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touchdown99

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Blöde Frage: Ich hatte gedacht, dass den bisher überwiegend als Freiberufler für Ryanair tätigen Piloten erst nach und nach reguläre Arbeitsverträge angeboten werden. Müsste dann nicht ein signifikanter Teil des Flugplans geflogen werden können?

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vor 15 Stunden schrieb VS007:

Blöde Frage: Ich hatte gedacht, dass den bisher überwiegend als Freiberufler für Ryanair tätigen Piloten erst nach und nach reguläre Arbeitsverträge angeboten werden. Müsste dann nicht ein signifikanter Teil des Flugplans geflogen werden können?

Soweit mir bekannt ist, sind nur die Kapitäne größtenteils angestellt, die First Officer allerdings nicht. Ohne Kapitän kein Flug:D

Bearbeitet von Die Neue
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16 hours ago, VS007 said:

Blöde Frage: Ich hatte gedacht, dass den bisher überwiegend als Freiberufler für Ryanair tätigen Piloten erst nach und nach reguläre Arbeitsverträge angeboten werden.

Als Freiberufler hatten sie sicherlich mehrere Auftraggeber, sonst wären es ja keine Freiberufler gewesen, gell? Die musste man jetzt mit Angestelltenverträgen an sich binden, nicht dass die noch weglaufen...

 

Der Staatsanwalt hat doch nie was gefunden. Wer nicht richtig sucht, findet halt nur die grellsten Eier, erste Kinderostereiersuchregel B|

 

Der Freitag dürfte jedoch recht ungemütlich werden, aber man darf ja sich selber so großzügig umbuchen (Sitzplatzverfügbarkeit vorausgesetzt), dass man sogar Start- und Zielflughäfen tauschen darf in der Ryanair-Familie. Blöd nur für Leute mit konkreten Zielen und Zeitvorstellungen. (ja, ja, ich weiß EU261....).

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vor 22 Minuten schrieb danci199:

Da ich im Tourismus arbeite, bedeutet dies am Freitag für mich viel Arbeit. Mache ich aber gerne, wenn sich dafür endlich etwas ändert bei FR. 

 

 

Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber  

 

Wenn du im Tourismus arbeitest und möchtest dass sich was bei FR ändert, wäre es dann nicht einfacher und effektiver die komplett zu meiden?

 

Jaja ich weiß, "Tropfen auf heißen Stein" , aber irgendwer muss ja anfangen....

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Offiziell gab es doch keinen Prozess (also vor so was wie einem Gericht) bisher, oder?

 

(Du hättest auch gleich den ganzen Absatz zitieren können, eigentlich war der schon selbsterklärend. Meine Haltung zu den Geschäftspraktiken von FR habe ich ja schon oft genug dargelegt....)

Bearbeitet von medion
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Jetzt gehen wir noch mal in die Schule. Lernen was die Aufgabe eines Staatsanwalts ist. Und denken noch mal nach.

 

Dann erinnern wir uns das die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage wegen hundertfachem nicht-abführen von Sozialbeiträgen erhoben hat. Und dass die Staatsanwaltschaft genug Indizien hatte um in einem Rechtshilfeverfahren Durchsuchungen im Vereinigten Königreich genehmigt bekommen hat, die auch der Berufung standhielten.

 

Von nichts gefunden kann also nicht die Rede sein.

 

Das zwischen Aufnahme der Ermittlungen und Anklageerhebung sieben Jahre liegen und das Hauptverfahren nach knapp 12 Monaten noch nicht eröffnet ist ist halt so. Komplexe Strafverfahren dauern nun mal. Und bei Ryanair sitzten bekanntermaßen Experten für die Suche nach den richtigen Grautönen.

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Wenn die Schriftstücke alle so "durchdacht" :/ aussehen, dauert der "Prozess" auch noch 100 Jahre. Aber macht ja nix, solange alle prächtig dran verdienen...

 

Oliver, was ist denn los? Hat die Sekretärin Urlaub? Was war denn das für ein Beitrag? Da war die Provence ja noch originieller...

 

Komisch, dass es bei deutschen Klein- und Mittelunternehmen von Seiten des Finanzamtes und der Sozialkassen immer so schön schnell geht, ist wohl dann nicht so komplex....

Bearbeitet von medion
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vor 11 Stunden schrieb ZuGast:

 

 

Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber  

 

Wenn du im Tourismus arbeitest und möchtest dass sich was bei FR ändert, wäre es dann nicht einfacher und effektiver die komplett zu meiden?

 

Jaja ich weiß, "Tropfen auf heißen Stein" , aber irgendwer muss ja anfangen....

 

Kein Problem, das kann ich ab. ?

 

1. Ich sitze nicht in der Buchungsabteilung.

 

2. Der Preisdruck in der Branche ist hoch, da können wir alleine nicht einfach aufhören FR zu buchen.

 

3. Der Gast entscheidet letztendlich, welche Flüge er möchte und oft passt einfach auch ein FR Flug zu den Urlaubsvorstellungen der Gäste. (Startzeit, Abflughafen, Kapazität)

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Wegen des Streiktages in der vergangenen Woche will flightright bereits Klage gegen Ryanair eingereicht haben.

https://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_84283726/ryanair-flightright-verklagt-billigairline-wegen-streiks.html

Das kann so, wie geschrieben, nicht sein.
Der Streik war am Freitag, 10. August. Dann kam das Wochenende. Und am Dienstag, 14. August will flightright bereits Klage eingereicht haben? Das ist verfahrenstechnisch gar nicht möglich. Oder doch? Was sagen die Juristen hier?

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Ich bin zwar kein Jurist, aber ich kenne keine Mindestwartefrist zwischen "Zeitpunkt des Geschehens" und "Einreichung einer Klage". 

Ist sicherlich bei der Entscheidungsfindung, wer am Ende die Kosten der Klage zu übernehmen hat, nicht förderlich, noch vor einer konkreten Ablehnung durch Ryanair zu Lasten eines Flightright-Kundens schon zu klagen, die Kosten wird flightright aber vermutlich eh im worst case aus seinem Marketingbudget nehmen. Mit der Klageeinrichung sprechen sie ohne teure, konventionelle Werbung schließlich >40.000 potentielle Kunden an (die Betroffenen des Streiks).

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Ich bin kein Jurist, aber jemand mit einem gepflegten Halbwissen. Die werden wohl eine sog. Feststellungsklage bzw. Verfahren anschieben, schwer zu sagen in welche Richtung genau, da haben wir zu wenig Infos. 

Eigentlich betreibt ja Flightright Leistungsklagen d.h. sie setzen Anspüche durch, was dann im anschließenden Verfahren passieren würde. 

 

Ich würde auf eine Sammelklage zur Feststellung  "kein außergewöhnlicher Umstand" tippen? 

Bearbeitet von bernd.e32
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vor 9 Stunden schrieb aaspere:

Veto - FR setzt nur um, was sich nicht mehr verhindern läßt, weil es gerichtlich entschieden wurde. Und das FR gerne Urteile und Gesetzeslagen bewußt nicht umsetzen tut, bis es gar nicht mehr anders geht, ist auch bekannt.

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vor 23 Stunden schrieb aaspere:

Wegen des Streiktages in der vergangenen Woche will flightright bereits Klage gegen Ryanair eingereicht haben.

https://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_84283726/ryanair-flightright-verklagt-billigairline-wegen-streiks.html

Das kann so, wie geschrieben, nicht sein.
Der Streik war am Freitag, 10. August. Dann kam das Wochenende. Und am Dienstag, 14. August will flightright bereits Klage eingereicht haben? Das ist verfahrenstechnisch gar nicht möglich. Oder doch? Was sagen die Juristen hier?

Also, ich bin Jurist und versuche mal eine Antwort:

 

Dass die Klage erhoben haben, ist durchaus möglich.

Natürlich sollte man wegen einer Flugverspätung zunächst einmal die Gegenseite in Verzug setzen und hierfür eine angemessene Frist setzen, ungefähr drei Wochen.

Da hier zu erwarten steht, dass Ryanair sowieso nicht zahlen wird und daher auch im Verfahren kein Anerkenntnis abgeben wird, wird man hier problemlos sofort ein Klageverfahren führen können, ohne dass man Angst haben muss, mit den Kosten des Verfahrens belastet zu werden. Dies könnte nur bei einem sofortigen Anerkenntnis von Seiten der Fluggesellschaft geschehen, welches hier wie oben erwähnt, nicht zu erwarten ist.

 

Ich denke auch nicht das eine Festellungsklage erhoben wird, sondern eine ganz normale Leistungsklage, sprich die Verspätung eingeklagt wird und dann abgewartet wird wie die Entscheidung in letzter Instanz (gegebenenfalls Bundesgerichtshof) ausfällt. Insgesamt hat man beginnend mit Jahresende drei Jahre Zeit die entsprechenden Flugentschädigungen einzuklagen, also das man darauf hoffen kann, dass innerhalb dieses Zeitraums ein Urteil des BGH vorliegt.

 

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