OliverWendellHolmesJr Geschrieben 15. Februar 2017 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2017 Jetzt gibt es in der ersten Instanz zwei Klageabweisungen und zwei Verurteilungen an zwei Gerichten und drei Richtern. Bis hierhin nichts außergewöhnliches. Spannend wird es erst, wenn ein Richter zwei unterschiedliche Urteile fällt. Juristendeutsch ist schon eine eigene Sprache, aber warum sollen die Medien einen relativ normalen Begriff wie Klageabweisung noch weiter umschreiben. Sie haben schon verkürzt formuliert. Inhaltlich ist es nichts anderes als dass das Gericht dem Antrag des Beklagten gefolgt ist, die Klage aufgrund von formellen oder materiellen Gründen abzuweisen. Das ist so etwas wie der Standard-Antrags eines Beklagten. Aus eigenem Antrieb darf ein Zivilgericht eine Klage nicht abweisen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 15. Februar 2017 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2017 Jetzt gibt es in der ersten Instanz zwei Klageabweisungen und zwei Verurteilungen an zwei Gerichten und drei Richtern. Bis hierhin nichts außergewöhnliches. Spannend wird es erst, wenn ein Richter zwei unterschiedliche Urteile fällt. Das halte ich, je nach Klagebegründung (es sind ja i.d.R. unterschiedliche Anwälte tätig) für möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Dann wird es allerdings spannend. Jetzt hat aber TUIfly die Möglichkeit, in die Berufung zu gehen, und wie dann das OLG Celle entscheidet, wird einen Vorgeschmack geben, wie die Causa endet. Nochmal zum Juristendeutsch: Der Begriff "Klageabweisung" ist im allgemeinen Sprachgebrauch so eindeutig und aus sich selbst heraus verständlich, dass es schon verwundert, wenn ein normal gebildeter Mensch damit nichts anfangen kann. Deshalb auch meine zugegebenermaßen etwas flapsige Antwort an den User Flugbucher. Er möge es mir verzeihen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flugbucher Geschrieben 27. Februar 2017 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2017 Flightright hat mittlerweile 8.600 Tuifly-Kunden unter Vertrag und fordert 3,3 Mio. Euro. FR strebt eine schnelle höchstrichterliche Entscheidung an. Damit hätten wir einen potenten Kläger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 27. Februar 2017 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2017 vor 3 Stunden schrieb Flugbucher: FR strebt eine schnelle höchstrichterliche Entscheidung an. Damit hätten wir einen potenten Kläger. Was hat denn Ryanair damit zu tun? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EDDS Geschrieben 27. Februar 2017 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2017 (bearbeitet) vor 13 Minuten schrieb aaspere: Was hat denn Ryanair damit zu tun? Ich denke mit FR ist in dem Fall Flightright gemeint. Bearbeitet 27. Februar 2017 von EDDS Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HapagHB Geschrieben 27. Februar 2017 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2017 Abkürz. sind doch in dieser Comm. sehr bel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 27. Februar 2017 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2017 Danke für die Aufklärung. Ich bekenne mich zu meiner Phantasielosigkeit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 27. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 27. März 2017 In der causa der 1.360 Klagen (in Worten; tausendreihundertsechsig) gegen TUIFly wegen der massenhaften Krankmeldungen will das Amtsgericht Hannover die Angelegenheut dem EuGH zur Beurteilung vorlegen.http://www.airliners.de/tuifly-klagen-europaeischer-gerichtshof/41051 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HapagHB Geschrieben 28. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 28. März 2017 Zwischenfälle 2016 sind ja inzwischen Old News. Deswegen packe ich diesen Vorfall mal hier rein: http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Pilot-krank-Flugbegleiterin-springt-ein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
markusmint Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 Wie ich hörte, soll es bei der EuGH-Vorlage um die Frage gehen, ob ein "wilder Streik" ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung sein kann. Immerhin handelt sich um keinen von außen kommenden Umstand, wie es häufig als Voraussetzung angesehen wird. Andererseits können gewöhnliche Streiks, die auch nicht von außen kommen, außergewöhnliche Umstände begründen. Dann ist aber wie ich finde auch wieder zu bedenken, dass ein normaler Streik erlaubt sein kann und nicht zu Schadensersatzansprüchen gegen die Streikenden führt. Der "wilde Streik" entspricht Arbeitsverweigerung und wäre arbeitsrechtlich abzumahnen. Auch könnte sich X3 bei ihren wild streikenden Mitarbeitern freihalten, so dass nicht einzusehen wäre, dass die Passagiere die "Dummen" sein sollen... Für das Vorliegen eines "wilden Streiks" sollen offenbar Beweisangebote von X3 sprechen mit Auszügen aus entsprechenden Aufrufen in "sozialen" Netzwerken. Ggf. hat sich der ein oder andere Richter zumindest davon schon überzeugen lassen. Die Vorlage vom AG zum EuGH wäre für die Betroffenen insoweit gut, als dass nicht der Instanzenweg durchschritten würde und abgewartet werden müsste, bis der BGH die Frage vorlegt. Dennoch würde es auch so noch eine ganze Weile dauern bis es Klarheit gibt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 Wer betroffen ist und seinen Fall nicht vorzeitig wegen geringen Streitwerts vom Amtsgericht XY ohne Möglichkeit der Revision ggf. abweisen lassen will, wartet die EuGH-Entscheidung ab. Klage einreichen kann man bei positivem Ausgang des Verfahrens aus Fluggastsicht noch bis 31.12.2019 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sweet-home-STR Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 vor 39 Minuten schrieb markusmint: Wie ich hörte, soll es bei der EuGH-Vorlage um die Frage gehen, ob ein "wilder Streik" ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung sein kann. Immerhin handelt sich um keinen von außen kommenden Umstand, wie es häufig als Voraussetzung angesehen wird. Andererseits können gewöhnliche Streiks, die auch nicht von außen kommen, außergewöhnliche Umstände begründen. Dann ist aber wie ich finde auch wieder zu bedenken, dass ein normaler Streik erlaubt sein kann und nicht zu Schadensersatzansprüchen gegen die Streikenden führt. Der "wilde Streik" entspricht Arbeitsverweigerung und wäre arbeitsrechtlich abzumahnen. Auch könnte sich X3 bei ihren wild streikenden Mitarbeitern freihalten, so dass nicht einzusehen wäre, dass die Passagiere die "Dummen" sein sollen... Für das Vorliegen eines "wilden Streiks" sollen offenbar Beweisangebote von X3 sprechen mit Auszügen aus entsprechenden Aufrufen in "sozialen" Netzwerken. Ggf. hat sich der ein oder andere Richter zumindest davon schon überzeugen lassen. Die Vorlage vom AG zum EuGH wäre für die Betroffenen insoweit gut, als dass nicht der Instanzenweg durchschritten würde und abgewartet werden müsste, bis der BGH die Frage vorlegt. Dennoch würde es auch so noch eine ganze Weile dauern bis es Klarheit gibt... Das Problem ist aus meiner Sicht, dass die Tätigkeit insbesondere im Cockpit aber auch in der Kabine eine uneingeschränkte Dienstfähigkeit voraussetzt und genau diese Eigenschaft durch besondere Umstände wie Informationen zum drohenden Jobverlust oder auch seinerzeit die Meldung zum Absturz der 4U bei den Kollegen eingeschränkt wurde. Daher wäre die massenhafte Erklärung zur Dienstunfähigkeit aus meiner Sicht ein außergewöhnlicher Umstand und für den betroffenen Passagier zwar äußerst ärgerlich und unverständlich, aber eben wie ein normaler Streik oder höhere Gewalt zu sehen. Als Urlauber erwartet man nach einer Naturkatastrophe oder einem Terroranschlag im geplanten Urlaubsziel auch das Verständnis vom Veranstalter oder der Airline seine Reise kostenfrei stornieren oder umbuchen zu können. Aber seit der Fluggastverordnung (die wenn schon aus meiner Sicht ebenfalls für Zug- und Busverkehr gelten sollte) ist ein sehr einseitiges Anspruchsdenken entstanden. Im Fall der stornierten TuiFly-Flüge hielte ich eine Erstattung des Flugpreises bzw. bei Pauschalreise des Reisepreises oder alternativ die Möglichkeit die Flüge oder den Urlaub innerhalb von 12 Monaten ohne Mehrkosten umbuchen zu können als angemessen und ausreichend. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d@ni!3l Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 Gab es denn zu dem Zeitpunkt einen "drohenden Jobverlust"? Für mich wirkte es so als ginge es nur darum den Arbeitgeber umzubennen, es war doch recht früh vom "Bestandsschutz" die Rede, oder ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flugbucher Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 Das ist alles komplett irrelevant, solange es keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die kranken Mitarbeiter gab. Hier hat entweder das Unternehmen keine Erfolgschance gesehen oder aber sich innerbetrieblich darauf verständigt, auf sämtliche möglichen Ansprüche ggü. den Mitarbeitern zu verzichten. Beides führt unweigerlich zu dem Schluss, dass es sich zumindest rechtlich gesehen nicht um einen sog. "wilden Streik" handelte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
D-ALPA Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 Es ist schon ein sehr komplexes Thema. Absolut richtig das es quasi direkt zum EuGH geht. Bei der Anzahl von Klagen, eine ist auch von mir. Die Stellungnahme von TUIfly mit den ganzen Anlagen ist schon ein "dickes Buch" aber meiner Meinung nach nicht das Papier wert auf dem es geschrieben ist. Klar wollen die den Schaden begrenzen bzw. abwenden aber es ist ein "hausgemachtes" Problem welches zu einer "Eskalation" geführt hat wobei der Kunde der leittragende auf dessen Rücken es letztendlich ausgetragen wird bzw. wurde. Es hat eine Kommunikation über ein Medium stattgefunden welche m.E. auf Grund des verwendeten Mediums komplett fehlinterpretiert wurde. Wir werden uns gedulden müssen doch ich hoffe das man für den Verbraucher entscheidet, nicht nur weil ich selber betroffen war bzw. bin, sondern auch um die Konzerne mal in die Schranken zu weisen das man mit dem "kleinen Mann" nicht so umgehen darf. Ist jetzt ein absolut blödes Beispiel, doch wenn wir als Köttels kappes gemacht haben, gab es zu Hause auch einen auf den Hintern und wir mussten dafür geradestehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 vor 58 Minuten schrieb D-ALPA: Es ist schon ein sehr komplexes Thema. Zuvor: Ich habe Verständnis dafür, dass Du Kläger bist. Aber, hier dreht es sich nicht um eine "Bestrafung", die bei Dir etwas durchscheint. Es handelt sich um zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Und das AG in Hannover hat eine sehr kluge Entscheidung getroffen, eben wegen der Grundsätzlichkeit, keine Entscheidung zu treffen. Ich kann mich nicht erinnern, ob ein deutsches AG sich schon mal eine Stellungnahme vom EuGH geholt hat. Jetzt dreht es sich nur noch darum, ob ein "Wilder Streik" ein außergewöhnlicher Umstand ist oder nicht. Und, so wie beim AG Hannover nur belegbare Fakten vorgetragen werden konnten und eben keine Befindlichkeiten, so wird das auch bei EuGH so sein. Wenn ich das richtig verstanden habe, findet beim EuGH ja auch keine Verhandlung statt, sondern nur die Begutachtung der Prozessakten aus Hannover. Vielleicht kann sich OWH dazu äußern, ob das richtig ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 Was der EuGH klären soll, kann man ansatzweise hier nachlesen: https://reiserechtfuehrich.wordpress.com/2017/03/24/verfahren-ueber-krankheitswelle-bei-tuifly-gehen-vor-eugh/?fb_action_ids=1277538582315445&fb_action_types=news.publishes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 Danke emdebo für den Link. Das Zauberwort heißt "Vorabentscheidung" des EuGH. Erst danach, meint das AG Hannover, kann es selber entscheiden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
D-ALPA Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 Verstehe ich es richtig, das diese "Vorabentscheidung" bis zu 18 Monate dauern kann? Logisch, es ist nichts das einzige was die beim EuGH auf dem Tisch haben werden, doch das finde ich extrem Lang. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 29. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2017 Theoretisch hätte das AG die Frage auch selber entscheiden können, in dem es die bisherigen Entscheidungen zur VO auslegt. Leidiglich die Gerichte der letzten Instanz sind zur Vorlage verpflichtet. Hätte man damit noch gewartet würde ein klareres Bild darüber herrschen, welche Argumente für die verschiedenen Sichtweisen sprechen. Andererseit, bei der Menge an Klagen und Gerichtsbezirken ist es nur eine Frage der Zeit bis der Vorgang beim EuGH landet. Vorabentscheidungen machen etwas mehr als die Hälfte der neu eingegangenen Verfahren vor dem Gerichtshof aus. Ich finde die Fragen, so wie gestellt sind unglücklich. Gerade dass auf eine Quote abgestellt wird halte ich für falsch, da Ausfallzahlen je nach dauer des "wilden Streiks" und Teilflotten unterschiedliche Auswirkungen haben. Das wird vermutlich immer eine Entscheidung sein, die in der Tatsachen-Instanz festgestellt werden muss. Am ersten Tag eines Wilden Streiks kann man mit einer Ausfall-Rate von 10% noch nicht von einem außergewöhnlichen Umstand reden. Wenn sich diese Quote konstant über mehrere Tage zieht, wird die Personallage jeden Tag angespannter, da aufgrund von Ruhe- und Maximalflugzeiten die Personaldecke dünner wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flugbucher Geschrieben 30. März 2017 Melden Teilen Geschrieben 30. März 2017 Gibt es überhaupt eine rechtlich verbindliche Definition eines "Wilden Streiks"? Oder ist es lediglich arbeitgeberseitiges Wunschdenken, dass massenhafte Krankmeldungen als sowas einzustufen wären? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 6. April 2017 Melden Teilen Geschrieben 6. April 2017 Das AG Hannover hat den EuGH nun eingeschaltet, erwartet aber keine Signalwirkung. Jeder Einzelfall müsse betrachtet werden.http://www.airliners.de/amtsgericht-hannover-kernfrage-tuifly-klagen-eugh/41143 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maxi-Air Geschrieben 19. April 2017 Melden Teilen Geschrieben 19. April 2017 (bearbeitet) Weiß jemand, warum TUI Flieger zwischen Thomson und Tuifly Deutschland hin und her schiebt? D-ATUP und D-ATUQ sind nach England gegangen, im Gegenzug sind dafür G-TAWP und G-TAWR als D-ATYA und D-ATYB nach Deutschland transferiert worden. Alles 4 sind relativ neue (2 bis 4 Jahre alte) 738er Bearbeitet 19. April 2017 von Maxi-Air Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DanielH Geschrieben 7. Mai 2017 Melden Teilen Geschrieben 7. Mai 2017 Weiß jemand, warum die D-AHFV heute bei allen Flügen nur auf FL 230 bzw 240 operiert? Sind die aktuellen Winde so viel vorteilhafter auf den niedrigen Flughöhen und kann es auch sein, dass es aufgrund von Problemen mit der Klimaanlage nicht höher gehen darf? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jetstream32 Geschrieben 7. Mai 2017 Melden Teilen Geschrieben 7. Mai 2017 vor 31 Minuten schrieb DanielH: Weiß jemand, warum die D-AHFV heute bei allen Flügen nur auf FL 230 bzw 240 operiert? Sind die aktuellen Winde so viel vorteilhafter auf den niedrigen Flughöhen und kann es auch sein, dass es aufgrund von Problemen mit der Klimaanlage nicht höher gehen darf? Die D-AHXG (73W) war ebenso seit knapp einer Woche nie mehr höher als auf FL250 unterwegs - was sich ja auch durchaus auf die Flugdauer auswirkt. Der Grund dafür wäre wirklich interessant zu wissen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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