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Aktuelles zu den TUI Airlines (Vormals Aktuelles zu TUIfly.com)


Sabo

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Am 27.07. gibt es einen über 5vorFlug buchbaren MUC-DUS und am 03.08. einen DUS-MUC, wobei beide Flüge unter der Flugnummer geflogen werden, die TUIfly momentan für MUC-MAH-MUC nutzt.

Sind beide Flüge derzeit tatsächlich von TUIfly geplant oder ist dies bei 5vorFlug ein Fehler? 

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vor 26 Minuten schrieb monsterl:

Am 27.07. gibt es einen über 5vorFlug buchbaren MUC-DUS und am 03.08. einen DUS-MUC, wobei beide Flüge unter der Flugnummer geflogen werden, die TUIfly momentan für MUC-MAH-MUC nutzt.

Sind beide Flüge derzeit tatsächlich von TUIfly geplant oder ist dies bei 5vorFlug ein Fehler? 

Ne kein Fehler die beiden MAH Flüge sind über DUS geplant.  27.7 MUC-DUS-MAH und 3.8 MAH-DUS-MUC

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vor 7 Stunden schrieb ccard:

Müssen Ausnahmen gewesen sein, für die nächsten Tage sind wieder alle X3-Schengenflüge ab Terminal B geplant.

Anscheinend gibt's da grad mehre Ausnahmen:
heute auf Rückflug dann an der Abflugtafel: 2x Niki mit Abflug von A (statt B) und Delta Airlines vom Bereich B statt C.

Weiß nicht ob's vielleich was mit der Vorfeldbaustelle zu tuen hat, wo hinten vor C  n paar Außenposition fehlen.

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Das Amtsgericht Düsseldorf hat gestern mehrere Klagen auf Schadenersatz gegen TUIfly nach den Flugausfällen im vergangenen Oktober abgewiesen. Das Amtsgericht sieht in gehäuften Krankheitsfällen und wilden Streiks aussergewöhnliche Ereignisse höhere Gewalt, für die TUI nicht haften müsse.

Quelle: Aktuelle Stunde, WDR, 29.06.2017, ab Minute 40:20

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In solchen Fällen ist es empfehlenswert, die eigenen Ansprüche an den Rahmen der geltenden Verjährungsfristen (hier 3 Jahre und bis zum Jahresende) auszurichten und entsprechend der im Zeitraum anfallenden Urteile selbst danach zu reagieren. Zumal je nach Streitwert Urteile von Amtsgerichten oft nicht revidierbar sind. So vergibt man ggf. Ansprüche, die zu einem späteren Zeitpunkt evtl. Standard sind.  

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vor 7 Minuten schrieb emdebo:

In solchen Fällen ist es empfehlenswert, die eigenen Ansprüche an den Rahmen der geltenden Verjährungsfristen (hier 3 Jahre und bis zum Jahresende) auszurichten und entsprechend der im Zeitraum anfallenden Urteile selbst danach zu reagieren. Zumal je nach Streitwert Urteile von Amtsgerichten oft nicht revidierbar sind. So vergibt man ggf. Ansprüche, die zu einem späteren Zeitpunkt evtl. Standard sind.  

Deshalb ist diese Richtlinie ja so "erfolgreich". Wer genau vom betroffenen Normalpax macht das? 0,004 Prozent.

Bearbeitet von medion
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vor 5 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Das Amtsgericht Düsseldorf hat gestern mehrere Klagen auf Schadenersatz gegen TUIfly nach den Flugausfällen im vergangenen Oktober abgewiesen. Das Amtsgericht sieht in gehäuften Krankheitsfällen und wilden Streiks aussergewöhnliche Ereignisse höhere Gewalt, für die TUI nicht haften müsse.

Quelle: Aktuelle Stunde, WDR, 29.06.2017, ab Minute 40:20

Hallo zussammen,

da bin ich echt mal gespannt. Es kann sich aber ehr um Einzelfälle handeln.

http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/tuifly-krankmeldungen-entschaedigung-amtsgericht-duesseldorf100.html

Bei mir wurde bisher nichts verkündet sondern es ist ein neuer Termin in 3 Monaten angesetzt worden.

Wenn wir "kleinen Leute" nicht de Mund bei den "großen" aufmachen und nicht versuchen uns zu wehren, dann passiert garnichts.

Wer nicht Kämpft kann nicht gewinnen, denn verloren hat man schon.

Die Urteilsbegründungen würden mich jedoch brennend interessieren.

 

Bearbeitet von D-ALPA
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vor 1 Stunde schrieb D-ALPA:

Wer nicht Kämpft kann nicht gewinnen, denn verloren hat man schon. Die Urteilsbegründungen würden mich jedoch brennend interessieren.

Ich gehe davon aus, dass ein oder mehrere der Urteile in der NRW-Entscheidungsdatenbank veröffentlicht wird. Das ist etwas, was die NRW-Justiz relativ gut macht. 

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  • 2 Monate später...

Hallo zusammen,

mal ein kleiner Zwischenbericht.

Der Rechtstreit mit TUIfly dauert weiterhin an. Mit der TUI habe ich mich auf einen durch den Amtsrichter erstellten Vergleichsvorschalg über ca, 3/4 der Preisdifferenz für die spontan neu gebuchte Urlaubsreise geeinigt.

Bei den Fluggastrechten war die TUIfly jedoch nicht für einen Vergleich über die hälfte der zustehenden Fluggastentschädigung bereit. Es sollte wohl eine Zeugin für die TUIfly aussagen, diese konnte aber den Termin nicht warnehmen.

Daher hat der Richter ohne die Zeugin zum bereits dritten Termin geladen und wieder alles vertag.

Dem Richter sind wieder einige Fragen aufgekommen auf welche er nun von der TUIfly erstmal eine Stellungnahme hätte.

Der vierte Gerichtstermin kommt ...

 

Gruß

D-ALPA

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vor 8 Stunden schrieb d@ni!3l:

Presse: Tuifly muss wegen Air Berlin-Pleite Sparkurs einschlagen

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien-presse-tuifly-muss-wegen-air-berlin-pleite-sparkurs-einschlagen-5696389

 

Ohje, wenn da mal nicht der nächste Streik droht..

Sicher ncht! Ich hab nur gehört,"dass man im Herbst ganz schnell unfit to fly werden kann.. ." :-(

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vor 4 Stunden schrieb vielflieger2020:

Der airberlin Vetrag hatte eine Gewinngarantie von 10 Mio pro Flugzeug und zusätzlich eine mindest Blockstundenabnahme von utopischen 3800 Blockstunden. Also ca. 10,5 pro Tag. 

Ryanair kommt auf 9,33 Stunden. Das ist für Mittelstrecken in Europa ein guter Wert. Jetblue und Frontier mit vielen trans-cont-Flügen kommen auf knapp 12 Stunden.

TUIfly musste letztes Jahr sparen, hatte letztes Jahr das Problem, dass man mit der Marke TUIfly Probleme hatte, die Sitze bei anderen Veranstaltern unterzubringen. Da ist nicht AB schuld, maximal ein bequemer Vorwand für die strategischen Fragen.

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
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vor 33 Minuten schrieb ABFlyer98:

Respekt vor der Weitsicht von Tuifly, denn das AB mal über die Klinge sprimgen könnte war ja absolut nicht absehbar. *hust

Und ganz unschuldig ist man ja an der Misere auch nicht...

Und was hätte man bei TUI aus Deiner Sicht tun können um weitsichtiger zu agieren? Die Flieger und Crews waren fest an AB und später an NIKI vermietet. Hätte man sich schon noch Alternativen umsehen sollen während AB noch gar nicht insolvent war? Wie hätte das funktionieren sollen? Sollte TUI an potentielle Interessenten ran treten, und fragen ob diese vielleicht 14 Flieger in 3, 7, 12 oder 24 Monaten gebrauchen könnten? Das wäre ja völliger Schwachsinn, da keiner vor dem 15. August wusste wann und ob AB Insolvenz anmeldet. Ohne Insolvenz wäre der Vertrag so oder so noch minimum zwei Jahre gelaufen. Von daher waren der TUI die Hände gebunden, und mit fehlender Weitsicht hatte das rein gar nichts zu tun.

An der Misere von AB ist TUIFly mit Sicherheit nicht schuld. AB wurde bestimmt nicht von TUI erpresst diese Vertragskonditionen zu unterzeichnen. Das geschah damals in beiderseitigem Einvernehmen.

Bearbeitet von EDDS
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