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Aktuelles zu den TUI Airlines (Vormals Aktuelles zu TUIfly.com)


Sabo

Empfohlene Beiträge

Jeder in diesem Forum weiß, dass es sich um einen wilden Streik der fliegenden TUIfly-Belegschaft gehandelt hat. Irgendeiner wird es wieder versuchen hier herunterzuspielen. 

Nun soll das Unternehmen dafür bluten und den Passagieren den entstandenen Schaden bezahlen, obwohl die wahren Verursacher woanders sitzen. Mal schauen wie die Sache in erster Instanz ausgehen wird.

Bei einem bin ich mir aber sicher. Die fliegende Belegschaft scheint diesmal noch mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein. Am Ende, ganz zum Schluss, wird der Unternehmer gewinnen. Leider!

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Der Unternehmer war aber sicherlich nich ganz unschuldig an der Krankheitswelle - also kann er auch ruhig dafür zahlen!

Für falsche Krankmeldungen gibt es einzig und alleine einen Verantwortlichen undzwar die Mitarbeiter. Wofür gibt es in diesem Land denn Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände?

Was ist jetzt das Ende vom Lied? Eine Klagewelle, die Tuifly einen Haufen Geld kostet und die Entscheidungen im Management wohl ein wenig einfacher gemacht hat. Sobald die Zusammenarbeit mit Niki gefestigt ist wird die "alte" Tuifly Geschichte sein und ausgeblutet werden.

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Es ist doch ziemlich einfach.

Nicht verantwortlich sind nur die Paxe.

Rechtlich verantwortlich sind entweder die krank feiernden FBs oder die Airline. Die krank feiernden FBs sind aber nicht beklagt sonder nur die Airline. Wenn das Gericht den wilden Streik als Streik im Sinne der BGH-Rechtsprechung als außergewöhnlichen Umstand anerkennt, muss es die Klagen abweisen. So ungerecht das auch erscheint. Nur, bei einem echten außergewöhnlichen Umstand muss die Airline ja auch nicht zahlen.

Es wird also bei der Klagebegründung darauf ankommen, die ursächliche Verantwortlichkeit der Airline plausibel zu machen. Und irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass das nicht klappen wird.

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Es ist doch ziemlich einfach.

Nicht verantwortlich sind nur die Paxe.

Rechtlich verantwortlich sind entweder die krank feiernden FBs oder die Airline. Die krank feiernden FBs sind aber nicht beklagt sonder nur die Airline. Wenn das Gericht den wilden Streik als Streik im Sinne der BGH-Rechtsprechung als außergewöhnlichen Umstand anerkennt, muss es die Klagen abweisen. So ungerecht das auch erscheint. Nur, bei einem echten außergewöhnlichen Umstand muss die Airline ja auch nicht zahlen.

Es wird also bei der Klagebegründung darauf ankommen, die ursächliche Verantwortlichkeit der Airline plausibel zu machen. Und irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass das nicht klappen wird.

 

Da gebe dir recht, aber das Resultat deines Bauchgefühles lässt mich dann stark an unserer Rechtssprechung zweifeln.

Das z.B. eine Vulkanausbruch wie vor einigen Jahren "höhere Gewalt" ist, das kann ich nachvollziehen bzw. respektieren.

 

Hier kam der gesamte Flugverkehr in Europa über mehrere Tage zum erliegen.

Doch hier geht es jetzt um das Resultat, welches aus internen Kommunikationsproblemen und meiner Meinung nach aus "Geldgier" der Unternehmens bzw. Konzernführung entstanden ist.

 

Familien sind auf dem Weg in den Urlaub einfach gestrandet, haben sich den Urlaub lange angespart und hatten vielleicht nicht die Mittel, mal ebend eine neue Reise zu buchen die etwas teurer war als die urspünglich gebuchte.

 

Dann die traurigen Kinderaugen nach tage-/wochenlanger Vorfreude.

 

Auch wenn die Kranken nicht belangt werden sondern das Unternehmen, sollte mal ein Exempel statuiert werden.

 

Wir leben in einer Zeit, wo es nur noch darum geht in jedem Unternehmen /  Konzern den Gewinn des Vorjahres weiter zu maximieren, dies aber heute nur mit 2/3 Belegschaft weniger als früher und natürlich zu Lohnkonditionen über die wir hier nicht reden wollen.

 

Ich sage dazu nur --> 3200€ Rente pro Tag für Herrn Winterkorn.

 

Soll jetzt nich off Topic werden, aber das musste jetzt einfach mal raus.

 

Gruß

 

D-ALPA

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Schon in Ordnung. Und Du stehst ja auch nicht alleine mit Deiner Meinung.

Nur, wenn Du der Klägeranwalt wärst und ich der Vorsitzende der Kammer, würde ich sagen: "Herr Anwalt, den Klassenkampf wollen wir hier doch lieber nicht ausfechten. Haben Sie argumentativ noch etwas sachbezogenes beizutragen?" :)

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@D-ALPA: So sehr ich deiner Argumentation folgen kann, so erkläre mir doch, warum ein wilder Streik keine "höhere Gewalt" ist, wenn ein Streik höhere Gewalt ist.

 

Das Argument geht nämlich in die gleiche Richtung. Wobei ein normaler Streik meines Erachtens noch planbarer für ein Management ist. (Verhandlungen -> Urabstimmung etc.).

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@D-ALPA: So sehr ich deiner Argumentation folgen kann, so erkläre mir doch, warum ein wilder Streik keine "höhere Gewalt" ist, wenn ein Streik höhere Gewalt ist.

 

Das Argument geht nämlich in die gleiche Richtung. Wobei ein normaler Streik meines Erachtens noch planbarer für ein Management ist. (Verhandlungen -> Urabstimmung etc.).

 

wie gesagt, möchte jetzt nicht das es hier ausufert und off Topic wird.

 

Streik ist Streik --> normaler Streik (mit Gewerkschaft geplant), wild (ohne Gewerkschaft ungeplant)

 

Bei einem "wilden Streik" muss das Unternehmen nachweisen können das eine kollektive Absprache stattgefunden hat. Offizielle Begründung ist jedoch eine hoher Krankenstand.

Bearbeitet von D-ALPA
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[Troll] Man könnte jetzt lange philosophische und ethische Abhandlungen darüber führen, inwiefern ein Zusammenhang zwischen der mangelnden Zahlungsbereitschaft der Passagiere, Shareholder Value und den daraus folgenden betriebswirtschaftlichen Herausforderungen besteht. [Troll Ende]

 

Wenn sich Tuifly nicht noch entscheidet, die Passagiere zu entschädigen -irgendwo zwischen Null und dem tatsächlichen Schaden und Ausgleichsansprüchen- um die Zusammenlegung mit Niki abzuschließen, würde ich erwarten, dass es vorm BGH endet. Bei der großen Anzahl an Fällen nicht nur in Hannover wird es auf Fallgericht- und Berufungsebene Urteile geben, die das gesamte Spektrum der möglichen Urteile abdecken. Und genug Parteien mit den finanziellen Ressourcen. Dazu meine ich hier gelesen zu haben, dass der EuGH sich auch noch zu Streiks und Ausgleichsansprüchen äußern wird.

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  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

habe heute von meinem Anwalt die Info bekommen, das vom Amtsgericht ein Termin für Mai bestimmt wurde.

 

Heute waren bei AG Hannover auch mindestens zwei Verhandlungen. Leider konnte ich zu dem Ergebnis noch nichts im Netz finden.

 

Sollte jemand etwas dazu wissen, würde ich mich freuen wenn dies hier gepostet würde.

 

Gruß

 

D-ALPA

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Ein wenig Info zu den heutigen Fällen, ohne abschließendes Ergebnis:

 

"Die Richterin Catharina Erps deutete in dem Prozess am Dienstag an, dass die Klage einer Familie aus Celle

und eines Ehepaars aus Bergisch Gladbach durchaus Aussichten auf Erfolg hat, weil Tuifly nicht konkret genug

dargelegt habe, warum die Flüge im Herbst 2016 tatsächlich ausgefallen sind.

 

Sie drückte außerdem die Überzeugung aus, dass die Parteien wohl nächsthöhere Instanzen anrufen würden."

 

Quelle + Bericht: http://www.sn-online.de/Welt/Wirtschaft/Niedersachsen/Haben-Tuifly-Kunden-Anspruch-auf-Entschaedigung

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Das erste Urteil soll es morgen geben. Warum auch immer man dafür zwei Verhandlungstage angesetzt hat ...

Weil im Zivilprozess in der Verhandlung kein Urteil ergeht?

Zumindest ist ein Stuhlurteil ja wohl sehr selten. Jedenfalls wird am Verkündungstermin nicht mehr verhandelt.

Bearbeitet von D-ALPE
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Was auch immer der Redakteur unter einer Klageabweisung verstehen mag.

 

Klageabweisung heißt deshalb Klageabweisung, weil das Gericht die Klage nach der Verhandlung abweist, mithin der Kläger in die Röhre schaut.

Du kannst Fragen stellen.

Sie drückte außerdem die Überzeugung aus, dass die Parteien wohl nächsthöhere Instanzen anrufen würden.

 

Das will ich doch hoffen. Das schreit ja geradezu nach einer Grundsatzentscheidung.

Bearbeitet von aaspere
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Einer der Kläger bei den aktuellen Verhandlungen hat schon kundgetan:
Notfalls bis zum EuGh und rechnet mit etwa 2 Jahren bis dahin

 

......................................

 

Das Amtsgericht Hannover hat die Fluggesellschaft TUIfly in den

vorstehend geschilderten 2 Fällen zur Ausgleichszahlung verurteilt. 

Wie bereits erwähnt, muß das nicht der letzte Stand der Dinge bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

 

http://www.svz.de/deutschland-welt/newsticker/tuifly-muss-reisenden-wegen-flugchaos-entschaedigung-zahlen-id16115106.html

Bearbeitet von emdebo
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Klageabweisung heißt in meinem Sprachgebrauch, dass eine Klage eingereicht wurde und es nicht zu einer Verhandlung gekommen ist, da das Gericht die Klage abgewiesen hat. Aber ich bin auch kein Jurist. Wie übrigens 99 % der Zeitungsleser auch nicht. Somit hätte man von einer "sogeanannten Klageabweisung" mit erklärendem Nebensatz schreiben können/sollen.

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