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Sabo

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Jetzt gibt es in der ersten Instanz zwei Klageabweisungen und zwei Verurteilungen an zwei Gerichten und drei Richtern. Bis hierhin nichts außergewöhnliches. Spannend wird es erst, wenn ein Richter zwei unterschiedliche Urteile fällt.

 

Juristendeutsch ist schon eine eigene Sprache, aber warum sollen die Medien einen relativ normalen Begriff wie Klageabweisung noch weiter umschreiben. Sie haben schon verkürzt formuliert. Inhaltlich ist es nichts anderes als dass das Gericht dem Antrag des Beklagten gefolgt ist, die Klage aufgrund von formellen oder materiellen Gründen abzuweisen. Das ist so etwas wie der Standard-Antrags eines Beklagten. Aus eigenem Antrieb darf ein Zivilgericht eine Klage nicht abweisen.

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Jetzt gibt es in der ersten Instanz zwei Klageabweisungen und zwei Verurteilungen an zwei Gerichten und drei Richtern. Bis hierhin nichts außergewöhnliches. Spannend wird es erst, wenn ein Richter zwei unterschiedliche Urteile fällt.

 

Das halte ich, je nach Klagebegründung (es sind ja i.d.R. unterschiedliche Anwälte tätig) für möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich.

Dann wird es allerdings spannend.

Jetzt hat aber TUIfly die Möglichkeit, in die Berufung zu gehen, und wie dann das OLG Celle entscheidet, wird einen Vorgeschmack geben, wie die Causa endet.

 

Nochmal zum Juristendeutsch:

Der Begriff "Klageabweisung" ist im allgemeinen Sprachgebrauch so eindeutig und aus sich selbst heraus verständlich, dass es schon verwundert, wenn ein normal gebildeter Mensch damit nichts anfangen kann. Deshalb auch meine zugegebenermaßen etwas flapsige Antwort an den User Flugbucher. Er möge es mir verzeihen.

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Monat später...

Wie ich hörte, soll es bei der EuGH-Vorlage um die Frage gehen, ob ein "wilder Streik" ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung sein kann.

Immerhin handelt sich um keinen von außen kommenden Umstand, wie es häufig als Voraussetzung angesehen wird. Andererseits können gewöhnliche Streiks, die auch nicht von außen kommen, außergewöhnliche Umstände begründen. Dann ist aber wie ich finde auch wieder zu bedenken, dass ein normaler Streik erlaubt sein kann und nicht zu Schadensersatzansprüchen gegen die Streikenden führt. Der "wilde Streik" entspricht Arbeitsverweigerung und wäre arbeitsrechtlich abzumahnen. Auch könnte sich X3 bei ihren wild streikenden Mitarbeitern freihalten, so dass nicht einzusehen wäre, dass die Passagiere die "Dummen" sein sollen...

Für das Vorliegen eines "wilden Streiks" sollen offenbar Beweisangebote von X3 sprechen mit Auszügen aus entsprechenden Aufrufen in "sozialen" Netzwerken. Ggf. hat sich der ein oder andere Richter zumindest davon schon überzeugen lassen.

Die Vorlage vom AG zum EuGH wäre für die Betroffenen insoweit gut, als dass nicht der Instanzenweg durchschritten würde und abgewartet werden müsste, bis der BGH die Frage vorlegt. Dennoch würde es auch so noch eine ganze Weile dauern bis es Klarheit gibt...

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Wer betroffen ist und seinen Fall nicht vorzeitig wegen geringen Streitwerts vom Amtsgericht XY ohne Möglichkeit der Revision ggf. abweisen lassen will, wartet die EuGH-Entscheidung ab. Klage einreichen kann man bei positivem Ausgang des Verfahrens aus Fluggastsicht noch bis 31.12.2019

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vor 39 Minuten schrieb markusmint:

Wie ich hörte, soll es bei der EuGH-Vorlage um die Frage gehen, ob ein "wilder Streik" ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung sein kann.

Immerhin handelt sich um keinen von außen kommenden Umstand, wie es häufig als Voraussetzung angesehen wird. Andererseits können gewöhnliche Streiks, die auch nicht von außen kommen, außergewöhnliche Umstände begründen. Dann ist aber wie ich finde auch wieder zu bedenken, dass ein normaler Streik erlaubt sein kann und nicht zu Schadensersatzansprüchen gegen die Streikenden führt. Der "wilde Streik" entspricht Arbeitsverweigerung und wäre arbeitsrechtlich abzumahnen. Auch könnte sich X3 bei ihren wild streikenden Mitarbeitern freihalten, so dass nicht einzusehen wäre, dass die Passagiere die "Dummen" sein sollen...

Für das Vorliegen eines "wilden Streiks" sollen offenbar Beweisangebote von X3 sprechen mit Auszügen aus entsprechenden Aufrufen in "sozialen" Netzwerken. Ggf. hat sich der ein oder andere Richter zumindest davon schon überzeugen lassen.

Die Vorlage vom AG zum EuGH wäre für die Betroffenen insoweit gut, als dass nicht der Instanzenweg durchschritten würde und abgewartet werden müsste, bis der BGH die Frage vorlegt. Dennoch würde es auch so noch eine ganze Weile dauern bis es Klarheit gibt...

Das Problem ist aus meiner Sicht, dass die Tätigkeit insbesondere im Cockpit aber auch in der Kabine eine uneingeschränkte Dienstfähigkeit voraussetzt und genau diese Eigenschaft durch besondere Umstände wie Informationen zum drohenden Jobverlust oder auch seinerzeit die Meldung zum Absturz der 4U bei den Kollegen eingeschränkt wurde. Daher wäre die massenhafte Erklärung zur Dienstunfähigkeit aus meiner Sicht ein außergewöhnlicher Umstand und für den betroffenen Passagier zwar äußerst ärgerlich und unverständlich, aber eben wie ein normaler Streik oder höhere Gewalt zu sehen.

Als Urlauber erwartet man nach einer Naturkatastrophe oder einem Terroranschlag im geplanten Urlaubsziel auch das Verständnis vom Veranstalter oder der Airline seine Reise kostenfrei stornieren oder umbuchen zu können. Aber seit der Fluggastverordnung (die wenn schon aus meiner Sicht ebenfalls für Zug- und Busverkehr gelten sollte) ist ein sehr einseitiges Anspruchsdenken entstanden. Im Fall der stornierten TuiFly-Flüge hielte ich eine Erstattung des Flugpreises bzw. bei Pauschalreise des Reisepreises oder alternativ die Möglichkeit die Flüge oder den Urlaub innerhalb von 12 Monaten ohne Mehrkosten umbuchen zu können als angemessen und ausreichend. 

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Das ist alles komplett irrelevant, solange es keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die kranken Mitarbeiter gab. Hier hat entweder das Unternehmen keine Erfolgschance gesehen oder aber sich innerbetrieblich darauf verständigt, auf sämtliche möglichen Ansprüche ggü. den Mitarbeitern zu verzichten. Beides führt unweigerlich zu dem Schluss, dass es sich zumindest rechtlich gesehen nicht um einen sog. "wilden Streik" handelte.

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Es ist schon ein sehr komplexes Thema.

Absolut richtig das es quasi direkt zum EuGH geht. Bei der Anzahl von Klagen, eine ist auch von mir.

Die Stellungnahme von TUIfly mit den ganzen Anlagen ist schon ein "dickes Buch" aber meiner Meinung nach nicht das Papier wert auf dem es geschrieben ist.

Klar wollen die den Schaden begrenzen bzw. abwenden aber es ist ein "hausgemachtes" Problem welches zu einer "Eskalation" geführt hat wobei der Kunde der leittragende auf dessen Rücken es letztendlich ausgetragen wird bzw. wurde.

Es hat eine Kommunikation über ein Medium stattgefunden welche m.E. auf Grund des verwendeten Mediums komplett fehlinterpretiert wurde.

Wir werden uns gedulden müssen doch ich hoffe das man für den Verbraucher entscheidet, nicht nur weil ich selber betroffen war bzw. bin, sondern auch um die Konzerne mal in die Schranken zu weisen das man mit dem "kleinen Mann" nicht so umgehen darf.

Ist jetzt ein absolut blödes Beispiel, doch wenn wir als Köttels kappes gemacht haben, gab es zu Hause auch einen auf den Hintern und wir mussten dafür geradestehen.

 

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vor 58 Minuten schrieb D-ALPA:

Es ist schon ein sehr komplexes Thema.

Zuvor: Ich habe Verständnis dafür, dass Du Kläger bist.
Aber, hier dreht es sich nicht um eine "Bestrafung", die bei Dir etwas durchscheint. Es handelt sich um zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Und das AG in Hannover hat eine sehr kluge Entscheidung getroffen, eben wegen der Grundsätzlichkeit, keine Entscheidung  zu treffen. Ich kann mich nicht erinnern, ob ein deutsches AG sich schon mal eine Stellungnahme vom EuGH geholt hat. Jetzt dreht es sich nur noch darum, ob ein "Wilder Streik" ein außergewöhnlicher Umstand ist oder nicht. Und, so wie beim AG Hannover nur belegbare Fakten vorgetragen werden konnten und eben keine Befindlichkeiten, so wird das auch bei EuGH so sein. Wenn ich das richtig verstanden habe, findet beim EuGH ja auch keine Verhandlung statt, sondern nur die Begutachtung der Prozessakten aus Hannover. 
Vielleicht kann sich OWH dazu äußern, ob das richtig ist.

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Theoretisch hätte das AG die Frage auch selber entscheiden können, in dem es die bisherigen Entscheidungen zur VO auslegt. Leidiglich die Gerichte der letzten Instanz sind zur Vorlage verpflichtet. Hätte man damit noch gewartet würde ein klareres Bild darüber herrschen, welche Argumente für die verschiedenen Sichtweisen sprechen. Andererseit, bei der Menge an Klagen und Gerichtsbezirken ist es nur eine Frage der Zeit bis der Vorgang beim EuGH landet.

Vorabentscheidungen machen etwas mehr als die Hälfte der neu eingegangenen Verfahren vor dem Gerichtshof aus. 

Ich finde die Fragen, so wie gestellt sind unglücklich. Gerade dass auf eine Quote abgestellt wird halte ich für falsch, da Ausfallzahlen je nach dauer des "wilden Streiks" und Teilflotten unterschiedliche Auswirkungen haben. Das wird vermutlich immer eine Entscheidung sein, die in der Tatsachen-Instanz festgestellt werden muss. Am ersten Tag eines Wilden Streiks kann man mit einer Ausfall-Rate von 10% noch nicht von einem außergewöhnlichen Umstand reden. Wenn sich diese Quote konstant über mehrere Tage zieht, wird die Personallage jeden Tag angespannter, da aufgrund von Ruhe- und Maximalflugzeiten die Personaldecke dünner wird. 

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  • 2 Wochen später...

Weiß jemand, warum TUI Flieger zwischen Thomson und Tuifly Deutschland hin und her schiebt?

D-ATUP und D-ATUQ sind nach England gegangen, im Gegenzug sind dafür G-TAWP und G-TAWR als D-ATYA und D-ATYB nach Deutschland transferiert worden.

Alles 4 sind relativ neue (2 bis 4 Jahre alte) 738er ;)

Bearbeitet von Maxi-Air
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  • 3 Wochen später...

Weiß jemand, warum die D-AHFV heute bei allen Flügen nur auf FL 230 bzw 240 operiert? Sind die aktuellen Winde so viel vorteilhafter auf den niedrigen Flughöhen und kann es auch sein, dass es aufgrund von Problemen mit der Klimaanlage nicht höher gehen darf?

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vor 31 Minuten schrieb DanielH:

Weiß jemand, warum die D-AHFV heute bei allen Flügen nur auf FL 230 bzw 240 operiert? Sind die aktuellen Winde so viel vorteilhafter auf den niedrigen Flughöhen und kann es auch sein, dass es aufgrund von Problemen mit der Klimaanlage nicht höher gehen darf?

Die D-AHXG (73W) war ebenso seit knapp einer Woche nie mehr höher als auf FL250 unterwegs - was sich ja auch durchaus auf die Flugdauer auswirkt. Der Grund dafür wäre wirklich interessant zu wissen...

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