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MTOW und IFR


EDDHATC

Empfohlene Beiträge

Die Diskussion, wer IFR bzw VFR fliegen darf (gewerblich, 14 to, Paxzahl) u wohin, ist schwierig. Ihr beiden scheint auch vom Fach zu sein. Wo steht explizit, das man komplett IFR fliegen muss, wenn man gewerblich größere A/C als BN2 oder D228 (der liebe Walter) fliegt. LuftVO bzw AIP sind hier m.E.nicht deutlich. Und bevor EDHL zB IFR wurde, ist HLF it Paxen dort gerne VFR gelandet (mit A310 übrigens...).

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Nochmal ne Fachfrage an FL u BS: Seid ihr euch sicher,das man in Deutschland gewerblich oberhalb gewisser MTOWs nicht VFR fliegen darf? Es heisst immer nur explizit, das nur Flüge zu kontrollierten Plätzen mit veröffentlichen IFR-Procedures gestattet sind. Daraus folgt doch eigentlich, das ich schön VFR von EDDF nach EDDH fliegen kann, auch mit ner B738, oder?

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§22a

Flugbetrieb mit Flugzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen

 

(1) Der Führer einnes Flugzeugs mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 14000 kg darf bei Flügen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen auf einem Flugplatz nur starten und landen, wenn

 

1. für die Anflüge Instrumentenanflugverfahren festgelegt sind;

2. eine Flugverkehsrkontrolle vorhanden ist.

......................

 

Damit ist es wohl eindeutig erklärt.....

 

Hallo FL!

 

Du hast zwar in der Sache Recht, Deine Begründung ist jedoch falsch.

Die LuftVO legt - wie EDDHATC es schon in einem vorherigen Beitrag geschrieben hat - nur fest, dass IFR-Anflugverfahren veröffentlicht sein müssen, nicht aber dass diese zu benutzen sind.

 

Der Grund warum gewerblich über 14t nicht VFR geht ist folgender:

1. Die Genehmigungsbehörden für Luftfahrtunternehmen erteilen (zumindest in unseren Breiten) keine Genehmigungen für solche Vorhaben. Hier werden auch keine Ausnahmen mehr gemacht. Deshalb musste z.B. Altenburg trotz nur eines täglichen Fluges Luftraum "D" (CTR) bekommen.

2. Versicherungen versichern keinen gewerblichen Sichtflugbetrieb mit Luftfahrzeugen über 14t MTOM.

 

EDDHATC, es ist richtig, dass es früher Flüge mit A310 nach EDHL gab, als es noch keine CTR gab, soetwas ist heute aber definitiv undenkbar.

Es kann u.U. noch wenige Ausnahmen geben, aber nicht im Linien- oder Charterverkehr zur Beförderung von Passagieren oder Fracht.

 

Viele Grüße aus Langen,

BS

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@EDDHATC

 

noch mal ne andere frage.....

 

wenn du du dich schon ATC nennst.....dazu noch Hamburg....

solltest du es eigentlich wissen......

 

Grüße

 

Ich könnte mich auch EDWWATC nennen (warst du das nicht auch mal? oder hat jemand deine Initials übernommen?).

 

Defacto könnte ich es heute auf Ground NICHT ablehnen, wenn die Airline XYZ mit nem A340 VFR von A nach B fliegen will. Versicherung (siehe BS)? Geht mich nichts an... Genehmigung der Luftfahrtbehörde? dito... Procedures der Company? mir unbekannt.... Ich denke, man könnte das Luftamt mal vorbeischauen lassen, aber mehr auch nicht.... Wäre mal spannend, wenn sowas passiert!

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@EDDHATC

 

noch mal ne andere frage.....

 

wenn du du dich schon ATC nennst.....dazu noch Hamburg....

solltest du es eigentlich wissen......

 

Grüße

 

Ich könnte mich auch EDWWATC nennen (warst du das nicht auch mal? oder hat jemand deine Initials übernommen?).

 

Defacto könnte ich es heute auf Ground NICHT ablehnen, wenn die Airline XYZ mit nem A340 VFR von A nach B fliegen will. Versicherung (siehe BS)? Geht mich nichts an... Genehmigung der Luftfahrtbehörde? dito... Procedures der Company? mir unbekannt.... Ich denke, man könnte das Luftamt mal vorbeischauen lassen, aber mehr auch nicht.... Wäre mal spannend, wenn sowas passiert!

 

Wollt Ihr jetzt nen pissing contest starten? Dann setze ich mein Geld auf "FL" der hier schon lange sehr, sehr fundierte Infos postet.

 

Viele Grüße von einem IFR-Kutscher.

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Ganz so kann man es nicht stehen lassen:

 

VFR von A nach B mag ja nicht mehr möglich sein, aber:

 

Es werden auch auf kontrollierten Plätzen Anflüge nach Sicht mit kommerziellen Airlinern durchgeführt. Der Flieger wird IFR-mäßig an den Platz herangeführt und der Anflug erfolgt auf Wunsch der Crew oder des Controllers nach Sichtflugregeln.

 

(nur zur Klarstellung, dass VFR nicht generell unterbunden ist.)

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Meinst du Visual Approaches? Das sind nach wie vor IFR Flugverfahren ;) VFR wird es erst wenn ich IFR cancel und das geht zumindest in meinem Flugbetrieb nicht. Für Flüge nach VFR ist meine 737 zwar grundsätzlich zugelassen, aber Flüge nach VFR bedürfen einer Genehmigung des LBA, geht also nicht so eben mal wenn man Lust drauf hat. U.A. darum ist ja auch eine LTU Crew vor zwei oder drei Jahren gefeuert worden die IFR gecancelt hat um bei einem Flugtag auf nem kleinen Flugplatz einen tiefen VFR-Überflug zu machen (auf nem Revenue-Flug mit Gästen an Bord).

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Wollt Ihr jetzt nen pissing contest starten? Dann setze ich mein Geld auf "FL" der hier schon lange sehr, sehr fundierte Infos postet.

 

Ganz ruhig Brauner :-)

Hier pisst keiner keinen an.

Und keiner behauptet, dass FL keine fundierten Infos postet.

Aber bevor Du Dein Geld vorschnell auf jemanden setzt schau in mein Profil.

 

BS

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Meinst du Visual Approaches? Das sind nach wie vor IFR Flugverfahren ;) VFR wird es erst wenn ich IFR cancel und das geht zumindest in meinem Flugbetrieb nicht. Für Flüge nach VFR ist meine 737 zwar grundsätzlich zugelassen, aber Flüge nach VFR bedürfen einer Genehmigung des LBA, geht also nicht so eben mal wenn man Lust drauf hat. U.A. darum ist ja auch eine LTU Crew vor zwei oder drei Jahren gefeuert worden die IFR gecancelt hat um bei einem Flugtag auf nem kleinen Flugplatz einen tiefen VFR-Überflug zu machen (auf nem Revenue-Flug mit Gästen an Bord).

 

Nee, um Gottes willen, Du sollst nicht, wenn Du hinten die Bude voll hast, IFR canceln.

 

Ich wollte nur klar stellen, dass in der Verkehrsfliegerei sehr wohl noch nach Sicht geflogen wird.

 

Ich wollte nur sagen, dass wir Flugzeugführer noch das Recht haben in Abstimmung mit der Leitung des kontrollierten Luftraumes nach Sicht zu fliegen. Und sei es auch nur noch im Anflug.

 

Nichtfliegendemitleser (ja ein langes Wort) könnten daraus wieder ergünden, dass die Piloten ja nur noch Überwacher sind, der AP selber startet, fliegt und landet und eh bald abgeschafft wird, weil er ja eh nur noch faul da vorne herumlungert und nach all den Jahren gar nicht mehr richtig fliegen kann. Ist ja eh alles IFR.

 

(Nein, ich bin nicht ATPLer, ich habe nur PPL und dabei wird es auch bleiben)

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  • 2 Wochen später...

Tach zusammen!

 

Darf ich als Unwissender euch "FluSi-Göttern" ;-) mal 'ne unbedarfte Frage stellen?

 

Als "luftfahrtechnisch Interessierter" in Süddeutschland verfolge ich leidenschaftlich die Geschehnisse an dem mir nächstgelegenen "Flugplatz" LSZH.

 

Dort zwangen die verfahrenen Beziehungen zw. D und CH die Damen u. Herren ATC dazu, anfliegende Maschinen regelm. - z.B. nach 22h00 - auf die Piste 28 umzulenken.

RWY 28 hatte jedoch bis Mitte letztens Jahres kein ILS, so dass nur VOR-Anflug möglich war.

Dabei ist dann leider mal ein A/C herunter gefallen. (2001 - mit Mel Thornton an Board).

 

Ist dieser Anflug nach Sichtflugregeln trotzdem einer nach IFR-Verfahren???

 

 

Gruß vom Bodensee

Michael

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RWY 28 hatte jedoch bis Mitte letztens Jahres kein ILS, so dass nur VOR-Anflug möglich war.

...

Ist dieser Anflug nach Sichtflugregeln trotzdem einer nach IFR-Verfahren???

 

Ein VOR(/DME) Anflug ist ein normaler Instrumentenanflug, das hat mit Sichtflugregeln nichts zu tun, es ist ein Anflug, der nach Instrumentenflugregeln durchgeführt wird.

Ich weiss nicht, was für eine Besonderheit es in Zürich bei dem Anflug gab, war das nicht ein recht steiler Anflug?

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Ein VOR(/DME) Anflug ist ein normaler Instrumentenanflug, das hat mit Sichtflugregeln nichts zu tun, es ist ein Anflug, der nach Instrumentenflugregeln durchgeführt wird.

Hm, benutzt man beim VFR kein VOR, NDB, ...?

Sonst wärs ja in jedem Fall ein Instrumentenflug!? **kratz am Kopf**

 

 

Ich weiss nicht, was für eine Besonderheit es in Zürich bei dem Anflug gab, war das nicht ein recht steiler Anflug?

Nö, der Winkel beträgt relativ normale 3,3°.

Der FAF liegt beim VOR-Anflug lt. Chart allerdings bei R095 KLO.

 

Im Gegensatz zum neuen ILS-Approach musste man sich also selbst auf die 28 (275°) ausrichten.

Und den GP konnte man wohl auch nur visuell (PAPI/VASI) finden.

 

Das Ganze geht natürlich nur, wenn die Mindestsichtweite nicht unterschritten ist.

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...

der normale Anflugwnkel ist 3,0 Grad, bei 3,3 Grad gibts schon kein CAT II oder III mehr...

Aha! Daher sind in LSZH wohl die ILS28 und 34 mit ihren 3.30° UNCAT bzw. CAT I.

Diese wurden ja auch erst notgedrungen/notdürftig - sogar gegen den Volksentscheid - eingerichtet, nachdem D die Zahl der Anflüge von Norden her - was bis dato Standard war - einseitig beschränkt hat!

 

 

und...den Anflugwinkel per GP kann man nict "sehen"...was du meinst ist die Harmonisierung des PAPI's mit dem ILS...... kommt aber auch nicht immer vor....

Okay, sorry für die unpräzise Ausdrucksweise - 'nen GP gibts streng genommen ja nur bei ILS.

PAPI und Konsorten helfen halt beim finden des richtigen Anflugwinkels.

Weiß gar nicht, ob die ILS Pisten in ZRH auch mit PAPI's ausgestattet sind. Bin ja bisher nur per Sim angeflogen. Und der hat beides.

Wird wohl im AIP oder so zu finden sein.

 

 

Erst mal vielen Dank an EUCH!!

 

Greets

Michael

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