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Aktuelles zu den TUI Airlines (Vormals Aktuelles zu TUIfly.com)


Sabo

Empfohlene Beiträge

vor 13 Stunden schrieb Wurstwasser:

Der Betriebsrat sagt da gar nichts zu, der hat mit der Restrukturierung zu tun und EDDR spielt da keine Rolle, weil keine Station.

Das Problem bei Stationen ohne Crews sind die Hotel- und Reisekosten sowie der Produktivitätsverlust durch die An und Abreise.

Abgesehen sind die NG und vermutlich auch die MAX in SCN kein Spaß, weil Runway kurz, VFR Verkehr umzu usw.

Dann schickt man lieber ne billige Bummsbude, die für so dünnes fliegt, dass es sich trotzdem rechnet.

Das wird die Zukunft in D werden... Die guten Zeiten in der Fliegerei sind unwiederbringlich vorbei, dank Corona wurden/werden die letzten Top Tarifbedingungen abgeschafft. Der Rest muss für weniger Taler schneller laufen, der neidische Michel freut sich, dass es auch mal die arroganten Poloteure erwischt. Dabei vergisst er natürlich die vielen Flugbegleiter und Techniker, die auch rasiert wurden....

 

Oh tempora, oh mores

Aha, Saarbrücken ist aber ein Standort, der von TUIfly selbst geflogen wurde mit Crews, die dafür bei TUIfly angestellt waren und nun reduziert werden sollen. Also ist das schon eine relevante Produktionsauslagerung zu Ungunsten der eigenen Belegschaft.

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vor 25 Minuten schrieb Pad81:

Aha, Saarbrücken ist aber ein Standort, der von TUIfly selbst geflogen wurde mit Crews, die dafür bei TUIfly angestellt waren und nun reduziert werden sollen. Also ist das schon eine relevante Produktionsauslagerung zu Ungunsten der eigenen Belegschaft.

Soweit ich mich erinnere war Saarbrücken keine BASIS, sondern die Crew wurde herangekarrt, denke das ist ein Unterschied.

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vor 38 Minuten schrieb Pad81:

Aha, Saarbrücken ist aber ein Standort, der von TUIfly selbst geflogen wurde mit Crews, die dafür bei TUIfly angestellt waren und nun reduziert werden sollen. Also ist das schon eine relevante Produktionsauslagerung zu Ungunsten der eigenen Belegschaft.

 

Als ich in 2019 von Saarbrücken geflogen bin, war es auf dem Hinflug eine Stuttgarter Crew, auf dem Rückflug eine Frankfurter Crew.

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vor 20 Minuten schrieb schwarzerAbt:

Soweit ich mich erinnere war Saarbrücken keine BASIS, sondern die Crew wurde herangekarrt, denke das ist ein Unterschied.

Naja, es wird zwar keine Basis geschlossen, aber diese Flüge/Arbeitszeit fehlt an anderen Basen und kostet dort Arbeitsplätze. ich finde, dass sollte einem BR nicht egal sein. Auch wenn es sicherlich nicht das dringlichste Problem ist, ist es ein Baustein im Gesamtkonstruckt.

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vor 22 Stunden schrieb Pad81:

Naja, es wird zwar keine Basis geschlossen, aber diese Flüge/Arbeitszeit fehlt an anderen Basen und kostet dort Arbeitsplätze. ich finde, dass sollte einem BR nicht egal sein. Auch wenn es sicherlich nicht das dringlichste Problem ist, ist es ein Baustein im Gesamtkonstruckt.

Es werden wohl nicht mehr sein, als dem BR schon bekannt ist. Dass Tuifly beim Zusammenstreichen der Flotte Standorte wie Saarbrücken oder Paderborn nicht mehr bedient, ist jetzt keine Überraschung. Die Kolpotierten 900 Stellenstreichungen werden Saarbrücken mit hoher Sicherheit schon eingeschlossen haben. 

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Am 26.3.2021 um 02:05 schrieb Blablupp:

Man hatte ja angekündigt, man möchte nur noch mit der Kapazität arbeiten, die ganzjährig gefüllt werden kann. Also werden wir im Sommer zukünftig deutlich mehr subcharter sehen.

Das ist soweit verständlich.

Nur verstehe ich nicht,warum dann Tuifly als Airline sich Subcharter halten muß,und nicht der Veranstalter Tui diese gerade benötigten Kapazitäten auf dem freien Markt einkauft.

Dient die Tuifly als Airline in diesem Fall als "Bad-Bank" , um (Corona-)Finanzrisiken vom Mutterkonzern fernzuhalten ?

 

Ich hatte vor kurzen einen Neckermann-Katalog in der Hand,war wohl so um die 2000 . Da waren noch alle Flughäfen inD im Programm,also,auch sowas wie Hof,Schwerin-Parchim oder Lübeck.

Da gab es "Kleingerät" von der damaligen Eurowings,aber auch Charter aus Spanien und Portugal.

Deshalb meine Frage: Der Tui-Konzern aktuell könnte sich beispielsweise auch Fremdgerät chartern,ob nun im Ausland oder bei German Airwais (Zeitfracht).

Warum muß Tuifly Kapazitäten -von Fremden(!)- vorhalten ?

Bearbeitet von EDCJ
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TUI hatte noch nie irgendwelche Interline-Verträge.......die sind immer autark geflogen.  Auch deren Systemlandschaft ist nicht auf solches ausgelegt. Reines P2P-Geschäft.

 

Wenn, dann wäre auf seiten TUIs einige Investionen nötig, um das technisch überhaupt abbilden zu können.

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vor 1 Stunde schrieb TobiBER:

TUI hatte noch nie irgendwelche Interline-Verträge.......die sind immer autark geflogen.  Auch deren Systemlandschaft ist nicht auf solches ausgelegt. Reines P2P-Geschäft.

 

Wenn, dann wäre auf seiten TUIs einige Investionen nötig, um das technisch überhaupt abbilden zu können.

Ich meinte auch theoretisch, ob es die LH anbieten müsste wenn X3 es wollte. Also gilt diese Zubringer Verpflichtung nur für bestehende "Partnerschaften" oder auch auch neue ?

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Es geht ja nicht um die "Zubringer-Verpflichtung".

 

Es geht darum, dass LH jeder Airline Zubringerflüge zu dem Preis anbieten muss, den sie auch in der internen Verrechnung ansetzen.

Und hier kommt es dann exakt auf den Flughafen an, ab dem der Interkonti-Flug abgehe soll.

Denn nach FRA fliegt der LH-Konzern Zubringer für die Fernstrecken.

Da sie das ab DUS aber selber auch nicht anbieten, brauchen sie das entsprechend einer anderen Airline, hier X3, auch nicht anzubieten.

Nur weil es einen EW-Flug von BER nach DUS gibt, kann daraus niemand ableiten, dass das ein Zubringerflug für DUS-XXX wäre.

Anders sähe es schon wieder aus, wenn EW diese Strecke bedienen würde und man BER-XXX via DUS bei EW buchen könnte.

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vor 13 Minuten schrieb jubo14:

Es geht ja nicht um die "Zubringer-Verpflichtung".

 

Es geht darum, dass LH jeder Airline Zubringerflüge zu dem Preis anbieten muss, den sie auch in der internen Verrechnung ansetzen.

"Anbieten muss" ist für mich eine Verpflichtung ;-)

 

vor 14 Minuten schrieb jubo14:

jeder Airline

Das ist die Antwort die ich brauchte. Danke  :)

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Ich verstehe die Diskussion nicht. 

 

In der Luftfahrt, wie in jeder anderen Branche gilt: Biete ich ein Produkt an, habe eine Marktbeherrschende Stellung und mein Produkt ist nicht substituierbar bin ich verpflichtet es an Konkurrenten zu verkaufen und darf dabei keine Preise aufrufen, die den Wettbewerb zu meinen gunsten verzerren würden. Das heißt nicht, dass ich mit den Preisen Verluste machen muss. Das diese Preise niedriger sind als die Preise, die ich von einem Endkunden verlangen kann ist offensichtlich. Schließlich fallen bei mir Kosten weg. Das ist ein Grundsatz der Marktwirtschaft, der weltweit Anwendung findet.

 

Ob in dem Fall Lufthansa die selben Konditionen bieten muss wie sie Condor erhält ist diskussionswürdig. In dem Fall kommt es auf den gesamten Vertrag an. Bietet Condor andere Gegenleistungen als Geld?

 

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vor einer Stunde schrieb jubo14:

Es geht ja nicht um die "Zubringer-Verpflichtung".

Es geht darum, dass LH jeder Airline Zubringerflüge zu dem Preis anbieten muss, den sie auch in der internen Verrechnung ansetzen. Und hier kommt es dann exakt auf den Flughafen an, ab dem der Interkonti-Flug abgehe soll.

Denn nach FRA fliegt der LH-Konzern Zubringer für die Fernstrecken.

 

Zum Glück ist die Verpflichtung und auch das "Muss" einfach Quatsch.

 

Die airline-internen Zubringer-Verrechnungspreise sind wie wir alle wissen NEGATIV.

 

Hamburg-New York kostet 400 Euro, weil man sowieso umsteigen muss, Frankfurt-New York kostet nonstop 500 Euro.

 

Frankfurt-Dubai-Kapstadt kostet 600 Dollar, Dubai-Kapstadt nonstop kostet 1.000 Dollar (zugegeben, bucht niemand ;-))

 

Wäre aber ein neues Geschäftsmodell für Condor, man lässt sich mit Hilfe von Frau Verstager von LH einfach die Psudeo-Verrechnungs-Passagier-Erträge aufbuchen und schon hat der Treuhänder eine neue Einnahmequelle gefunden, ich würde sagen, mit 30 Prozent kann man sie easy provisionieren, weil es ist ja neu und innovativ.

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vor 2 Stunden schrieb jubo14:

jeder Airline

 

zu dem Preis anbieten muss, den sie auch in der internen Verrechnung ansetzen.


Für diese beiden Aussagen hätte ich gerne eine Quelle.

 

Mir bekannt ist nämlich nur folgendes: Das Kartellamt sieht eine marktbeherrschende Stellung in dem Teilmarkt der Zubringerflüge. Daraus folgt ein tiefergehender Prüfauftrag. (Regulierung folgt erst in einem deutlich späteren Schritt)

 

(Anmerkung noch meinerseits: hier kann es eigentlich nur um Flüge mit Abflugsort Deutschland gehen, denn dass D Preise für Abflüge nach D regulieren könnte erachte ich für nicht möglich)

 

Die EU Kommission sieht mögliche Verstöße gegen das Beihilferecht. (Sie wären aber Ankläger und nicht Richter).
 

Das ist kurzfristig für Lufthansa das größere Risiko. In diesem Lichte sehe ich die Ankündigung das Abkommen fortführen zu wollen.

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Mir nicht, fangen wir doch mit § 18 an

 

Im Absatz 1 geht es um Kartelle, gibt es die in Deutschland, nein, trotz aller Beschränkungen fliegt da alles was Flügel und nen Motor drunter, drauf oder daneben hat.

 

Absatz 2 finde ich sehr lustig, "kann" größer sein, muss aber nicht, oder doch, oder soll oder darf oder muss oder wie?

 

Absatz 3.3 finde ich auch cool. Wettbewerbsrelevante Daten, wer legt die denn fest? Wieder ein deutsches Gericht oder doch einfach Facebook und Google?

 

Absatz 3.8 finde ich am geilsten, ich zitiere unten.  Wohlgemerkt, es handelt sich um einen veröffentlichten Gesetzestext.

 

(8) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet den gesetzgebenden Körperschaften nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten der Regelungen in den Absätzen 2a und 3a über die Erfahrungen mit den Vorschriften.

 

Aha?

 

 

 

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb jubo14:

Würden Dir die §§18-21 GWB reichen?

 

Wenn du auf 19 (2) 3. anspielst: Nein!

Denn interne Unternehmen sind keine gleichbaren Abnehmer. 

 

Wäre auch aus VWL Sicht schwachsinnig, denn das Unternehmen könnte dann intern an der Preisschraube drehen. Das wäre intern ein Nullsummenspiel und würde den Konkurrenten trotzdem rauspreisen.

 

Notabene ist es in dem Fall von Discover auch egal, denn die EW Langstrecke wird bei LH konsolidiert. Tickets sind auch von LH. Also LH kauft die Flüge bei 4Y ein und kombiniert sie dann mit ihren eigenen Zubringern.  

Bearbeitet von Blablupp
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vor 1 Stunde schrieb medion:

Mir nicht, fangen wir doch mit § 18 an

 

Im Absatz 1 geht es um Kartelle, gibt es die in Deutschland, nein, trotz aller Beschränkungen fliegt da alles was Flügel und nen Motor drunter, drauf oder daneben hat.

Von welchem Abs. 1 redest du? Sinaloa ist auch in Deutschland aktiv. Aber das ist ein anderes Thema.

 

vor 1 Stunde schrieb medion:

Absatz 2 finde ich sehr lustig, "kann" größer sein, muss aber nicht, oder doch, oder soll oder darf oder muss oder wie?

Das einfach: Würde Abs. 2 nicht im Gesetz stehen würde der Paragraph nur innerhalb Deutschlands gelten. Sämtliche Internationalen Flugstrecken wären nicht mehr vom GWB gedeckt (Schön für die jeweiligen Fluggesellschaften.) Entsprechend für alle Märkte die nicht rein national sind. 

 

vor 1 Stunde schrieb medion:

Absatz 3.3 finde ich auch cool. Wettbewerbsrelevante Daten, wer legt die denn fest? Wieder ein deutsches Gericht oder doch einfach Facebook und Google?

Erst das Bundeskartellamt, dann das OLG Düsseldorf, dann der Bundesgerichtshof, mit möglichem Abstecher zum EuGH. Dann der Bundestag mit einer klarstellung. Und während dessen 100er von akademischen Aufsätzen.

 

vor 1 Stunde schrieb medion:

Absatz 3.8 finde ich am geilsten, ich zitiere unten.  Wohlgemerkt, es handelt sich um einen veröffentlichten Gesetzestext.

(8) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet den gesetzgebenden Körperschaften nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten der Regelungen in den Absätzen 2a und 3a über die Erfahrungen mit den Vorschriften. Aha?

Es gab schon bessere Trollversuche. Die Exekutive wird verpflichtet, dem Bundestag Bericht zu erstatten.

 

Die Lex-Facebook ist eh erst der Anfang auf dem Weg, der Facebook/Google/Amazon das Schicksal von Standard Oil ereilen lässt oder auch nicht.

 

vor 2 Stunden schrieb Blablupp:

Die EU Kommission sieht mögliche Verstöße gegen das Beihilferecht. (Sie wären aber Ankläger und nicht Richter).

Die EU-Kommission ist, wie das Bundeskartellamt, eine Behörde. Sie kann Verwaltungsakte erlassen, die bindend sind. Und gegen die vor dem Gericht der Europäischen Union einspruch erhoben werden kann.

 

 

vor 2 Stunden schrieb Blablupp:

Das Kartellamt sieht eine marktbeherrschende Stellung in dem Teilmarkt der Zubringerflüge. Daraus folgt ein tiefergehender Prüfauftrag. (Regulierung folgt erst in einem deutlich späteren Schritt)

Es folgt nicht zwangsläufig Regulierung.

Unternehmen mit Marktmacht haben wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Auch ohne dass das Kartellamt hier tätig wird.

Von dem Marktmachtmissbrauch geschädigte Unternehmen könnten auch direkt klagen. Das ist hier erstmal nicht zu erwarten, da es "nur" eine erheblich Tendenz zugunsten Condors gibt. 

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