch bei Ausfall einer gewissen Mindestausrüstung während des Flugs darf z.B. nicht in den Minimum Navigation Performance Specification (MNPS) Airspace über dem Nordatlantik eingeflogen werden oder kann die RVSM (Reduced Vertical Separation Minimum)-Fähigkeit eingebüßt werden.

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Also das stimmt so sicher nicht. Klar is ganz gut wenn man eine Karte und AIP-Blätter mit hat aber ein Funkgerät brauchts mal ganz sicher nicht wenn man nur in unkontrolliertem Luftraum unterwegs is.

 

Im Prinzip braucht man das alles nicht zwingend für VFR!

 

lg P

 

Da bist Du leider (zumindest für Deutschland) vollkommen falsch informiert:

 

Ich zitiere aus der AIP aktuelle CD-Version:

 

GEN 1. Nationale Regelungen und Anforderungen

-GEN 1.5 Luftfahrzeuginstrumente, Ausrüstung und Flugunterlagen

-§ 4 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln:

-Absatz 1:

Für Flüge nach Sichtflugregeln müssen Flugzeuge, Drehflügler ... (und nun wird alles aufgezählt, was fliegen kann) ... ausgerüstet sein mit einem UKW-Sende-/Empfangsgerät, das mindestens die für den vorgesehenen Flug erforderlichen Frequenzen aus dem Bereich von 118,000 bis 136, 975 MHz umfasst; die Sendeleistung ....

 

-Absatz 2:

Ausgenommen von Absatz 1 sind aerodynamisch gesteuert UL und Tragschrauber, bei denen der Einbau eines nach luftrechtlichen Vorschriften zugelassenen UKW-Sende-/Empfangsgerätes aus technischen Gründen nicht möglich ist und die sich in Lufträumen bewegen, in denen keine Hörbereitschaft vorgeschrieben ist, wenn dafür Funkgeräte kleiner Leistung, die vom Flugsicherungsunternehmen zugelassen sind, benutzt werden. (Anmerkung: das sind Handfunkgeräte)

 

-Absatz 2-4 nur noch Ausnahmen, die mit Navigation nix zu tun haben: Platzrunden und Kunstflug.

 

Somit ist ein Funkgerät (sogar für UL) also Mindestausstattung.

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