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Rückflug sicher bei nichtangetretenem Hinflug ?


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Vor einigen Monaten gab es doch ein Urteil oder wenigstens eine Nachricht in den Medien, dass Airlines bei no-show nicht automatisch den Rückflug canceln dürfen. Ist das jetzt endgültig? Gilt das nur für deutsche Airlines?

Alle europäischen? Auch dann unsere speschial friends Ryanair und EasyJet?

Oder sogar weltweit?

 

Angenommen ich buche einen Hin- und Rück mit AirBerlin nach Sevilla.

Eigentlich ganz okay, aber ziemlich blöde Flugzeit hin. Ausserdem hätte ich sowieso lieber einen Tag früher fliegen wollen, aber der Termin war wesentlich teurer. Einige Tage später erwische ich einen Condor-Fliegenpreis für genau diesen früheren Tag nach Jerez. Später nutze ich den dann auch. Zum Zeitpunkt des Hinfluges von AB bin ich also schon am Zielort. Habe ich jetzt meinen Rückflug noch, oder nicht?

Und unabhängig von der geltenden gesetzlichen Regelung, gibt es da schon konkrete Erfahrungen mit?

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Dann nehmen wir mal die vieldiskutierte aktuelle Ryanair-Aktion. Ich buche einen zusammenhängenden Hin- und Rückflug. Mit dem Buchungscode buche ich dann "ganz legal" einen zweiten spottbilligen Hin- und Rück. One-way geht ja in dem Zusammenhang nicht. Kann Ryanair jetzt den Rückflug der zweiten Buchung verweigern, wenn ich beim zweiten Flug nicht den Hin-Flieger benutze?

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bei airlines, die onewaypreise haben, wie auch air berlin, ist es kein problem den hinflug verfallen zulassen...nur bei returnpreisen, wie lufthansa, wird dadurch der rückflug gestrichen.

 

So, jetzt habe ich endlich was bei Google gefunden. Hiernach müsste ja sogar die obige Lufthansa den Rückflug bestehen lassen und akzeptieren.

Gibt es in allen diesen Monaten seit dem Frankfurter Urteil noch keine Praxiserfahrungen hier am Board?

 

 

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Hinflug nicht wahrgenommen?

 

Airline darf den noch offenen Rückflug nicht verweigern

 

Fluggesellschaften dürfen ihren Kunden einen gebuchten Rückflug nicht verweigern, nur weil der Passagier auf die Teilnahme am Hinflug verzichtet hat. Darauf weist die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell” hin. Demnach ist eine solche Regelung laut einem Urteil des AG Frankfurt eine „überraschende Klausel” im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dem Gesetz zufolge stehe es einem Gläubiger grundsätzlich frei, „ihm zustehende Ansprüche auch nur teilweise in Anspruch zu nehmen”. Dies gelte auch für Tickets, die zu Sondertarifen gekauft wurden.

 

 

Mit Klauseln, die den Rückflug bei nicht angetretenem Hinflug ausschließen, versuchen Fluggesellschaften „Überkreuz-Buchungen” zu verhindern. Diese werden von Fluggästen gerne getätigt, etwa um Sonderrabatte zu bekommen. Will eine Airline das verhindern, muss sie die Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung hervorheben oder besonders darauf hinweisen, entschied das Gericht. (Az.: 31 C 2972/05-74)

 

Quelle: "http://rhein-zeitung.de" vom 22.09.2006

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Will eine Airline das verhindern, muss sie die Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung hervorheben oder besonders darauf hinweisen, entschied das Gericht. (Az.: 31 C 2972/05-74)

Was sagt uns denn dieser Absatz? Wenn also darauf hingewiesen wird, geht es doch? Und was mit "besonders hervorheben" gemeint ist, ist natürlich auch nicht definiert.

Es ist somit wieder Auslegungssache.

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bei airlines, die onewaypreise haben, wie auch air berlin, ist es kein problem den hinflug verfallen zulassen...nur bei returnpreisen, wie lufthansa, wird dadurch der rückflug gestrichen.

 

So, jetzt habe ich endlich was bei Google gefunden. Hiernach müsste ja sogar die obige Lufthansa den Rückflug bestehen lassen und akzeptieren.

Gibt es in allen diesen Monaten seit dem Frankfurter Urteil noch keine Praxiserfahrungen hier am Board?

 

Kannst ja fliegen, aber zu 99% wird die Airline dich "nachbelasten".

Bei AF jedenfalls geht es nicht.

 

Ist auch in den IATA-Regeln so veröffentlicht, daß der Rückflug dann auch verfällt, wenn du einen Return gebucht hast, und der OW an sich deutlich teurer ist (und du nur mit der "Hälfte" des RT preiswerter kommst).

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Gast Michael Tantini
Ist auch in den IATA-Regeln so veröffentlicht, daß der Rückflug dann auch verfällt, wenn du einen Return gebucht hast, und der OW an sich deutlich teurer ist (und du nur mit der "Hälfte" des RT preiswerter kommst).

 

Und welcher Otto Normalverbraucher weiss von den IATA-Rules und hat auch noch Zugriff darauf? Vergiss deine Argumentation! Die IATA-Regeln können uns «Normalsterblichen» völlig egal sein. Wenn die Airlines nicht gross und deutlich darauf hinweisen, dann gelten die versteckten Regeln nicht. So hat es ja das Gericht bereits zweimal entschieden.

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Also bei uns LH wird Dir der Rückflug gestrichen. Bei AB/FR und so hast du ja OW Preise, da ist das kein Problem. Würde nur der fairness halber anrufen und den Platz stornieren, da wenn der Flug voll ist eine Warteliste nachrücken kann.

 

Grüsse aus FRA

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Bei AB/FR und so hast du ja OW Preise, da ist das kein Problem. Würde nur der fairness halber anrufen und den Platz stornieren, da wenn der Flug voll ist eine Warteliste nachrücken kann.

 

AB/FR haben keine Wartelisten. Oftmals kostet eine Stornierung im Gegensatz zum No-Show auch noch Bearbeitungsgebühren.

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Bei AB gibt es WL, das weiss ich da eine freundin bei AB in der Reservierung arbeitet und ich mir auch schonmal eine AB WL gebucht habe. FR und so denke ich auch mal nicht das die sowas haben.

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Und welcher Otto Normalverbraucher weiss von den IATA-Rules und hat auch noch Zugriff darauf?

 

Otto Normalverbraucher bucht einen Return-Trip, und fliegt alles ab. Er würde sich nicht mal im entferntesten darüber Gedanken machen, was passiert wenn er einen Flug verfallen lässt!

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Gast Michael Tantini
Und welcher Otto Normalverbraucher weiss von den IATA-Rules und hat auch noch Zugriff darauf?

 

Otto Normalverbraucher bucht einen Return-Trip, und fliegt alles ab. Er würde sich nicht mal im entferntesten darüber Gedanken machen, was passiert wenn er einen Flug verfallen lässt!

 

So ein Mist aber auch! Das kannst du deiner Grossmutter erzählen. Ein mündiger Konsument ist heutzutage nicht mehr so bescheuert, dass er nicht weiss, was die Airlines für eine Abzocke betreiben.

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Otto Normalverbraucher bucht einen Return-Trip, und fliegt alles ab. Er würde sich nicht mal im entferntesten darüber Gedanken machen, was passiert wenn er einen Flug verfallen lässt!

 

Und was wenn er den Hinflug verpasst und für teures Geld einen der nächsten Flüge buchen muss? Dann soll er bei der Rückkehr nochmal genau das gleiche durchmachen?

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Erzähl doch keinen Mist. Der gemeine Malle-Tourist bucht sein Paket, weiß das er am 14. abfliegt und am 21. zurückfliegt. Der macht sich zu 100% KEINE Gedanken darüber, ob er eventuell seinen Rückflug verfallen lassen könnte nur um 10€ billiger zu fliegen.

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Wenn Du als Bsp bei LH ein Tix FRA-BCN-FRA buchst und verpasst durch eigenverschulden Deinen Hinflug, dann zahlst du für den Hinflug auf Y auf und der Rückflug bleibt ganz normal gültig. Wenn Du nen E-Klasse Tix hat, wirds wohl etwas teurer.

 

Grüsse aus FRA

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Hallo DLH, (editiert vom Schnarchsack selber)

 

dass LH früher so vorging, ist mir bekannt. Ich habe ja meine Meinung zu dieser Firma hier schon angedeutet. Als eifriger Meilensammler und langjähriges M&M-Mitglied habe ich seit dem Tag, an dem ich für eigenhändig durchgeführte Online-Buchung mit 10,- Euro Servicegebühr abgezockt werden sollte, dort kein Geld mehr gelassen.

Aber in unserer Service-Wüste mit zahnlosem Verbraucherschutz hatte ich das mit den gecancelten Rück- (oder auch Weiter-) Flügen als unangreifbare Konstante angesehen. LH steht da natürlich nicht alleine da. Habe mich früher immer geärgert, dass ich bei Transatlantikflügen mit Icelandair ähnlich hilflos war.

 

Was mich nun aber wundert ist, dass trotz mehrerer Urteile diese Praxis weitergeführt wird, als wenn sich LH und andere im rechtsfreien Raum bewegen dürften.

 

Da hier ja im Zuge der aktuellen Ryanair-Aktion oft das Wort "Betrug" verwendet wurde, erlaube ich mir mal auch mit ethischen Erwägungen zu kommen und ein solches Vorgehen als hochgradig unmoralisch zu bezeichnen. Dadurch, dass ich aus persönlichen Gründen meinen Hinflug verpasse oder sogar bewusst drauf verzichte, entsteht der Airline keinerlei Schaden. Sie spart sogar noch Steuern, die ich zwar bezahlt hatte, die aber jetzt ja nicht von der Airline zu bezahlen sind (wenn ich den Rückflug nutzen will, kann ich ja wohl kaum gleichzeitig für den verpassten Hinflug Steuererstattung verlangen!).

Und gerade bei einer Airline wie LH, die Überbuchung zulässt (soweit ich zu wissen glaube), ist es doch evtl. sogar ein "Vorteil", wenn ich nicht erscheine und mein Sitz anderweitig genutzt werden kann, oder?

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Tja, da hast Du wohl Recht! Und trotzdem habe ich es vermurkst. Ich möchte mich hiermit entschuldigen. War wirklich keine Absicht. Soll wohl Deutsche LuftHansa bedeuten, oder?

Wie heisst es in vielen Foren: Wer denken kann, ist klar im Vorteil!

Hoffentlich passiert mir das nie wieder.

 

Gruss

Pedro

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  • 9 Monate später...
Gast Michael Tantini
bei airlines, die onewaypreise haben, wie auch air berlin, ist es kein problem den hinflug verfallen zulassen...nur bei returnpreisen, wie lufthansa, wird dadurch der rückflug gestrichen.

 

So, jetzt habe ich endlich was bei Google gefunden. Hiernach müsste ja sogar die obige Lufthansa den Rückflug bestehen lassen und akzeptieren.

Gibt es in allen diesen Monaten seit dem Frankfurter Urteil noch keine Praxiserfahrungen hier am Board?

 

 

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Hinflug nicht wahrgenommen?

 

Airline darf den noch offenen Rückflug nicht verweigern

 

Fluggesellschaften dürfen ihren Kunden einen gebuchten Rückflug nicht verweigern, nur weil der Passagier auf die Teilnahme am Hinflug verzichtet hat. Darauf weist die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell” hin. Demnach ist eine solche Regelung laut einem Urteil des AG Frankfurt eine „überraschende Klausel” im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dem Gesetz zufolge stehe es einem Gläubiger grundsätzlich frei, „ihm zustehende Ansprüche auch nur teilweise in Anspruch zu nehmen”. Dies gelte auch für Tickets, die zu Sondertarifen gekauft wurden.

 

 

Mit Klauseln, die den Rückflug bei nicht angetretenem Hinflug ausschließen, versuchen Fluggesellschaften „Überkreuz-Buchungen” zu verhindern. Diese werden von Fluggästen gerne getätigt, etwa um Sonderrabatte zu bekommen. Will eine Airline das verhindern, muss sie die Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung hervorheben oder besonders darauf hinweisen, entschied das Gericht. (Az.: 31 C 2972/05-74)

 

Quelle: "http://rhein-zeitung.de" vom 22.09.2006

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Danke, Pedro, für diese wertvollen Infos.

 

Das werde ich gleich mal ausdrucken und ins Handgepäck nehmen. Wer weiss, vielleicht braucht man das ja mal bei Gelegenheit?

 

Sind noch weitere Urteile in dieser Angelegenheit bekannt

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Zumal ein Ottonormalverbraucher ins Reisebüro geht um einen Flug zu buchen und die durchaus gerne ein Routing mit den einen oder anderen Flug verfallen lassen verkaufen, damit der Gesamtpreis günstig wird....

 

Wobei bei o.g. Fall aber das erste Leg immer abgeflogen wird!

 

Zum anderen denkt eine Airline ganz einfach: Wie soll der Passagier zurückfliegen, wenn er den Hinflug nicht wahrgenommen hat, also rein theoretisch nicht da ist?! Daher wird der Rückflug storniert und neu verkauft!

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Zumal ein Ottonormalverbraucher ins Reisebüro geht um einen Flug zu buchen und die durchaus gerne ein Routing mit den einen oder anderen Flug verfallen lassen verkaufen, damit der Gesamtpreis günstig wird....

 

Wobei bei o.g. Fall aber das erste Leg immer abgeflogen wird!

 

Zum anderen denkt eine Airline ganz einfach: Wie soll der Passagier zurückfliegen, wenn er den Hinflug nicht wahrgenommen hat, also rein theoretisch nicht da ist?! Daher wird der Rückflug storniert und neu verkauft!

 

Der Eintrag war vom Januar und bezog sich auf das Verhalten von Reisebüros um günstige Flüge an den Mann zu bringen :)

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  • 1 Jahr später...

Interessant zu schauen wie sich das entwicklet. Ich glaube aber dass die Airlines weiter so handhaben werden wie bisher. Rückflug storniert und wer sich im Unrecht fühlt soll halt klagen... In Einzelfällen kann man ja immer noch einlenken. Ausserdem, was juckt eine ausländische Airline unter Umständen ein Deutsches Urteil... Ich kenne mich da nicht so aus, aber kann man jede ausländische Airline in Deutschland verklagen?

 

Nicht falsch verstehen: Ich sage nicht dass es richtig ist was Airlines machen, sondern nur dass es mich nicht wundern würde dass die überwiegende Mehrheit der Airlines dieser Welt nicht im geringsten ein Problem damit haben wird auch weiterhin die Rückflüge zu stornieren.

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