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Crew bei 1/7 - Flügen


LTLT

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Da in dieses Forum auch Fragen hinsichtlich von Verfahrensweisen gehören, schreibe ich mein Anliegen in diesen Bereich.

 

Ich habe eine Frage bezüglich Langstreckenflügen, die nur einmal wöchentlich (1/7) durchgeführt werden, beispielsweise folgende Flugpaare im Sommerflugplan 2007:

 

Condor: ex FRA

- DE5196 FRA-HOG und DE5197 HOG-FRA

- DE4164 FRA-MBJ und DE4165 MBJ-FRA

 

bzw. LTU: ex MUC

- LT0682 MUC-MRU und LT0683 MRU-MUC

- LT0764 MUC-HKT und LT0765 HKT-MUC

- LT0676 MUC-WDH und LT0677 WDH-MUC

 

Insbesondere interessiert es mich, wie die Crews (Cockpit & Kabine) auf diesen Flügen eingesetzt werden.

 

Bleiben die Crews am Zielort für 7 Nächte und fliegen dann eine Woche später im Dienst den Rückflug?

Oder fliegen sie am Tag des Hinfluges als Passagiere auf dem Rückflug wieder mit bzw. umgekehrt: wird eine Crew (als Passagiere) auf dem Hinflug von Deutschland aus mitgenommen, um den Rückflug anschliessend durchzuführen?

Meines Wissens nach kann eine (deutsche) Crew A nicht sowohl den Hin- als auch den Rückflug durchführen, wenn es sich um eine Langstreckendestination handelt. Zumal die Arbeitszeit dann mehr als 20 Std. betragen würde.

 

Wer kann mir Details zur Organisation von LT/DE bzw. anderen Airlines nennen? Wie wird mit diesem Sachverhalt umgegangen?

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Oder man fliegt zu einem anderen deutschen Flughafen zurück, z.B. wenn eine Airline Mittwochs FRA-MRU und Sonntags MUC-MRU fliegt. Gibt es auch sehr häufig sowas.

 

 

Bei den von mir o.g. Flügen handelt es sich um Flüge, die tatsächlich nur 1 mal pro Woche ex Deutschland bedient werden. Die von dir genannte Möglichkeit ist mir bekannt.

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Oder man fliegt zu einem anderen deutschen Flughafen zurück, z.B. wenn eine Airline Mittwochs FRA-MRU und Sonntags MUC-MRU fliegt. Gibt es auch sehr häufig sowas.

 

War in der Vergangenheit sicherlich der Fall, ab dem Sommerflugplan wird dies Vergangenheit sein, da die Langstrecke in FRA ja konzentriert wird.

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Oder man fliegt zu einem anderen deutschen Flughafen zurück, z.B. wenn eine Airline Mittwochs FRA-MRU und Sonntags MUC-MRU fliegt. Gibt es auch sehr häufig sowas.

 

War in der Vergangenheit sicherlich der Fall, ab dem Sommerflugplan wird dies Vergangenheit sein, da die Langstrecke in FRA ja konzentriert wird.

 

Könnte auf LTU und DUS/MUC Strecken trotzdem noch zutreffen. War ja nur ein Beispiel... :-)

 

Könnte nicht nur, wird bestimmt auch so sein.

 

Aber das macht das Fliegen bei den Langstreckenferienfliegern sicherlich auch noch so reizvoll, trotz des Stress. Hin- und Zurückfliegen und dazwischen ein paar Tage Gratisurlaub. Wie halt bei den Linienfliegern, in den 60er - 80er Jahren, wo gewisse Ziele auch nur ein paarmal die Woche angeflogen worden sind.

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Ich habe vor einiger Zeit mal ein paar Beispiele diesbezüglich von einem Condor-Piloten persönlich in einem Forum für Pilotenanwärter gefunden:

 

5.7 nach Salvador, Rückflug am 12.7

 

25.7 nach Punta Cana, Rückflug am 30.7

 

2.7. nach Fort Meyers, zurück am 7.7.

 

11.7. nach Banjul, zurück am 19.7

 

13.7 nach Havanna, am 17.7. ein shuttle nach Costa Rica und retour, zurück am 21.7

 

Das muss dann schon ein ganz nettes Leben sein, das man bei der Passage nicht hat, wobei es da natürlich wieder andere Vorteile gibt.

 

Lieben Gruß

Jakob

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Oder man fliegt zu einem anderen deutschen Flughafen zurück, z.B. wenn eine Airline Mittwochs FRA-MRU und Sonntags MUC-MRU fliegt. Gibt es auch sehr häufig sowas.

 

War in der Vergangenheit sicherlich der Fall, ab dem Sommerflugplan wird dies Vergangenheit sein, da die Langstrecke in FRA ja konzentriert wird.

 

Könnte auf LTU und DUS/MUC Strecken trotzdem noch zutreffen. War ja nur ein Beispiel... :-)

 

Könnte nicht nur, wird bestimmt auch so sein.

 

Aber das macht das Fliegen bei den Langstreckenferienfliegern sicherlich auch noch so reizvoll, trotz des Stress. Hin- und Zurückfliegen und dazwischen ein paar Tage Gratisurlaub. Wie halt bei den Linienfliegern, in den 60er - 80er Jahren, wo gewisse Ziele auch nur ein paarmal die Woche angeflogen worden sind.

So ist es schon lange nicht mehr....

Bei Condor gibt es so gut wie keine Wochenstops mehr, meistens fliegt die Crew am nächsten Tag, teilweise direkt danach (SEZ) deadhead zurück bzw deadhead zu einer anderen Destination, um von da aus wieder nach D zurückzukehren.

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Weiß jemand, wielange eine Crew nach einem Langstrecken-Hinflug vor ihrem nächsten Einsatz auf dem Rückflug Pause machen muss?

 

Gibt es hierfür Regelungen oder ist das von Airline zu Airline verschieden?

 

Es gibt Regelungen für die Mindestzeit, genauso wie es Regelungen für die maximale Arbeitszeit im Monat/Jahr und die maximale Dienstzeit pro Tag gibt.

 

Darüber hinausgehende Ruhezeiten sind nicht nur von Airline zu Airline sondern auch durch die Umlaufpläne unterschiedlich. Kannst ja mal auf http://www.flugbegleiter.net/ schauen. Da sind u.a. Beispieldienstpläne verschiedener Airlines drauf.

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Das dürfte auch klar gesetzlich vorgeschrieben sein. Sicher gibt es aber auch hier einen Einflussrahmen für jede Airline indiviuell.

 

Von LH weiss ich: Bei kürzeren Langstreckenflügen wie z.B. nach Boston 1 Tag Aufenthalt, bei längeren wie nach Denver sind es 2 Tage vor Ort. Ich weiss aber nicht ab welcher Entfernung die Grenze zwischen 1 oder 2 Tagen Aufenthalt verläuft.

 

Ich würde gerne mal wissen wie lange eine Crew zu Hause in Deutschland bleibt bis sie zum nächsten Einsatz muss. Das was oben über Condor gepostet wurde wären ja viele freie Tage zu Hause ^^

Wie viele Frei-Tage gibt es zu Hause in Deutschland für die Crew bis zum nächsten Einsatz oder wie viele Langstreckeneinsätze werden pro Monat von einer Crew geflogen ?

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Also wenn ich die gesetzlichen Regelungen richtig im kopf habe sind bei Flügen über mehr als 3 Zeitzonen -wie hier zutreffend- 14 Stunden OFF Minimum.

 

Danach kann die Crew wieder einen Flieger übernehmen (Check-In!!!!).

Was Proceedings angeht wäre ich bei o.g. Berechnungen vorsichtig, die zählen mit zur Dienstzeit!

 

Lass mal als Bsp LTU nehmen:

->Flug DUS-MIA (Schätzungsweise 11 Std Incl Vor/Nachbereitung)

->14 + X Stunden Pause

->Check-In in MIA, Flug mit einem Regio nach RSW

->Übernahme Inbound-Acft; Active-Crew auf RSW-DUS

Bedeutet ne 14 Std-Schicht; wenn da durch Delays was schief geht ist die Crew gea... und der Flieger muss in Florida stehen bleiben.

 

Daher denke ich, dass man ggf die Crew nach dem Inbound auf den nächsten Flieger nach RSW setzen würde oder einen weiteren Tag in RSW ins Hotel steckt.

Die Eltern meiner Ex haben genau das bei Male/Colombo erlebt;

Sind von Male mit Srilankan nach Colombo und haben sich an Bord mit einigen Deutschen in die Haare gekriegt weil der Overhead-Gepäckraum nicht ausreichend war.

Am nächsten Tag gab es ein Wiedersehen; da trugen die Damen und Herren ne Uniform und waren bemüht freundlich :-)

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Gibt es nicht auch (in Ausnahmefällen) die Möglichkeit, dass die Crew gemeinsam entscheiden kann, trotz der Dienstzeitregelungen länger zu fliegen, damit man das letzte Leg auf dem Weg zur Homebase "noch schafft"?

 

Afaik geht das nicht bei "geplanten" zu langen Dienstzeiten sondern nur bei Verspätungen en route.

 

Ein User in der crewlounge hat das mal geschrieben, daß der Captain es der Crew freigestellt hat, ob sie noch den letzten Leg fliegen will. Ging dabei aber auch nur -wenn ich mich richtig erinnere- um eine halbe Stunde oder so und war auch kein deutscher Carrier (FI).

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Nun ja, es darf ja nichts geplant werden, was über das Erlaubte an Flugdienstzeit hinausgeht.

 

Wenn allerdings schon vor dem Start einer Langstrecke abzusehen ist, dass die FDZ überschritten wird, muss man eine Lösung finden.

Entweder die Crew einigt sich (meistens will sie ja auch nach hause), oder bei stundenlangen Verspätungen muss eine andere Crew fliegen.

Ist aber theoretisch alles schwer zu erklären, es hängt immer vom Einzelfall ab und es gibt einige gesetzliche Regelungen, die immer noch ein Schlupfloch finden lassen, hab die jetzt aber auch nicht alle im Kopf.

Irgendwas geht mit Einverständnis der Crew, irgendwas anderes kann auch vom Cpt. angeordnet werden gegen den Willen der Crew.

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Ein langer und interessanter Crew-Umlauf wurde vor einigen Jahren mal in ner ntv oder N24-Reportage dargestellt. Das Reporterteam hat eine Crew von FRA nach EZE und weiter nach SCL und wieder zurück begleitet. War soweit ich weiß ein 5- oder sogar 7-Tage Umlauf der Crew.

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  • 1 Monat später...
  • 1 Monat später...

Vielleicht kann mir ja jemand von euch mal weiterhelfen:

 

Ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlichen Regelungen (.pdf-Datei s.oben):

 

§ 8, Absatz (2)

(2) Bei Flugbesatzungsmitgliedern verringert sich die nach Absatz 1 höchstzulässige Zeitverlängerung (...über 10:00h hinausgehend...)

von 4 Stunden

1. um 1 Stunde, wenn der Flugdienst mehr als 2, jedoch weniger als 4 Stunden,

2. um 2 Stunden, wenn der Flugdienst 4 oder mehr Stunden zwischen 01.00 Uhr und 07.00 Uhr

Ortszeit des Startflugplatzes (Winterzeit) ausgeübt wird.

 

wie ist das zu verstehen? bezieht sich 1. auch auf die Flugzeit zwischen 01.00 und 07.00?

 

Und unter "Flugdienst-Zeit" ist die Zeit inklusive Vor- bzw. Nachbereitungszeit des eigentlichen Fluges zu verstehen und nicht die "Blockzeit-Zeit", oder?

 

 

Darüberhinaus auch noch:

 

(3) Eine nach Absatz 2 verringerte Zeitverlängerung ist

1. bei mehr als 3, jedoch weniger als 6 Landungen um eine weitere Stunde,

2. bei mehr als 5 Landungen um weitere 2 Stunden zu kürzen.

 

 

 

Wäre folgender Flugplan mit 1 Besatzung realisierbar: Der Flug führt von DDD zu AAA mit einer Zwischenlandung in ZZZ auf dem Hin- und Rückflug, Dienstzeitbeginn wäre dann 06:45, Ende 20:45 (also genau 14:00h):

 

DDD    07:45    08:35    ZZZ

ZZZ    09:15    12:45    AAA

AAA    13:35    19:00    ZZZ

ZZZ    19:40    20:30    DDD

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Flugdienstzeit ist in § 3 2. DV LuftBO definiert.

 

Der von dir entworfene Fludienst wäre legal durchführbar, wenn die Zeiten sich auf Winterzeit des Abflugortes beziehen (In der Luftfahrt werden Zeiten üblicherweise in UTC angegeben). Es kommt auf die Anzahl der Landungen und den Anteil der Flugdienstzeit von 01:00 bis 07:00 LT Winterzeit des Abflugortes an. In der Praxis ist die Nachtabsenkung oft wenig hilfreich, etwa wenn man sich nur kurze Zeit am Abflugort aufgehalten und sich seine circadiane Rhythmik noch nicht umgestellt hat. Daher werden die gesetzlichen Minimalvorschriften bei guten Fluggesellschaften durch Manteltarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Absprachen zur Umlaufabstimmung weiter eingeschränkt, was auch zu einer Erhöhung der Flugsicherheit führt.

 

Mit Kommandantenentscheid (etwa bei Verspätung) könnte in deinem Beispiel die Flugdienstzeit bis auf 16 Stunden verlängert werden.

Bei verstärkter Besatzung ist in jedem Fall eine Flugdienstzeit von 18 Stunden und nach Kommandantenentscheid von unglaublichen 20 Stunden legal.

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Besten dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort.

Nur noch eine kleine Rückfrage:

 

Sommerzeit ist ja Winterzeit +1 Stunde...die betreffenden Zeiten wären im Sommer -wenn ich es richtig sehe- 02:00 bis 08:00, oder?

 

In §8 (2.1) steht ja: (...) um 1 Stunde, wenn der Flugdienst mehr als 2, jedoch weniger als 4 Stunden (...):

Angenommen, die Zeiten gelten für das gesamte Jahr, würde im Sommer die Flugdienstzeit ja dann von 06:45 bis 08:00 unter diese Regelung fallen.

Da es sich um weniger als 2 Stunden, genauer gesagt um 01:15h handelt, greift in diesem Fall doch auch keine Beschränkung, d.h. 14:00 Stunden sind auch dann zulässig, oder?

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Es ist in jedem Fall von der Ortszeit des Startflugplatzes (Winterzeit="Normalzeit") auszugehen. D.h., wird in Deutschland ein Flugdienst während der Gültigkeit der Mitteleuropäische Sommerzeit angetreten, ist zur Berechnung der Nachtabsenkung auf den Anteil der Flugdienstzeit zwischen 02.00 Uhr MESZ und 08.00 Uhr MESZ (eben zwischen 01.00 Uhr MEZ und 07.00 Uhr MEZ) abzustellen.

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